Drucksache - DS/1638/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung 2005 zwischen dem Leiter der Abteilung Jugend, Bildung und Sport und der Leiterin des LuV Schule, Bildung und Sport
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – die oben genannte Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese als Anlage beigefügte Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

10360 Berlin,                        2005

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA-Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002

 

 

 

zwischen

 

Bezirksamt Lichtenberg

 

Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport

 

Herrn Räßler-Wolff

 

 

und

 

der Leiterin des LuV Schule, Bildung und Sport

 

Frau Giesecke-Lußky

 

 

 

 

 

Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2005.

 

 

 


 

Zielvereinbarung

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

1. Vorbemerkung............................................................................................................................ 4

2. Rechtliche Grundlagen................................................................................................................ 6

3. Leistungs- und Handlungsziele.................................................................................................... 6

3.1 Zielgruppen........................................................................................................................... 6

3.2 Produktbereich Sicherung des Unterrichts............................................................................... 6

3.3 Produktbereich unterrichtsbegleitende Maßnahmen und Angebote............................................. 9

3.4 Produktbereich Sport........................................................................................................... 10

3.5 Produktbereich Bildung........................................................................................................ 11

4. Interne Organisationsziele des LuV Schule, Bildung und Sport einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements............................................................................................................................................... 12

4.1 Qualitätsmanagement.......................................................................................................... 12

4.2 Personalmanagement.......................................................................................................... 13

5. Programme/Maßnahmen........................................................................................................... 13

5.1. Produkte und Leistungen..................................................................................................... 13

5.1.1 FB 1 – Schule, Planung, Koordinierung........................................................................... 13

5.1.2 FB 2 - Volkshochschule................................................................................................. 14

5.1.3 FB 3 – Sportstätten....................................................................................................... 14

5.1.4 FB 4 – Wirtschaftsstelle................................................................................................. 14

5.1.5 FB 5 - Grundstücks- und Gebäudeverwaltung................................................................... 14

6. Berichtswesen.......................................................................................................................... 15

7. Ressourcenbewirtschaftung....................................................................................................... 15

 

 

 

 

 


1. Vorbemerkung

 

Diese Zielvereinbarung wird auf Basis § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA-Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze- Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahre 2005.

 

Die Regelungen der Dienst- und Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin bleiben hiervon unberührt.

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass das LuV Schule, Bildung und Sport aufgabenbedingt einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Lichtenberg von Berlin leistet.

 

Weitere gemeinsame Abteilungsziele:

·     effektive ämterübergreifende Zusammenarbeit

·     Verkürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen

·     Kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-Government

·     freundliche und zuverlässige Beratung der Bürger

·     Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung

 

Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV Schule, Bildung und Sport und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Zur Erreichung werden die erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen.

 

Der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport trägt die politische Verantwortung und unterstützt in diesem Rahmen die Leistungs- und Qualitätsziele des Amtes gegenüber Bezirksverordnetenversammlung, Bezirksamt, Senat und Öffentlichkeit.

 

Der Leiterin des Amtes für Schule, Bildung und Sport obliegt als Beauftragte für den Haushalt im Sinne von § 9 (2) LHO die Bewirtschaftungsbefugnis für die betreffenden Kapitel. Ihr ist die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht in den Angelegenheiten des Amtes übertragen.

 

Der Bereich Schule und Bildung bezieht seinen Stellenwert in der Politik nicht nur daraus, dass seine Angebote gesetzlich vorgeschrieben sind. Auch seine zentrale Bedeutung für die weitere gesellschaftliche Entwicklung lassen ihn immer wieder in den Focus des öffentlichen Interesses rücken. Die aktuellen Analysen haben gezeigt, dass die Qualität der Bildung erhöht werden muss und von dieser Notwendigkeit auch die kommunale Ebene betroffen ist. Eine hohe Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Schulen kann aber nur erreicht werden, wenn auch die Bedingungen dafür vorhanden sind. Durch das neue Schulgesetz steigen die Anforderungen an Ausstattung der Schulen, baulichen Zustand der Schulgebäude, eine entsprechende Freiflächengestaltung und an die Verwaltung weiter. Funktionierende Gebäude, eine gute Ausstattung, ein intaktes Umfeld und eine funktionierende und nicht zerstückelte Verwaltung sind unter diesen Aspekten unabdingbar.

 

Der Bereich Schule unterstützt die Schulleitungen zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele. Hierzu zählt die Förderung von schulischen Kooperationen, insbesondere zur Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen und Freien Jugendhilfe.

 

Der Bereich Schule kann seinen gesellschaftlichen Auftrag nur erfüllen, wenn in der bezirklichen Verwaltung die bestmöglichen Voraussetzungen gegeben sind. Die vom Gesetzgeber im Schulgesetz festgeschriebenen bezirklichen Aufgaben sind unabdingbar mit den inhaltlichen Entwicklungen in den einzelnen Schularten verknüpft.

 

Der beschlossene bezirkliche Schulentwicklungsplan trägt diesem wesentlichen Aspekt Rechnung und muss entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung ständig fortgeschrieben werden. Diese für den Bereich Schule zentrale Aufgabe ist nur in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Schulaufsicht und den Schulleiter/innen möglich.

 

Schulentwicklungsplanung, Planung der baulichen Veränderungen (Schulgebäude und Schulfreifläche) und die Ausstattungen für die Schulen müssen in einem Amt verbleiben, um die besten Voraussetzungen für die Einzelschule in unserem Bezirk weiterhin zu gewährleisten.


Das LuV Schule, Bildung und Sport hat im Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisationen:

 

Unterhalb der LuV-Leitung mit Fachkraft für die Geschäftsstellenleitung gliedert sich das LuV Schule, Bildung und Sport in 5 Fachbereiche (FB). FB 1 – Schule, Planung und Koordinierung, FB 2 – Volkshochschule, FB 3 – Sportstätten, FB 4 – Wirtschaftsstelle, FB 5 Grundstücks- und Gebäudeverwaltung.

 

2. Rechtliche Grundlagen

 

Im LuV Schule, Bildung und Sport werden vor allem folgende Rechtsgrundlagen angewandt:

 

·         Schulgesetz

·         Sportförderungsgesetz

·         SPAN

·         LHO

·         OwiG

·         VwVfG

·         VwGO

·         GGO

 

 

3. Leistungs- und Handlungsziele

 

3.1 Zielgruppen

 

Das LuV Schule, Bildung und Sport bietet seine Leistungen schulpflichtigen Kindern, Bildungssuchenden sowie Sporttreibenden auch über die Grenzen des Bezirks Lichtenberg an.

 

3.2 Produktbereich Sicherung des Unterrichts

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

 

- Bedarfsorientierte Versorgung mit Schulplätzen unter Berücksichtigung des Elternwahlrechts nach den gesetzlichen Vorgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Verbesserung des baulichen Zustandes der Gebäude und Freiflächen und Ausstattungsverbesserung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Optimierung der Gebäudenutzung

 

- Umsetzung des SEP 2003 – 2007 und kontinuierliche Fortschreibung anhand der Schülerzahlentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Bereitstellung von Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl in Integrationsmaßnahmen der Schulen – im Rahmen der Personalmittel des Senats – als auch in Sonderschulen

 

 

 

 

- Kontinuierliche Fortführung der Sanierung von Schulen

 

- laufende Abstimmung mit Schulen zu jährlich durchgeführten Maßnahmen der baulichen Unterhaltung

 

- Festlegung der baulichen Verbesserungen an Schulen und Sportanlagen gemeinsam mit der Serviceeinheit IS und Kontrolle nach Abschluss der Ausführung

 

- Unterstützung der “kleinen” Renovierungsmaßnahmen, die von Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen auf freiwilliger und ehrenamtlicher Basis ausgeführt werden, durch die Bereitstellung von Materialien

 

- Vollständige Ausstattung der Schulen mit Informationstechnik entsprechend den Ausstattungs- und Vernetzungsrichtlinien

 

- Ausstattung der Schulsekretariate mit Internet-Anschlüssen

 

 

 

 

 

- Erstellung eines Masterplans bis November 2005/

 

- effektive Raumnutzung

 

- Auslastung der Gebäude für schulische und schulnahe Nutzungszwecke

 

-Schließung der Olof-Palme-Oberschule (11T05)

 

-Schließung der Descartes-Oberschule (11Y08)

 

- planerische sowie organisatorische Unterstützung der Zusammenlegungen (Fusionen) von Oberschulen

 

- Die Kapazitäten sind an die Entwicklung der Schülerzahlen angepasst

 

- Das pädagogische Angebot entspricht den Qualitätskriterien

 

- Die Maßnahmen haben  haushaltsmäßig günstige Auswirkungen

 

- Die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten

- Es sind ausreichende Kapazitäten für den sonderpädagogischen Förderbedarf vorhanden

 

- Die Personalmittel des Senats werden effizient genutzt

 

 

 

 

 

- Umsetzung der angemeldeten Maßnahmen am Investitionsprogramm “Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) 2003 – 2007” laut vorliegendem Plan

 

 

- Umsetzung des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms des Senats (SSSP)

 

- vollständige Mittelverausgabung

 

- Die Ausstattungsmaßnahmen sind im Leistungszeitraum abgeschlossen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Die Ausstattungsmaßnahmen sind im Leistungszeitraum abgeschlossen

 

 

 

 

 

- zeitnahe Umsetzung

 

 

- Reduzierung der Infrastrukturkosten

 


 

3.3 Produktbereich unterrichtsbegleitende Maßnahmen und Angebote

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

 

- Bedarfsgerechte Bereitstellung von Hortplätzen

 

- Bereitstellung der erforderlichen Räume und Ausstattung

 

- Übernahme der Hortplätze  entsprechend dem Bedarf zum Schuljahr 2005/06 von freien Trägern

 

- Überprüfung der Anträge der Eltern auf deren Anspruchsberechtigung

 

 

- Die Versorgung durch Hortplätze ist dem Bedarf entsprechend zu Beginn des Schuljahrs 2005/06 gesichert

 

- Die Überprüfung ist zu Beginn des Schuljahrs 2005/06 abgeschlossen

 


 

3.4 Produktbereich Sport

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

 

- Sicherung der bedarfsgerechten Bereitstellung der  bezirklichen Sport- und Freizeitanlagen zur Ausübung des Freizeit- und Breitensports

 

 

 

 

 

- Umsetzung des Sportanlagen entwicklungsplanes 2003, einschließlich der mit den Sportvereinen und der bezirklichen Sportarbeitsgemeinschaft abgestimmten Maßnahmenliste durch optimale und umfassende Nutzung sämtlicher für Baumaßnahmen zur Verfügung stehenden Förderprogramme und Haushaltsmittel

 

- Einbeziehung der Sportvereine bei der Planung von Baumaßnahmen

 

- Berücksichtigung von Aspekten

  des Gender Mainstreaming bei der Gestaltung von Sportanlagen 

 

- optimaler Personaleinsatz

 

 

- 80 %iger Auslastungsgrad der maximal verfügbaren Kapazität

 

- Anzahl der Beschwerden

- Förderung von Sport- und Freizeitaktivitäten außerhalb des organisierten Sports

 

- Durchführung und Unterstützung bedarfsgerechter Sportangebote, Angebote für Kindergartenkinder

 

- Berücksichtigung von Aspekten des Gender Mainstreaming

 

- optimale Nutzung der Sportanlagen unter wirtschaftlichen Aspekten im Rahmen des Sportförderungsgesetzes

 

- Beibehaltung der Anzahl der Teilnehmer im Vergleich zum Vorjahr

 

- Abschluss von Miet- und Pachtverträgen

 

- Erhalt von Sporthallen an geschlossenen Schulstandorten mit Ausnahme für Sporthallen, für die es keinen Bedarf mehr gibt und deren baulicher Zustand einen hohen Sanierungsaufwand erfordert.

 

- Steigerung des  Einnahmenniveaus im Vergleich zum Vorjahr

 

 


 

3.5 Produktbereich Bildung

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

 

- Breites Bildungsangebot für alle Bevölkerungsschichten durch die Volkshochschule (VHS)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Erhalt und Entwicklung der Bildungsqualität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Einbindung der VHS als bezirkliche Einrichtung

 

 

 

 

 

 

 

- Verbesserung der Kundenorientierung

 

- Intensivierung der Sprachintegration im Bereich Deutsch als Zweitsprache

 

- Erhalt des ausgewogenen Kursangebots

 

- Durchführung des Testierungsverfahrens zum Qualitätstest “Weiterbildung”

 

- Weiterentwicklung des Leitbilds sowie der Zielorientierung nach innen

 

- Erhöhung der Profiltransparenz   für die Kunden

 

- Entwicklung neuer Kursangebote in Kooperation mit anderen Volkshochschulen (Anbietergemeinschaft)

 

- Anlehnung des Kursangebots  an die Stufung des europäischen Referenzrahmens

 

- Partielles Angebot von teilweise nicht ermäßigten, kostendeckenden Kursen außerhalb des Honorarvolumens

 

- Hohe Wissensvermittlung zur Verbesserung der beruflichen Chancen

 

 

- Das Bildungsangebot der VHS befindet sich im Einklang mit den weiteren bezirklichen Kapazitäten bzw. Angeboten

 

- Die VHS arbeitet in Weiterbildungsangelegenheiten mit anderen Stellen im Bezirk zusammen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Für das Testierungsverfahren wird im ersten Quartal 2006 mit einem positiven Ergebnis gerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

- Das Prüfungsangebot A I und A II für DAZ wird in der Anbietergemeinschaft koordiniert

 

 

 

 

 

 

- Das Kursangebot ist bildungs- und bedarfsorientiert.

 


 

4. Interne Organisationsziele des LuV Schule, Bildung und Sport einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements

 

4.1. Qualitätsmanagement

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

 

- Optimierung der Qualität und Effizient für alle Produkte

 

 

 

 

 

- Sicherung und Verbesserung des Produkts Lehrveranstaltungen an der VHS

 

 

 

 

- Auswertungen zur Qualität der Produktrealisierung unter Hinzuziehung der KLR Daten in den Fachbereichsleitersitzungen

 

 

- Regelmäßige Durchführung von kursbezogenen Kundenbefragungen

 

- Durchführung des Verfahrens LQW mit dem ArtSet Institut

 

- Zweimalige Durchführung von institutsbezogenen Befragungen zu ausgewählten Feldern

 

- Regelmäßige Überwachung der Infrastruktur- und Produktkosten

 

- Analyse der Abweichungen der Infrastruktur- und Produktkosten

 

- Auswertung der Analysen in der OE mit den Mitarbeitern ausgewertet sowie Festlegung von Maßnahmen

 

- Schulung der Mitarbeiter/innen werden in Fortbildungsveranstaltungen

 

 

- Es werden regelmäßig Überprüfungen durchgeführt

 

- Die Leistungen entsprechen den gesetzten Qualitäts- sowie Effizienzstandarts

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Die Ergebnisse entsprechen den gesetzten Qualitätsstandarts


 

 

4.2. Personalmanagement

 

·         Die Leiterin des Amtes entscheidet im Einvernehmen mit dem Bezirksstadtrat – soweit nicht durch Vorschriften oder weitere Verwaltungsvorgaben vorgegeben – über die organisatorische und personelle Aufbau- und Ablaufstruktur, die eine effiziente und bürgerorientierte Aufgabenerledigung gewährleistet.

 

Strategisches Ziel

Operatives Ziel

Erfolgsindikatoren

 

- Bedarfsgerechte Fortbildung der Mitarbeiter/innen

 

 

- Optimierung der Personal-einsatzplanung

 

- Optimierung der Fortbildungen am Arbeitsort

 

- Optimierung der internen Fach-Informationssysteme

 

 

- Steigerung der Mitarbei-ter/innenzufriedenheit

 

 

 

5. Programme/Maßnahmen

 

5.1 Produkte und Leistungen

 

Das LuV Schule, Bildung und Sport erbringt als örtlicher Schulträger gesetzliche Leistungen und erfüllt gesetzliche Aufgaben. Diese sind Grundlage des jeweiligen Produktkatalogs. Grundlage der im Detail zu erbringenden Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen des Produktkatalogs 9.1.

Die Mengen ergeben sich aus den Bezugsgrößen des Produktkatalogs Version 9.1.

 

5.1.1 FB 1 – Schule, Planung, Koordinierung

 

78376  Verkehrsangelegenheiten, -erziehung

78458  Bereitstellung von Schulplätzen für Grundschulen

78459  Bereitstellung von Schulplätzen für Hauptschulen

78460  Bereitstellung von Schulplätzen für Realschulen

78461  Bereitstellung von Schulplätzen für Gymnasien

78462  Bereitstellung von Schulplätzen für Gesamtschulen

78463  Bereitstellung von Schulplätzen für Sonderschulen

78464  Außerunterrichtliche Betreuung

78465  Bereitstellung von Finanzen und Immobilien für Privatschulen

78817  Bereitstellung von Schulplätzen für Ganztagsschulen in gebundener Form

79043  VT Transport behinderter Kinder


 

5.1.2 FB 2 - Volkshochschule

 

79026  Lehrveranstaltungen (Kurse, Lehrgänge, Prüfungen, Einzelveranstaltungen,                             Sprachtests einschl. Bildungsberatungen, Ausstellungen/Projekte und Statistik)

79027 VHS Sprachintegrationsmaßnahmen für Zuwanderer im gesetzlichen oder politischen      Auftrag

 

5.1.3 FB 3 – Sportstätten

 

75427  Vermietung und Verpachtung von Sportanlagen

77673  Bereitstellung von Sportanlagen

77674  Sport- und Veranstaltungsangebote

77675  Organisation und Vergabe von Sportanlagen

78422  Bereitstellung von Sportanlagen auf Schulstandorten

 

5.1.4 FB 4 – Wirtschaftsstelle

 

78458  Bereitstellung von Schulplätzen für Grundschulen

78459  Bereitstellung von Schulplätzen für Hauptschulen

78460  Bereitstellung von Schulplätzen für Realschulen

78461  Bereitstellung von Schulplätzen für Gymnasien

78462  Bereitstellung von Schulplätzen für Gesamtschulen

78463  Bereitstellung von Schulplätzen für Sonderschulen

79030  Schülerbeköstigung

 

5.1.5 FB 5 - Grundstücks- und Gebäudeverwaltung

 

78376  Verkehrsangelegenheiten, -erziehung

78458  Bereitstellung von Schulplätzen für Grundschulen

78459  Bereitstellung von Schulplätzen für Hauptschulen

78460  Bereitstellung von Schulplätzen für Realschulen

78461  Bereitstellung von Schulplätzen für Gymnasien

78462  Bereitstellung von Schulplätzen für Gesamtschulen

78463  Bereitstellung von Schulplätzen für Sonderschulen


 

6. Berichtswesen

 

·     Jahresbericht

·     Halbjährliche Auswertungen zum Stand der Produktmengererbringung

 

7. Ressourcenbewirtschaftung

 

Die erbrachten Produkte werden auf der Grundlage des Budgetierungsverfahrens finanziert.

Das Produkt 79043 (Transport behinderter Kinder) ist ein Verwaltungstransferprodukt.

Das Budget wird auf der Grundlage der Zuweisungspreise der Produkte sowie der Produktmengen unter Berücksichtigung der regelmäßigen und exakten Fortschreibung ermittelt.

Das so ermittelte Budget wurde für das Haushaltsjahr 2005 zum 01.01. des Haushaltsjahres übergeben.

Nach Abzug von Verrechnungen und Umlagen betrug das kamerale Budget für das Haushaltsjahr 2005 19.706.600,-- EUR.

In der Kameralistik sind die Haushaltsplanansätze des jeweiligen Haushaltsjahres als absolute Ausgabenvolumen anzusehen.

Die laufende Überwachung der verfügbaren finanziellen Mittel erfolgt in der Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der Fachbereiche durch den Fachbereich 4 –Wirtschaftsstelle-.

 

Änderungen/Nachträge

 

Bei Änderungen der Rahmenbedingungen und bei Ergebnissen von besonderer Relevanz muss eine Nachverhandlung bzw. Anpassung der Zielvereinbarung erfolgen.

Änderungen sollen einvernehmlich erfolgen.

 

Zuständigkeit/Verantwortlichkeit

 

Der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport überträgt den von der Amtsleiterin für Schule, Bildung und Sport benannten Dienstkräften die rechtsgeschäftliche Vertretung nach § 25 i.v.m. § 22 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) zur Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten.

 

Laufzeit der Vereinbarung

 

Die Laufzeit dieser Zielvereinbarung beginnt am 01. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 2005.

 

 

 

Berlin-Lichtenberg, den        .    .2005

 

 

 

___________________________                                          ___________________________

Für den Auftraggeber:                                                 Für den Auftragnehmer:

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                         Leiterin des LuV

Vertreten durch den Bezirksstadtrat                                      

 

 

 

 

 

 

 
 

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