Drucksache - DS/1638/V
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat in Umsetzung des
Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – die oben genannte
Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung,
diese als Anlage beigefügte Fassung zur Kenntnis zu nehmen. 10360
Berlin, 2005 Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend,
Bildung und Sport Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin
Zielvereinbarung
Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16.
Januar 2001, BA-Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr.
138/02 vom 02. Juli 2002
zwischen
Bezirksamt
Lichtenberg
Bezirksstadtrat
für Jugend, Bildung und Sport
Herrn Räßler-Wolff und der Leiterin des LuV Schule, Bildung
und Sport Frau
Giesecke-Lußky Die Vereinbarung gilt für den
Leistungszeitraum 2005. ZielvereinbarungInhaltsverzeichnisDiese Zielvereinbarung wird auf Basis § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA-Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze- Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahre 2005. Die Regelungen der Dienst- und
Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin bleiben hiervon unberührt. Die Beteiligten sind durch diese
Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger
einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass das LuV Schule, Bildung
und Sport aufgabenbedingt einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen
der öffentlichen Verwaltung in Lichtenberg von Berlin leistet. Weitere gemeinsame Abteilungsziele: · effektive ämterübergreifende
Zusammenarbeit · Verkürzung der Bearbeitungszeiten,
insbesondere von Bürgeranliegen · Kundenfreundlicher Internetauftritt
als erster Schritt zum e-Government · freundliche und zuverlässige
Beratung der Bürger · Sicherung einer bedarfsgerechten
Qualifizierung und Fortbildung Diese Zielvereinbarung wird unter
Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV Schule,
Bildung und Sport und unter Beachtung der politischen Verantwortung des
Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich
dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die
Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Zur Erreichung werden die
erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen. Der Bezirksstadtrat für Jugend,
Bildung und Sport trägt die politische Verantwortung und unterstützt in diesem
Rahmen die Leistungs- und Qualitätsziele des Amtes gegenüber Bezirksverordnetenversammlung,
Bezirksamt, Senat und Öffentlichkeit. Der Leiterin des Amtes für Schule,
Bildung und Sport obliegt als Beauftragte für den Haushalt im Sinne von § 9 (2)
LHO die Bewirtschaftungsbefugnis für die betreffenden Kapitel. Ihr ist die
rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht in den Angelegenheiten des Amtes
übertragen. Der Bereich Schule und Bildung bezieht seinen Stellenwert in der Politik nicht nur daraus, dass seine Angebote gesetzlich vorgeschrieben sind. Auch seine zentrale Bedeutung für die weitere gesellschaftliche Entwicklung lassen ihn immer wieder in den Focus des öffentlichen Interesses rücken. Die aktuellen Analysen haben gezeigt, dass die Qualität der Bildung erhöht werden muss und von dieser Notwendigkeit auch die kommunale Ebene betroffen ist. Eine hohe Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Schulen kann aber nur erreicht werden, wenn auch die Bedingungen dafür vorhanden sind. Durch das neue Schulgesetz steigen die Anforderungen an Ausstattung der Schulen, baulichen Zustand der Schulgebäude, eine entsprechende Freiflächengestaltung und an die Verwaltung weiter. Funktionierende Gebäude, eine gute Ausstattung, ein intaktes Umfeld und eine funktionierende und nicht zerstückelte Verwaltung sind unter diesen Aspekten unabdingbar. Der Bereich Schule unterstützt die Schulleitungen zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele. Hierzu zählt die Förderung von schulischen Kooperationen, insbesondere zur Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen und Freien Jugendhilfe. Der Bereich Schule kann seinen
gesellschaftlichen Auftrag nur erfüllen, wenn in der bezirklichen Verwaltung
die bestmöglichen Voraussetzungen gegeben sind. Die vom Gesetzgeber im
Schulgesetz festgeschriebenen bezirklichen Aufgaben sind unabdingbar mit den inhaltlichen
Entwicklungen in den einzelnen Schularten verknüpft. Der beschlossene bezirkliche
Schulentwicklungsplan trägt diesem wesentlichen Aspekt Rechnung und muss
entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung ständig fortgeschrieben werden.
Diese für den Bereich Schule zentrale Aufgabe ist nur in enger Zusammenarbeit
mit der örtlichen Schulaufsicht und den Schulleiter/innen möglich. Schulentwicklungsplanung, Planung
der baulichen Veränderungen (Schulgebäude und Schulfreifläche) und die
Ausstattungen für die Schulen müssen in einem Amt verbleiben, um die besten
Voraussetzungen für die Einzelschule in unserem Bezirk weiterhin zu
gewährleisten. Das LuV Schule, Bildung und Sport hat im Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisationen: Unterhalb der LuV-Leitung mit
Fachkraft für die Geschäftsstellenleitung gliedert sich das LuV Schule, Bildung
und Sport in 5 Fachbereiche (FB). FB 1 – Schule, Planung und Koordinierung, FB
2 – Volkshochschule, FB 3 – Sportstätten, FB 4 – Wirtschaftsstelle, FB 5
Grundstücks- und Gebäudeverwaltung. Im LuV Schule, Bildung und Sport werden vor allem folgende Rechtsgrundlagen angewandt: · Schulgesetz · Sportförderungsgesetz · SPAN ·
LHO ·
OwiG ·
VwVfG ·
VwGO ·
GGO 3.
Leistungs- und Handlungsziele Das LuV Schule, Bildung und Sport bietet seine Leistungen
schulpflichtigen Kindern, Bildungssuchenden sowie Sporttreibenden auch über die
Grenzen des Bezirks Lichtenberg an. 3.2
Produktbereich Sicherung des Unterrichts
3.3
Produktbereich unterrichtsbegleitende Maßnahmen und Angebote
· Die Leiterin des Amtes entscheidet im Einvernehmen mit dem Bezirksstadtrat – soweit nicht durch Vorschriften oder weitere Verwaltungsvorgaben vorgegeben – über die organisatorische und personelle Aufbau- und Ablaufstruktur, die eine effiziente und bürgerorientierte Aufgabenerledigung gewährleistet.
Das LuV Schule, Bildung und Sport
erbringt als örtlicher Schulträger gesetzliche Leistungen und erfüllt
gesetzliche Aufgaben. Diese sind Grundlage des jeweiligen Produktkatalogs.
Grundlage der im Detail zu erbringenden Leistungen sind die
Leistungsbeschreibungen des Produktkatalogs 9.1. Die Mengen ergeben sich aus den Bezugsgrößen
des Produktkatalogs Version 9.1. 5.1.1 FB 1 – Schule, Planung, Koordinierung 78376 Verkehrsangelegenheiten,
-erziehung 78458 Bereitstellung von
Schulplätzen für Grundschulen 78459 Bereitstellung von
Schulplätzen für Hauptschulen 78460 Bereitstellung von
Schulplätzen für Realschulen 78461 Bereitstellung von
Schulplätzen für Gymnasien 78462 Bereitstellung von
Schulplätzen für Gesamtschulen 78463 Bereitstellung
von Schulplätzen für Sonderschulen 78464 Außerunterrichtliche
Betreuung 78465 Bereitstellung von Finanzen
und Immobilien für Privatschulen 78817 Bereitstellung von
Schulplätzen für Ganztagsschulen in gebundener Form 79043 VT Transport behinderter
Kinder 79026 Lehrveranstaltungen (Kurse,
Lehrgänge, Prüfungen, Einzelveranstaltungen, Sprachtests einschl. Bildungsberatungen,
Ausstellungen/Projekte und Statistik) 79027 VHS Sprachintegrationsmaßnahmen für Zuwanderer
im gesetzlichen oder politischen Auftrag 75427 Vermietung
und Verpachtung von Sportanlagen 77673 Bereitstellung von
Sportanlagen 77674 Sport- und
Veranstaltungsangebote 77675 Organisation und Vergabe von
Sportanlagen 78422 Bereitstellung von
Sportanlagen auf Schulstandorten 5.1.4 FB 4 – Wirtschaftsstelle 78458 Bereitstellung von
Schulplätzen für Grundschulen 78459 Bereitstellung von
Schulplätzen für Hauptschulen 78460 Bereitstellung von Schulplätzen
für Realschulen 78461 Bereitstellung von
Schulplätzen für Gymnasien 78462 Bereitstellung von
Schulplätzen für Gesamtschulen 78463 Bereitstellung
von Schulplätzen für Sonderschulen 79030 Schülerbeköstigung 5.1.5 FB 5 - Grundstücks- und Gebäudeverwaltung 78376 Verkehrsangelegenheiten,
-erziehung 78458 Bereitstellung von
Schulplätzen für Grundschulen 78459 Bereitstellung von
Schulplätzen für Hauptschulen 78460 Bereitstellung von
Schulplätzen für Realschulen 78461 Bereitstellung von
Schulplätzen für Gymnasien 78462 Bereitstellung von
Schulplätzen für Gesamtschulen 78463 Bereitstellung
von Schulplätzen für Sonderschulen · Jahresbericht · Halbjährliche Auswertungen zum Stand
der Produktmengererbringung Die erbrachten Produkte werden auf
der Grundlage des Budgetierungsverfahrens finanziert. Das Produkt 79043 (Transport
behinderter Kinder) ist ein Verwaltungstransferprodukt. Das Budget wird auf der Grundlage
der Zuweisungspreise der Produkte sowie der Produktmengen unter
Berücksichtigung der regelmäßigen und exakten Fortschreibung ermittelt. Das so ermittelte Budget wurde für
das Haushaltsjahr 2005 zum 01.01. des Haushaltsjahres übergeben. Nach Abzug von Verrechnungen und
Umlagen betrug das kamerale Budget für das Haushaltsjahr 2005 19.706.600,--
EUR. In der Kameralistik sind die
Haushaltsplanansätze des jeweiligen Haushaltsjahres als absolute
Ausgabenvolumen anzusehen. Die laufende Überwachung der
verfügbaren finanziellen Mittel erfolgt in der Haushaltswirtschaft unter
Einbeziehung der Fachbereiche durch den Fachbereich 4 –Wirtschaftsstelle-. Änderungen/Nachträge Bei Änderungen der Rahmenbedingungen
und bei Ergebnissen von besonderer Relevanz muss eine Nachverhandlung bzw.
Anpassung der Zielvereinbarung erfolgen. Änderungen sollen einvernehmlich
erfolgen. Zuständigkeit/Verantwortlichkeit Der Bezirksstadtrat für Jugend,
Bildung und Sport überträgt den von der Amtsleiterin für Schule, Bildung und
Sport benannten Dienstkräften die rechtsgeschäftliche Vertretung nach § 25
i.v.m. § 22 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner
Verwaltung (AZG) zur Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten. Laufzeit der Vereinbarung Die Laufzeit dieser Zielvereinbarung
beginnt am 01. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 2005. Berlin-Lichtenberg, den .
.2005 ___________________________ ___________________________ Für den Auftraggeber: Für
den Auftragnehmer: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Leiterin des LuV Vertreten durch den Bezirksstadtrat |
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