Drucksache - DS/0074/VI  

 
 
Betreff: Spielplätze im Sozialraum 23, Gensinger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
Verfasser:Hahn, HelmutBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2006 
3. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
24.01.2007 
3. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit vertagt   
28.02.2007 
4. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.06.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Die Linke.PDS, Helmut Hahn PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Umw/Ges PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Dem Ersuchen an das Bezirksamt konnte entsprochen werden.

 

Die Spielfläche wurde minimiert und die Restfläche wird weiter als Grünfläche betrieben (siehe dazu KA 0155/VI). Von drei Sandspielflächen wurden zwei in Rasenflächen rückgebaut, nur die mittlere Sandspielfläche mit Spielgeräten wird weiter als Spielfläche unterhalten. Die beiden nicht mehr verkehrssicheren Bolzplätze (stark perforierter Bodenbelag sowie Aufwürfe) wurden ihrer Funktion enthoben, indem die Zäune entfernt wurden und für andere Objekte verwendet wurden. Die vorhandenen Löcher wurden notdürftig geschlossen.

 

Die Arbeiten wurden aus eigenen Mitteln des Amtes für Umwelt und Natur finanziert und durch die Lehrlingsausbildung und den Werkhof ausgeführt.

 

Die Spielfläche konnte dadurch von 3.829 auf 412 qm rechnerisch reduziert werden.

 

Der SR 23 ist dennoch ausreichend mit öffentlichen Spielflächen versorgt. Die derzeitige Spielflächenversorgung entsprechend der Vorgaben des bezirklichen Wertausgleichsverfahren (6,4 qm Nettospielfläche/ Kinderanteil 0 - 18Jahre/ SR) beträgt 77,2 % und nach dem Spielplatzgesetz (1,0 qm Nettospielfläche/ SR) beträgt 75,4 %.

 

Die Kinderzahlen (0 - 18Jahre) entwickeln sich seit dem Abwärtstrend bis 2007 stetig positv weiter (2006 - 781; 2008 - 827; 2009 - 851; 2010 - 860).

 

Vor Ort zeigt sich jedoch weiterhin eine unbefriedigende Situation, da die meisten Flächen in einem qualitativ schlechten Zustand sind. Dabei handelt es sich meist um stark versiegelte sowie überalterte, zum Teil poröse oder aufgeworfene Platten- bzw. Bitumenflächen, so dass die gesamte Fläche wenig Aufenthaltsqualität bietet. Der Zeitrahmen einer sicheren Nutzung der derzeitigen Flächen ist stark begrenzt. Des Weiteren werden die noch verbliebenen Spielgeräte immer baufälliger. Dies wird in nächster Zeit einige Rückbaumaßnahmen nach sich ziehen.

 

Die Rücksprachen mit der Abteilung Schule, Sport und Soziales konnten nicht wesentlich zur Entschärfung der Situation beitragen. Der gesponserte Nike-Cage-Fußballkäfig in der Adam-Ries-Grundschule, Alt- Friedrichsfelde 66, steht leider selten zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung. Zur Aufwertung der Schulsport- und Spielfläche wurde ein Projekt über die Förderkullisse Stadtumbau Ost angemeldet, was bestätigt wurde. Selbst nach der Gestaltung von Schulfreiflächen mit Fördergeldern kann keine Öffnung der Angebote für das Umfeld erzwungen werden (siehe KA/0440/VI).

 

Gespräche mit dem Wohnbauträger des Hofes mit dem Bezirksamt gestalten sich auch weiterhin als sehr schwierig bis aussichtslos.

 

An dem Ziel der Aufgabe der Spielfläche im Wohninnenhof wird und muss festgehalten werden. Bisher nimmt der Bezirk hier eine Aufgabe für den privaten Wohnbauträger wahr, der nach der Bauordnung Berlin verpflichtet ist, selbst Kinderspielflächen bereitzustellen.

 

Gerade vor dem Hintergrund eines SR mit starken sozialen Problemlagen muss weiterhin gemeinsam an einer langfristigen Lösung gearbeitet werden.

 

 

 
 

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