Drucksache - DS/0202/VI  

 
 
Betreff: Fusion der beiden Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gleichstellung/Integration und BildungBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Gleichstellung/Integration und Bildung PDF-Dokument
Änderungsantrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle die vorliegende Drucksache mit folgender Änderung beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 22.03.2007 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht die beiden in Lichtenberg vorhandenen Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die Schule am Falkenberg und die Kastanienhof-Schule, zum Beginn des Jahres 2007/2008 zu fusionieren. Dabei ist ein Verfahren der gleichberechtigten Zusammenlegung zu wählen.

Eine Entscheidung für den gemeinsamen Standort wird extra getroffen. Zunächst bleiben beide Standorte erhalten, wobei die Schule am Falkenberg eine Filiale der Kastanienhofschule werden soll.

 

Die gesetzlichen Gremien sind zeitgerecht am Verfahren zu beteiligen (Anhörung der Schulkonferenzen und des Bezirksschulbeirates).

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu Kenntnis zu nehmen:

 

Entsprechend dem Rundschreiben II Nr. 56/2004 „Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 27.05.2004 erfolgt die Zusammenlegung der Kastanienhof-Schule, Volkradstr. 2, 10319 Berlin  und der Schule am Falkenberg, Wartiner Str. 47/49, 13057 Berlin zum 01.08.2007.

 

Hierzu wird folgendes erläutert:

Beide Standorte bleiben vorerst bis zur Fertigstellung eines neuen gemeinsamen Standortes erhalten. Der Standort in der Wartiner Str. 47/49 wird Filiale.

 

Die dringend notwendigen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von 150 bis 200 T€ am Standort der Kastanienhof-Schule werden gewährleistet.

 

Für diese Zusammenlegung wird durch den Bezirk bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung entsprechend Schulgesetz von Berlin und Rundschreiben II Nr. 56/2004 die Genehmigung beantragt. Parallel dazu wird durch die zuständige Schulaufsicht der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Einsetzung eines Steuerteams vorbereitet und auch geleitet. Im Steuerteam werden unter anderem solche Fragen wie Festlegungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der in die neue Schule eingebrachten bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse der speziellen pädagogischen Profile sowie Angebote getroffen und damit auch die Grundlagen und richtungweisenden Überlegungen zum Schulprogramm der neuen Schule fixiert.

 

Die Leitvorstellungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen sieht vor, dass bei einer Zusammenlegung die Schulnamen untergehen. Über den neuen Schulnamen entscheidet die neue Schulkonferenz.

 

Die Anhörungen der Schulkonferenzen der Kastanienhof-Schule und der Schule am Falkenberg am 14.03.2007 und des Bezirksschulbeirates am 20.03.2007 sowie die erforderlichen Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung haben stattgefunden.

 

Beide Schulkonferenzen haben sich dafür ausgesprochen, dass das Steuerungsteam entsprechend dem Rundschreiben RS II Nr. 56/2004 „Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen“ vom 27.05.2004 unmittelbar nach dem Beschluss des Bezirksamtes seine Arbeit aufnehmen soll. Beide Schulen gehen als gleichberechtigte Partner in diese Zusammenlegung.

 

Der Ausschuss für Bildung wurde seit Dezember 2006 ausführlich in seinen Sitzungen zur weiteren Entwicklung der Schulen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ informiert.

 

Die im Rahmen der genannten Anhörungen und Abstimmungen sowie in diversen Gesprächen mit Eltern unterbreiteten Vorschläge, Nachfragen und Hinweise werden Bestandteil der Arbeit des Steuerungsteams sein.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

                                                                       Für die Leiterin der Abteilung:

 

 

 

___________________                                 __________________

Geisel                                                             Dr. Prüfer

Stellv. Bezirksbürgermeister                         Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Immobilien

 

 

 
 

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