Drucksache - DS/1672/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Zwischenabrechnung des Handlungsprogramms “Situation,
Arbeitsaufgaben und Maßnahmen der behindertenpolitischen Arbeit im Bezirk
Lichtenberg für die Jahre 2005 bis 2010” Anlage
___________________ _____________________________ Emmrich
Zwischenabrechnung
Kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen der
behindertenpolitischen Arbeit im Bezirksamt Lichtenberg für die Jahre 2004/2005 im Rahmen des Handlungsprogramms “Situation, Arbeitsaufgaben und Maßnahmen der behindertenpolitischen Arbeit im Bezirk Lichtenberg für die Jahre 2005 bis 2010"Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vorwort
1
II.
Zwischenabrechnung der kurz-, mittel- und langfristigen Maß- 3 nahmen
der behindertenpolitischen Arbeit im Bezirksamt
Lichtenberg für die Jahre 2004/2005
1.
Bezirksbürgermeisterin/Abteilung Personal, Finanzen und Kultur
3 1.1. Behindertenbeauftragte 3 1.2. Kulturamt 6 1.3. Bibliotheksamt 7 1.4. Personalservice 8 1.5. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 9 1.6. Steuerungsdienst/Stadtteilmanagement 9
2. Abteilung Umwelt
und Gesundheit
10 2.1. Plan- und Leitstelle
10 2.2. Amt für Gesundheit und
Verbraucherschutz 10 2.2.1. Beratungsstelle für behinderte, chronisch
kranke und krebs-
11
kranke Menschen 2.2.2. Sozialmedizinischer Bereich am Förderzentrum
für Kinder
11
und Jugendliche mit Körperbehinderungen 2.3. Amt für Bauen und Verkehr
12 3. Abteilung Bürgerdienste und Soziales 12 3.1. Amt für Bürgerdienste/Sozialamt
12 4. Abteilung Stadtentwicklung
13 4.1. Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
13 4.2. Tiefbauamt
14
5. Abteilung
Wirtschaft und Immobilien
18 5.1. Immobilienservice
18 6. Abteilung Jugend, Bildung und
Sport
18 6.1. Amt für Schule, Bildung und Sport
18 6.2. Jugendamt 19 6.2.1. Fachbereich 1 – Jugendförderung 19 6.2.2. Fachbereich 2 – Bereich Kindertagesstätten 22 6.2.3. Fachbereich 3 – Erziehungs- und
Familienberatung 23 6.2.4. Fachbereich 4 – Familienunterstützende Hilfen 24
I.
Vorwort Am 27.10.2004 fand die Konferenz zum Thema “Die
Situation von Menschen mit Behinderungen” statt. Die in diesem Zusammenhang
erarbeiteten und beschlossenen Maßnahmen der behindertenpolitischen
Arbeit im Bezirk für die Jahre 2005-2010 sind Richtschnur für die Arbeit. Bei
der Umsetzung wurden gute Arbeitsergebnisse erzielt. Ausdruck dessen
ist es z.B. auch, dass der Bezirk in den Verstößeberichten der Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz bisher nicht ein einziges Mal
kritisch benannt wurde. Hervorzuheben sind u. a. folgende Maßnahmen und
Leistungen: -
Im Rahmen der
Realisierung der Bauvorhaben des Amtes für Umwelt und Natur wurde ein weiterer wesentlicher Beitrag der
Schaffung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum geleistet. -
Für die
barrierefreie Gestaltung des Straßenraumes, insbesondere die Absenkung von
Bordsteinen, wurden 100 T€ für das Jahr 2005 eingeplant und verbaut. Für das
Jahr 2006 stehen 200 T€ zur Verfügung. -
Die Kursangebote
und Projekte für behinderte Jugendliche und Erwachsene in öffentlichen
kulturellen Einrichtungen wurden gesichert und erweitert. -
Die Angebote der
Bibliotheken wurden verbessert und weitere barrierefreie Zugänge geschaffen.
Die Homepage der Lichtenberger Bibliotheken ist ebenfalls barrierefrei und
online seit Februar 2005. -
Sicherung der
Finanzierung der Versorgung behinderter Kinder und Jugendlicher im
sonderpädagogischen Förderzentrum, trotz Streichung der Budgetierung des
Produktes “Pflegerische Behandlungsmaßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen”
seitens des Senats. -
Im Bereich der
Jugendförderung konnten auch im Jahr 2005 Träger über Zuwendungen gefördert und
die Kooperationen zwischen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sonderschulen
und Vereinen erweitert und intensiviert werden. -
Sicherung der
Förderung und medizinischen sowie therapeutischen Betreuung der behinderten
Kinder der Kita Paul-Junius-Str. 15 nach dem Umzug in die Kita
Bernhard-Bästlein-Str. 44-46 in besonderen Gruppen in uneingeschränktem Umfang.
Das Bezirksamt wird weiterhin Plätze für behinderte
Kinder in besonderen Gruppen vorhalten. -
Der
behindertengerechte Neu- bzw. Umbau von 3 Kindertagesstätten - insbesondere ist
hier die Kita in der Bernhard-Bästlein-Str. 44-46 zu nennen - ist realisiert. Ein weiteres Projekt der
barrierefreien Modernisierung des Gebäudes der Kita Wönnichstr. 60-62 wird im
Dezember 2005 abgeschlossen sein. -
Die Gründung des
Gemeindepsychiatrischen Verbundes Lichtenberg (GPV). -
In Schulen mit
Ganztagsbetreuung wurden mit dem
Investitionsprogramm
“Zukunft, Bildung und Betreuung”
2003 bis 2007 bisher Maßnahmen mit einem
Finanzumfang von ca. 578 T€
durchgeführt. -
Dass die
barrierefreie Gestaltung der Umwelt und damit die Schaffung der
Chancengleichheit für Menschen mit und ohne Behinderung in allen
Lebensräumen nicht nur bewusst das
Handeln des Bezirksamtes bestimmt, sondern auch nunmehr weiter in das
Bewusstsein der Wirtschaft gerückt ist,
zeigt, dass im Bezirk Lichtenberg seit Oktober 2004 22 Signets “Berlin
barrierefrei” vergeben werden konnten.
Dieser Zwischenbericht zeigt, dass die geplanten
Maßnahmen umgesetzt wurden und damit die Einbeziehung von Menschen mit
Behinderungen in das gesellschaftliche Leben des Bezirkes weitere Fortschritte
erreicht.
Christina
Emmrich
Hiltrud Brokopf Bezirksbürgermeisterin
Behindertenbeauftragte Berlin, den I.
Zwischenabrechnung
der kurz-, mittel- und langfristigen
Maßnahmen der
behindertenpolitischen Arbeit im Bezirksamt
Lichtenberg für
die Jahre 2004/2005
1.
Bezirksbürgermeisterin/Abteilung Personal, Finanzen und Kultur 1.1. Behindertenbeauftragte Auf der Grundlage des Handlungsprogramms der
behindertenpolitischen Arbeit für die Jahre
2005 bis 2010 und des ergänzenden Maßnahmeplanes 2005 für den Bereich der
Bezirksbürgermeisterin wurden die festgelegten Aufgaben wie folgt erfüllt: . Die Aktion
"Berlin-barrierefrei" wurde in Lichtenberg im Oktober 2004 öffentlichkeitswirksam gestartet. Im Rahmen dieser
Aktion werden vorrangig u. a. Wirtschaftsunternehmen, Gewerbetreibende,
Zentren des Einzelhandels, aber auch von öffentlicher Hand betriebene
Einrichtungen und Dienstgebäude nach einheitlich festgelegten Kriterien durch
die Vertreter/innen des bezirklichen Behindertenbeirates in Zusammenarbeit mit der
Behindertenbeauftragten überprüft. Im Ergebnis wird an Auszeichnungswürdige das
Signet “Berlin-barrierefrei” vergeben. Am 08.10.2004 wurde durch die
Bezirksbürgermeisterin das Signet “Berlin- barrierefrei” an das Hotel “Kolumbus”
als erste Einrichtung übergeben und damit gleichzeitig für
Wirtschaftsunternehmen in Lichtenberg ein Zeichen gesetzt, dass Barrierefreiheit ein
Qualitätsmerkmal ist, das neue Kundenkreise sichert. In der Folgezeit erhielten insgesamt 22
Einrichtungen diese Auszeichnung,
darunter z. B. das Rathaus Lichtenberg, der Tierpark, verschiedene Apotheken,
wie u. a. die Dolgensee Apotheke, das Center Am Tierpark “Bärenschaufenster”, die
WGLi-Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg e. G. – Geschäftsstelle, das
sozial-kulturelle Bürger-Begegnungs-Zentrum LIBEZEM und verschiedene Geschäfte
im Ring Center, um nur einige zu nennen. Eine aktuelle Übersicht aller
signierten Einrichtungen ist unter der Website
www.berlin-barrierefrei.de
zu finden. Die Resonanz ist gut, ständig kommen neue Vorschläge. Die Aktion
läuft sicherlich mit gutem Erfolg weiter. . Begehungen/Berollungen
zur Prüfung der Barrierefreiheit im öffentlichen Umfeld wurden kontinuierlich durch die Vertreter/innen
des Behindertenbeirates gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten durchgeführt.
Sie standen und stehen zumeist im Zusammenhang mit der Vergabe der Signets
“Berlin-barrierefrei” und der Vorbereitung und Abnahme von Bauvorhaben, so z.
B. dem Bau des Geheges der europäischen
Gebirgstiere im Tierpark, dem Umbau von Toiletten in Gaststätten oder
Bordsteinabsenkungen im öffentlichen Straßenraum. . Mit der Zielsetzung, eine Aktion/Veranstaltung zu
Themen behinderter Menschen
durchzuführen, wurde am 25.10.2005 eine Veranstaltung unter dem Leitgedanken –
bewegen – gucken – begegnen – organisiert und
durchgeführt, an der ca. 90 Personen teilnahmen. Das Bewegungstheater
“Blaue Vanille” zeigte eine Aufführung über die Magie der unendlichen Vielfalt
menschlicher Beziehungen – dargestellt
von Menschen mit und ohne Behinderung mit dem Titel “Mitten in Dazwischen”. In
der anschließenden “Begegnung” wurde in einer Gesprächsrunde mit den
Darstellern und der Leiterin des Tanztheaters, dem Leiter des
sozial-kulturellen Bürger-Begegnungs-Zentrum LIBEZEM, Leiter der Lebensräume
Berlin vom EJF Lazarus gAG, Leiter des Berliner Krisendienstes Region Ost unter
Einbeziehung der Zuschauer das Thema “menschliche Beziehung” im weitesten Sinne
in einer ausgewogenen Atmosphäre diskutiert. Die Anwesenden haben deutlich
gemacht, dass die Aufführung sehr beeindruckend war und alle wieder einen
Denkanstoss zum “Miteinander” mitnahmen. Die Gesprächsteilnehmer/innen kamen zu
dem Ergebnis, dass sich alle Menschen ob mit oder ohne Behinderung,
entsprechend ihren Möglichkeiten profilieren, einbringen und aufeinander
zugehen müssen, ansonsten kann eine Ausgrenzung bzw. Abwendung gewollt oder
ungewollt innerhalb der Gesellschaft entstehen. Es müssen gegenseitig
Kompromisse geschlossen und Gefühle, Verhaltensweisen und Bemühungen des
Gegenüber geachtet werden - ein schwieriger ständiger Prozess menschlicher
Beziehungen, der immer gegenwärtig ist.
. Die Arbeit des
Behindertenbeirates wurde im abgelaufenen Zeitraum nach Kräften, vor allem auch
in organisatorischer Hinsicht, unterstützt. Zugleich wurden seine Anregungen,
wie auch die von zahlreichen behinderten Bürgern aufgeworfenen Fragen und
Vorschläge aufgenommen und in die Arbeit des Bezirksamtes eingebunden. Das
betrifft z. B. die Lösung von Parkplatzproblemen, Wohnungsproblemen,
Bereitstellung von Gebärdendolmetschern für die vom Bezirksamt organisierten
Veranstaltungen zur Aufstellung des Bürgerhaushaltes, Realisierung von
dringlichen Bordabsenkungen u. a. Die Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen,
der Besuch von Sozial- und Behinderteneinrichtungen diente auch diesem Zweck. In diesem Zusammenhang ist die
gemeinsame Aktivität zur Lösung eines wesentlichen Verkehrsproblems im Bereich
Herzbergstr./Rhinstraße zu nennen: Im Ergebnis der von den Bezirkspolitikern, der Leitung
des Evangelischen Krankenhauses Königin Elisabeth Herzberge, Bezirksverwaltung
sowie den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der BVG seit August 2004
ausgelösten Potestwelle gegen den Wegfall der Straßenbahnlinie 27, hat die BVG
eingelenkt und nunmehr zum Fahrplanwechsel am 23.06.2005 die Straßenbahnlinie
37 vom S-Bahnhof Schöneweide über Rhinstraße, KEH zum Betriebshof
Siegfriedstraße eingerichtet. Mit dieser Linie wird den aus Karlshorst und
Friedrichsfelde kommenden Fahrgästen mit und ohne Behinderung, außer den
mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, zum KEH wieder eine umsteigefreie
Fahrverbindung angeboten. Da die TRAM 37 mit nicht behindertengerechten
Tatra-Bahnen bedient wird, kann die umsteigefreie “neue” Verkehrsanbindung
durch Rollstuhlfahrer/innen und Rollatorfahrer/innen bis jetzt nicht genutzt
werden. Es ist hier ein erfreulicher Teilerfolg bei den Bemühungen einer
umsteigefreien Linienführung für Menschen mit Behinderungen erreicht worden,
der zwingend einer Nachbesserung bedarf. Das Bezirksamt vertritt die Auffassung, dass in dem
Konzept “BVG 2005 plus” die Belange des barrierefreien Nahverkehrs durch die
BVG ungenügend beachtet wurden und eine Nachbesserung bei der Fortschreibung
des Nahverkehrsplanes 2005 – 2009 notwendig ist. Das betrifft vor allem die
Verlängerung der Linienführung der jetzigen Straßenbahnlinie 37 über das KEH
zum Anton-Saefkow-Platz und den Einsatz von behindertengerechten Bahnen auf
dieser Strecke. Diese Forderung wurde durch das Bezirksamt in den Beratungen
mit Vertretern der BVG immer wieder thematisiert. . Im Frauenzentrum Am Mühlengrund wurde unter Leitung
der Behindertenbeauftragten eine Gesprächsrunde zum selbst bestimmten Lebe
trotz und mit Behinderung durchgeführt. In der Veranstaltung konnten sich interessierte Frauen nicht nur über die gesetzlichen
Grundlagen der Behindertenpolitik und ihre praktische Umsetzung informieren,
sondern sie konnten auch persönliche Erfahrungen negativer und positiver Art im
täglichen Leben darlegen und gemeinsam diskutieren. . Zur
Förderung des selbständigen Wohnens behinderter Menschen führte die
Bezirksbürgermeisterin (i. V. Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung) am
16.03.2005 im Rathaus mit Vertretern
und Vertreterinnen der Vermieter eine
Gesprächsrunde durch. Von elf geladenen
Wohnungsbaugesellschaften/bzw.-
genossenschaften waren fünf in der Beratung vertreten. Im Mittelpunkt
des Gedankenaustausches standen Fragen, Probleme, Kosten, Wohnungsbedarf und
mögliche technische Maßnahmen im vorhandenen Wohnungsbestand. Den Wohnungsunternehmen wurde
empfohlen, bei Problemen im
behindertengerechten Bauen die Angebote - des Kompetenzzentrums der Technischen
Universität Berlin “Barrierefrei Planen
und Bauen” sowie - der Architektenkammer Berlin – Ausschuss
“Barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung zu nutzen. Im Ergebnis der Beratung wurde deutlich, dass die
Behindertenpolitik des Bezirksamtes vorrangig auf die Verbesserung der
Lebensqualität der Menschen mit und ohne Behinderungen ausgerichtet ist. Um
dieses Ziel zu verwirklichen, ist es notwendig, in den Wohnungsunternehmen nach
einfacheren und damit nicht so kostenintensiven technischen Mitteln beim
behindertengerechten Umbau zu suchen. Es ist unser gemeinsames und lohnendes
Ziel, den Wohnungsbestand so zu gestalten, dass älter werdende Menschen, wenn
sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, in ihrem Wohnumfeld bleiben können.
Dazu gehört auch, wie im bezirklichen
Gemeinwesenkonzept behandelt, über neue Partnerschaften nachzudenken, um eine
“kleinmaschige” Versorgung wieder herzustellen bzw. zu erweitern. Um das
Vorhaben zu ergänzen, wurden die Wohnungsunternehmen gebeten, mit den
bezirklichen Trägern Kooperationen aufzubauen. Die von der HOWOGE übergebene Übersicht über
behindertengerechte Wohnungen wurden in die im Sozialamt bereits
existierende Bestandserhebung in einer entsprechenden Datenbank aufgenommen.
Die weitere Entwicklung der Bereitstellung von
behindertengerechtem/-freundlichen Wohnraum, die Vernetzung mit den
sozial-kulturellen Zentren u. a. Trägern wird in regelmäßigen Abständen unter
Federführung des Sozialamtes im Arbeitskreis “Wohnen im Alter” mit den
interessierten Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften des Bezirkes
Lichtenberg beraten und verfolgt. . Für die Baumaßnahmen aus dem Handlungsprogramm wurde –
wie festgelegt – eine Prioritätenliste aufgestellt und der
Abt. Stadtentwicklung übergeben. Es wurden 100 T€ hierfür zweckgebunden reserviert. In der
Prioritätenliste sind keine Maßnahmen aufgeführt, die mit Mitteln aus
Förderprogrammen finanziert werden. Insgesamt werden jedoch mehr
Bordabsenkungen hergestellt, als in der ursprünglichen Prioritätenliste
angegeben. Gründe dafür sind weitere inzwischen eingegangene Bürgerhinweise,
Hinweise aus anderen Verwaltungsdienststellen, Bewilligung von zusätzlichen
Mitteln (z. B. Programm Stadtumbau Ost). Stand per 30.09.2005: 20 Standorte mit
insgesamt 41 Absenkungen. . An den Sitzungen des Kernbeirates “Stadtumbau Ost”
beim Bezirksamt Lichtenberg nehmen das berufene
Mitglied des Behindertenbeirates sowie die
Behindertenbeauftragte teil.
Hier werden insbesondere Fragen der
Geschlechtergerechtigkeit bei Umbau- und Aufwertungsmaßnahmen berücksichtigt und nicht zuletzt die Vorhaben auf der
Grundlage des Gesetzes zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin mit begleitet.
Durch die rechtzeitigen Kontaktaufnahmen mit den
bauausführenden Architekten konnten dadurch
Probleme bei der Bauvorbereitung bereits im Vorfeld geklärt werden, so
dass die Barrierefreiheit und
gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird. Dies wurde vor allem bei den Bauvorhaben
Anton-Saefkow-Platz und Erneuerung des Vorplatzes am S-Bahnhof Wartenberg
genutzt. . Die kontinuierliche Mitarbeit in bezirklichen und
überbezirklichen Gremien, wie
Beratungen beim
Landesbeauftragten für Behinderte, AG Menschen mit Behinderungen in der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Arbeitskreis “Wohnen im Alter”,
Kernbeirat “Stadtumbau Ost” sowie Teilnahme an Fachkonferenzen zur
Behindertenarbeit u. a., wird fortgeführt. 1.2 . Kulturamt .
Für das Jahr 2005 waren
Umbaumaßnahmen am Musikschulstandort Werneuchener Str. geplant und mit dem Einzug der
Bürgerinitiative ausländischer Mitbürger auch die Schaffung des barrierefreien
Zugangs des Objektes. Die Bürgerinitiative trat von ihrer Nutzungsvereinbarung
zurück. Es wurde in Folge kein Bauantrag gestellt, der einen
behindertengerechten Zugang des Gebäudes einschließt. . Die
denkmalgerechte Grundinstandsetzung des Stadthauses erfolgt planmäßig. Zugänge
sowie die Ausstattung werden barrierefrei sein. . Im Kulturhaus Karlshorst begannen in diesem Jahr die
Sanierungsarbeiten. Der Schwerpunkt hierbei lag zuerst auf der Umsetzung
von Maßnahmen zur technischen Sicherheit des Hauses. Die Ausstattung mit
Zugängen und Sanitäreinrichtungen für behinderte Menschen wird zielgerichtet
verfolgt und in die schrittweise Konzipierung der Sanierung integriert. . Die
vorhandenen Kursangebote und Projekte für behinderte Jugendliche und Erwachsene
in den Einrichtungen Studio b, Keramikatelier und Galerie 100 werden in
bewährter Form weitergeführt und intensiviert. 1.3. Bibliotheksamt . Die Homepage der Lichtenberger
Bibliotheken ist barrierefrei und online seit Februar 2005. Bis zum 31.10.2005 wurden ca. 12.000
Zugriffe gezählt. . Die E-Mail-Informationsdienste
der Bibliotheken wurden seit Januar 2005 wesentlich
erweitert. Grundlage war die Schaffung von separaten E-Mail- Adressen
für alle Bibliotheken, die Bibliotheksteams und für definierte Funktionsarbeitsplätze. Die Anzahl der
Nutzeranfragen und folglich auf elektronischem Wege erbrachte
Dienstleistungen stiegen wesentlich an. Seit August 2005 können alle Benachrichtigungen
im Zusammenhang mit persönlichen Vormerkungen, Entleihungen und
Verlängerungen im VÖBB (Verbund der Öffentlichen Bibliotheken
Berlins) auf Wunsch der Nutzer per E- Mail-Benachrichtigung versandt werden.
Newsletter der Lichtenberger Bibliotheken konnten im Jahr 2005 noch nicht
realisiert werden. Geschaffen wurden im Jahr 2005 die personellen und
technischen Voraussetzungen und somit die notwendigen Ressourcen, so dass ab
dem II. Quartal 2006 regelmäßig Newsletter der Lichtenberger
Bibliotheken erscheinen werden. . Die empirische Bedarfsermittlung
für das Angebot der aufsuchenden
Bibliotheksarbeit ist erfolgt.
Nach kritischer Prüfung wurde entschieden, dass
dieses spezifische Angebot mittelfristig kein Aufgabenschwerpunkt
ist. Die
personellen und sächlichen Ressourcen stünden nicht im Verhältnis zu den
wenig artikulierten Bedürfnissen. Sollten sich diese jedoch ändern,
werden wir
entsprechende Angebote gestalten. . Im Rahmen der überplanmäßigen
und außerplanmäßigen Ausgaben des
Bezirksamtes, nachgewiesen in
der BVV-DS/1604/V, wurden vom
Bibliotheksamt 300 T€ in die Neuausstattung des Bibliotheksmobiliars der
Bodo-Uhse-Bibliothek, der Egon-Erwin-Kisch-Bibliothek, der teilweisen
Ergänzung des Mobiliars der Anton-Saefkow- und Anna-Seghers-Bibliothek
investiert. Die mit den Ausgaben umgesetzten Einrichtungs- und
Ausstattungskonzepte bieten funktionalere und barrierefreie Zugänge zu
den
Bibliotheksangeboten und Medien. In der Bodo-Uhse-Bibliothek wurde im Rahmen
einer Umbaumaßnahme ein öffentlich zugängliches behindertengerechtes WC
errichtet. Im Ergebnis sind sowohl die Zugänge als
auch die WC-Bereiche in der Anna-Seghers-Bibliothek, der Anton-Saefkow-
Bibliothek und der Bodo-Uhse-Bibliothek barrierefrei gestaltet. Im Jahr
2006
werden der Zugang von der Ladenstraße des Linden-Centers zur Anna-
Seghers-Bibliothek vom Vermieter und die Eingangstür der Bibliothek mit
automatischen Türöffnern ausgestattet und somit die barrierefreie
Zugänglichkeit optimiert. Im Rahmen der im Jahr 2004 abgeschlossenen
Rekonstruktionsmaßnahmen im Gebäude der Egon-Erwin-Kisch-Bibliothek
durch den Vermieter Howoge konnte wegen zu hoher finanzieller
Aufwendungen und prognostizierter Folgekosten kein barrierefreier Zugang durch den nachträglichen Anbau eines
Personenaufzuges geschaffen werden.
. Die Bedarfserhebung für das
Angebot eines PC-Arbeits- und Anleseplatzes
für sehbehinderte Menschen wurde im Jahr 2005 nicht realisiert. Das
Vorhaben
wird im Jahr 2006 bearbeitet. 1.4. Personal-
und Finanzservice . Zusammenarbeit in der Bezirksverwaltung und gegenüber
dem Integrationsamt: Die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit der
Arbeitgeberbeauftragten für Schwerbehinderte mit der
Schwerbehindertenbeauftragten wurde fortgesetzt und konnte auch nach organisatorischen
Änderungen im Integrationsamt reibungslos weiterlaufen. Die Betreuung der
Schwerbehinderten vor Ort am Arbeitsplatz durch die
Schwerbehindertenbeauftragte wurde je nach individuellem Einzelfall ständig dem
veränderten Umfang angepasst / ggf. aufgestockt. Insbesondere die enge
Zusammenarbeit in der Bezirksverwaltung ließ zeitnahe und individuelle
Lösungsmöglichkeiten zu, Anpassungsprozesse konnten schnell bearbeitet und an
das Integrationsamt weitergegeben werden.
Das Integrationsamt hat alle bisher vorgeschlagenen Maßnahmen für die
schwerbehinderten Mitarbeiter/innen der Bezirksverwaltung gebilligt. . Technischer Beratungsdienst im Landesamt für
Gesundheit und Soziales: Gleiches
gilt für die erforderliche schnelle behindertengerechte (auch technische)
Ausstattung der Arbeitsplätze unserer schwerbehinderten Mitarbeiter/innen. Derzeit werden durch die Umstellung auf das
Betriebssystem MS Windows XP in der gesamten Bezirksverwaltung auch alle
Arbeitsplätze von sehbehinderten Mitarbeiter/innen durch separate technische
Lösungen angepasst. Diese technischen Veränderungen aller betroffenen
Mitarbeiter/innen erfolgen in enger Kooperation mit dem Technischen
Beratungsdienst in jedem erforderlichen Einzelfall. Durch zeitnahe Zusammenarbeit
des Bezirksamtes mit dem Integrationsamt erfolgen die Anpassungen in der Regel
rechtzeitig vor der Umstellung des Betriebssystems am Arbeitsplatz der
Betroffenen. . Lohnkostenzuschüsse
und Betreuungsaufwand für behinderte Dienstkräfte: Die bisherigen Lohnkostenzuschüsse und die gewährten
Betreuungsaufwände für behinderte Dienstkräfte liefen weiter in den beantragten
Zeiträumen und wurden nach Bedarf auch verlängert. Das Integrationsamt wurde
bereits darauf aufmerksam gemacht, dass ca. 80% der bisherigen
Lohnkostenzuschüsse und der Betreuungsaufwände im Bereich der
Kindertagesstätten liegen und damit ab 2006 durch Begründung eines
Kita-Eigenbetriebes “Kindergärten Nord Ost” neu betrachtet , ggf. neu
bearbeitet werden müssten. 1.5. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Barrierefreier Internetauftritt: In Regie der WEB-Redaktion des
Bezirksamtes wurde der Internetauftritt behindertengerecht entsprechend der
Verordnung über "Barrierefreie Informationstechnik" (BITV) gestaltet.
Das von "berlin.de" bereitgestellte Bearbeitungssystem für den
Internetauftritt beinhaltet bereits die barrierefreie Seitengestaltung. . Publizistische Aktivitäten der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit: Die öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten des Bezirksamtes
auf behindertenpolitischem Gebiet und die Aktivitäten des Behindertenbeirates,
insbesondere die Verleihung des Signets "Berlin barrierefrei",
Berollungsaktionen, Bordsteinabsenkungen u. ä. wurden durch Veröffentlichungen
als Pressemitteilung, in den Rathausnachrichten und im Internet unterstützt. 1.6. Steuerungsdienst/ Stadtteilmanagement . Im Rahmen der Geschäftstellenleitung “Stadtumbau Ost” ist die Aufmerksamkeit des Stadtteilmanagements darauf gerichtet, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei der langfristigen Planung und Gestaltung der Projekte zu gewährleisten. In laufenden Verfahren wird bei Bedarf die Behindertenbeauftragte beratend hinzugezogen. . Im
Bedarfsfall und auf Anfrage von Menschen mit Behinderungen ist das Stadtteilmanagement beratend vor Ort oder auch zu
Hausbesuchen gewesen. . Durch Hinweise des Stadtteilmanagement konnten sich
Vereine und Interessengruppen von Behinderten an regionalen
Aktivitäten beteiligen und
einbringen (z. B. Kiezfest “110 Jahre Karlshorst” / Bürgerhaushalt). . Die Kiezbücherstube befindet sich nach wie vor in der Konrad-Wolf-Straße 99 in den Räumlichkeiten(Keller) der GALERIE 100. Der Zugang
für die Stammleser/innen ist nicht
behindertengerecht. Die Anzahl der Leser mit Behinderungen ist auf Grund der
Tatsache von 16 im letzten Jahr auf eine Leserin 2005 zurückgegangen. 2. Abteilung Umwelt und Gesundheit 2.1. Plan- und Leitstelle Der
Schwerpunkt der Arbeit der Plan- und Leitstelle lag im Berichtszeitraum in der qualitativen Verbesserung der
Versorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen: . Die
Einführung der personenzentrierten Hilfen in der psychiatrischen Versorgung, d.h. die Umstellung der
bisher platzgesteuerten Hilfeangebote nach SGB XI, in eine budgetgesteuerte Versorgung auf der
Grundlage der Eingruppierung der Klienten in
Hilfebedarfsgruppen wurde realisiert. Somit ist eine auf den spezifischen Bedarf des
Klienten ausgerichtete flexiblere Versorgung möglich geworden. . Die Versorgungsträger arbeiten nunmehr auf der
Grundlage von Trägerbudgets und nicht mehr nach
Platzzahlen. Die Trägerbudgets stellen den finanziellen Rahmen für die
möglichen Betreuungen und deren Intensität dar.
. Zur Steuerung und Kontrolle
der Trägerbudgets wurde seitens des Senats in jedem Bezirk eine Budgetkontrolldatei
installiert, welche von dem jeweiligen Psychiatriekoordinator bearbeitet und
verwaltet wird. . Mit
dem Bereich Soziales wurde eine Arbeitsgruppe zur Vernetzung der Angebote des
Geriatrisch-Gerontopsychiatrischen Verbundes (GGV) mit den Angeboten der Altenhilfe zu einem
gemeinsamen Netzwerk gebildet. . Mit der Kooperationsvereinbarung zum Integrierten
Regionalen Suchthilfedienst Ost vom Dezember 2004
wurde die Zusammenführung der Hilfesysteme "illegale" und
"legale Drogen" zu einer integrativen Suchthilfe in eine einheitliche Organisationsstruktur
überführt. . Am
26. September 2005 wurde der Gemeindepsychiatrische Verbund Lichtenberg (GPV) als Zusammenschluss von in der
Psychiatrie und Suchthilfe tätigen
Freien Trägern, Institutionen und Personen auf der Grundlage eines gemeinsamen
Leitbildes gegründet. Das Leitbild legt Versorgungsstandards fest und regelt
die Formen der Zusammenarbeit zwischen den Anbietern. 2.2. Amt für Gesundheit und
Verbraucherschutz
Für die Gebäude im Fachvermögen des
Gesundheitsamtes (Oberseestr. 98, Zachertstr. 75) sowie das Mietobjekt
Deutschmeisterstr. 24 wird derzeit geprüft, die Vorschläge des Allgemeinen
Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin e.V., Stadtteilgruppe Lichtenberg, im Jahr 2006 umzusetzen. 2.2.1. Beratungsstelle für
behinderte, chronisch kranke und krebskranke
Menschen .
Zwischen den Mitarbeitern der Beratungsstelle und freien Trägern, Vereinen, Sozialstationen, niedergelassenen Ärzten,
Selbsthilfegruppen, etc. bestehen
ständige Kontakte und eine enge Zusammenarbeit, um eine optimale und
kompetente Beratung und Betreuung der chronisch kranken,
körperbehinderten
und krebskranken Bürger aus dem Bezirk Lichtenberg zu gewährleisten. .
Die beiden Mitarbeiter der Begegnungsstätte
“INSEL” haben Kontakte zu anderen Selbsthilfeeinrichtungen aufgenommen, um
Erfahrungen für die Einrichtung eines Erzählcafes zu sammeln. Mit den Besuchern
der Selbsthilfegruppen der “INSEL” wurden Gespräche geführt und der Vorschlag eines
“Erzählcafes” unterbreitet, der auf reges Interesse stieß. Diese Vorbereitungen
mussten aber durch den Umzug der Begegnungsstätte aus dem Haus der Gesundheit,
Matenzeile 26 in das Gebäude “Zum Hechtgraben 1” unterbrochen werden. Der
Begegnungsstätte stehen jetzt mehr und größere Räume zur Verfügung, deren
Einrichtung aber mit aufwändigen Arbeiten verbunden ist. In den nächsten Wochen
muss zusätzlich noch das 15-jährige Jubiläum der Begegnungsstätte im November
2005 organisiert werden, so dass die Vorbereitungen zur Einrichtung des
Erzählcafes frühestens im Dezember 2005 wieder aufgenommen werden können.
Eventuell entstehende Honorarkosten für 2006 sind eingeplant. 2.2.2. Sozialmedizinischer
Bereich am Förderzentrum für
Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen .
Das Modellprojekt
“Förderzentrum für Kinder und Jugendliche mit
Körperbehinderungen” hat sich insofern
verändert, dass zum 01.08.2005 die Sonderkita in die Integrationseinrichtung
Bernhard-Bästlein-Str. eingegliedert wurde. Die medizinisch-therapeutische
Betreuung ist damit aus dem Gesundheitsamt in den Verantwortungsbereich des
Jugendamtes übergegangen. Im Schulbereich sind die Schülerzahlen weiter
gestiegen, auf derzeit 423 Schüler. Die medizinisch – therapeutische Versorgung
der Kinder und Jugendlichen wird weiterhin vom sozialmedizinischen Bereich am
sonderpädagogischem Förderzentrum geleistet. Durch die bevorstehende
Veränderung des Gesundheitsdienstgesetzes ist eine Auslagerung der
therapeutischen Leistungen aus dem Gesundheitsamt vorgesehen. Es ist noch
offen, ob die Therapeuten zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
übergehen oder ob es andere Lösungen geben wird. Die Auswirkungen auf die
Qualität und Quantität der Versorgung der behinderten Kinder und Jugendlichen
sind daher noch nicht abzusehen. Die pflegerischen Leistungen im sonderpädagogischen
Förderzentrum wurden vom Senat schon
vorab gestrichen, d. h. das Produkt “Pflegerische Behandlungsmaßnahmen in
Gemeinschaftseinrichtungen” wird seit 01.01.2005 nicht mehr budgetiert. Hier
hat das BA Lichtenberg eine Finanzierung der Leistungen für den Doppelhaushalt
2006/2007 sichergestellt. Das weitere Vorgehen ist noch offen. Die pflegerische
Behandlung und Versorgung ist für einen großen Teil der Schüler Voraussetzung,
um in der Gemeinschaft lernen und leben zu können. . Es ist für die
nächsten Jahre notwendig, die politische Entwicklung des Landes Berlin genau zu beobachten, um
die Auswirkungen auf die Versorgung der behinderten Kinder und Jugendlichen im Förderzentrum festzustellen und Maßnahmen ergreifen zu können. 2.3. Amt
für Umwelt und Natur
.
Bauvorhaben
Falkenberger Krugwiesen
Das LSG
Falkenberger Krugwiesen wurde mit neuen Wegeverbindungen ausgestattet. Diese
Wege sind alle mit dem Rollstuhl befahrbar und im Bereich der Schranken an der
Hohenschönhauser Straße, Dorfstraße, Passower Straße und
Vincent-van-Gogh-Straße durch eine Aufweitung neben der Schranke barrierefrei
zugänglich. Des Weiteren ist an der Dorfstraße 4a, neben der Dorfkate, ein
Behindertenstellplatz für einen Pkw entstanden. Der Zugang zum neu angelegten Bauerngarten an der
Dorfstraße 4a ist behinderten-freundlich durch ein Gefälle kleiner als 6%
gebaut worden. Ebenfalls die Zuwegung auf die neu entstandenen Hügel
an der Vincent-van-Gogh-Str. und auf dem ehemaligen
Lagerplatz an der Dorfstraße sind mit 6 % Gefälle ausgelegt.
. Bauvorhaben
Sportplatz Storkower Str. 209
Das
Gebäude und das Fußballfeld sind im Rahmen der Neugestaltung über Rampen
barrierefrei erreichbar gemacht worden.
. Bauvorhaben
Gehrensee
Die
Wegeverbindungen Gehrensee sind alle ebenfalls barrierefrei, in Abstimmung mit
den Behindertenbeauftragten, hergestellt worden. 3. Abteilung
Bürgerdienste und Soziales 3.1. Amt für Bürgerdienste/Sozialamt Alle bezirklichen Seniorenbegegnungsstätten sind
behindertengerecht ausgestattet. Die neue Einrichtung in der Hönower Straße
verfügt sowohl über einen behindertengerechten Eingang als auch eine
behindertengerechte Toilette. Bei
der Zuwendungsförderung werden auch weiterhin Aspekte von Menschen mit
Behinderungen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beachtet. Die
Auswertung der schriftlichen Befragung älterer Bürger liegt vor. Derzeitig wird
der Abschlussbericht gefertigt. Mit
dem Abschluss des Bauvorhabens Kiezspinne sind die behindertengerechten
Nutzungsbedingungen realisiert worden. 4. Abteilung
Stadtentwicklung Zu den von Ausblick
e. V. im Abschnitt IV, Punkt 2.1.
genannten Hinweisen hinsichtlich der Verschlechterung für Menschen mit
Behinderungen, z. B. Dienstleistungen im Bankbereich, Schließung von Filialen
und hoher Automatisierungsgrad in den Zweigstellen kann folgende Aussage
getroffen werden: Auch das Bezirksamt befürwortet eine wohngebietsnahe
Versorgung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen. Bezüglich der
Standortentscheidungen und Einführung der Automatisierungstechnik von privaten
Dienstleistungsunternehmen bestehen jedoch keine Einwirkungsmöglichkeiten. 4.1. Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Zusammenstellung
der vom BWA erteilten Ausnahmen / Befreiungen für Abweichungen von § 51 BauO Bln,
"Behindertengerechtes Bauen":
2005 wurden insgesamt lediglich 15 Ausnahmen und 1
Befreiung von § 51 BauO Bln für Baugenehmigungen auf nachfolgend aufgeführten
Grundstücken erteilt. Diese Abweichungen wurden in enger Zusammenarbeit mit der
bezirklichen Behindertenbeauftragten nur in begründeten Fällen zugelassen; der
Landesbeirat für Behinderte wurde informiert. . Konrad-Wolf-Straße 7 – Nutzungsänderung
(NÄ) einer Wohnung (WE) im 1.
Obergeschoss (OG)
in Gewerberäume für Schülerhilfe (Mehrfamilienhaus (MFH), Gewerbe im
Erdgeschoss (EG)) Fehlen des stufenlosen
Hauptzuganges . Orankestr. 1 – NÄ WE im 1. OG in Rechtsanwaltskanzlei
(MFH, Gewerbe
im EG) . Konrad-Wolf-Str. 68 - NÄ Laden (Verkauf von
Kfz-Teilen) in Gaststätte Fehlen des stufenlosen Hauptzuganges . Weitlingstr.
26 - Umbau / Umnutzung bestehender Gewerberäume zu einer Sushi-Bar . Weitlingstr.
28 - Umnutzung eines Gewerberaumes zur Gaststätte . Kaskelstr.
49 - Umbau einer ehem. Ladeneinheit zu einem Café / Bistro . Judith-Auer-Str. 6 - NÄ in Massagesalon . Alt-Friedrichsfelde 110 - Umnutzung zu einem Café mit
Imbiss . Zachertstr. 14 - Bäckereierweiterung zu einem Imbiss . Archenholdstr. 8 - NÄ in eine Naturheilpraxis . Verlängerte Waldowallee 42 -
NÄ in Blumenladen . Degnerstr.
44 - NÄ Kita in Jugendclub . Atzpodienstr.
45/46 - NÄ in ein Ausbildungs- und Schulungscenter . Treskowallee
89 – Umnutzung und Umbau eines bestehenden Gebäudes in
ein Hotel Kleinere
Grundfläche für den Aufzug für Behinderte (EN 81-70) mittels Befreiung zugelassen. 4.2.
Amt für Bauen
und Verkehr (ehem. Tiefbauamt) Die im Handlungsprogramm festgeschriebenen
Baumaßnahmen auf öffentlichem Straßenland wurden begonnen und teilweise
abgeschlossen.
Im Rahmen der gesondert abzurechnenden Maßnahmen für
barrierefreie Gestaltung des Straßenraumes wurden die von betroffenen Bürgern,
anderen bezirklichen Dienststellen und der BVG eingegangenen Vorschläge geprüft
und in einer Prioritätenliste zusammengefasst. Die mit den bereitgestellten
Mitteln realisierbaren Maßnahmen wurden durchgeführt. Auf Grund günstiger Ausschreibungsergebnisse konnten
sogar mehr Maßnahmen, als geplant realisiert werden. Allerdings mussten auch Vorschläge der BVG, an einigen
Haltestellen Bordabsenkungen herzustellen, zurückgestellt werden, da in
absehbarer Zeit keine behindertengerechten Züge auf dieser Linie fahren werden
(Linie 21). An folgenden Stellen wurde Barrierefreiheit durch
Absenkung von Bordsteinen (in einem Fall Herstellung einer Rampe neben einer
Treppe) hergestellt: . Am Breiten Luch/Wartenberger Straße . Ehrlichstraße/Müritzstraße . Ehrlichstraße/Grimnitzstraße . Ehrlichstraße/Trautenauer Straße . Ehrlichstraße/Stechlinstraße . Erich-Kuttner-Straße/Franz-Jacob-Straße . Frankfurter Allee/Rathausstraße (Lichtsignalanlage) . Konrad-Wolf-Straße (Haltestelle Oberseestraße) . Landsberger Allee (in Höhe Durchgang zum Anton-Saefkow-Platz) . Rheinsteinstraße/Treskowallee . Rotkamp / Wartenberger Straße . Schweriner Ring 48 . Schweriner Ring (Sportplatzzugang) . Siegfriedstraße/Freiastraße . Stolzenfelsstraße/Loreleystraße . Treskowallee/Marksburgstraße (Lichtsignalanlage) . Volkradstraße (in Höhe Kraatzgraben) . Wandlitzstraße/Wildensteiner Straße . Wandlitzstraße/Heiligenberger Straße . Wandlitzstraße/Lehndorffstraße . Zingster Straße 2 (Rampe neben der Treppe Richtung Prerower Platz) Die vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e. V. in Abschnitt IV. Punkt 2.2. genannten Hinweise können seitens der Amtes für Bauen und Verkehr Beachtung finden, sofern es um die Belange als Baulastträger geht. Es muss hierbei erwähnt werden, dass bei akuten Gefahrenstellen, die selbst festgestellt werden oder durch andere gemeldet werden, eine schnelle Beseitigung von Schäden erfolgt. Die Begehungszyklen der Straßen sind in einer Rechtsverordnung festgelegt, so wird z. B. in Nebenstraßen innerhalb von 2 Monaten eine Begehung durchgeführt. Auf dieser Grundlage ist auch der Personalbestand bemessen. Somit kann es im ungünstigsten Fall vorkommen, dass eine akute Gefahrenstelle erst nach 2 Monaten beseitigt wird, sofern sie nicht durch z. B. Anwohner, Polizei, BVG oder BSR vorher gemeldet wurde und daher der Eindruck einer langsamen Beseitigung von Gehwegschäden entsteht. Die Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Massower Straße/Robert-Uhrig-Straße ist auf Grund der Umbauarbeiten an dieser Kreuzung nicht erforderlich. 5.
Abteilung Wirtschaft und Immobilien 5.1. Immobilienservice . Mit
der Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen der Anmietung des ehemaligen
Dienstgebäudes der Deutschen Bahn als zentralen Verwaltungsstandort für die
Lichtenberger Bezirksverwaltung nicht zuzustimmen, ist das erklärte Ziel, einen
gemeinsamen barrierefreien
Verwaltungsstandort zu erhalten, nicht umsetzbar. . Mit
der Erarbeitung eines neuen Büroraumkonzeptes, welches neben den bisherigen
barrierefrei zu erreichenden
Bürostandorten Große- Leege- Str. 103, Alfred- Kowalke- Str. 24,
teilweise Egon- Erwin-Kisch- Str. 106, Matenzeile 28 und Rathaus die Anmietung des ebenfalls barrierefreien
Standortes Alt Friedrichsfelde 60 von der BIM vorsieht, wären dann
mittelfristig der überwiegende Anteil aller Bürodienstgebäude barrierefrei zu
erreichen. . Vorbehaltlich
der Sicherung einer Finanzierung ist geplant, das Bürodienstgebäude Egon-Erwin-Kisch- Str.
106 durch den Anbau eines
Aufzugs barrierefrei und damit behindertengerecht zu gestalten. 6.
Abteilung Jugend, Bildung und Sport 6.1. Amt für Schule, Bildung und Sport Unter Beachtung von schulischen und der
gesamtbezirklichen Prioritätensetzung sowie der vorhandenen finanziellen Mittel
wurden in folgenden Schulen behindertengerechte Sanitäranlagen eingebaut: -
Gutenberg-Oberschule,
Sandinostr. 10 im 2. Obergeschoss (2 x) -
Schule an der
Victoriastadt, Nöldnerstr. 44, im Erdgeschoss (1 x) -
Carl-von-Linné-Schule,
Paul-Junius-Str. 15, im Haus IV. Die Sanierung der Carl-von-Linné-Schule wurde auch
2004 und 2005 fortgesetzt. So ist im Jahr 2004 der 2. Bauabschnitt im Haus IV –
Ostflügel – mit der Sanierung der Fenster, der Fassade und der Terrasse fertig
gestellt worden. Dafür wurden allein 2004 1,044 Mio. € eingesetzt. 2005 hat die
Sanierung des Westflügels im Haus IV begonnen. Dafür sind für 2005 1,6 Mio. €
vorgesehen. Die Sanierung der Schule wird fortgesetzt. Zur Verbesserung der materiellen, finanziellen und
personellen Rahmenbedingungen in den Schulen mit Ganztagsbetreuung wurden 2004
allein im Rahmen des IZB-Programms (Investitionsprogramm “Zukunft, Bildung und Betreuung” 2003 – 2007) in Grundschulen Maßnahmen
mit einem Gesamtumfang von ca. 578.000 € durchgeführt. Weitere Maßnahmen
befinden sich in der Umsetzung. Im Juni 2005 hat das Bezirksamt beschlossen, ab
01.01.2006 die Finanzierung der beiden bestehenden Schulstationen fortzusetzen
und vier weitere Schulstationen einzurichten. Die Finanzierung der sechs
Schulstationen ist zunächst bis 2008 gesichert. 6.2. Jugendamt 6.2.1. Fachbereich 1 – Jugendförderung Das Jugendamt hat im Jahr 2005 über Zuwendungen den
Träger “Ausblick e.V.” im Jahr 2005 mit 45.000 € gefördert.
Der Träger betreibt in Hohenschönhausen Nord eine Jugendfreizeiteinrichtung für
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Für 2006 wurde durch den Träger
wieder eine Förderung in Höhe von 45.000 € beantragt. In den öffentlichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen stehen grundsätzlich alle Angebote und Leistungen behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen im Bezirk Lichtenberg zur Verfügung. Über diese grundsätzlichen Angebote hinaus bestehen im Jahr 2005 sehr intensive Kooperationen zwischen den unten genannten Jugendfreizeiteinrichtungen, Sonderschulen und Vereinen im Bezirk Lichtenberg. Hier geht es vorrangig um eine gezielte Integration körperlich- sowie lernbehinderter Schüler in bestehende Angebote der Einrichtungen. . JFE “Willi Sänger” mit dem Verein Pro
Sozial und der 2. Sonderschule, Am
Fennpfuhl, Alfred Jung Str. 19 sowie der 4. Sonderschule C.-v.-Linné, Paul-Junius-Str. 15 Der Verein Pro Sozial hat behinderte Kinder und
Jugendliche aus den o.g. Schulen pädagogisch und therapeutisch betreut. Diese
Gruppe von Kindern und Jugendlichen nutzten unter Anleitung und Betreuung des
Vereins einmal wöchentlich die Angebote der JFE “Willi Sänger”. Die Zusammenarbeit wurde durch das Auflösen der
bestehenden Gruppe von ca. 10 Schülern aus den o. g. Schulen unterbrochen.
Ursache dafür war, dass die Bezugs- und Betreuungsperson der Gruppe von Pro
Sozial e.V. ihre Tätigkeit beendet hat. Unregelmäßig besuchen dennoch einige
Jugendliche der Gruppe die Freizeiteinrichtung selbständig. Im Oktober 2005
wird in Zusammenarbeit mit Pro Sozial e.V. ein neues Projekt mit geistig und
körperlich behinderten Jugendlichen aus den o. g Schulen beginnen. Ziel des
Projektes ist es, der neuen Gruppe die Möglichkeiten und die Angebote der
Freizeiteinrichtung näher zu bringen, einen ungezwungen Aufenthalt zu
ermöglichen und eine Teilnahme an gemeinsamen Projekten zu gewährleisten. . JFE Naturzentrum , Erieseering 4-6 mit der
Sonderschule P.-u.C.-Kniese, Erich-Kurz- Str. 6-10 Mit der o g. Sonderschule werden jeden
zweiten Monat, mit einer Gruppe von 15 – 20 geistig und körperlich behinderten
Kindern im Alter von 10 – 15 Jahren, gemeinsame Veranstaltungen zum Thema
Ökologie und Umgang mit Natur und Tieren durchgeführt. Die Angebote der JFE
werden hier sehr oft im Rahmen des Schulunterrichts z.B. Biologie und
Sozialkunde genutzt. Darüber hinaus besuchten regelmäßig 5 - 6 behinderte
Kinder auch außerhalb der Schulzeit selbständig die Heimtier- und
Kreativangebote der Kinderfreizeiteinrichtung. . JFE
“BBC”, Bernhard-Bästlein-Str. 3 mit 2. Sonderschule, Paul-Junius-Str. und 7.
Sonderschule S.- Lagerlöf, Bernhard-Bästlein-Str. 56 Mit den o. g. Schulen wurden in diesem Jahr gemeinsam
15 Projekte und Veranstaltungen geplant und durchgeführt z.B.
Theaterveranstaltungen, Projekte in den Bereichen kreatives Gestalten und Sport
sowie Feste zu bestimmten Höhenpunkten (Fasching, Muttertag, Frühlings- und
Herbstfeste etc.). Im November 2005 ist ein Gesundheitstag und im Dezember 2005
ein Weihnachtsfest geplant. Die o. g. Projekte und Veranstaltungen wurden
durchschnittlich von 20 – 45 Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren besucht. . JFE “eastside”, Volkradstr. 4 mit der 6.
Sonderschule Kastanienhof,
Volkradstr. 2 und dem Verein Pro Sozial e.V. Die Einrichtung arbeitet regelmäßig mit der
Kastanienhofschule zusammen. Zweimal wöchentlich besuchen verschiedene Gruppen die
Keramikangebote der Einrichtung. Überwiegend in den Ferien nutzen diese
Besuchergruppen die Angebote der offenen Tür, insbesondere die Kreativangebote
und Sportangebote. Mitte Oktober 2005 wird gemeinsam mit Pro Sozial e.V. ein
neues Projekt in der Freizeiteinrichtung beginnen, welches die Integration
körperbehinderter Kinder und Jugendlicher als Schwerpunkt hat. Geplant ist
weiterhin der Ausbau der Beziehungen zur Kastanienhofschule. Die
körperbehinderten Kinder und Jugendlichen sollen zukünftig in die Lage versetzt
werden, selbstständig die Einrichtung zu besuchen und die regelmäßigen Angebote
zu nutzen.
. JFE “Kontaktladen”, Rüdickenstr. 29 mit den Lankwitzer Werkstätten gGmbH, Zweigwerkstatt Hohenschönhausen,
Gärtnerstr. 14 Die Lankwitzer Werkstätten gGmbH sind eine von der
Bundesanstalt für Arbeit anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen und
bieten berufliche Rehabilitation in verschiedenen Dienstleistungs- und
Handwerksbetrieben an. Eine Gruppe junger Erwachsener der “Lankwitzer
Werkstätten” besuchten täglich die Freizeiteinrichtung, meist in der Zeit
zwischen 12.00 und 14.00 Uhr. Die Stärke der Gruppe schwankt ständig und liegt ca.
zwischen fünf und zwanzig Teilnehmern. Die Betreuung der jungen Erwachsenen
erfolgt über Zivildienstleistende und Mitarbeiter der “Lankwitzer Werkstätten”. Die Gruppe nutzt in der Freizeiteinrichtung u. a. die
Angebote der “Offenen Tür”, aber auch die Interessengruppen wie
z.B. Computer. Einzelne Mitglieder der Gruppe besuchten die Freizeiteinrichtung,
oft sehr sporadisch, auch in den Nachmittags- und Abendstunden selbständig. . JFE “Rainbow”, Hönower
Str. 30 mit dem Verein Pro Sozial e. V.
Eine Gruppe Jugendlicher (7-9 Personen
im Alter von 16-24 Jahre), die vom Verein Pro Sozial betreut werden, besuchten
jeden Mittwoch von 14.00 – 18.30 Uhr die Jugendfreizeiteinrichtung. Sie nutzen
an diesem Tag alle Angebote innerhalb der “offenen Tür” sowie die jeweiligen
Interessengruppen. Sehr sporadisch werden die Angebote der Einrichtung von einigen
dieser Jugendlichen auch an anderen Tagen der Woche genutzt. Die o. g. Gruppe nahm mit großer
Begeisterung am Lichterfest im Januar 2005, an der Projektwoche “Rund um die
Sonne” im August 2005 und bei den Steinmetzarbeiten mit Yton im September 2005
teil. Des Weiteren wird unter Anleitung des pädagogischen Personals der
Einrichtung einmal monatlich gemeinsam mit der Gruppe gekocht. In bewährter Weise werden die
behinderten Kinder und Jugendlichen auch weiterhin bei Festen, Aktionen und
Projekten wie z.B. dem anstehenden Herbstfest, der Mädchenparty im November
2005 und zur Weihnachtsfeier 2005 mit einbezogen. Geplant ist, dass im Oktober
2005 ein Behindertenfahrstuhl eingebaut wird, damit auch die jugendlichen
Rollstuhlfahrer besser am Klubgeschehen teilnehmen können. Behindertengerechte bauliche Gestaltung
in den JFE:
Nach § 6 des
Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFÖG) sind in den Tageseinrichtungen
besondere Angebote für Kinder mit Behinderung vorzuhalten. Keinem Kind darf auf
Grund der Art und Schwere seiner Behinderung oder seines besonderen
Förderbedarfes die Aufnahme in eine Tageseinrichtung verwehrt werden. Kinder
mit Behinderung werden in der Regel gemeinsam mit anderen Kindern in integrativ
arbeitenden Gruppen gefördert. Der Wunsch der Eltern nach integrativer
Förderung der behinderten Kinder hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Die wohnortnahe Versorgung der Kinder steht hierbei im Vordergrund. Im Bezirk Lichtenberg wurden im
Kita-Jahr 2004/2005 in den Kindertagesstätten insgesamt 237 behinderte Kinder
betreut. In 13 öffentlichen Kindertagesstätten wurden insgesamt 129 behinderte
Kinder, davon 8 behinderte Kinder in Einzelintegration und 121 in
Integrationsgruppen betreut. Darüber hinaus wurden 35 behinderte Kinder in
Sondergruppen in der Kita Paul-Junius-Str. 15 betreut, die bis zum 31.7.05
im Gebäude der Carl-von-Linnè-Schule für Körperbehinderte integriert
war. Die notwendige Sanierung und der gewachsene Platzbedarf der Schule hatten
zur Folge, dass die dort integrierte Kindertagesstätte in andere Räumlichkeiten
außerhalb der Schule umziehen musste. Der Elternwille wurde in alle
Überlegungen und Entscheidungen einbezogen, galt es doch, die beste Lösung für
die behinderten Kinder der Kita zu finden. In den zurückliegenden Monaten hat
die dafür eingesetzte Arbeitsgruppe, der neben Vertretern der Kita
Paul-Junius-Str. 15, der Kita Bernhard-Bästlein-Str. 44-46 und des Jugendamtes
auch Elternvertreter beider Kindertagesstätten sowie des
Bezirkselternausschusses angehörten, anerkennenswert die Vorraussetzungen für
den Umzug der behinderten Kinder in die Kita Bernhard-Bästlein-Str. 44-46
geschaffen. Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich stetig über den
Stand der Vorbereitungen des Umzuges informiert und am 19.07.2005 die
geschaffenen Bedingungen für die Kinder in der Kita Bernhard-Bästlein-Str. 44 –
46 als gegeben angesehen. Seit dem 01.08.05 werden die Kinder der Kita
Paul-Junius-Str. 15 weiterhin in besonderen Gruppen in der Kita
Bernhard-Bästlein-Str. 44-46 gefördert und erhalten dort das Leistungsangebot
im Rahmen der medizinischen und therapeutischen Betreuung entsprechend den
ärztlichen Verordnungen ohne Einschränkungen. Für die Erbringung von
medizinischen Leistungen ist seit dem 01.08.05 neben zwei
Kinderkrankenschwestern eine Konsiliarärztin wöchentlich 10 Stunden in der Kita
Bernhard-Bästlein-Str. 44-46 - zunächst bis zum 31.12.05 - tätig. Das Bezirksamt
wird weiterhin Plätze für behinderte Kinder in besonderen Gruppen vorhalten und
nach Bedarf weiter vergeben. Verbindliche Arbeitsgrundlage für die integrative
Förderung von behinderten Kindern in den öffentlichen Kindertagesstätten ist
die "Konzeption für die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht
behinderten Kindern in den öffentlichen Kindertagesstätten des Bezirkes
Lichtenberg". Maßnahmen
und Projekte im Bereich Kindertagesstätten, die zum barrierefreien Leben bzw.
zur Verbesserung der Kommunikation der Menschen mit Behinderung innerhalb der
Bezirksverwaltung und im Bezirk Lichtenberg beigetragen haben, sind: . Der Neu- bzw. Umbau von 3 der derzeit im Bezirk Lichtenberg befindlichen 26 Kindertagesstätten in 29 Gebäuden in öffentlicher Trägerschaft. Bei den drei Gebäuden handelt es sich um die Kitas in der Hauptstr. 6 T und in der Schalkauer Str. 25a sowie die Kita Bernhard-Bästlein-Str. 44-46, die behindertengerecht/ barrierefrei erbaut wurden. . Im Bereich Kindertagesstätten ist das Projekt Instandsetzung/Modernisierung des Gebäudes der Kita Wönnichstr. 60-62 (im Sanierungsgebiet Weitlingstr.) im Oktober/November 2005 abgeschlossen und der Dienstbetrieb der Kita wird spätestens im Dezember 2005 wieder aufgenommen. In diese Maßnahme eingebunden ist der behindertengerechte Zugang zur Kita und ein behindertengerechtes Besucher-WC im EG. . Die kurzfristige Inanspruchnahme eines Gebärdensprachdolmetschers im Rahmen der Zusammenarbeit mit taubstummen bzw. gehörlosen Eltern ist im Bereich der öffentlichen Kindertagesstätten gegeben. 6.2.3. Fachbereich 3 - Erziehung- und
Familienberatung (EFB) Die EFB wurde in Fällen von geistigen
und seelischen Behinderungen deutlich häufiger in Anspruch genommen als bei körperlichen
Behinderungen. Dies entspricht der häufigen Verknüpfung von geistigen oder
seelischen Behinderungen mit familienbezogenen Problemlagen und damit dem
spezifischen Auftrag der EFB. Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle hat
in den vergangenen zwei Jahren in sechs Familien mit körperlich behinderten
Familienmitgliedern (Gehbehinderung, Hörbehinderung) beraterische und
therapeutische Hilfen geleistet. Dabei standen nicht allein
behinderungsspezifische Problemlagen im Mittelpunkt, sondern - wie bei nicht
behinderten Familien auch - familienbezogene Probleme. Entscheidend ist dabei,
dass behinderte Menschen gleichermaßen bei der Erfüllung ihres
Erziehungsauftrages unterstützt werden und dabei ihren besonderen Bedürfnissen
Rechnung getragen wird. 6.2.4. Fachbereich
4 – Familienunterstützende Hilfen Die Zuständigkeit der Mitarbeiter
des Teams Hilfen für Behinderte orientiert sich am Sozialraumkonzept. Das heißt, jeder
Mitarbeiter ist für die Familien zuständig, die in "seinem"
Sozialraum leben. Familien mit einem oder mehreren behinderten Kindern, die das
Jugendamt um Eingliederungshilfen ersuchen,
erhalten möglichst Hilfen im Lebensraum der Familie. Dazu tragen unter
anderem auch die regelmäßigen Beratungen
der Sozialarbeiter des Bereiches Hilfen für Behinderte mit den Leiterinnen der
Integrationskitas bei. Über die Maßnahmen längerfristiger
Eingliederungshilfen entscheidet eine Fachgruppe im Jugendamt unter
Berücksichtigung allgemeiner Sozialhilferegeln und der Mitwirkung aller
Beteiligten. Die Fachgruppe setzt sich paritätisch aus Sozial- und
Sachbearbeitern zusammen. Der Bedarf an ambulanten Hilfen stieg in den letzten
Jahren an, die Unterbringungen verzeichnen eher eine gewisse Konstanz. |
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