Drucksache - DS/1711/V  

 
 
Betreff: Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Zusammenlegung Kant- und Coppi-Gymnasium
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 24. Januar 2006 beschlossen, dass das angezeigte „Bürgerbegehren zum Erhalt des Hans – und – Hilde – Coppi – Gymnasiums in Karlshorst“ mit dem Text gemäß der Anlage zulässig ist.

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 30.12.2005 zeigten die Vertrauenspersonen ein Bürgerbegehren zum Erhalt des Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums und des Immanuael-Kant-Gymnasiums an ihren bisherigen Standorten an. Gleichzeitig soll der Beschluss des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin Nr. 056/2005, beide Gymnasien am Standort des Kant-Gymnasiums zusammen zu legen und das Forster-Gymnasium an den bisherigen Standort des Coppi-Gymnasiums zu verlegen, aufgehoben werden.

 

Bezirklicherseits wurde der eingereichte Text um die vom Gesetz vorgesehene Kosten-schätzung ergänzt.

 

 

 

 

 

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Emmrich

 

 

 

 

1 Anlage

 

 
 

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