Drucksache - DS/0031/VI  

 
 
Betreff: Berufung des neu zu konstituierenden Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung und Gewährung von Sitzungsgeld
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV,  die nachstehende Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die von den Vorständen der Vereine, Verbände u. a. Einrichtungen benannten Mitglieder bzw. Personen, die ihren Wohnsitz in Lichtenberg haben und die Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung vertreten können, werden in den Bezirksbeirat von und  für Menschen mit Behinderung für die Dauer der Legislaturperiode der BVV berufen (Anlage).  Mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) vom 17. Mai 1999 in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des LGBG vom 19.06.2006 ist nunmehr im § 7 (5) die Bildung eines Beirates von und für Menschen mit Behinderung gesetzlich legitimiert. Auf Grund der Tatsache und in Verbindung mit dem Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 wird den Mitgliedern nach der Neuberufung ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 € gezahlt.

Mit der Konstituierung gibt sich der Bezirksbeirat eine neue Geschäftsordnung, in die die Gewährung des Sitzungsgeldes aufgenommen wird. Sie wird dem BA und der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

 

 

Emmrich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage zur Bezirksamtsvorlage 303/06 für die Sitzung am 07.11.2006

 

Gemäß Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vom 19.06.2006, § 7 (5): „In den Bezirken wird ein Beirat von und für Menschen mit Behinderung gebildet. Er arbeitet eng mit dem oder der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung zusammen und gibt diesem oder dieser sowie dem Bezirksamt und der BVV Empfehlungen zu Fragen des Lebens von Menschen mit Behinderung im Bezirk“

Nach der Berufung der Mitglieder durch das Bezirksamt wird sich der Beirat konstituieren und aus seiner Mitte eine/n  Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreterin/er wählen und sich eine neue Geschäftsordnung (LGBG, § 7 (6) geben, die dem Bezirksamt und der BVV zur Kenntnis gegeben wird.

 

Dem Bezirksbeirat sollten als stimmberechtigte Mitglieder jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin von möglichst 15 rechtsfähigen gemeinnützigen Verbänden, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Unterstützung der Interessen von Menschen mit Behinderung durch Aufklärung und Beratung oder die Bekämpfung der Benachteiligung  gehören, vertreten sein. Gleichsam können sich auch Einrichtungen und betroffene Personen, die ihren Sitz in Lichtenberg haben und die Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung vertreten können, für eine Mitarbeit im Beirat bewerben.

Die Mitglieder des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung werden vom Bezirksamt für die Dauer der Legislaturperiode der BVV berufen.   

 

Die nachfolgend aufgeführten Personen wurden benannt bzw. haben sich für die  Mitgliedschaft im Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung beworben.

 

Name

Vorname

Einrichtung/Verband/Verein

Gasch

Dietmar

Allgemeiner Blinden- u. Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V.

Feustel

Maja-Helen

Leopoldstr. 33 in 10317 Berlin

Prescha

Heike

Berliner Behindertenverband e. V. „Für Selbstbestimmung und Würde“

Gabbert

Reinhard

Eltern helfen Eltern e. V.

Dr. Stephan

Werner

EJF-Lazarus gAG

Villaret

Markus

AWO Berlin Kreisverband Südost e. V.

Hoffmann

Brigitte

Beschäftigungswerk – arbeit für berlin e. V.

Svojanovsky

Andreas

Sozial-kulturelles Bürger-Begegnungs-Zentrum LIBEZEM (Träger: Beschäftigungswerk – arbeit für berlin e. V.

Dontsch-Lange

Margret

Deutsche Rheuma-Liga Berlin e. V.

Liebchen

Anja

Leben lernen Wohnstätten gGmbH am EDKE

Weihs

Hans-Joachim

Ausblick e. V.

Kellermann

Petra

UnerHÖRt e. V.

Dr. Gappa

Bernd

Albatros e. V. Projekt Mobidat

Füßler

Marita

Wohnungsbaugenossenschaft „Humboldt-Universität“ e. G.

Seniorenbeirat

Heller

Heike

Lebensmut – Verein für Dialog und selbst bestimmte Lebensgestaltung e. V.

 

Die Benennung von zwei Personen durch den Träger Beschäftigungswerk – arbeit für berlin e. V. liegt im Folgenden begründet:

 

Frau Hoffmann und Herr Svojanovsky haben in der vergangenen Legislaturperiode ihre langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und deren Probleme in den Bezirksbeirat eingebracht und aktiv an dem Prozess der weiteren Entwicklung der Chancengleichheit für Menschen mit und ohne Behinderung im Bezirk  mitgewirkt.  Beide haben persönlich ihr Interesse bekundet, weiterhin im Bezirksbeirat Lichtenberg mitzuarbeiten.

Ursprünglich wurde das LIBEZEM vom Berliner Behindertenverband e. V. als Begegnungsstätte von Behinderten und Nichtbehinderten gegründet und betrieben. Damit ist die Arbeit des LIBEZEM traditionell stark auf die Behindertenarbeit ausgerichtet. Durch strukturelle Veränderungen in der Trägerlandschaft im Laufe der Jahre gehört das LIBEZEM nunmehr zum aus dem Berliner Behindertenverband e. V. hervorgegangenen Träger  Beschäftigungswerk – arbeit für Berlin e. V.

Der Träger selbst ist nach wie vor überbezirklich (in 6 Berliner Bezirken) in der Arbeit mit und der Integration von Menschen mit Behinderungen tätig, so dass hier auch für den Beirat die Sicht über die Bezirksgrenzen hinaus gegeben ist.

Darüber hinaus ist das LIBEZEM eines der vom Bezirk geförderten und im Rahmen der Gemeinwesenkonzeption mit speziellen Aufgaben versehenen Sozio-kulturellen Zentren, die damit auch im Bezirksbeirat mit einer Einrichtung vertreten sind. Somit ist auch eine spezielle Vernetzung von bezirklichen Gremien gegeben und damit auch ein Beitrag zur zielgruppenübergreifenden Arbeit im Bezirk gesichert.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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