Drucksache - DS/1811/V  

 
 
Betreff: Flutlichtanlage für das Hans-Zoschke-Stadion
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2006 
52. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Finanzen/Personal
07.06.2006 
57. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Finanzen/Personal vertagt   
Bildung und Sport Entscheidung
13.06.2006 
60. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Bildung und Sport erledigt   
22.08.2006 
62. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Bildung und Sport vertagt   
12.09.2006 
63. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Bildung und Sport erledigt   
Haushalt/Finanzen/Personal
02.08.2006 
58. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Finanzen/Personal vertagt   
Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
06.12.2006 
2. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2006 
3. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Dringl. Beschlussempfehlung Haush/Pers/Verw PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen und der Bezirksverordnetenversammlung darzustel¬len, in wie weit die Aufstellung einer Flutlichtanlage im Hans-Zoschke-Stadion zur Verbesse¬rung der sportlichen Nutzung beiträgt

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen und der Bezirksverordnetenversammlung darzustel­len, in wie weit die Aufstellung einer Flutlichtanlage im Hans-Zoschke-Stadion zur Verbesse­rung der sportlichen Nutzung beiträgt. Es sind ebenfalls die Finanzierungsaspekte mit darzu­stellen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen

 

Durch die Errichtung einer Beleuchtungsanlage könnte das Hans-Zoschke-Stadion auch im Winterhalbjahr für den Trainingsbetrieb genutzt werden. Die Nutzung eines Naturrasenplat­zes, wie im Hans-Zoschke-Stadion befindlich, ist jedoch hinsichtlich seiner Bespielbarkeit stark abhängig von der Witterung und der Vegetationsperiode. So ist ein Rasenplatz ohne Trainingsplatzbeleuchtungsanlage (umgangssprachlich: Flutlichtanlage) im Jahr nur durch­schnittlich ca. 500 h nutzbar. Durch die Errichtung einer Trainingsplatzbeleuchtungsanlage würde sich die maximale jährliche Nutzbarkeit um lediglich 100 h auf ca. 600 h erhöhen.

 

Im Vergleich dazu kann ein Kunststoffrasenplatz ohne Beleuchtungsanlage ca. 2300 h im Jahr und mit Trainingsplatzbeleuchtungsanlage jährlich 3000 h genutzt werden. Darüber hinaus sind die Kosten für die Unterhaltung eines Naturrasenplatzes wesentlich höher als die Unterhaltungskosten für einen Kunststoffrasenplatz.

 

Die Budgetzuweisung für das Produkt B0105 (Bereitstellung von Sportanlagen) erfolgt auf Grundlage der Nutzungsstunden lt. Belegungsplan. Bei einem budgetwirksamen Zuwei­sungspreis von ca. 16,93 €/h kann durch die Errichtung einer Trainingsplatzbeleuchtungs­anlage im Hans-Zoschke-Stadion lediglich ein Budgetzuwachs von 1693 € pro Jahr erzielt werden.

 

Die Kosten für die Errichtung der Beleuchtungsanlage betragen ca. 85.000 €. Mittel in dieser Höhe sind im Haushaltsplan 4060 (Sportanlagen) nicht verfügbar. Vor dem Hintergrund der Übertragung von 11 Sporthallen aus dem Schulbereich zum Fachvermögen Sport seit dem 01.01.2007 und dem Gesamtsanierungsbedarf von ca. 27.000 T€ für das Fachvermögen stehen Mittel in dieser Höhe auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung.

 

Das Fachamt prüfte die Möglichkeit der Durchführung von Kulturveranstaltungen. Aus Sicht des Kulturamtes wäre die Durchführung von Kulturveranstaltungen nur unter Berücksichti­gung von Auflagen, wie z. B. Maßnahmen der Flächenabdeckung zum Schutz der Rasenflächen, Beachtung des Lärmschutzes möglich. Freiluftveranstaltungen wären zudem nur in den Sommermonaten möglich; hierzu wäre eine Beleuchtungsanlage nicht dringend erforderlich.

 

In Anbetracht der Baukosten und der zusätzlich entstehenden Stromkosten wäre ein Einsatz der Mittel an anderer Stelle sinnvoller, es sei denn, der Naturrasen würde als Kunststoffrasenplatz umgebaut werden.

 

Nach Rücksprache des Fachamtes mit dem Berliner Fußballverein wäre die Austragung von Bundesliga-Jugend-Spielen denkbar. Eine Gewähr für eine Anzahl der Spiele könnte jedoch nicht übernommen werden.

 

Sollte sich die Bedarfssituation ändern, wie beispielsweise zur Austragung von Spielen der Frauen auf internationaler Ebene, würde das Bezirksamt das Anliegen neu aufgreifen.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                               __________________

Emmrich                                                        Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen