Drucksache - DS/0103/VI  

 
 
Betreff: Kita-Aufsicht als gesamtstädtische Aufgabe sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenJugendhilfeausschuss
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.01.2007 
4. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
Schreiben BA v. 02.07.2010 (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die so genannte „Kita-Aufsicht“ (Kontrolle der Rahmenbedingungen der Einrichtungen) weiterhin gesamtstädtische und damit übergeordnete Aufgabe der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung bleibt.

 

In der Arbeit der Kita-Aufsicht soll sicher gestellt werden, dass die bezirkliche Jugendhilfeplanung bei der Zulassung, Veränderung oder dem Abbau von Kita-Plätzen entscheidenden Anteil hat.

Zudem soll sicher gestellt werden, dass die Einhaltung der für die Zulassung von Einrichtungen erforderlichen Rahmenbedingungen regelmäßig kontrolliert wird.

 

Begründung:

Die Kontrolle der Kita-Aufsicht soll weiterhin auf Landesebene angesiedelt sein, da es wenig Sinn macht, wenn sich die Bezirke selbst kontrollieren, da diese Träger der Kita-Eigenbetriebe sind. Zudem sollen einheitliche Qualitätskriterien durch die Landesebene sicher gestellt werden. Dennoch soll gewährleistet werden, dass der Bezirk ein Mitspracherecht bei grundlegenden strukturellen Veränderungen hat.

 

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die so genannte „Kita-Aufsicht“ (Zulassung und Kontrolle der Rahmenbedingungen der Einrichtungen) weiterhin gesamtstädtische und damit übergeordnete Aufgabe der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung bleibt.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 2 / 3

 
 

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