Drucksache - DS/1811/V
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen und der
Bezirksverordnetenversammlung darzustellen, in wie weit die Aufstellung einer
Flutlichtanlage im Hans-Zoschke-Stadion zur Verbesserung der sportlichen
Nutzung beiträgt. Es sind ebenfalls die Finanzierungsaspekte mit darzustellen. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen Durch die Errichtung einer Beleuchtungsanlage
könnte das Hans-Zoschke-Stadion auch im Winterhalbjahr für den Trainingsbetrieb
genutzt werden. Die Nutzung eines Naturrasenplatzes, wie im
Hans-Zoschke-Stadion befindlich, ist jedoch hinsichtlich seiner Bespielbarkeit
stark abhängig von der Witterung und der Vegetationsperiode. So ist ein
Rasenplatz ohne Trainingsplatzbeleuchtungsanlage (umgangssprachlich:
Flutlichtanlage) im Jahr nur durchschnittlich ca. 500 h nutzbar. Durch die
Errichtung einer Trainingsplatzbeleuchtungsanlage würde sich die maximale
jährliche Nutzbarkeit um lediglich 100 h auf ca. 600 h erhöhen. Im Vergleich dazu kann ein Kunststoffrasenplatz
ohne Beleuchtungsanlage ca. 2300 h im Jahr und mit
Trainingsplatzbeleuchtungsanlage jährlich 3000 h genutzt werden. Darüber hinaus
sind die Kosten für die Unterhaltung eines Naturrasenplatzes wesentlich höher
als die Unterhaltungskosten für einen Kunststoffrasenplatz. Die Budgetzuweisung für das Produkt B0105
(Bereitstellung von Sportanlagen) erfolgt auf Grundlage der Nutzungsstunden lt.
Belegungsplan. Bei einem budgetwirksamen Zuweisungspreis von ca. 16,93 €/h
kann durch die Errichtung einer Trainingsplatzbeleuchtungsanlage im Hans-Zoschke-Stadion
lediglich ein Budgetzuwachs von 1693 € pro Jahr erzielt werden. Die Kosten für die Errichtung der Beleuchtungsanlage
betragen ca. 85.000 €. Mittel in dieser Höhe sind im Haushaltsplan 4060
(Sportanlagen) nicht verfügbar. Vor dem Hintergrund der Übertragung von 11
Sporthallen aus dem Schulbereich zum Fachvermögen Sport seit dem 01.01.2007 und
dem Gesamtsanierungsbedarf von ca. 27.000 T€ für das Fachvermögen stehen
Mittel in dieser Höhe auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Das Fachamt prüfte die Möglichkeit der Durchführung von
Kulturveranstaltungen. Aus Sicht des Kulturamtes wäre die Durchführung von
Kulturveranstaltungen nur unter Berücksichtigung von Auflagen, wie z. B.
Maßnahmen der Flächenabdeckung zum Schutz der Rasenflächen, Beachtung des
Lärmschutzes möglich. Freiluftveranstaltungen wären zudem nur in den
Sommermonaten möglich; hierzu wäre eine Beleuchtungsanlage nicht dringend
erforderlich. In Anbetracht der Baukosten und der zusätzlich entstehenden
Stromkosten wäre ein Einsatz der Mittel an anderer Stelle sinnvoller, es sei denn,
der Naturrasen würde als Kunststoffrasenplatz umgebaut werden. Nach Rücksprache des Fachamtes mit dem Berliner
Fußballverein wäre die Austragung von Bundesliga-Jugend-Spielen denkbar. Eine
Gewähr für eine Anzahl der Spiele könnte jedoch nicht übernommen werden. Sollte sich die Bedarfssituation ändern, wie beispielsweise
zur Austragung von Spielen der Frauen auf internationaler Ebene, würde das
Bezirksamt das Anliegen neu aufgreifen. Berlin, den
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__________________ Emmrich Beurich
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