Drucksache - DS/1717/V  

 
 
Betreff: Stasi-Arbeitslager zum Gedenken erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO FDPStadtentwicklung
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur Entscheidung
16.03.2006 
49. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtentwicklung Entscheidung
04.04.2006 
56. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2006 
52. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag BVO FDP PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt PDF-Dokument

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung abzulehnen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung abzulehnen.

 

Begründung:

Im Ergebnis der Beratungen der Ausschüsse für Kultur und Stadtentwicklung musste festgestellt werden, dass sich der Gebäudekomplex des bis 1974 genutzten Arbeitslagers für Strafgefangene des Ministeriums für Staatssicherheit nicht im Grundvermögen des Bezirkes bzw. in der Verfügung des Liegenschaftsfonds befindet. Eine Beantragung zur Unterschutzstellung der Gebäude aus denkmalwürdigen Gründen liegt weder von der zuständigen Landesbehörde noch vom Eigentümer vor, so dass rechtliche Voraussetzungen für die Unterbindung von baulichen Eingriffen oder Abriss grundsätzlich fehlen. Bekannt ist zudem, dass bereits durch Nutzungen nach 1974 einige Umbaumaßnahmen erfolgt sind.

Um dem Anliegen nachzukommen, dass die Geschehnisse auf dem Gelände nicht in Vergessenheit geraten, wird die Absicht verfolgt den Verweis auf das Arbeitslager bei der stadträumlichen Markierung des ehemaligen Sperrgebietes einfließen zu lassen. Die Markierung erfolgt im öffentlichen Raum und ist daher nicht an die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer gebunden.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, bauliche Eingriffe oder gar einen Abriss des ehemaligen Arbeitslagers des DDR-Staatssicherheitsdienstes in der Genslerstraße zu verhindern.

Nutzungskonzepte, die einen Erhalt des Geländes erlauben, sollen angeregt und unterstützt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 9/1/1

 

 
 

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