Drucksache - DS/1635/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-9
Arbeitstitel: "Hauptstraße 8/BerlinCampus"
Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur beschließen bzw

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur beschließen bzw. zu entscheiden:


 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)

den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplan-Entwurf XVII-9 vom 05. Juli 2005 mit Deckblatt vom 04. November 2005 für das Gebiet zwischen der Hauptstraße, der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Hauptstraße 9-10, dem Rummelsburger See und der südöstlichen Grenze der Hildegard-Marcusson-Straße sowie der Verlängerung zum Rummelsburger See im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg einschließlich der Begründung gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch.

 

Anlage 1:  Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-9

Anlage 2:  Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 AGBauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB und im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 13 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-9

Anlage 3:  Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-9 gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch

Das Original des Bebauungsplan-Entwurfs liegt während der BVV-Sitzung aus.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern, ein.

 

b)

über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XVII-9

 

Anlage 4:  Entwurf der Rechtsverordnung Bebauungsplan XVII-9

 


Begründung:

Der Beschluss des Bebauungsplan-Entwurfs durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Absatz 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch und die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung über die Rechtsverordnung zum Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz sind notwendige Voraussetzungen zur Festsetzung des Bebauungsplans.

Die unter Punkt a) zu beschließende Änderungsermächtigung dient insbesondere der Minimierung des Zeitaufwandes im Bebauungsplanverfahren im Falle notwendig werdender geringfügiger Änderungen des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und der Rechtsverordnung zum Beispiel im Ergebnis der Rechtsprüfung der zuständigen Senatsverwaltung.

 

Berlin, den      

 

 

Emmrich                                                            Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bebauungsplan XVII-9

 

für das Gebiet zwischen der Hauptstraße, der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Hauptstraße 9-10, dem Rummelsburger See und der südöstlichen Grenze der Hildegard-Marcusson-Straße sowie der Verlängerung zum Rummelsburger See im

 

 Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                                                                                             unmaßstäblich

 

 

 

 

 

 

Der Bebauungsplan XVII-9 soll die folgenden städtebaulichen Ziele sichern:

 

·       die Neuordnung eines untergenutzten und z.T. brachliegenden Geländes,

·       den Erhalt und die Neunutzung der leerstehenden denkmalgeschützten Gebäude des ehe-maligen “Arbeitshauses Rummelsburg” durch eine Mischung aus Wohn-, Gewerbe und Dienst-leistungsnutzungen,

·       die Realisierung einer bis zu sechsgeschossigen Wohnbebauung im südwestlichen seeseitigen Teil des Plangebietes,

·       die Errichtung einer Sportanlage mit einem Großspielfeld und einem Sportplatzgebäude,

·       der Anlage einer Regenwasserreinigungsanlage für den Marzahn-Hohenschönhauser-Grenz-graben,

·       die Nutzung der zentralen Achse des ehemaligen Arbeitshauses als öffentlicher Fuß-gängerbereich und dessen Verlängerung bis zum Ufergrünzug,

·       die innere Straßenerschließung sowie

·       die Sicherung einer öffentlichen Parkanlage als Bestandteil des Ufergrünzuges.

 

 

 

 

 

 

 
 

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