Drucksache - DS/1769/V
Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und
Verwaltungsreform empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der
Drucksache in folgender geänderter Fassung: Das Bezirksamt wird ersucht vor dem
Abschluss von Ziel- und Servicevereinbarungen diese in den zuständigen
Fachausschüssen zu erläutern. Die Ausschüsse werden gebeten dies in einem
gesonderten Tagesordnungspunkt zu behandeln. Begründung: Mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 7. Juli 2005 wurde der §15
"Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung" wie folgt geregelt:
"Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig
und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu
gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen." Es heißt
nicht "abgeschlossene" sondern "abzuschließende". Mit dem Vierten Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung
wurde der Passus der "abzuschließenden Ziel- und
Servicevereinbarungen" eingeführt. Zur Begründung dieser Änderung heißt
es: "Die Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) durch das
Bezirksamt soll sich nunmehr auf abzuschließende Ziel- und
Servicevereinbarungen erstrecken. Damit wird den Mitgliedern der BVV die
Möglichkeit gegeben bereits vor Abschluss von Ziel- und Servicevereinbarungen
Informationen zu erhalten." (Drucksache 15/8333 vom 19.04.2005 des
Abgeordnetenhauses Berlin, Seite 9, "Zu Artikel II, Änderung des
Bezirksverwaltungsgesetzes, Zu 1. und 2.") Das Bezirksamt Lichtenberg sollte in seinem
Verwaltungshandeln den Willen des Gesetzgebers respektieren und zukünftig
entsprechend verfahren. Die Bezirksverordneten bekommen dann die Möglichkeit
den Einsatz des Instruments Zielvereinbarung aktiv zu begleiten und sind nicht
mehr darauf beschränkt vollendete Tatsachen zur Kenntnis nehmen zu müssen. Text des
Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht Informationen über
Zielvereinbarungen noch vor deren Abschluss der BVV zur Kenntnis zu geben. Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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