Drucksache - DS/0110/VI  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-27 VE
Arbeitstitel: "Nachtkoppel"
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.01.2007 
4. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-27 VE

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

b)  das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-27 VE

 

Anlage 3:    Auswertung und Ergebnis

 

c)  entsprechend den vorher genannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-27 VE weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

d)  mit der Durchführung des Beschlusses zu c) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

 

 

Berlin, den             2006

 

 

___________________                                      _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr


 

                                                                                                                                         Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-27 VE

für das Gelände zwischen dem Hechtgraben, der Lindenberger Straße, dem Fennpfuhlweg bis Genossenschaftsweg und dessen gedachter Verlängerung bis Hechtgraben

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg

 

 

                                                                                                                            ohne Maßstab

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes, Errichtung einer öffentlichen Grünanlage am Hechtgraben, Errichtung eines öffentlichen Gehweges am Fennpfuhlweg


Anlage 2

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden,

der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks

und der Nachbargemeinde

gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzufordern.

 

35 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde wurden mit Schreiben - Stapl A 4 - vom 04.10.06 über die Planung unterrichtet. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss zugesandt. Auf die Unterrichtung der Nachbarbezirke, die nur gegebenenfalls einzubeziehen sind, wurde zur frühzeitigen Behördenbeteiligung verzichtet, da einzuschätzen ist, dass durch die Errichtung von 20 Einfamilienhäusern fern von den Nachbarbezirksgrenzen deren Belange nicht berührt werden.

 

Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht:

 

Behörden:

-        Deutsche Post Bauen GmbH, Niederlassung Berlin

-        Handwerkskammer Berlin

 

Senatsverwaltungen:

-        Senatsverwaltung für Finanzen, I D 15

-        Senatsverwaltung für Inneres, III A

-        Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, II C

-        Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Verkehrslenkung VLB D2

 

Bezirk: (die Namen der Bezirksabteilungen entsprechen denen zum Beginn der frühzeitigen Behördenbeteiligung [inzwischen geändert])

-        Bezirksbürgermeisterin und Abt. Personal, Finanzen und Kultur

-        Abt. Wirtschaft und Immobilien, Immobilienservice

-        Ausschuss für Stadtentwicklung

 

 

26 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie die Nachbargemeinde äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen:

 

Behörden:

-        Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)

-        Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

-        Vattenfall, Wärme

-        Industrie- und Handelskammer zu Berlin

-        Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, GL 8

-        Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi)

-        IT-Dienstleistungszentrum Berlin

-        Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin

Senatsverwaltungen:

-        Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I B

-        Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landesdenkmalamt

-        Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, III E

Bezirk:

-        Abt. BüDSoz

-        Abt. JugBilSport

 

 

 

Stellungnahmen gaben folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie die Nachbargemeinde ab:

 

1.    Berliner Feuerwehr

 

Anregungen:

Brandschutztechnische Anregungen zur Zuwegung der Grundstücke, der Bereitstellung von Löschwasser. Verweis auf einschlägige Bestimmungen.

 

Auswertung Stapl:

Die Anregungen werden bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.

 

 

2.    Berliner Wasserbetriebe

 

Anregungen:

Hinweise auf vorhandene Anlagen im Planbereich, Leitungsrechte sind vorzusehen.

 

Auswertung Stapl:

Die Anregungen werden wie folgt berücksichtigt: Die vorhandenen Leitungen befinden sich mit Ausnahme eines nicht mehr benötigten Kanals im öffentlichen Straßenland, ein Leitungsrecht ist daher nicht erforderlich. Für die private Verkehrsfläche ist bereits ein Leitungsrecht als textliche Festsetzung (Nr. 9) vorgesehen.

 

 

3.    Vattenfall, Kabelanlagen

 

Anregungen:

Hinweise auf vorhandene Anlagen im Planbereich, Leitungsrechte sind vorzusehen und Richtlinien zum Schutz von Kabelanlagen zu beachten.

 

Auswertung Stapl:

Die Anregungen werden wie folgt berücksichtigt: Die vorhandenen Leitungen befinden sich im öffentlichen Straßenland, ein Leitungsrecht ist daher nicht erforderlich. Für die private Verkehrsfläche ist bereits ein Leitungsrecht als textliche Festsetzung (Nr. 9) vorgesehen.

 

 

4.    Amt Ahrensfelde/ Blumberg

 

Anregungen:

Die Belange des Ortsteils Lindenberg sind berührt, da die Lindenberger Straße als Zubringer zur B2 über die Ortslage Lindenberg fungiert, die durch den Neubau von ca. 20 Wohneinheiten zusätzlich belastet wird. Das Bebauungsplanverfahren wäre bis zur Realisierung der geplanten Tangentialverbindung (Ausbau der Egon-Erwin-Kisch-Straße bis zur B2) zurückzustellen.

 

Auswertung Stapl:

Die Bebauungsplanung erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentümers und in Umsetzung der Ziele des Flächennutzungsplans für Berlin, in dem der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt ist. Sie kann nicht aus Gründen der zwar geplanten, jedoch noch fehlenden überörtlichen Verkehrsplanung zurückgestellt werden.

Die Bebauung der geplanten Wohnbaufläche mit ca. 20 Wohneinheiten stellt keine bemerkenswerte Erweiterung des Zubringerverkehrs zur B2 dar, da davon ausgegangen werden kann, dass nicht alle aus dem Gebiet resultierenden Fahrzeuge zur gleichen Zeit das gleiche Fahrziel haben werden, sondern sich voraussichtlich in der Mehrheit nach Süden zu den Nahversorgungsgebieten und Arbeitsstätten in Lichtenberg und Nachbarbezirken wenden werden.

Nach Fertigstellung der geplanten Tangentialverbindung wird sich das bestehende Verkehrsproblem im Bereich Lindenberg ohnehin minimieren.

 

 

5.    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I E

 

Anregungen:

a)   Der vorgelegte Umweltbericht, als gesonderter Teil B der Begründung, ist aus Sicht der Landschaftsplanung nicht zu beanstanden.

b)   Die Beseitigung des Vegetationsbestandes ist nur zwischen September und Ende Februar zulässig. Eine Befreiung für das Beseitigen aktuell besetzter Nester wird nicht in Aussicht gestellt.

 

Auswertung Stapl:

a)   Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

b)   Der Hinweis wird in den Umweltbericht übernommen.

 

 

6.    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B

 

Anregungen:

a)   Die Lindenberger Straße ist weder als örtliche Straßenverbindung klassifiziert, noch gehört sie zum übergeordneten Straßennetz Berlins.

b)   Die westliche Straßenbegrenzungslinie der Lindenberger Straße ist im Bereich des Grünzugs dahin gehend zu überprüfen, ob die künftige Breite für den straßenbegleitenden Gehweg ausreichend ist.

 

Auswertung Stapl:

c)   Diese Hinweise werden durch Ergänzung in der Begründung beachtet.

d)   Die Straßenbegrenzungslinie folgt den bestehenden Flurstücksgrenzen in diesem Bereich, dies ist mit dem Amt für Bauen und Verkehr abgestimmt.

 

 

7.    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VIII D

Anregungen:

a)   In der Begründung ist unter I.1 zu verdeutlichen, dass auch nach Parzellierung des Flurstücks 23/2 (Berliner Wasserbetriebe) eine für das Pumpwerk ausreichende Grundstücksgröße verbleibt.

b)   Für die Niederschlagsentwässerung wird die Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes empfohlen.

c)   Der Hechtgraben besitzt eine wichtige wasserwirtschaftliche Funktion auch für die Ableitung von Schichtenwasser, im Umweltbericht sollte darauf und auf die zu erwartenden Auswirkungen der Aufschüttung hinsichtlich möglicher Einleitungen in den Graben eingehen.

 

Auswertung Stapl:

a)   Die Anregung wird berücksichtigt, die Begründung wird präzisiert.

b)   Ein Entwässerungskonzept ist Bestandteil der Erschließungsplanung. Das Ergebnis fließt in den Erschließungs- und Durchführungsvertrag ein.

c)   Die Anregung wird dadurch berücksichtigt, dass diese Aspekte im Umweltbericht vertiefend behandelt werden, es wird aber davon ausgegangen, dass es keine negativen Auswirkungen auf den Hechtgraben geben wird. Der an das Plangebiet grenzende Teil des Hechtgrabens wurde nicht in den Geltungsbereich einbezogen, da im Gegensatz zum geplanten Grünzug, für dessen Anlegung durch den Bebauungsplan die Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, für den Grabenbereich kein solches Planungserfordernis besteht. Unabhängig davon werden die Auswirkungen des Vorhabens auf den Hechtgraben im Umweltbericht dargelegt.

 

 

8.    Bezirksamt Lichtenberg, Abt. UmGes, Amt für Umwelt und Natur, FB Naturschutz und Landschaftspflege

 

Anregungen:

a)   In der öffentlichen Grünfläche sollen beidseits des Weges eine Baumallee, Wiesen- und naturnah gestaltete Gehölzflächen sowohl Aufenthaltsqualität bieten, als auch eine biotopverbindende Funktion übernehmen.

b)   Geplante Maßnahmen: 270 m2 Asphalt, 360 m2 Gehölzfläche, 720 m2 Rasen, 20 Bäume; hierfür werden nach derzeitigen Jahreszeitverträgen des Amtes 35.230,00 € veranschlagt.

c)   In der Grünfläche wird ein 3 m breiter Rad- und Fußweg angelegt, der keine wassergebundene Decke aufweisen soll.

d)   Da innerhalb der privaten Verkehrsfläche keine Baumpflanzung möglich ist, sollen in den Vorgärten der privaten Grundstücke kleinkronige Bäume einer Gehölzart vorgesehen werden. Diese Pflanzungen sollen vom Vorhabenträger zusätzlich zur Festsetzung 6 durchgeführt werden.

e)   Der technische Baukörper des Pumpwerkes ist durch eine Heckenpflanzung landschaftlich einzugrünen. Dafür ist eine Fläche entlang der Grundstücksgrenzen mit Pflanzbindung zu versehen, in Ergänzung der lockeren Gartengestaltung wie im Umweltbericht vorgesehen.

f)     Straßenbäume an der Lindenberger Straße: es werden keine Genehmigungen für Kronenschnitte bei den vier Straßenbäumen in Aussicht gestellt, ebenso keine für die Überbauung oder Versiegelung des Wurzelbereichs. Beides wäre erforderlich wenn die Baugrenzen beibehalten würden. Das Baufeld ist entsprechend anzupassen, so dass mindestens 7,50 – 8,50 m vom Stamm der Bäume keine entsprechende bauliche Maßnahme erforderlich wird.

g)   Der Baum Nr. 22 kann aufgrund des Zustandes nicht erhalten bleiben.

h)   Der baumreihenartige Heisterbestand entlang des Fennpfuhlweges muss, soweit er entfernt wird, gesondert bei den Baumverlusten bilanziert werden.

i)      Der Graupappelbestand an der Westgrenze des Plangebietes kann bei Beibehaltung der Baugrenzen nicht vollständig erhalten werden, die Entnahme einzelner Bäume wirft aber grundsätzliche Fragen zur Statik des gesamten Bestandes auf. Der Umweltbericht muss auf diese Problematik eingehen.

j)      In der textlichen Festsetzung Nr. 6 muss es heißen: …eine Baumpflanzung…

k)    Die textliche Festsetzung Nr. 7 muss dahingehend geändert werden, dass sie sich nicht auf die öffentliche Parkanlage beziehen soll.

l)      Die textliche Festsetzung Nr. 8 kann entfallen.

m) In die Pflanzliste sollen auch „Obstgehölze in Hochstammqualität“ aufgenommen werden.

 

Auswertung Stapl:

a)   Die Anregung wird berücksichtigt, die Gestaltungsvorstellungen in den Umweltbericht übernommen.

b)   Die Flächenverteilung basiert auf einer angenommenen Gesamtgröße von 1350 m2, die tatsächliche Größe beträgt aber aufgrund der nicht geradlinig verlaufenden Flurstücksgrenzen am Hechtgraben, die gleichzeitig die Geltungsbereichsgrenze bilden, nur 1284 m2. Die genaue Aufteilung wird im Umweltbericht entsprechend angepasst und in der Eingriffsbilanz berücksichtigt.

c)   Die Anregung wird bei der Überarbeitung des Umweltberichts berücksichtigt. Die textliche Festsetzung Nr. 8 und der Durchführungsvertrag werden angepasst.

d)   Die Anregung wird berücksichtigt, der Umweltbericht, die Eingriffsbilanz und der Durchführungsvertrag entsprechend angepasst.

e)   Die Anregung wird berücksichtigt, der Umweltbericht, die Eingriffsbilanz und der Durchführungsvertrag entsprechend angepasst.

f)     Die Anregung kann nur teilweise berücksichtigt werden. Aus städtebaulichen Gründen soll auch unter Berücksichtigung des umgebenden Straßen- und Ortsbilds eine einheitliche Vorgartentiefe von ca. 4 m festgesetzt werden. Für die auf öffentlichem Straßenland befindlichen Bäume steht am Gehweg nur eine schmale Baumscheibe zur Verfügung, die genannten Anforderungen werden hier nicht annähernd eingehalten. Es wäre unverhältnismäßig, auf den angrenzenden Privatgrundstücken die Einhaltung der angeregten Abstände zu fordern. Den Belangen wird aber dadurch Rechnung getragen, dass durch den Bau von Einzelhäusern, den Ausschluss von Baulichkeiten im Vorgarten und die Festsetzung eines luft- und wasserdurchlässigen Aufbaus der Wege und Zufahrten größere zusammenhängende unversiegelte Bodenflächen zur Verfügung stehen. Der Abstand der Zufahrten zu den Baumscheiben soll mind. 2,50 m betragen. Einzelheiten ergeben sich aus der textlichen Festsetzung Nr. 7 sowie den Festlegungen im Durchführungsvertrag.

g)   Die Anregung wird berücksichtigt, Umweltbericht und Eingriffsbilanz werden angepasst.

h)   Die Anregung wird berücksichtigt. Die Einzelheiten sind im Rahmen des Erschließungs- und Durchführungsvertrags zu regeln, da ein möglicher Wegfall dieses Gehölzbestands in erster Linie im Zusammenhang mit dem Gehwegneubau auf zukünftigem öffentlichen Straßenland erfolgt und nicht im Zusammenhang mit der Baulandnutzung steht.

i)      Die Anregung wird wie folgt berücksichtigt: Der Graupappelbestand an der Westgrenze des Plangebietes soll mit Ausnahme des abgestorbenen Baums Nr. 24 vollständig erhalten werden. Dies wird bei der geplanten Lärmschutzwand berücksichtigt, die entlang der östlichen Pappelreihe verläuft und eine zur Wohnbebauung berankte Holzkonstruktion aufweisen soll. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt.

j)      Die Anregung wird berücksichtigt, die textliche Festsetzung Nr. 6 entsprechend geändert.

k)    Die Anregung wird berücksichtigt, die textliche Festsetzung Nr. 7 entsprechend geändert.

l)      Der Anregung wird nicht gefolgt, da die getroffene Festsetzung städtebauliche Bedeutung hat, das generelle Gestaltungsziel für die Grünfläche benennt und deshalb Bestandteil des B-Plans bleiben soll.

m) Die Anregung wird berücksichtigt, die Pflanzenliste entsprechend ergänzt.

 

 

8a. Bezirksamt Lichtenberg, Abt. UmGes, Amt für Umwelt und Natur, FB Umwelt

 

Anregungen:

a)   Bodenschutz/Altlasten: Das Plangebiet ist nicht als Altlastenverdachtsfläche erfasst. Auf die Relevanz der ehemaligen Gärtnerei bezüglich möglicher Bodenverunreinigungen wird hingewiesen.

b)   Lärmschutz: Mit Bezug auf das vorliegende Schallschutzgutachten wird angeregt, den darin enthaltenen Empfehlungen zu folgen. Diese sehen in der Lindenberger Straße alternativ die Errichtung einer Lärmschutzwand oder passiven Lärmschutz an den Gebäuden in Verbindung mit entsprechender Grundrissgestaltung vor. In der ersten Baureihe sollten zusätzlich Fenster der Schallschutzklasse 3 eingebaut werden. An der Grenze zum westlich gelegenen gewerblich genutzten Grundstück ist zum Schutz der Freiflächenbereiche eine 2 m hohe Lärmschutzwand zu errichten.

c)   Luft: Zusätzliche Untersuchungen zu Luftschadstoffen durch die angrenzenden Gewerbebetriebe sind nicht erforderlich.

 

Auswertung Stapl:

a)   Der Hinweis wird beachtet, es erfolgt eine Ergänzung im Umweltbericht.

b)   Die Anregungen werden wie folgt berücksichtigt: An der Lindenberger Straße wird aus städtebaulich-gestalterischen Gründen auf die Errichtung einer Lärmschutzwand verzichtet. Durch passiven Lärmschutz gemäß DIN 4109 können die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse erfüllt werden. Einer Festsetzung bedarf es nicht, da die DIN 4109 als Technische Baubestimmung zu beachten und deren Anforderungen einzuhalten sind. Weitergehende Anforderungen (Grundrissgestaltung) können im Erschließungs- und Durchführungsvertrag geregelt werden. An der westlichen Geltungsbereichsgrenze wird eine Lärmschutzwand gemäß dem Schallschutzgutachten festgesetzt.

c)   Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

9.    Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, FB Vermessung

 

Anregungen:

Hinweise zur Form des Bebauungsplans einschließlich Vermassung mit Bezug auf das „Handbuch verbindliche Bauleitplanung“. Es wird außerdem angeregt, die Geltungsbereichsbeschreibung zu ergänzen, da die Grundstücksnummer Fennpfuhlweg 75 für das Grundstück der Berliner Wasserbetriebe (Flurstück 23/2) festgesetzt wurde.

 

Auswertung Stapl:

Die Hinweise werden bei Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs (sog. „Reinplan“) beachtet. Der Geltungsbereich wird wie folgt neu formuliert: „für das Gelände zwischen dem Hechtgraben, der Lindenberger Straße, dem Fennpfuhlweg bis Genossenschaftsweg und dessen gedachter Verlängerung bis Hechtgraben im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg“, Planzeichnung und Begründung werden entsprechend angepasst.

 

 

10. Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

 

Anregungen:

a)   Derzeit hat der Vorhabenträger keinen Zugriff auf das angrenzende, gewerblich genutzte Grundstück.

b)   Wenn Immissionsschutzmaßnahmen zwischen dem geplanten Bauvorhaben und dem angrenzenden Gewerbegrundstück erforderlich sind, sollten diese konkret benannt werden. Hinweis: Eine Lärmschutzwand ist genehmigungspflichtig.

c)   Die in Kap. 2.1.3 des Umweltberichts benannte Ableitung des Niederschlagswassers von der nördlichen Lagerfläche in die Vorflut des Hechtgrabens ist eventuell erlaubnispflichtig durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

d)   Mit Hinweis auf andere Baugebiete wird angeregt, die Festsetzungen zum Maß der Nutzung durch Festlegungen zu Größe und Standort von Terrassenüberdachungen, Wintergärten und Abstellschuppen zu ergänzen.

e)   Es wird angeregt, die Aussage in der Begründung zur Festsetzung der Abstände der Baugrenzen zu konkretisieren, da unklar bleibt, ob mit „übrige Grenzen“ auch die künftigen Grenzen der zu bildenden Baugrundstücke gemeint sind.

 

Auswertung Stapl:

a)   Ein Erwerb des Grundstücks ist zurzeit nicht geplant, der Umweltbericht wird dahingehend korrigiert.

b)   Die Anregung wird berücksichtigt, auf der Grundlage des Schallschutzgutachtens wird eine Lärmschutzwand festgesetzt.

c)   Die Anregung wird berücksichtigt, im Umweltbericht erfolgt eine fachliche Klarstellung.

d)   Der Anregung wird nicht gefolgt, da die getroffenen Festsetzungen zur GRZ in Verbindung mit den in § 19 Abs. 4 BauNVO geregelten zulässigen Überschreitungen und zur Zulässigkeit von Nebenanlagen (Textliche Festsetzung Nr. 3) ausreichend sind.

e)   Der Anregung wird gefolgt, die Begründung wird durch differenzierte Beschreibung der festgelegten Abstände konkretisiert.

 

 

11. Abt. Stadtentwicklung, Amt für Bauen und Verkehr

 

Anregung:

In der Begründung sollte unter „Haushaltsmäßige Auswirkungen“ neben der Grünfläche auch der Neubau des Gehwegs am Fennpfuhlweg aufgeführt werden, da bisher nicht erkennbar ist, dass diese Kosten vom Vorhabenträger übernommen werden.

 

Auswertung Stapl:

Die Anregung wird berücksichtigt, die Begründung entsprechend ergänzt. Diese Kostenübernahme ist im Übrigen auch Bestandteil des abzuschließenden Erschließungs- und Durchführungsvertrags.

 

 

12. Deutsche Telekom AG, Technik Niederlassung Potsdam

 

Anregungen:

Anlagen sind im Planbereich nicht vorhanden. Die Telekom ist rechtzeitig in die Erschließungsplanung einzubeziehen, aus wirtschaftlichen Gründen ist eine unterirdische Versorgung des Gebiets im Rahmen einer koordinierten Erschließung anzustreben. Hierfür werden Hinweise zur Leitungsführung, zu Leitungsrechten, zur Abstimmung und zu Baumpflanzungen gegeben.

 

Auswertung Stapl:

Die Anregungen werden im Rahmen der Ausführungsplanung beachtet, für die private Verkehrsfläche ist ein Leitungsrecht bereits als textliche Festsetzung (Nr. 9) vorgesehen.

 

 

13. WGI (für GASAG)

 

Anregung:

Hinweise zu vorhandenen Leitungen im Straßenland und zur möglichen Versorgung des Plangebiets einschließlich notwendiger Sicherungsmaßnahmen.

 

Auswertung Stapl:

Die Anregungen werden im Rahmen der Ausführungsplanung beachtet.

 

Ergebnis:

 

a) Zeichnerische Festsetzungen:

Änderungen der bisherigen zeichnerischen Festsetzungen ergeben sich nicht, zusätzlich wird entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze eine Fläche für eine Lärmschutzwand festgesetzt.

 

b) Textliche Festsetzungen:

Aus der Abwägung ergeben sich Änderungen der Festsetzungen Nr. 6, 7 und 8, eine zusätzliche textliche Festsetzung regelt die Lärmschutzwand entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze.

 

c) Begründung Teil A:

Die Begründung wird entsprechend den Änderungen zu a) und b) angepasst und teilweise ergänzt.

 

d) Begründung Teil B – Umweltbericht:

Der Umweltbericht wird teilweise überarbeitet und ergänzt.

 


                                                                                                                                              Anlage 3

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 09.10.06 bis einschließlich 09.11.06 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 06.10.06 über Anzeigen in der Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost und im Tagesspiegel davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

 

-        Bebauungsplanvorentwurf,

-        Begründung zum Bebauungsplan (Teil A),

-        Umweltbericht zum Bebauungsplan (Teil B)

 

10 Bürger und Bürgerinnen haben während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen. Es wurden mündlich keine Anregungen geäußert.

 

Es gingen folgende schriftlichen Anregungen bzw. Hinweise ein.

 

1.    Berliner Arbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN)

 

Anregungen:

a)   Die Grünfläche am Hechtgraben sollte statt der geplanten 15 m mindestens 30-40 m breit sein, wie im Lapro grundsätzlich gefordert.

b)   Der Grünzug sollte als „naturnahe Grünanlage“ ausgewiesen werden.

 

Auswertung Stapl:

a)   Der Anregung zur Breite der Grünfläche wird nicht gefolgt. Dem Ziel einer durchgehenden Grünverbindung entlang des Hechtgrabens kann auch in der geplanten Form entsprochen werden. Durch die 15 m breite Grünfläche mit einem zusätzlichen 3 m breiten Pflanzstreifen innerhalb des Baulands in Verbindung mit den angrenzenden Gartenbereichen entsteht ein Biotopverbund, der im Zusammenhang mit dem Böschungsbereich des Grabens und den angrenzenden landschaftlich geprägten Gebieten die in den überbezirklichen Planungen benannten Funktionen des Grünzugs in diesem Teil übernehmen kann. Die Pflanzungen und deren Pflege werden im Durchführungsvertrag geregelt.

b)   Die Anregung wird in der Form berücksichtigt, dass die Grünfläche als „Öffentliche naturnahe Parkanlage“ ausgewiesen wird.

 

 

2.    Förderverein Landschaftspark Nordost

 

Anregung:

a)   Es wird eine Grünstreifen von mindestens 30 m gefordert, zudem ist der Fuß- und Radweg mit 2 m zu schmal.

b)   An der Lindenberger Straße müsste Lärmschutz vorgesehen werden.

c)   Die Fällung von Bäumen und Sträuchern wird abgelehnt, Nachpflanzungen im Plangebiet können keinen Ausgleich bieten.

 

 

Auswertung Stapl:

a)   Der Anregung zur Breite der Grünfläche wird nicht gefolgt. Dem Ziel einer durchgehenden Grünverbindung entlang des Hechtgrabens kann auch in der geplanten Form entsprochen werden. Durch die 15 m breite Grünfläche mit einem zusätzlichen 3 m breiten Pflanzstreifen innerhalb des Baulands in Verbindung mit den angrenzenden Gartenbereichen entsteht ein Biotopverbund, der im Zusammenhang mit dem Böschungsbereich des Grabens und den angrenzenden landschaftlich geprägten Gebieten die in den überbezirklichen Planungen benannten Funktionen des Grünzugs in diesem Teil übernehmen kann. Die Pflanzungen und deren Pflege werden im Durchführungsvertrag geregelt. Die Anregung zum Fuß- und Radweg wird berücksichtigt, die Breite von 2 auf 3 m geändert.

b)   Die Anregung wird dadurch berücksichtigt, dass auf der Grundlage des Schallschutzgutachtens passive Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden.

c)   Der Anregung kann nicht gefolgt werden. Die Fällung von Bäumen und Sträuchern wird durch Pflanzmaßnahmen im Plangebiet gemäß Eingriffsregelung ausgeglichen. Die ist im Umweltbericht bereits dezidiert ausgeführt.

 

Ergebnis:

 

a) Zeichnerische Festsetzungen:

Die Zweckbestimmung der Grünfläche wird in „Öffentliche naturnahe Parkanlage“ geändert, zusätzlich wird entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze eine Fläche für eine Lärmschutzwand festgesetzt.

 

b) Textliche Festsetzungen:

Eine zusätzliche textliche Festsetzung regelt die Lärmschutzwand entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze.

 

c) Begründung Teil A:

Die Begründung wird angepasst und teilweise ergänzt.

 

d) Begründung Teil B – Umweltbericht:

Der Umweltbericht wird teilweise überarbeitet und ergänzt.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen