Drucksache - DS/0103/VI
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender
geänderter Fassung: Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister
dafür einzusetzen, dass die so genannte „Kita-Aufsicht“ (Kontrolle
der Rahmenbedingungen der Einrichtungen) weiterhin gesamtstädtische und damit
übergeordnete Aufgabe der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung
bleibt. In der Arbeit der Kita-Aufsicht soll sicher gestellt werden,
dass die bezirkliche Jugendhilfeplanung bei der Zulassung, Veränderung oder dem
Abbau von Kita-Plätzen entscheidenden Anteil hat. Zudem soll sicher gestellt werden, dass die Einhaltung der
für die Zulassung von Einrichtungen erforderlichen Rahmenbedingungen regelmäßig
kontrolliert wird. Begründung: Die Kontrolle der Kita-Aufsicht soll weiterhin auf
Landesebene angesiedelt sein, da es wenig Sinn macht, wenn sich die Bezirke
selbst kontrollieren, da diese Träger der Kita-Eigenbetriebe sind. Zudem sollen
einheitliche Qualitätskriterien durch die Landesebene sicher gestellt werden.
Dennoch soll gewährleistet werden, dass der Bezirk ein Mitspracherecht bei
grundlegenden strukturellen Veränderungen hat. Text des
Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister
dafür einzusetzen, dass die so genannte „Kita-Aufsicht“ (Zulassung
und Kontrolle der Rahmenbedingungen der Einrichtungen) weiterhin gesamtstädtische
und damit übergeordnete Aufgabe der für Jugend und Familie zuständigen
Senatsverwaltung bleibt. Abstimmungsergebnis: 7 / 2 / 3 |
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