Drucksache - DS/1715/V
Anlagen: Zielvereinbarung mit Budgetplan Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG)
beschlossen, die oben genannte Zielvereinbarung der
Bezirksverordnetenversammlung zur
Kenntnis zu geben. Berlin, den
25.01.2006 ___________________ _____________________ Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Wirtschaft und Immobilien Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin Zielvereinbarung Gem. § 2 VGG und der internen
Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben
durch BA Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 zwischen Bezirksamt Lichtenberg Abt. Wirtschaft und Immobilien Bezirksstadtrat Herr Dr. Prüfer und dem Büro für Wirtschaftsförderung OE Leiterin Frau Nüske Die Vereinbarung gilt für den
Leistungszeitraum 2006. 2 Inhaltsübersicht
1. Vorbemerkung Diese Zielvereinbarung wird auf der Basis des § 2 VGG und
der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01,
fortgeschrieben durch BA Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen.
Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die
Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben,
Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit von LuV und Abteilungsleitung im
Jahre 2006. Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung
angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht
die gemeinsame Auffassung, dass das Büro für Wirtschaftsförderung
aufgabenbedingt – durch Umfang und Intensität seiner Bürgerkontakte
insbesondere zur Unternehmerschaft – einen positiven Beitrag für das Bild und
das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin leistet. Weitere gemeinsame Abteilungsziele: -
effektive
ämterübergreifende Zusammenarbeit -
zuverlässige
Beratung der Bürger -
Kürzung
der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen -
kundenfreundlicher
Internetauftritt als erster Schritt zum e-Goverment -
Öffentlichkeitsarbeit
-
Sicherung
einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung Der BzStR WiImm unterstützt die Aufgaben und Ziele des Büros
für Wirtschaftsförderung, er vertritt das Büro für Wirtschaftsförderung bei der
Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen Aufgaben im BA, in
der BVV und nach außen. Durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller Bereiche
der Abteilung werden Reibungs- und Informationsverluste vermieden. Der BzStR WiImm sorgt für angemessen umfassende und
kurzfristige Information zu allen die OE betreffenden Belangen. Er setzt sich
gemeinsam mit der OE-Leitung für ein effektives Gesundheitsmanagement, die
Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie
die Förderung von Frauen im Büro für Wirtschaftsförderung ein. Die OE wirkt mit spezifischen Angeboten an der Umsetzung
strategischer Ziele des Bezirkes (Bürgerkommune / Bürgerhaushalt / Gender Mainstreaming
/ interkulturelle Öffnung) mit. Dazu gehört
die Analyse der Existenzgründungsberatungen unter Gender-Gesichtspunkten sowie
Schlussfolgerungen für gegebenenfalls
spezifische Angebote. Hierzu werden in Abhängigkeit von Förder- und
Kofinanzierungsmöglichkeiten auch besondere Projekte und Beratungsangebote
unterstützt. Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der dezentralen
Fach- und Ressourcenverantwortung des Büros für Wirtschaftsförderung und unter
Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der
Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie
konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt
Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Dazu sind
die erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen. 2.
Aufgaben
des Büros für Wirtschaftsförderung Das Büro für Wirtschaftsförderung ist der Abteilung
Wirtschaft zugehörig. Die OE ist Anlauf-, Informations- und Beratungsstelle für
Unternehmer, Existenzgründer und an Wirtschaftsfragen interessierte Bürger. Sie
unterstützt jedes Bestreben, das dazu dient, die ansässige Wirtschaft zu
stärken und zu unterstützen, Existenzgründungen zu befördern und neue
Arbeitsplätze in den Bezirk zu holen. Das
Aufgabenspektrum umfasst: -
Konzeptionelle
Aufgaben -
Mitwirkung
bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zur wirtschaftlichen Entwicklung -
Stellungnahmen
zu Wirtschaftsthemen -
Beratung
von Existenzgründern und Unternehmern -
Mitwirkung
im Rahmen „Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit“, Koordinator -
Akquise
von Unternehmen/Investoren, Bearbeitung von Ansiedlungsbegehren -
Bestandspflege
Unternehmen -
Standortanalysen -
Initiierung,
Mitwirkung, Begleitung, Bewertung und Abrechnung von Projekten zur Stärkung der
regionalen Wirtschaftsstruktur -
Mitwirkung
an der bezirklichen Bauleitplanung -
Initiierung
und Mitwirkung an Aktivitäten im „Stadtraum Ost/ berlin eastside“,
Öffentlichkeitsarbeit, Imagepflege -
Standortmarketing -
Herausgabe
von Informationsmaterial zum Wirtschaftsstandort -
jährlicher
Wirtschaftsbericht des Bezirksamtes -
Vorbereitung
und Durchführung von Veranstaltungen -
Zusammenarbeit
mit Institutionen bei der Vermarktung landeseigener Grundstücke -
Titelverwalter
für Kapitel 4320 -
Ansprechpartner
für Bildungsträger und Unternehmer zum Thema Ausbildung, Mitwirkung an verschiedenen
Gremien dazu -
Koordinierung
von Genehmigungsverfahren Im Bezirksamt Lichtenberg nimmt das Büro für
Wirtschaftsförderung die Funktion der Bezirklichen Koordinierungsstelle
wahr
Entsprechend der Festlegungen des BezVG § 34 (4) ist die OE
an allen die Aufgabenstellung berührenden wesentlichen Planungen zu beteiligen.
Der Bezirksstadtrat schafft die dazu notwendigen Voraussetzungen. Die OE ist als Dienstleister Anlauf- und
Beratungsstelle für Bürger und Unternehmer zu wirtschaftlichen Fragen. Die OE Wirtschaftsförderung koordiniert im „Bezirklichen
Bündnis für Wirtschaft und Arbeit“ insbesondere die Projekte der Aktion
1 „Stärkung der lokalen Wirtschaft und Standortmarketing“ und der Aktion 2
„Stadtteilentwicklung URBAN II“ (Wirtschaft und Arbeit). Darüber hinaus übernimmt die OE die Konzipierung,
Mitwirkung, Begleitung, Bewertung und/oder Abrechnung für einzelne Projekte zur
Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Rahmen ihrer Möglichkeiten: - Regionalmanagement
Lichtenberg - Office für
Deutsch-Polnische Wirtschaftskontakte - Unterstützung von
KMU (URBAN) - Verbesserung der
Infrastruktur im Altgewerbegebiet Straße Am Wasserwerk (TH) - Maßnahmen zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des unternehmerischen Potenzials von KMU im
Stadtraum Ost (TH) Durch die mit Fördermitteln ermöglichten Maßnahmen und
Projekte werden die Potenziale der bezirklichen Wirtschaftsförderung deutlich
gesteigert. Der Bezirksstadtrat unterstützt die Bemühungen der OE durch
geeignete Aktivitäten zur Bereitstellung der stets erforderlichen Eigenanteile
der Finanzierung. 3.
Extern wirksame Leistungs- und Handlungsziele
4.
Interne Organisationsziele der OE
5. Berichtswesen ·
monatliche
Auswertung zum Stand der
Produktmengenerbringung und ·
¼
jährliche Analyse der Produktkostenentwicklung einschließlich
Schlussfolgerungen gegenüber dem Bezirksstadtrat 6.
Ressourcenbewirtschaftung Die erbrachten Produkte werden auf der Grundlage des
Budgetierungsverfahrens finanziert. Basis sind der Stückkostenpreis der
Produkte im Vergleich zum Median sowie die fortgeschriebenen Produktmengen.
(Basis 2004) Die OE bewirtschaftet 2 Produkte:
Für das Haushaltsjahr 2006 wurde das gesamte Budget für die
OE mit 188.700 € bestimmt, davon 69.200 € für das externe Produkt 79103. In der Kameralistik sind die Haushaltsplanansätze des
jeweiligen Haushaltsjahres als absolute Ausgabenvolumen anzusehen. Die Aufgaben der OE sind aufgrund ihrer Inhalte nicht
kostendeckend zu bewirtschaften. Das Bezirksamt finanziert diese Aufgaben auf
dem Niveau der Vorjahre, um Lichtenberg als attraktiven Wirtschaftsstandort zu
erhalten und auszubauen. 7.
Laufzeit der Vereinbarung und Änderungen/Nachträge Die Laufzeit dieser Zielvereinbarung beginnt am 01. Januar
2006 und endet am 31. Dezember 2006. Über die Fortsetzung dieser Vereinbarung
sind bis zum 30. November 2006 entsprechende Verhandlungen zu führen. Bei Änderungen der Rahmenbedingungen und bei Ergebnissen von
besonderer Relevanz muss eine Nachverhandlung bzw. Anpassung der
Zielvereinbarung erfolgen. Änderungen sollen einvernehmlich erfolgen. Berlin-Lichtenberg, den _____________________________ ______________________________ Dr. Andreas Prüfer Marion
Nüske BzStR WiImm WiföL |
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