Drucksache - DS/1644/V  

 
 
Betreff: Durchwegung der Kleingartenanlage (KGA) "Land in Sonne" an der Wartenberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR UmGesBzStR UmGes,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die KGA “Land in Sonne” grenzt nördlich auf fast gesamter Länge an die Straße Nr. 142. Hier befinden sich drei Zugänge zur Anlage. Am 16.09.2004 stellte der Vorstand der KGA den Antrag, die Türen zu dieser Straße zu verschließen. Der Antrag wurde mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und mit der Verschmutzung durch Hundekot, Abfälle etc. begründet. Das zuständige Amt für Umwelt und Natur folgte zunächst dem Antrag und genehmigte das Verschließen der Türen im November 2004 mit der Auflage, alle anderen Tore für die Allgemeinheit offen zu halten. Diese Genehmigung wurde auf ein Jahr befristet, um dann zu prüfen, ob diese Regelung praktikabel war.

 

Nach Schließung der Zugänge an der Straße Nr. 142 erreichten das Bezirksamt massive und anhaltende Bürgerbeschwerden, die sich gegen das Verschließen der Tore richteten. Viele Anwohner fühlten sich ausgegrenzt und sahen sich in ihrem bisherigen Recht beschnitten, die Kleingartenanlage öffentlich zu betreten.

Gemäß Bundeskleingartengesetz und den Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken (I Nr.1 i.V.m. § 6 Abs. 1 AZG) handelt es sich bei der KGA “Land in Sonne” um eine Grünanlage, die privat genutzt wird. Diese Grünanlage soll verstärkt der Erholungsfunktion der Allgemeinheit dienen und aus diesem Grund öffentlich zugänglich sein. Hundebesitzer, die Hundekot auf den Wegen der KGA liegen lassen und nicht, wie vorgeschrieben, entfernen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Und diese gilt es, zu bekämpfen. Es erscheint dem Bezirksamt nicht geboten, deshalb Tore zu verschließen, da dadurch die vielen anderen Spaziergänger, die Niemanden stören und keinen Schmutz hinterlassen, in der Nutzung der KGA zu Erholungszwecken spürbar eingeschränkt werden. Gerade die Möglichkeit, nahe vor der eigenen Haustür einen Spaziergang zu machen, macht die Kleingärten für Anwohner aus dem Umfeld so attraktiv.

Formal entspricht die Schließung der drei Tore zwar den Buchstaben des Gesetzes, und die KGA wird an anderen Stellen öffentlich zugänglich gehalten, aber dem Willen des Gesetzgebers wird durch diese Maßnahme keineswegs Rechnung getragen. Zwar wurden quantitativ nur 3 von 9 Zugängen geschlossen, aber qualitativ bedeutet das Verschließen der Tore einer ganzen Seite der KGA, dass das Durchqueren der Anlage praktisch ausgeschlossen wird. Spaziergänger müssen teils erhebliche Umwege in Kauf nehmen, was sie faktisch nicht tun, weshalb sich die Zahl der erholungssuchenden Besucher der KGA drastisch verringert hat.

 

Kleingartenanlagen haben einen erheblichen Anteil daran, dass unser Bezirk von vielen Bürgern als grün, gesund und besucherfreundlich empfunden wird. Nicht nur die öffentlichen Grünflächen, wie Parks und Spielplätze, werden zur Erholung aufgesucht, sondern gerade auch Kleingartenanlagen im unmittelbaren Wohnumfeld. Spaziergänge durch Kleingartenanlagen sind für viele Bürgerinnen und Bürger zur Gewohnheit geworden. Dabei ist selbstverständlich zu beachten, dass sich sowohl die Spaziergänger als auch die Kleingärtner an die gebotene Rücksichtnahme halten und nicht etwa die Wege der KGA durch Abfälle, Hundekot u. ä. verschmutzt werden.

 

Das zuständige Bezirksamtsmitglied entschied daher, die Genehmigung zum Verschließen der Tore nicht zu verlängern. Der Vorstand der KGA widersetzte sich dieser Entscheidung, und es entstand ein kontroverser Diskussionsprozess, in dessen Verlauf sich auch der BVV-Ausschuss für Umwelt und Naturschutz mit dem Thema beschäftigte.

 

Nach einer vom Ausschuss angeregten Beratung unter Leitung der Bezirksbürgermeisterin in der KGA beschließt das Bezirksamt folgende Lösung:

 

1.      Die mittige Tangente (Vereinsweg) durch die KGA “Land in Sonne” zwischen Wartenberger Str. und Str. 142 als öffentliche Verkehrsfläche mit einer Zufahrt von der Wartenberger Str. (10 km/h) und einem Zugang von der Straße 142 zu widmen als gemeins. Fuß- und Radweg einschließlich Anti-Motorradfahrer-Drängelgitter). Winterdienst erfolgt durch das Amt für Umwelt und Natur, falls die BSR diesen nicht übernimmt.

2.      Die Straße 142 von Paul-Koenig-Straße bis Privatstraße 12 wird kurzfristig durchgängig und beidseitig als Parkverbotszone deklariert. Anschließend erfolgen konsequente Kontrollen durch das Ordnungsamt.

 

Diese Lösung entspricht dem Willen des Gesetzgebers, Kleingartenanlagen öffentlich zugänglich zu machen und stellt die Begehbarkeit von der nördlichen Seite der Kleingartenanlage wieder gänzlich her.

 

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

                                                                       

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Umwelt und Gesundheit

 

 

 

 
 

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