Drucksache - DS/0237/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen: Siehe Anlagen Berlin, den
Emmrich Bezirksbürgermeisterin Alle drei Drucksachen zielen auf eine
Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung für eine Zuwendungsvergabe sowie
Evaluation mit dem Ziel einer transparenten Vereinheitlichung von Verfahren in
der Bezirksverwaltung Lichtenberg ab. Es wurde Übereinkunft erzielt, die
Beantwortung dieser 3 Drucksachen in einer Antwort zusammenzufassen. In einer Arbeitsgruppe, die entsprechend der
drei Ersuchen der BVV aus den Vorsitzenden des Kulturausschusses, des
Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales und Mieterinteressen
sowie aus leitenden Mitarbeiter/innen des Jugendamtes, des Kulturamtes, des
Sozialamtes unter Moderation des Steuerungsdienstes zusammengesetzt war, wurde
gemeinsam (in 3 Arbeitsgruppensitzungen) das nachfolgend aufgezeigte Verfahren
zur Vorbereitung, Vergabe und Evaluation finanzieller Förderung Freier Träger
entwickelt, welches ab dem Jahr 2008 Anwendung finden soll. Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass die
Vereinheitlichung des Verfahrens nicht nur eine größere Transparenz darstellt,
sondern gerade im Hinblick auf die Weiterentwicklung der bezirklichen
Gemeinwesenentwicklungskonzeption zeitgemäß erscheint. Verfahren: 1.
Die Vergabe finanzieller, bezirklicher Mittel ab 2008 wird unter
Beachtung der Datengrundlage aus dem jeweils gültigen Sozialstrukturatlas, den
Stadtteilprofilen, den Stadtteilporträts und den von der BVV beschlossenen
Stadtteilentwicklungszielen erfolgen. 2.
Sie wird (sich jährlich wiederholend) innerhalb eines Kreislaufs
erfolgen, der in der Anlage 2 dargestellt ist. 3.
Als Grundlage für eine Antragsbearbeitung von Anträgen auf
finanzielle Förderung sind für die jeweiligen Ämter einheitliche Fachkriterien
definiert worden, die auch die besonders zu würdigenden Kriterien der
verschiedenen Ämter (insbesondere das Kulturamt, das Jugendamt und das
Sozialamt) beinhalten. Hierzu wird ein Bewertungsschema, welches in der Anlage
3 dargestellt ist, verwendet. ·
Alle Indikatoren und Bewertungsraster sind Hilfsmittel für die
Entscheidungsvorbereitung innerhalb der Bezirksverwaltung Lichtenberg;
Entscheidungen über Zuwendungsbescheide und Leistungsverträge werden von den
jeweiligen Ämtern eigenverantwortlich getroffen. 4.
Der bereits in der von der BVV beschlossenen bezirklichen
Gemeinwesenentwicklungskonzeption unter Pkt. 2.4.3 grob beschriebene Wirksamkeitsdialog, der in
der beigefügten Anlage 4 konkret dargestellt wird, ist damit untersetzt und ab
dem Jahr 2008 umzusetzen. Der Wirksamkeitsdialog umfasst ein Berichtswesen, die
Dialogebene incl. der Evaluation sowie die Ergebnissicherung. Der Wirksamkeitsdialog
wird jährlich wiederkehrend durch eine Berichterstattung an das Bezirksamt und
die Bezirksverordnetenversammlung beendet. ·
Das Berichtswesen umfasst eine statistische Erfassung und
Auswertung, einen ausformulierten Sachbericht sowie einen (analog dem
Bewertungsschema – Anlage 3) Bewertungsbogen. Es wird eine
Bewertungsgliederung in die Bereiche Strukturqualität, Prozessqualität und
Ergebnisqualität vorgenommen. Das Berichtswesen wird durch die
Bezirksverwaltung aufgrund der Erkenntnisse des Vorjahres lfd.
weiterentwickelt. ·
Die Evaluation, deren Grundlage das Berichtswesen ist, wird von
Mitarbeiter/innen der Bezirksverwaltung (der beteiligten Ämter) durchgeführt.
Hierzu sind entsprechende Fortbildungsmaßnahmen anzubieten. Anlage 1 Begründung Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hat folgende 3 Drucksachen beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht im Jahr 2007 für die zukünftige finanzielle Förderung Freier Träger im Kultur-, Jugend- und Sozialbereich Zuwendungskriterien darzustellen oder zu erarbeiten und der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind die Erkenntnisse aus dem Sozialstrukturatlas sowie den Stadtteilprofilen zu berücksichtigen und eine ausgewogene, sozial gerechte Verteilung der Mittel zu sichern. Die zuständigen Ausschüsse der BVV sind zu beteiligen. ·
142 / VI –
Vorbereitung der
Zuwendungsvergabe 2008 zur Förderung von Projekten der Stadtteilarbeit Das Bezirksamt wird ersucht: 1. unter
Beteiligung der BVV und ihrer Ausschüsse auf der Grundlage der künftigen
Stadtteilporträts und der darin enthaltenen Stärke-Schwäche-Analyse ein
Verfahren zur Vergabe der Zuwendungen für die Stadtteilarbeit zu entwickeln,
das Schwerpunkte entsprechend den sozialen Problemen in den Stadtteilen setzt
und im Ergebnis zu einer differenzierten Verteilung der Mittel für die
Stadtteilarbeit gelangt; 2. gemeinsam
mit dem Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen ein Verfahren zu
entwickeln, wie die BVV und ihre Ausschüsse den Prozess der Vorbereitung und
Vergabe der Zuwendungen für die Stadtteilarbeit kontinuierlich begleiten
können. · 237
/ VI – Evaluation der Ergebnisse der
Stadtteil- und Jugendarbeit Das Bezirksamt wird ersucht: 1. in
Ergänzung des BVV-Beschlusses „Vorbereitung der Zuwendungsvergabe 2008
zur Förderung von Projekten der Stadtteilarbeit“, DS/0142/VI, vom
22.02.07 bis zum August 2007 auch ein Evaluationsverfahren zur Überprüfung der
in der Stadtteilarbeit erreichten Ergebnisse und der Zielgenauigkeit der
Angebote zu entwickeln. 2. Die
derzeitige Eigenbewertung der Träger soll dabei durch Nutzerbefragungen und
Amtsevaluation bzw. Außenevaluationen ergänzt werden, um für das Bezirksamt
und die BVV unabhängige Beurteilungsvoraussetzungen zu schaffen. 3. Das
Bezirksamt wird ersucht auch im Jugendbereich einen erneuten Vorstoß zur
unabhängigen Amts- bzw. Außenevaluation der Angebote der freien Träger und der
bezirklichen Jugendfreizeitstätten zu unternehmen. 4.
Zur Finanzierung der Außenevaluation ist im Rahmen der Aufstellung des
Doppelhaushalts 2008/2009 Vorsorge zu treffen. 5. Neue
Projekte erhalten formal ein durchschnittliches Evaluierungsergebnis. |
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