Drucksache - DS/0101/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, das
bereits vorliegende Konzept zur Neuordnung der Jugendarbeit mit der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit dem Ziel der
Umsetzung abzustimmen. Hierbei sollen - Jugendfreizeiteinrichtungen aus
öffentlicher Trägerschaft in freie Trägerschaft übertragen werden. - Jugendfreizeiteinrichtungen
in öffentlicher Trägerschaft bleiben. - Qualitätsmerkmale, Ausstattung und
daraus abgeleitete finanzielle Rahmen-bedingungen in eine Leistungsbeschreibung
gefasst werden, die für die Jugend-freizeiteinrichtungen in öffentlicher und in
freier Trägerschaft angewendet werden. - Leistungsverträge
zwischen freiem und öffentlichem Träger eine wesentliche Grundlage bilden. Bei der Neuordnung der Jugendarbeit
in Lichtenberg soll der quantitative Umfang der Angebote auf dem derzeitigen
Niveau mindestens erhalten, besser ausgebaut werden. Die Qualität der Angebote
soll im Blick auf die Bedürfnisse der jungen Nutzer/-innen verbessert werden.
Das Konzept soll mit der/den zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmt werden,
um mögliche Risiken für die Kinder und Jugendlichen in Lichtenberg minimieren. Das Bezirksamt bittet die BVV
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Der Prozess der Neuordnung hat in Lichtenberg
mit der Sitzung des Jugendhilfe-ausschusses im August 2007 begonnen und wurde auf
der Grundlage des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg vom
30. August 2007 - DS/0475/VI im Jahr 2007 umgesetzt. Der Neuordnungsprozess erfolgte auf zwei Ebenen: a)
Überlassung
von kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen an Träger der freien Jugendhilfe auf
der Grundlage von Leistungsverträgen nach §§ 3 Abs. 2, 77 SGB VIII i. V. m. §§
53, 55 SGB X ab 01. Januar 2008. In diesem Zusammenhang wurden für 17
ehemals kommunale Jugendfreizeit-einrichtungen Leistungsverträge mit 13 Trägern
der freien Jugendhilfe abge-schlossen. b)
Umstellung
der bisherigen Zuwendungsbescheide auf Leistungsverträge nach §§ 3 Abs. 2,
77 SGB VIII i. V. m. §§ 53, 55 SGB X ab 01. Januar 2008. In diesem Kontext wurden 42 Leistungsverträge mit 28 Trägern
abgeschlossen. Die
Unterzeichnung aller Verträge für das Jahr 2008 fand am 12. Dezember 2007
statt. Die Halbjahresauswertung ergab, dass
alle freien Träger entsprechend der vereinbarten Stunden Angebote erbrachten.
Es ist davon auszugehen, dass alle Verträge erfüllt werden können. Die Träger
entsprechen den Anforderungen der Kosten- und Leistungsrechnung des Landes
Berlin. Für die übertragenen
Jugendfreizeiteinrichtungen wurden fachliche Vorgaben als Bestandteil der
Leistungsverträge formuliert. Diese qualitativen Vorgaben boten die Grundlage
für die Weiterführung der bisherigen
Angebote und galten als Basis für die zu erarbeitenden Konzeptionen durch die
Träger der freien Jugendhilfe. Es liegen alle Konzeptionen im Jugendamt vor. Alle Leistungsvertragsempfänger
beteiligen sich an der Arbeit der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. In den Projekten und
Jugendfeizeiteinrichtungen arbeitet Personal, das den im Leistungs-vertrag
vereinbarten Anforderungen entspricht. Alle Auflagen, die in den
Leistungsverträgen vereinbart wurden, sind durch die Träger erfüllt. Die in kommunaler Trägerschaft
verbliebenen Jugendfreizeiteinrichtungen arbeiten nach den gleichen Standards
wie die freien Träger. Das betrifft die Erstellung von Konzeptionen, den
Einsatz von Fachpersonal, die Kosten- und Leistungsrechnung, die
Selbstevaluation, die Erstellung von Sachberichten, bedarfsgerechte
Öffnungszeiten, Einhaltung des Verfahrens bei Kindeswohlgefährdung. Der Prozess der Neuordnung der
Jugendarbeit ist entsprechend des BVV-Auftrages umgesetzt. Berlin, den Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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