Drucksache - DS/1715/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung 2006 zwischen dem Leiter der Abteilung Wirtschaft und Immobilien und der Leiterin des Büros für Wirtschaftsförderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR WiImmBzStR WiImm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Anlagen: Zielvereinbarung mit Budgetplan

Anlagen: Zielvereinbarung mit Budgetplan

 

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) beschlossen, die oben genannte Zielvereinbarung der Bezirksverordnetenversammlung

zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

 

Berlin, den 25.01.2006

 

 

 

 

 

___________________                                              _____________________

Emmrich                                                                     Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat für

Wirtschaft und Immobilien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002

 

 

 

 

zwischen

 

 

Bezirksamt Lichtenberg

Abt. Wirtschaft und Immobilien

Bezirksstadtrat

Herr Dr. Prüfer

 

 

 

 

und dem

Büro für Wirtschaftsförderung

OE Leiterin

Frau Nüske

 

 

 

 

Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2006.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                2

 

 

Inhaltsübersicht

  1. Vorbemerkung
  2. Aufgaben des Büros für Wirtschaftsförderung
  3. Extern wirksame Leistungs- und Handlungsziele
  4. Interne Organisationsziele der OE
  5. Berichtswesen
  6. Ressourcenbewirtschaftung
  7. Laufzeit/Änderungen/Nachträge

 

1.      Vorbemerkung

 

Diese Zielvereinbarung wird auf der Basis des § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit von LuV und Abteilungsleitung im Jahre 2006.

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass das Büro für Wirtschaftsförderung aufgabenbedingt – durch Umfang und Intensität seiner Bürgerkontakte insbesondere zur Unternehmerschaft – einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin leistet.

 

Weitere gemeinsame Abteilungsziele:

-          effektive ämterübergreifende Zusammenarbeit

-          zuverlässige Beratung der Bürger

-          Kürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen

-          kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-Goverment

-          Öffentlichkeitsarbeit

-          Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung

 

Der BzStR WiImm unterstützt die Aufgaben und Ziele des Büros für Wirtschaftsförderung, er vertritt das Büro für Wirtschaftsförderung bei der Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen Aufgaben im BA, in der BVV und nach außen. Durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller Bereiche der Abteilung werden Reibungs- und Informationsverluste vermieden.

Der BzStR WiImm sorgt für angemessen umfassende und kurzfristige Information zu allen die OE betreffenden Belangen. Er setzt sich gemeinsam mit der OE-Leitung für ein effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Förderung von Frauen im Büro für Wirtschaftsförderung ein.

 

Die OE wirkt mit spezifischen Angeboten an der Umsetzung strategischer Ziele des Bezirkes (Bürgerkommune / Bürgerhaushalt / Gender Mainstreaming / interkulturelle Öffnung) mit.

 

Dazu gehört die Analyse der Existenzgründungsberatungen unter Gender-Gesichtspunkten sowie Schlussfolgerungen  für gegebenenfalls spezifische Angebote. Hierzu werden in Abhängigkeit von Förder- und Kofinanzierungsmöglichkeiten auch besondere Projekte und Beratungsangebote unterstützt.

 

Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des Büros für Wirtschaftsförderung und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen.

 

Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt

Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Dazu sind die erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen.

 

 

2.      Aufgaben des Büros für Wirtschaftsförderung

 

Das Büro für Wirtschaftsförderung ist der Abteilung Wirtschaft zugehörig.

 

Die OE ist Anlauf-, Informations- und Beratungsstelle für Unternehmer, Existenzgründer und an Wirtschaftsfragen interessierte Bürger. Sie unterstützt jedes Bestreben, das dazu dient, die ansässige Wirtschaft zu stärken und zu unterstützen, Existenzgründungen zu befördern und neue Arbeitsplätze in den Bezirk zu holen.

 

Das Aufgabenspektrum umfasst:

-          Konzeptionelle Aufgaben

-          Mitwirkung bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zur wirtschaftlichen Entwicklung

-          Stellungnahmen zu Wirtschaftsthemen

-          Beratung von Existenzgründern und Unternehmern

-          Mitwirkung im Rahmen „Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit“, Koordinator

-          Akquise von Unternehmen/Investoren, Bearbeitung von Ansiedlungsbegehren

-          Bestandspflege Unternehmen

-          Standortanalysen

-          Initiierung, Mitwirkung, Begleitung, Bewertung und Abrechnung von Projekten zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur

-          Mitwirkung an der bezirklichen Bauleitplanung

-          Initiierung und Mitwirkung an Aktivitäten im „Stadtraum Ost/ berlin eastside“, Öffentlichkeitsarbeit, Imagepflege

-          Standortmarketing

-          Herausgabe von Informationsmaterial zum Wirtschaftsstandort

-          jährlicher Wirtschaftsbericht des Bezirksamtes

-          Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen

-          Zusammenarbeit mit Institutionen bei der Vermarktung landeseigener Grundstücke

-          Titelverwalter für Kapitel 4320

-          Ansprechpartner für Bildungsträger und Unternehmer zum Thema Ausbildung, Mitwirkung an verschiedenen Gremien dazu

-          Koordinierung von Genehmigungsverfahren

 

 

Im Bezirksamt Lichtenberg nimmt das Büro für Wirtschaftsförderung die Funktion der Bezirklichen Koordinierungsstelle wahr

 

  • bei Investitionsvorhaben von Wirtschaftsunternehmen, soweit ressortübergreifende Belange der bezirklichen Verwaltung betroffen sind, insbesondere bei komplexen oder streitbefangenen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben von bezirklicher Bedeutung,
  • als Partner der Zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK) bei SenWiArbFrau, soweit im Bezirk Lichtenberg Investitionsvorhaben von besonderer (gesamtstädtischer) wirtschaftspolitischer Bedeutung erfolgen bzw. die Abstimmung mit anderen Bezirken erforderlich ist.

 

Entsprechend der Festlegungen des BezVG § 34 (4) ist die OE an allen die Aufgabenstellung berührenden wesentlichen Planungen zu beteiligen. Der Bezirksstadtrat schafft die dazu notwendigen Voraussetzungen.

                                                                                                                                               

Die OE ist als Dienstleister Anlauf- und Beratungsstelle für Bürger und Unternehmer zu wirtschaftlichen Fragen.

 

Die OE Wirtschaftsförderung koordiniert im „Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit“ insbesondere die Projekte der Aktion 1 „Stärkung der lokalen Wirtschaft und Standortmarketing“ und der Aktion 2 „Stadtteilentwicklung URBAN II“ (Wirtschaft und Arbeit).

Darüber hinaus übernimmt die OE die Konzipierung, Mitwirkung, Begleitung, Bewertung und/oder Abrechnung für einzelne Projekte zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Rahmen ihrer Möglichkeiten:

 - Regionalmanagement Lichtenberg

 - Office für Deutsch-Polnische Wirtschaftskontakte

 - Unterstützung von KMU (URBAN)

 - Verbesserung der Infrastruktur im Altgewerbegebiet Straße Am Wasserwerk (TH)

 - Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des unternehmerischen Potenzials 

   von KMU im Stadtraum Ost (TH)

 

Durch die mit Fördermitteln ermöglichten Maßnahmen und Projekte werden die Potenziale der bezirklichen Wirtschaftsförderung deutlich gesteigert.

 

Der Bezirksstadtrat unterstützt die Bemühungen der OE durch geeignete Aktivitäten zur Bereitstellung der stets erforderlichen Eigenanteile der Finanzierung.

 

 

3.      Extern wirksame Leistungs- und Handlungsziele

 

·         Strategische Ziele und

o     operative Vorhaben

Erfolgsindikator

 

·      Servicekultur

o        Umfassende Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit

o        Intensive abteilungsinterne und - übergreifende Zusammenarbeit

o        eigeninitiative Information und Intervention zu wirtschaftsrelevanten Sachverhalten

o        persönliche und telefonische Beratung

o        Bereitstellung bedarfsgerechter Informationsangebote (Workshops, Seminare, Printmedien, Internet, persönliche Beratung)

o        Mitarbeit bei Veröffentlichungen Dritter

 

 

 

 

 

 

·      Sparsamer Ressourceneinsatz

o        Verbesserung des Kosten-Leistungs-Verhältnisses

o        Akquise zusätzlicher Projektmittel

 

·      Netzwerkarbeit

o        Zielbestimmung im Bündnis für Wirtschaft und Arbeit

o        umfassende Information im BVV-Ausschuss Wirtschaft/Beschäftigung/ Grundvermögen

o        Mitarbeit in Steuerungsgremien

o        Zusammenarbeit mit Landesinstitutionen der Wirtschaftsförderung

 

·         100%ige Erreichbarkeit der OE in der Kernarbeitszeit des BA

 

·         Termintreue

 

·         Mitwirkungskompetenz, Kenntnis wirtschaftsrelevanter Entwicklungen im Bezirk

·         Umfassende Vorhaltung schriftlicher Schlüsselinformationen
zu wirtschafts-, standort- und zielgruppenrelevanten
Themen für Kunden

·         Aktualisierung des
Bestandes an
Schlüsselinformationen
2x jährlich

 

·         Kostenentwicklung

 

·         Eingeworbene Projektmittel

 

 

 

·         Definition relevanter Projektziele

 

·         Erforderliche Präsenz und Aussagefähigkeit

·         Verlässlichkeit und Kompetenz

 

 

 

 

 

4. Interne Organisationsziele der OE

 

·   Strategische Ziele und

  • operative Vorhaben

Erfolgsindikator

 

·         Optimierung der internen Strukturen zur Anpassung an veränderte Arbeitsaufgaben

o     kurzfristige Einarbeitung in neue Arbeitsgebiete

 

·            Sicherung eines konstruktiven und kollegialen Arbeitsklimas

 

·            Personalentwicklung / Bedarfsgerechte Qualifizierung der Mitarbeiterinnen

o     fachliche Weiterbildung

o     effektive Nutzung der IT

 

·         Budgetorientiertes Arbeiten und Abrechnen nach Produkten

 

·          kurze Bearbeitungszeiten

·          kurze Reaktionszeiten

·          fachlich mängelfreies Arbeiten

·          Mitarbeiterinnen sind in der Lage, die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen

·          zielorientiertes
Zusammenwirken der
Mitarbeiterinnen

 

 

5. Berichtswesen

 

·         monatliche Auswertung  zum Stand der Produktmengenerbringung und

·         ¼ jährliche Analyse der Produktkostenentwicklung einschließlich Schlussfolgerungen  

      gegenüber dem Bezirksstadtrat

 

 

 

 

6. Ressourcenbewirtschaftung

 

Die erbrachten Produkte werden auf der Grundlage des Budgetierungsverfahrens finanziert. Basis sind der Stückkostenpreis der Produkte im Vergleich zum Median sowie die fortgeschriebenen Produktmengen. (Basis 2004)

 

Die OE bewirtschaftet 2 Produkte:

Produkt-

Nr.

Kosten-

träger

int/

ext.

Haushaltsjahr 2006

Planmenge

Zuweisungs-

preis € (bw)

Produktbudget

 € (bw)

79103

Wirtschaftsberatung und

Unternehmensbetreuung

e

768

90,05

69.200

78348

Stellungnahmen und die

Mitwirkung an Gremien

der bezirklichen und über-

bezirklichen Wirtschafts-

entwicklung

i

77

117,20

9.024

 

 

 

Für das Haushaltsjahr 2006 wurde das gesamte Budget für die OE mit 188.700 € bestimmt, davon 69.200 € für das externe Produkt 79103.

In der Kameralistik sind die Haushaltsplanansätze des jeweiligen Haushaltsjahres als absolute Ausgabenvolumen anzusehen.

Die Aufgaben der OE sind aufgrund ihrer Inhalte nicht kostendeckend zu bewirtschaften. Das Bezirksamt finanziert diese Aufgaben auf dem Niveau der Vorjahre, um Lichtenberg als attraktiven Wirtschaftsstandort zu erhalten und auszubauen.

 

 

7. Laufzeit der Vereinbarung und Änderungen/Nachträge

 

 

Die Laufzeit dieser Zielvereinbarung beginnt am 01. Januar 2006 und endet am 31. Dezember 2006. Über die Fortsetzung dieser Vereinbarung sind bis zum 30. November 2006 entsprechende Verhandlungen zu führen.

 

Bei Änderungen der Rahmenbedingungen und bei Ergebnissen von besonderer Relevanz muss eine Nachverhandlung bzw. Anpassung der Zielvereinbarung erfolgen.

 

Änderungen sollen einvernehmlich erfolgen.

 

 

 

Berlin-Lichtenberg, den

 

 

 

_____________________________                          ______________________________

Dr. Andreas Prüfer                                                                  Marion Nüske

BzStR WiImm                                                                         WiföL

 

 

 

 
 

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