Drucksache - DS/0029/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren
11-15 VE auf der Grundlage eines geänderten Vorhaben- und Erschließungsplanes
weiter zu führen. Anlage 1: räumlicher
Geltungsbereich b)
den
räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-15 VE zu
ändern und an das verkleinerte Vorhabengrundstück anzupassen. Der Geltungsbereich umfasst aufgrund der
Änderung im Liegenschaftskataster und der Grundstücksnummerierung die
Grundstücke Landsberger Allee 364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) im Bezirk
Lichtenberg. c)
mit
der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen
zu beauftragen. Begründung
IKEA plant seit
vielen Jahren die Errichtung eines Möbelhauses an der Landsberger Allee. In
diesem Zusammenhang wurde für eine Teilfläche des Grundstücks Landsberger Allee
360 ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen und der Antrag auf Einleitung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt, dem seitens des Bezirksamtes
zugestimmt wurde. Im vorhabenbezogenen B-Planverfahren 11-15 VE wurde die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (1998) im Frühjahr 2004
durchgeführt. Die Festsetzung des vorhabenbezogenen B-Planes erfolgte nicht, da
IKEA aufgrund der damals herrschenden wirtschaftlichen Situation sich nicht in
der Lage sah, den Durchführungsvertrag zu unterzeichnen. IKEA hat nunmehr an
der Landsberger Allee eine Teilfläche des ehemaligen Grundstücks Landsberger
Allee 360 gekauft und beabsichtigt, ein Einrichtungshaus auf diesem Grundstück
zu errichten und dazu das bereits eingeleitete vorhabenbezogene
Bebauungsplanverfahren mit einem geänderten Projekt (insbesondere Lage des
Gebäudes, Erhöhung der Stellplätze um 200, Lage der Stellplätze, Veränderung
des Anlieferungsbereiches) fortzuführen. Das geänderte Vorhaben ist bereits dem
Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung im August vorgestellt worden. Die
Verordneten sind mit dem geänderten Planungsentwurf einverstanden und begrüßen
das Vorhaben ausdrücklich. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die
Gemeinsame Landesplanungsabteilung haben keine Bedenken gegen die Änderung des
Vorhabens geäußert. Das von IKEA zur Errichtung eines Einrichtungshauses
erworbene Grundstück ist gegenüber dem bisherigen Vorhabengrundstück ca. 3.000
m² kleiner und resultiert aus einer Verschiebung der westlichen
Grundstücksgrenze in Richtung Osten um ca. 10 m. Es bedarf deshalb einer
Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes. Im Zusammenhang mit der Neuvermessung wurde auch die
Grundstücksnummerierung geändert, so dass der Titel des vorhabenbezogenen
B-Planes geändert werden muss. Berlin, den
Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung Anlage
1 Räumlicher
Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 11-15 VE für die Grundstücke Landsberger
Allee 364 und Rhinstraße 157/163 (teilweise) im Bezirk Lichtenberg Maßstab
1:5.000 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“ |
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