Drucksache - DS/0031/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, die
nachstehende Vorlage zur Kenntnis zu nehmen: Die von den Vorständen der Vereine,
Verbände u. a. Einrichtungen benannten Mitglieder bzw. Personen, die ihren
Wohnsitz in Lichtenberg haben und die Interessen und Belange der Menschen mit
Behinderung vertreten können, werden in den Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung für die Dauer
der Legislaturperiode der BVV berufen (Anlage).
Mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne
Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) vom 17. Mai 1999 in der
Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des LGBG vom 19.06.2006 ist nunmehr
im § 7 (5) die Bildung eines Beirates von und für Menschen mit Behinderung
gesetzlich legitimiert. Auf Grund der Tatsache und in Verbindung mit dem Gesetz
über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und
sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 wird den Mitgliedern
nach der Neuberufung ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 € gezahlt. Mit der Konstituierung gibt sich der Bezirksbeirat eine neue
Geschäftsordnung, in die die Gewährung des Sitzungsgeldes aufgenommen wird. Sie
wird dem BA und der BVV zur Kenntnis gegeben. Emmrich Anlage
zur Bezirksamtsvorlage 303/06 für die Sitzung am 07.11.2006 Gemäß
Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vom 19.06.2006, § 7 (5): „In den
Bezirken wird ein Beirat von und für Menschen mit Behinderung gebildet. Er
arbeitet eng mit dem oder der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung
zusammen und gibt diesem oder dieser sowie dem Bezirksamt und der BVV
Empfehlungen zu Fragen des Lebens von Menschen mit Behinderung im Bezirk“ Nach der
Berufung der Mitglieder durch das Bezirksamt wird sich der Beirat konstituieren
und aus seiner Mitte eine/n
Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreterin/er wählen und sich eine neue
Geschäftsordnung (LGBG, § 7 (6) geben, die dem Bezirksamt und der BVV zur
Kenntnis gegeben wird. Dem
Bezirksbeirat sollten als stimmberechtigte Mitglieder jeweils ein Vertreter
oder eine Vertreterin von möglichst 15 rechtsfähigen gemeinnützigen Verbänden,
zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Unterstützung der Interessen von Menschen
mit Behinderung durch Aufklärung und Beratung oder die Bekämpfung der
Benachteiligung gehören, vertreten sein.
Gleichsam können sich auch Einrichtungen und betroffene Personen, die ihren
Sitz in Lichtenberg haben und die Interessen und Belange der Menschen mit
Behinderung vertreten können, für eine Mitarbeit im Beirat bewerben. Die
Mitglieder des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung werden vom
Bezirksamt für die Dauer der Legislaturperiode der BVV berufen. Die
nachfolgend aufgeführten Personen wurden benannt bzw. haben sich für die Mitgliedschaft im Bezirksbeirat von und für
Menschen mit Behinderung beworben.
Die
Benennung von zwei Personen durch den Träger Beschäftigungswerk – arbeit für
berlin e. V. liegt im Folgenden begründet: Frau
Hoffmann und Herr Svojanovsky haben in der vergangenen Legislaturperiode ihre
langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Arbeit mit Menschen mit
Behinderungen und deren Probleme in den Bezirksbeirat eingebracht und aktiv an
dem Prozess der weiteren Entwicklung der Chancengleichheit für Menschen mit und
ohne Behinderung im Bezirk
mitgewirkt. Beide haben
persönlich ihr Interesse bekundet, weiterhin im Bezirksbeirat Lichtenberg
mitzuarbeiten. Ursprünglich
wurde das LIBEZEM vom Berliner Behindertenverband e. V. als Begegnungsstätte
von Behinderten und Nichtbehinderten gegründet und betrieben. Damit ist die
Arbeit des LIBEZEM traditionell stark auf die Behindertenarbeit ausgerichtet.
Durch strukturelle Veränderungen in der Trägerlandschaft im Laufe der Jahre
gehört das LIBEZEM nunmehr zum aus dem Berliner Behindertenverband e. V.
hervorgegangenen Träger
Beschäftigungswerk – arbeit für Berlin e. V. Der Träger
selbst ist nach wie vor überbezirklich (in 6 Berliner Bezirken) in der Arbeit
mit und der Integration von Menschen mit Behinderungen tätig, so dass hier auch
für den Beirat die Sicht über die Bezirksgrenzen hinaus gegeben ist. Darüber
hinaus ist das LIBEZEM eines der vom Bezirk geförderten und im Rahmen der
Gemeinwesenkonzeption mit speziellen Aufgaben versehenen Sozio-kulturellen
Zentren, die damit auch im Bezirksbeirat mit einer Einrichtung vertreten sind.
Somit ist auch eine spezielle Vernetzung von bezirklichen Gremien gegeben und
damit auch ein Beitrag zur zielgruppenübergreifenden Arbeit im Bezirk
gesichert. |
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