Drucksache - DS/0029/VI  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-15 VE
Arbeitstitel: Landsberger Allee 364 (IKEA)
Verfahrensstand: Beteiligung der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)  das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 11-15 VE auf der Grundlage eines geänderten Vorhaben- und Erschließungsplanes weiter zu führen.

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

 

b)   den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-15 VE zu ändern und an das verkleinerte Vorhabengrundstück anzupassen.

     Der Geltungsbereich umfasst aufgrund der Änderung im Liegenschaftskataster und der Grundstücksnummerierung die Grundstücke Landsberger Allee 364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) im Bezirk Lichtenberg.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung

IKEA plant seit vielen Jahren die Errichtung eines Möbelhauses an der Landsberger Allee. In diesem Zusammenhang wurde für eine Teilfläche des Grundstücks Landsberger Allee 360 ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen und der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt, dem seitens des Bezirksamtes zugestimmt wurde. Im vorhabenbezogenen B-Planverfahren 11-15 VE wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (1998) im Frühjahr 2004 durchgeführt. Die Festsetzung des vorhabenbezogenen B-Planes erfolgte nicht, da IKEA aufgrund der damals herrschenden wirtschaftlichen Situation sich nicht in der Lage sah, den Durchführungsvertrag zu unterzeichnen. IKEA hat nunmehr an der Landsberger Allee eine Teilfläche des ehemaligen Grundstücks Landsberger Allee 360 gekauft und beabsichtigt, ein Einrichtungshaus auf diesem Grundstück zu errichten und dazu das bereits eingeleitete vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren mit einem geänderten Projekt (insbesondere Lage des Gebäudes, Erhöhung der Stellplätze um 200, Lage der Stellplätze, Veränderung des Anlieferungsbereiches) fortzuführen. Das geänderte Vorhaben ist bereits dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung im August vorgestellt worden. Die Verordneten sind mit dem geänderten Planungsentwurf einverstanden und begrüßen das Vorhaben ausdrücklich. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung haben keine Bedenken gegen die Änderung des Vorhabens geäußert. Das von IKEA zur Errichtung eines Einrichtungshauses erworbene Grundstück ist gegenüber dem bisherigen Vorhabengrundstück ca. 3.000 m² kleiner und resultiert aus einer Verschiebung der westlichen Grundstücksgrenze in Richtung Osten um ca. 10 m. Es bedarf deshalb einer Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Im Zusammenhang mit der Neuvermessung wurde auch die Grundstücksnummerierung geändert, so dass der Titel des vorhabenbezogenen B-Planes geändert werden muss.

 

Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


                                                                                                                                         Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-15 VE

für die Grundstücke Landsberger Allee 364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) im Bezirk Lichtenberg

 

 

 

                                                                                                                     Maßstab 1:5.000

 

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“

 

 

 
 

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