Drucksache - DS/1711/V
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat auf seiner
Sitzung am 24. Januar 2006 beschlossen, dass das angezeigte „Bürgerbegehren zum
Erhalt des Hans – und – Hilde – Coppi – Gymnasiums in Karlshorst“ mit dem Text
gemäß der Anlage zulässig ist. Begründung Mit Schreiben vom 30.12.2005 zeigten
die Vertrauenspersonen ein Bürgerbegehren zum Erhalt des
Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums und des Immanuael-Kant-Gymnasiums an ihren
bisherigen Standorten an. Gleichzeitig soll der Beschluss des Bezirksamts
Lichtenberg von Berlin Nr. 056/2005, beide Gymnasien am Standort des
Kant-Gymnasiums zusammen zu legen und das Forster-Gymnasium an den bisherigen
Standort des Coppi-Gymnasiums zu verlegen, aufgehoben werden. Bezirklicherseits wurde der
eingereichte Text um die vom Gesetz vorgesehene Kosten-schätzung ergänzt. -------------------------------- Emmrich 1 Anlage |
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