Drucksache - DS/0198/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht, die Position der Ausländerbeauftragten künftig Integrationsbeauftragte zu nennen. Das Bezirksamt bittet die BVV, folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt folgt dem Beschluss der BVV vom 22.03.2007 zur Umbenennung der Ausländerbeauftragten in „Integrationsbeauftragte“. Begründung: Der Gegenstand und das Ziel des Wirkens der Beauftragten ist die Förderung der Integration der Bürger und Bürgerinnen mit Migrationshintergrund sowie die Initiierung bzw. Mitwirkung an der Umsetzung der bezirklichen Integrationsmaßnahmen, zu denen auch die Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung gehören. Der Gegenstand ihres Wirkens ist nicht die Umsetzung bzw. Steuerung der Zuwanderung (Migration), auch nicht der bezirklichen Migration. Der Erlass der entsprechenden Gesetze zur Zuwanderung obliegt der Bundesregierung, die Umsetzung u. a. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie dem Senat. Berlin, den ___________________ Emmrich |
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