Drucksache - DS/0202/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 22.03.2007 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht die beiden in Lichtenberg
vorhandenen Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“, die Schule am Falkenberg und die
Kastanienhof-Schule, zum Beginn des Jahres 2007/2008 zu fusionieren. Dabei ist
ein Verfahren der gleichberechtigten Zusammenlegung zu wählen. Eine Entscheidung für
den gemeinsamen Standort wird extra getroffen. Zunächst bleiben beide Standorte
erhalten, wobei die Schule am Falkenberg eine Filiale der Kastanienhofschule
werden soll. Die gesetzlichen
Gremien sind zeitgerecht am Verfahren zu beteiligen (Anhörung der
Schulkonferenzen und des Bezirksschulbeirates). Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zu Kenntnis zu nehmen: Entsprechend dem Rundschreiben II
Nr. 56/2004 „Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von
Schulen“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom
27.05.2004 erfolgt die Zusammenlegung der Kastanienhof-Schule, Volkradstr. 2,
10319 Berlin und der Schule am
Falkenberg, Wartiner Str. 47/49, 13057 Berlin zum 01.08.2007. Hierzu wird folgendes erläutert: Beide Standorte bleiben vorerst bis
zur Fertigstellung eines neuen gemeinsamen Standortes erhalten. Der Standort in
der Wartiner Str. 47/49 wird Filiale. Die
dringend notwendigen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von
150 bis 200 T€ am Standort der Kastanienhof-Schule werden gewährleistet. Für diese Zusammenlegung wird durch den Bezirk bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung entsprechend Schulgesetz von Berlin und Rundschreiben II Nr. 56/2004 die Genehmigung beantragt. Parallel dazu wird durch die zuständige Schulaufsicht der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Einsetzung eines Steuerteams vorbereitet und auch geleitet. Im Steuerteam werden unter anderem solche Fragen wie Festlegungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der in die neue Schule eingebrachten bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse der speziellen pädagogischen Profile sowie Angebote getroffen und damit auch die Grundlagen und richtungweisenden Überlegungen zum Schulprogramm der neuen Schule fixiert. Die Leitvorstellungen der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Aufhebung und
Zusammenlegung von Schulen sieht vor, dass bei einer Zusammenlegung die
Schulnamen untergehen. Über den neuen Schulnamen entscheidet die neue
Schulkonferenz. Die Anhörungen der Schulkonferenzen
der Kastanienhof-Schule und der Schule am Falkenberg am 14.03.2007 und des
Bezirksschulbeirates am 20.03.2007 sowie die erforderlichen Abstimmungen mit
der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung haben stattgefunden. Beide Schulkonferenzen haben sich dafür ausgesprochen, dass
das Steuerungsteam entsprechend dem Rundschreiben RS II Nr. 56/2004
„Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von
Schulen“ vom 27.05.2004 unmittelbar nach dem Beschluss des Bezirksamtes
seine Arbeit aufnehmen soll. Beide Schulen gehen als gleichberechtigte Partner
in diese Zusammenlegung. Der Ausschuss für Bildung wurde seit Dezember 2006
ausführlich in seinen Sitzungen zur weiteren Entwicklung der Schulen mit dem
sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
informiert. Die im Rahmen der genannten Anhörungen und Abstimmungen
sowie in diversen Gesprächen mit Eltern unterbreiteten Vorschläge, Nachfragen
und Hinweise werden Bestandteil der Arbeit des Steuerungsteams sein. Berlin, den
Für die Leiterin der
Abteilung: ___________________ __________________ Geisel Dr.
Prüfer Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
Wirtschaft und Immobilien |
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