Drucksache - DS/1644/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die KGA
“Land in Sonne” grenzt nördlich auf fast gesamter Länge an die Straße Nr. 142.
Hier befinden sich drei Zugänge zur Anlage. Am 16.09.2004 stellte der Vorstand
der KGA den Antrag, die Türen zu dieser Straße zu verschließen. Der Antrag
wurde mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und mit der Verschmutzung durch
Hundekot, Abfälle etc. begründet. Das zuständige Amt für Umwelt und Natur
folgte zunächst dem Antrag und genehmigte das Verschließen der Türen im
November 2004 mit der Auflage, alle anderen Tore für die Allgemeinheit offen zu
halten. Diese Genehmigung wurde auf ein Jahr befristet, um dann zu prüfen, ob
diese Regelung praktikabel war. Nach
Schließung der Zugänge an der Straße Nr. 142 erreichten das Bezirksamt massive
und anhaltende Bürgerbeschwerden, die sich gegen das Verschließen der Tore
richteten. Viele Anwohner fühlten sich ausgegrenzt und sahen sich in ihrem
bisherigen Recht beschnitten, die Kleingartenanlage öffentlich zu betreten. Gemäß
Bundeskleingartengesetz und den Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten
und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken (I Nr.1 i.V.m. § 6 Abs. 1 AZG)
handelt es sich bei der KGA “Land in Sonne” um eine Grünanlage, die privat
genutzt wird. Diese Grünanlage soll verstärkt der Erholungsfunktion der
Allgemeinheit dienen und aus diesem Grund öffentlich zugänglich sein.
Hundebesitzer, die Hundekot auf den Wegen der KGA liegen lassen und nicht, wie
vorgeschrieben, entfernen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Und diese
gilt es, zu bekämpfen. Es erscheint dem Bezirksamt nicht geboten, deshalb Tore
zu verschließen, da dadurch die vielen anderen Spaziergänger, die Niemanden
stören und keinen Schmutz hinterlassen, in der Nutzung der KGA zu
Erholungszwecken spürbar eingeschränkt werden. Gerade die Möglichkeit, nahe vor
der eigenen Haustür einen Spaziergang zu machen, macht die Kleingärten für
Anwohner aus dem Umfeld so attraktiv. Formal
entspricht die Schließung der drei Tore zwar den Buchstaben des Gesetzes, und
die KGA wird an anderen Stellen öffentlich zugänglich gehalten, aber dem Willen
des Gesetzgebers wird durch diese Maßnahme keineswegs Rechnung getragen. Zwar
wurden quantitativ nur 3 von 9 Zugängen geschlossen, aber qualitativ bedeutet
das Verschließen der Tore einer ganzen Seite der KGA, dass das Durchqueren der
Anlage praktisch ausgeschlossen wird. Spaziergänger müssen teils erhebliche
Umwege in Kauf nehmen, was sie faktisch nicht tun, weshalb sich die Zahl der
erholungssuchenden Besucher der KGA drastisch verringert hat. Kleingartenanlagen
haben einen erheblichen Anteil daran, dass unser Bezirk von vielen Bürgern als
grün, gesund und besucherfreundlich empfunden wird. Nicht nur die öffentlichen
Grünflächen, wie Parks und Spielplätze, werden zur Erholung aufgesucht, sondern
gerade auch Kleingartenanlagen im unmittelbaren Wohnumfeld. Spaziergänge durch
Kleingartenanlagen sind für viele Bürgerinnen und Bürger zur Gewohnheit
geworden. Dabei ist selbstverständlich zu beachten, dass sich sowohl die Spaziergänger
als auch die Kleingärtner an die gebotene Rücksichtnahme halten und nicht etwa
die Wege der KGA durch Abfälle, Hundekot u. ä. verschmutzt werden. Das
zuständige Bezirksamtsmitglied entschied daher, die Genehmigung zum
Verschließen der Tore nicht zu verlängern. Der Vorstand der KGA widersetzte
sich dieser Entscheidung, und es entstand ein kontroverser Diskussionsprozess,
in dessen Verlauf sich auch der BVV-Ausschuss für Umwelt und Naturschutz mit
dem Thema beschäftigte. Nach einer
vom Ausschuss angeregten Beratung unter Leitung der Bezirksbürgermeisterin in
der KGA beschließt das Bezirksamt folgende Lösung: 1. Die mittige Tangente (Vereinsweg)
durch die KGA “Land in Sonne” zwischen Wartenberger Str. und Str. 142 als öffentliche Verkehrsfläche mit einer Zufahrt von
der Wartenberger Str. (10 km/h) und einem Zugang von der Straße 142 zu widmen
als gemeins. Fuß- und Radweg einschließlich Anti-Motorradfahrer-Drängelgitter).
Winterdienst erfolgt durch das Amt für Umwelt und Natur, falls die BSR diesen nicht
übernimmt. 2. Die Straße 142 von
Paul-Koenig-Straße bis Privatstraße 12 wird kurzfristig durchgängig und
beidseitig als Parkverbotszone deklariert. Anschließend erfolgen konsequente
Kontrollen durch das Ordnungsamt. Diese Lösung
entspricht dem Willen des Gesetzgebers, Kleingartenanlagen öffentlich
zugänglich zu machen und stellt die Begehbarkeit von der nördlichen Seite der
Kleingartenanlage wieder gänzlich her. Berlin, den
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Umwelt und Gesundheit |
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