Drucksache - DS/1717/V
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung abzulehnen. Begründung: Im Ergebnis der Beratungen der Ausschüsse für Kultur und
Stadtentwicklung musste festgestellt werden, dass sich der Gebäudekomplex des
bis 1974 genutzten Arbeitslagers für Strafgefangene des Ministeriums für
Staatssicherheit nicht im Grundvermögen des Bezirkes bzw. in der Verfügung des
Liegenschaftsfonds befindet. Eine Beantragung zur Unterschutzstellung der
Gebäude aus denkmalwürdigen Gründen liegt weder von der zuständigen
Landesbehörde noch vom Eigentümer vor, so dass rechtliche Voraussetzungen für
die Unterbindung von baulichen Eingriffen oder Abriss grundsätzlich fehlen.
Bekannt ist zudem, dass bereits durch Nutzungen nach 1974 einige Umbaumaßnahmen
erfolgt sind. Um dem Anliegen nachzukommen, dass die Geschehnisse auf dem
Gelände nicht in Vergessenheit geraten, wird die Absicht verfolgt den Verweis
auf das Arbeitslager bei der stadträumlichen Markierung des ehemaligen
Sperrgebietes einfließen zu lassen. Die Markierung erfolgt im öffentlichen Raum
und ist daher nicht an die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer gebunden. Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, bauliche
Eingriffe oder gar einen Abriss des ehemaligen Arbeitslagers des
DDR-Staatssicherheitsdienstes in der Genslerstraße zu verhindern. Nutzungskonzepte, die einen Erhalt des Geländes erlauben,
sollen angeregt und unterstützt werden. Abstimmungsergebnis: 9/1/1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |