Drucksache - DS/1769/V  

 
 
Betreff: Abzuschließende Zielvereinbarungen zur Kenntnis geben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO FDPRechnungsprüfung/Verwaltungsreform
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
51. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung/Verwaltungsreform Entscheidung
02.05.2006 
47. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung/Verwaltungsreform mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2006 
53. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO FDP PDF-Dokument
Beschlussempfehlung RP/Verw PDF-Dokument

Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderter Fassung:

Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht vor dem Abschluss von Ziel- und Servicevereinbarungen diese in den zuständigen Fachausschüssen zu erläutern. Die Ausschüsse werden gebeten dies in einem gesonderten Tagesordnungspunkt zu behandeln.

 

Begründung:

Mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 7. Juli 2005 wurde der §15 "Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung" wie folgt geregelt: "Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen." Es heißt nicht "abgeschlossene" sondern "abzuschließende".

 

Mit dem Vierten Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung wurde der Passus der "abzuschließenden Ziel- und Servicevereinbarungen" eingeführt. Zur Begründung dieser Änderung heißt es: "Die Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) durch das Bezirksamt soll sich nunmehr auf abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen erstrecken. Damit wird den Mitgliedern der BVV die Möglichkeit gegeben bereits vor Abschluss von Ziel- und Servicevereinbarungen Informationen zu erhalten." (Drucksache 15/8333 vom 19.04.2005 des Abgeordnetenhauses Berlin, Seite 9, "Zu Artikel II, Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes, Zu 1. und 2.")

 

Das Bezirksamt Lichtenberg sollte in seinem Verwaltungshandeln den Willen des Gesetzgebers respektieren und zukünftig entsprechend verfahren. Die Bezirksverordneten bekommen dann die Möglichkeit den Einsatz des Instruments Zielvereinbarung aktiv zu begleiten und sind nicht mehr darauf beschränkt vollendete Tatsachen zur Kenntnis nehmen zu müssen.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht Informationen über Zielvereinbarungen noch vor deren Abschluss der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 
 

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