Drucksache - DS/1607/V  

 
 
Betreff: Neustrukturierung des "Bezirklichen Katastrophenschutzstabes"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2005 
47. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin ist Katastrophenschutzbehörde gem. § 3 KatSG. Es hat organisatorische und technische Voraussetzungen zur Einrichtung eines Arbeitsstabes oder Einsatzleitung im Katastrophenfall zu schaffen (§ 4 Abs. 1 1. ff KatSG).

 

Die Aufgabenstellung und die Organisation des Katastrophenschutzstabes ist im Bezirksamt Lichtenberg nach folgender Geschäftsordnung geregelt:

 

Siehe Anlage

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich        

Bezirksbürgermeisterin         

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

Die Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Lichtenberg

 

 

Geschäftsordnung

“Bezirklicher Katastrophenschutzstab” (BAKatS)

des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin  

 

Zur Unterstützung von ordnungsbehördlichen Aufgaben bei außergewöhnlichen bzw. Großschadensereignissen wird ein bezirklicher Katastrophenschutzstab” (BAKatS)

gebildet.

Er unterstützt das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin als Katastrophenschutzbehörde im Sinne des Gesetzes zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen (Katastrophenschutzgesetz – KatSG) vom 11.02.1999 (GVBl. Berlin Nr. 7 S. 78), zuletzt geändert durch      Artikel I des Ersten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes vom 26.Januar 2004 (GVBl S.25).

 

Der BAKatS unterstützt die Zentrale Einsatzleitung (ZEltg) der Senatsverwaltung für Inneres, die Gemeinsame Einsatzleitung der Berliner Feuerwehr (GELtg) bzw. deren Lagedienst, die Berliner Polizei, andere Katastrophenschutzbehörden des Landes bzw. des Bundes (z.B. THW, BGS, BW) sowie den aus den privaten Hilfsorganisationen (z.B. ASB, DLRG, DRK, JUH, Malteser, GZS) gebildeten Katastrophenschutz-Dienst (KatS-D) im Einsatzfall.

 

1. Aufgaben

 

Der “Bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS) organisiert und koordiniert nach Weisung der Dienststelle die Erfüllung ordnungsbehördlicher Aufgaben des BA bei außergewöhnlichen bzw. Großschadensereignissen in allen ordnungsbehördlichen Bereichen der Bezirksverwaltung, wie insbesondere


§         Bau- und Wohnungsaufsicht

§         Straßenaufsicht

§         Gesundheitsamt

§         Sozialamt

§         Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

§         Umweltschutz

§         Meldewesen


 

Zu den ordnungsbehördlichen Aufgaben gehören im Wesentlichen (in alphab. Reihenfolge):


§         Boden- / Grundwasserschutz

§         Brunnenaufsicht

§         Entlastung der Einrichtungen des Gesundheitswesens

§         Feuersicherheitsaufsicht

§         Gesundheitsaufsicht

§         Leichen- und Bestattungswesen

§         Melderegisterauskünfte

§         Notunterbringung bei Obdachlosigkeit

§         Nutzung des öffentlichen Schutzbaus


§         Schädlingsbekämpfung

§         Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen / Erstermittlungen

§         Schutz vor wassergefährdenden Stoffen

§         Seuchenhygiene

§         Sicherung notwendigen Lebensunterhalts

§         Straßenaufsicht

§         Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG

§         Unterbringung psych. Kranker u. Süchtiger

§         Veterinäraufsicht


 

In Abhängigkeit von der vorliegenden Schadenslage aktiviert der “Bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS) weitere Beschäftigte des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin zur konkreten Erfüllung der ordnungsbehördlichen Aufgaben und zur Bewältigung der Schadensereignisse.

 

 

 

2. Personelle Sicherstellung, Rufbereitschaft, Unterstützungsdienst

 

Der “Bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS) ist der Bezirksbürgermeisterin/den Bezirksbürgermeister bzw. ihren/seinen Vertreter direkt unterstellt. Für den Fall der Abwesenheit aller Bezirksamtsmitglieder gilt der Geschäftsverteilungsplan des BA.

 

Der “bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS) besteht aus folgenden Mitgliedern:

       Bezirksbürgermeister/in und ihr /e Vertreter/in im BA

       Katastrophenschutzbeauftragte/r des BA bzw. sein Vertreter/ihre Vertreterin

       Spitzenalarmempfänger/innen und Mitarbeiter/innen weiterer Organisationseinheiten des BA

 

Die Mitglieder des “bezirklichen Katastrophenschutzstabes” (BAKatS) werden von der Dienststelle in Rufbereitschaft versetzt, falls die ZEltg, SenInn oder das BA eine besondere Lage mit erhöhten Risiken für das Land Berlin bzw. den Bezirk einschätzt.

 

Die Organisationsstruktur des BAKatS ist in Anlage 1 dargestellt; weitere Personen für Unterstützungs-, Beratungs- und andere Aufgaben können bei Bedarf hinzugezogen werden.

 

 

3. Räumliche und technische Sicherstellung

 

Der “bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS) tritt zusammen im

 

Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin,

Raum 114, 1. Stockwerk

 

Das Rathaus ist täglich rund um die Uhr über die Hauptpforte erreichbar (90296-2222 und –2297) und zugänglich. Dort befindet sich ständig eine Handlampe, ein Megaphon mit Sirenenfunktion sowie die Standardausrüstung Erste Hilfe (incl. Trage).

 

Die ISDN-Telefonanlage ist Batterie-gepuffert (min. 20 bis max. 120 min). Ein hausstromunabhängiger Analoganschluss steht unter 559 27 62 zur Verfügung.



Der Raum 114 (ca. 53 m²) verfügt ständig über:


§         1 Telefonanschluss (5504-3581)

§         1 Color-TV mit VHS-Video-Recorder

§         1 Magnet-Whiteboard (2x1m) mit Stiften

§         1 Pinnwand (1,2x1,7m) mit Pins

§         1 Overhead-Projektor

§         1 Projektionsfläche (1,5x1,5m)

§         1 Flip-Chart mit Stiften

§         1 Moderatorenausrüstung

§         17 Tische (0,7x1,4m)

§         34 Stühle


 

Die Ausstattung wird vom Katastrophenschutzbeauftragten weiter ergänzt durch:


§         Lagekarte des Bezirks (M 1:10.000)

§         Lagekarten des Bezirks (M 1:5.000)

§         1 Fax-Gerät (nur zum Senden)

§         1 Megaphon mit Sirenenfunktion

 

Als Stabs- / Geschäftsstelle werden die Räume 115 und 116 verwendet (Sie verfügen über 2 Telefonanschlüsse, 90296-3303, -3304, zwei PC mit Zugangsmöglichkeiten zum internen Rathausnetz sowie dem Berliner Landesnetz inklusive PC-Fax einschließlich installierter MS-Office-Software). Für die organisatorisch technische Leitung steht der Raum 106, für den Kommunikationsbereich der Raum 217, für die Koordinierung der Fachbereiche der Raum 113 zur Verfügung.

 

Für separate Arbeitsgruppen (z.B. Personal AG im Fall einer Massenimpfung) stehen die Räume 214 – 222a mit Telefonanschlüssen (90296- n.n.) zur Verfügung.

 

Bei Bedarf steht dem BAKatS der Dienst-PKW (amtl. Kennz. B-50600) zur Verfügung. Weitere Fahrzeuge können angefordert werden.

 

 

4. Einberufung, Zusammensetzung, Entscheidungen

 

Der “bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS) wird grundsätzlich durch die ZEltg bzw. den von der ZEltg alarmierten Spitzenalarmempfänger gemäß der Alarmierungsterlagen alarmiert. Zur Erreichbarkeit der Mitglieder des “bezirklichen Katastrophenschutzstabes” (BAKatS) sowie ihrer Vertreter auch außerhalb der Dienstzeiten werden Erreichbarkeitslisten mit folgenden Angaben erstellt:

 

Geschäftszeichen

Name

Dienstanschrift

Diensttelefone

Dienstfax

Privatanschrift

Privattelefone

 

Die Alarmierungsunterlagen und die Erreichbarkeitslisten werden im Bereich Katastrophenschutz geführt und SenInn zur Verfügung gestellt. Die regelmäßige Aktualisierung der Angaben liegt in der persönlichen Verantwortung der einzelnen Mitglieder des bezirklichen Katastrophenschutzstabes.

 

Bei Einschätzung einer besonderen Lage mit erhöhten Risiken für das Land bzw. den Bezirk durch die Katastrophenschutzbehörden können Alarmierungsunterlage und Erreichbarkeitsliste mit zeitlich befristeter Gültigkeit ohne die Benennung von Vertretern und in Verbindung mit der Anordnung von Rufbereitschaft erstellt werden. Es ist dann die genaue Erreichbarkeit zum gegebenen Zeitpunkt anzugeben.

 

Die Mitglieder des BAKatS sowie die Fachbeauftragten für die ZEltg erhalten die für ihre Tätigkeit im BAKatS erforderlichen Unterlagen gegen Unterschrift persönlich ausgehändigt; die Vorschriften des Berliner Datenschutzes finden Beachtung.

 

Die konkrete Zusammensetzung des einberufenen “bezirklichen Katastrophenschutzstabes” (BAKatS) richtet sich nach den aktuell anstehenden ordnungsbehördlichen Aufgaben. Es werden in der Regel nur die ständigen Mitglieder einberufen.

 

Die Mitglieder des “bezirklichen Katastrophenschutzstabes” (BAKatS) wirken zusammen. Sie “entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit der in Anlage 1 genannten Aufgaben über die von ihnen zu treffenden Maßnahmen. Im BAKatS führt der/die Katastrophenschutzbeauftragte bzw. sein/ihr Vertreter den Vorsitz und sorgt dafür, dass die mit den Aufgaben in Zusammenhang stehenden Entscheidungen getroffen werden.

Die optimale Umsetzung der zu treffenden Maßnahmen obliegt der zuständigen Organisationseinheit des BA.

 

Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, besonders mit Medienvertretern, obliegt allein dem/der Bezirksbürgermeister/in bzw. einer/m von ihr/ihm Beauftragten.

 

 

5. Inkrafttreten

 

Die Geschäftsordnung tritt mit Datum des Beschlusses durch das Bezirksamt in Kraft.

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 


Textfeld: Leiter KatS-Stab
KatS Beauftragter (K1)
Textfeld: Geschäftsstelle (K11) Anlage 1

 

Textfeld: Innerer Dienst
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Aufgaben der Stabsbereiche des BAKatS

 


Leiter KatS-Stab - Katastrophenschutzbeauftragter:    (1 Pers.)

1.      Leitung des Stabes (einschließlich Weisungsbefugnis gegenüber allen Stabsmitgliedern und dem Stabshilfspersonal)

2.      Koordination der eigenverantwortlich arbeitenden Mitglieder des Stabes (Fachbereiche)

3.      Informationen

-        Melden an vorgesetzte Stellen

-        Unterrichtung anderer Stellen

-        Unterrichtung der Bevölkerung

 

Geschäftsstelle: (3 Pers.)

Die Geschäftsstelle ist dem Leiter des Stabes direkt unterstellt

1.      Auswertung der eingehenden schriftlichen Informationen im Hinblick auf Leitungsaufgaben und Weitergabe an Fachbereiche

2.      Einsatzdokumentation

-        Führen des Einsatztagebuches (Abstimmungsergebnisse des Stabsbereiches Koordinierung der Fachbereiche werden nach Ereignissen protokolliert.)

Es enthält:

·                stichwortartige Angaben der von den Fachbeauftragten(K3) zu lösenden Aufgaben

·                getroffenen Vereinbarungen

-        Sicherstellen der Dokumentation (Sammeln, Registrieren und Sicherstellen)

-        Erstellen des Abschlussberichtes

3.      Zeitpunkt der Erledigung der Einzelaufgaben

4.      Schreibdienst und Datenverarbeitung

-        Information und Kommunikation

·                Feststellung des IST-Zustandes und des Bedarfes der Kommunikationstechnik

·                Sicherstellen der Informationswege

                        a) SenInn

                        b) Ämter

-        Übermitteln von Meldungen und Informationen

-        Dokumentieren der ein- und ausgehenden Meldungen

 

 

 

 

Organisatorisch-Technische Leitung (OTL): (1 Pers.)

Ist dem Chef des Stabes direkt unterstellt. Ihr unterstehen während der Arbeit des Stabes die Stabsbereiche Kommunikation und Innerer Dienst; sie ist gegenüber den Mitarbeitern dieser Bereiche weisungsberechtigt.

Ein Vertreter dieses Bereiches nimmt ggf. an den Lagebesprechungen teil, um die zeitgerechte Umsetzung aller diesen Bereich betreffenden Aufträge zu gewährleisten.

1.      stellt den Geschäftsablauf sicher

2.      ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft aller Stabsbereiche (Personal, Material, räumliche Unterbringung u.a.)

3.      überprüft die Einsatzbereitschaft und Ausstattung der Stabsbereiche, insbesondere der Kommunikation

4.      bereitet Besprechungen vor

5.      unterstützt den Leiter des Stabes bzw. die Fachbeauftragten

6.      nimmt Aufträge des Leiters des Stabes und der Fachbeauftragten entgegen, setzt diese um bzw. veranlasst deren Realisierung

7.      lässt sich regelmäßig über die Arbeit in den einzelnen Stabsbereichen informieren

8.      organisiert - abhängig von der Lage - die Inbetriebnahme eines Bürgertelefons

9.      kontrolliert regelmäßig die Arbeit der einzelnen Stabsbereiche

10. veranlasst in Abhängigkeit von der Lage bzw. nach besonderer Aufgabenstellung

·        die Einrichtung zusätzlicher Dienste,

·        die Bedienung der Technik,

·        die Ausgabe von Kartenmaterial,

·        Nachalarmierung

 

Innerer Dienst: (8 Pers.)

Ist direkt dem Stabsbereich OTL unterstellt.

1.      Nachalarmierung

·        nicht erreichter Stabsmitglieder,

·        der Behördenleitung,

·        von zusätzlich benötigtem Personal.

2.      Versorgung des Stabes

3.      Fahr- und Kurierdienst

4.      Alarmierung

5.      Heranziehen von Hilfskräften

6.      Bereitstellen von Räumlichkeiten und Ausstattung

7.      Beschaffungen jeglicher Art

 

Lagedienst: (2 Pers.)

Der Lagedienst soll in erster Linie die Arbeit der Fachbeauftragten ermöglichen und erleichtern. Er ist dem Leiter des Stabes direkt unterstellt. Das Personal dieses Stabsbereiches wird von Mitarbeitern der Organisationseinheit ......... gestellt..

 

Die Lage ist die Gesamtheit der Faktoren, die das Verwaltungshandeln bestimmen. Dies ist im Katastrophenfall insbesondere die Ereignis- und Gefahrenlage sowie die Kräfte- und Mittellage.

 

1.      Allgemeine Aufgaben:

-          Vermittlung eines auf die Aufgaben der Fachbeauftragten ausgerichteten Überblicks über den jeweiligen Stand der Lage einschließlich der Kräfte- und Mittellage.

-          Entgegennehmen und Absenden von Fernschreiben.

2.      Aufgaben im Bereich “Kräfte und Mittel”

-          Lageabhängige Ermittlung, welche Kräfte und Mittel für die Gefahrenabwehr voraussichtlich zusätzlich benötigt werden.

-          Feststellen, wo welche Kräfte und Mittel verfügbar sind.

-          Führen einer Kräfte- und Mittelübersicht.

-          Vermittlung von privaten Kräften und Mitteln nach Anforderung durch den Katastrophenschutzstab

3.      Lagefest- und Lagedarstellung

-          Beschaffung und Auswertung von Informationen

-          Führen der Lagekarte

-          Führen von Einsatzübersichten
        a) Beschreiben der Gefahrenlage
        b) Darstellen von Art und Umfang der Schäden
        c) Darstellen von Einsatzmitteln und -kräften

 

Meldesammelstelle: (1 Pers.)

1.      Abschirmen des Stabes von überflüssigen Informationen

2.      Steuerung des Informationsflusses

3.      Dokumentation von Informationen

 

 

 

 

Koordinierung der Fachbereiche: (1 Pers.)

1.      Koordinierung aller Fachbereiche (Weisungsberechtigung gegenüber allen Fachbereichen)

2.      Ressortübergreifende Aufgaben erkennen

3.      Ziele für die gemeinsame Tätigkeit entwickeln

4.      Prioritäten bei der Aufgabenerfüllung setzen

5.      Einsatz

-          Bestimmen und Einweisen von Einsatzkräften

-          Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, Behörden, Organisationen

-          Veranlassung von Sofortmaßnahmen (Warnung, Unterbringung, Räumung,
Versorgung, Transport)

 

Kommunikation: (4 Pers.)

1.      Aufnahme aller Gespräche, Weiterleitung an den Stab und Weitergabe aller Informationen vom Stab an die ZELtg.

2.      Weitergabe der Informationen an den Stabsbereich K 12

 

 

 
 

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