Drucksache - DS/1596/V
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen und Angebote des Jugendamtes gemeinsam mit Lichtenberger Akteuren der Jugendhilfe und Gesundheitsdienste weiter zu entwickeln. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Rechtsanspruch auf Erziehungshilfen, Prävention und Intervention, Sozialraumorientierung, Vorrang ambulanter Hilfen sowie Stärkung von Angeboten der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und soziokulturellen Zentren. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt bitte die Bezirksverordnetenversammlung, die
in der Anlage beigefügten „Jugend- und familienpolitischen Leitlinien in
Lichtenberg“ zur Kenntnis zu nehmen. 10360
Berlin, 2006 Emmrich Räßler - Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin Bezirksstadtrat
für Jugend, Bildung und Sport Jugend- und familienpolitische Leitlinien in
Lichtenberg
Die
Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen sind auf 4 Veranstaltungen zu den
Themen ·
Stärkung
von jungen Menschen ·
Stärkung
von Familien ·
Stärkung
sozialer Nachbarschaft und ·
Stärkung
der strukturellen Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe vorgestellt
und diskutiert worden. Vielfältige Anregungen aus diesen Diskussionen mit
VertreterInnen Freier Träger der Jugendhilfe, des Jugendamtes, von Schulen,
Lokaler Akteure im Stadtteil und Lichtenberger Fachhochschulen wurden
aufgegriffen. Die nun
vorliegenden Jugend- und familienpolitischen Leitlinien sind das
Ergebnis dieses Diskussionsprozesses. Die Arbeit
des Bezirksamtes ist dem Leitbild des kinder-, jugend- und familienfreundlichen
Bezirks Lichtenberg verpflichtet. Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen sind im
Kommunalen Handlungsprogramm „Besser Leben in Lichtenberg – gesunder und
familienfreundlicher Bezirk“ benannt. Es sollen umfassende Bedingungen
geschaffen werden, damit sich Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger – und die,
die es werden wollen – jung und alt, Familien und Singles im Bezirk wohl fühlen
können. Das
Leitbild des Bezirks Lichtenberg als familien- und kinderfreundlicher Bezirk
erfordert eine gemeinsame Konzeption für alle, die in der bezirklichen
Jugendhilfe tätig sind. Die hier vorgelegten Leitlinien sollen als Grundsätze
zu Zielen und Prioritäten des Handelns der öffentlichen und freien Jugendhilfe
in Lichtenberg führen. Dieses Handeln ist „vom Bürger aus“ zu denken:
Vernetzungsstrukturen und Verwaltungsabläufe sollen an Bedarfen und am
Alltagsleben der Betroffenen ausgerichtet sein. Die Konzeption zur
Gemeinwesenentwicklung setzt dafür wesentliche Rahmenbedingungen für alle
beteiligten Bürger/-innen, Institutionen, Verbände und Organisationen. Soziokulturelle
Zentren sind eine Grundlage der Entwicklung Lichtenbergs zur Bürgerkommune; sie
ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern eine generationsübergreifende Begegnung
und Beteiligung am kommunalen Geschehen. Sie erleichtern durch ihre
Vernetzungsaktivitäten den Zugang zu lokalen sozial-kulturellen Angeboten. Sie
können durch ihre lokale Verankerung wichtige „Frühwarnfunktionen“ bei
bestimmten Problemlagen übernehmen. Sie geben Unterstützung bei
Bürgerengagement und Selbsthilfe. Nicht zuletzt können sie bei lokalen
Aktivitäten des Bezirksamtes Information und Kommunikation verbessern helfen. Die bezirklichen Leitziele, die in
der Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung formuliert sind, setzen den Rahmen
für die inhaltliche Arbeit des Jugendamtes und somit für den Fachbereich
Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien. Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Integration, interkulturelle Öffnung,
effizienter Einsatz von Ressourcen, Wirksamkeitsdialog – sind Ziele, die sich
in den Konzeptionen der Projekte und der Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen wieder finden. Die Arbeit des Jugendamtes
orientiert sich an den Lebenswelten und dem Alltag Lichtenberger Kinder,
Jugendlicher und ihrer Familien. Sie knüpft an ihre Bedarfe an und ist
präventiv, partizipativ und integrativ ausgerichtet. Die Bedarfsorientierung
wird in regionalen Strukturen durch die Aktivierung lokaler Ressourcen und
Schaffung lokaler Netzwerke umgesetzt. Ziel ist die bedarfsentsprechende
Bereitstellung von Einrichtungen und Veranstaltungen, insbesondere durch die
Zusammenarbeit mit und die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe. Stärkung von jungen Menschen
Die
gesellschaftliche Entwicklung hat in den letzten Jahren den Alltag von Kindern,
Jugendlichen und deren Familien gravierend verändert. Zu den auffälligsten
Merkmale dieses Veränderungsprozesses gehören u.a.:
Die Folge
dieses skizzierten Wandels ist, dass auf die Jugendlichen die Herausforderung
zukommt, die eigenen Zukunftsmöglichkeiten einzuschätzen, ihre Lebensplanung
konstruktiv zu gestalten und den steigenden Leistungsdruck so umzusetzen, dass
am Ende für sie etwas ihren Vorstellungen gemäß dabei heraus kommt. Das
Bezirksamt will einen Beitrag dazu leisten, Kinder und Jugendliche zu
befähigen, die eigene Biografie zu gestalten, dem eigenen Leben einen Sinn
geben. Sie sollen Selbstvertrauen, Selbstachtung und ein positives
Selbstwertgefühl entwickeln können. Selbstvertrauen, Selbstachtung
und ein positives Selbstwertgefühl sind die entscheidenden psychischen Ressourcen
zur Bewältigung der sich ständig wandelnden Anforderungen in der heutigen
Gesellschaft. Kinder und
Jugendliche sollen darin gefördert werden, dass sie einen gesunden positiven
Selbstbezug, bezogen auf ihr Selbstwertgefühl, entwickeln können; sie sollen
dahingehend gefördert werden, dass sie sich mit jedem Schritt, den sie sich der
Berufs- und Erwachsenenwelt zuwenden, Wertschätzung erfahren können. Die
Jugendhilfe fördert die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten durch selbstwertfördernde Angebote
und Strategien zur Bewältigung von Belastungen und Problemen. Für die
Entwicklung der Persönlichkeit, ihrer sozialen, emotionalen und kulturellen
Fähigkeiten und Begabungen brauchen Kinder und Jugendliche förderliche
Bedingungen. Sie benötigen beständige, verlässliche und akzeptierende
Beziehungen und ein stabiles kulturelles Umfeld. Benachteiligte Kinder und
Jugendliche in schwierigen Lebensphasen brauchen ein zuverlässiges System der
Hilfe und Unterstützung. JugendarbeitJugendarbeit
orientiert sich an den Lebenswelten und dem Alltag Lichtenberger Kinder und
Jugendlicher und ihrer Familien. Sie knüpft an ihre Bedarfslagen an und ist
präventiv, partizipativ und integrativ ausgerichtet. Jugendarbeit bietet
hierfür Gelegenheit und Raum für ungestörte Diskussionen und Gespräche, zum
Ausloten von Möglichkeiten und Grenzen, zur Entfaltung kreativer Fähigkeiten
und zur Entwicklung persönlicher und sozialer Kompetenz. Diese Erfahrungen und
Kompetenzen bringen junge Menschen in Ihre Familien ein. Insofern wirkt auch
die Jugendarbeit in Familien hinein. Dieser Anspruch wird in regionalen
Strukturen durch die Aktivierung lokaler Ressourcen und Schaffung lokaler
Netzwerke verfolgt. Ziel ist die ausreichende Bereitstellung von Einrichtungen
und Veranstaltungen, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit und durch
Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe. Angebote
der Jugendarbeit richten sich an alle jungen Menschen.
Jugendfreizeiteinrichtungen sind das „Entree“ der Jugendhilfe in die Lebenswelt
der jungen Menschen. Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen in freie
Trägerschaft erfordern Finanzierungslösungen, damit die Angebote stabil und
nachhaltig gesichert werden können. Der Bezirk
Lichtenberg stellt für Jugendarbeit rd. 4 Mio €
zur Verfügung. Diese Mittelbereitstellung soll nicht unterschritten werden. Jugendsozialarbeit
Für sozial
benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen werden weiterhin
spezielle Angebote vorgehalten und weiter entwickelt. Die Zusammenarbeit mit
den Schulen, den Beratungsdiensten, den Trägern der Erziehungshilfen und
anderen Institutionen muss verbessert werden. Dabei ist die Erweiterung von
Schulstationen und anderen Projekten der schulbezogenen Jugendsozialarbeit zu
beachten. Für Jugendsozialarbeit werden rd. 650.000 € zur Verfügung gestellt;
diese Mittelbereitstellung soll nicht unterschritten werden JugendberufshilfeBeratungsangebote
für junge Menschen zur Integration in das Berufs- und Arbeitsleben werden
vorgehalten. Insbesondere betreffen diese den Übergang von der Schule in eine
Ausbildungsmaßnahme auf dem 1. Arbeitsmarkt oder berufsvorbereitende Maßnahmen
der Agentur für Arbeit. Junge Menschen mit kaum verwertbaren Schulabschlüssen
benötigen eine intensive Gestaltung und Begleitung des Übergangs von der Schule
in die Ausbildung bzw. das Berufsleben. Durch eine intensive Beratungsarbeit im
Sinne einer aufsuchenden, beruflich orientierten Schulsozialarbeit ist diese
sicherzustellen. Die Verwaltung des Jugendamtes kann weiter selbst
sozialpädagogisch begleitete Ausbildungen anbieten, welche für junge Menschen
mit multiplen Vermittlungshemmnissen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen
geeignet sind. Durch die
Einführung des SGB II ist dieses Angebot der Verwaltung des Jugendamtes
nachrangig und kommt nur in Betracht, wenn der Leistungsträger
JobCenter/Agentur für Arbeit keine geeigneten Maßnahmen anbieten kann.
Besondere Berufsbildungsangebote im Rahmen von Kooperationsprojekten mit dem
JobCenter/Arbeitsagentur sollen weitergeführt werden, wobei der Grundsatz enger
Vernetzung und Zusammenarbeit bei klarer Kostenzuständigkeit gilt. In der
Zusammenarbeit mit dem JobCenter, den Berufsbildungsträgern und dem Jugendamt
Lichtenberg konnten 75 neue überbetriebliche Ausbildungsplätze geschaffen
werden. Diese Angebote gilt es zu erhalten und ggf. auszubauen. KinderschutzDer Schutz
des Kindeswohls ist zentraler Auftrag des Jugendamtes. Das Jugendamt übernimmt
zu jeder Zeit die Verantwortung für das staatliche Wächteramt und arbeitet auf
der Grundlage einer Konzeption, in Strukturen und mit Standards, um
Gefährdungen des Kindeswohls zu erkennen und abzuwenden. Kinderschutz ist
Eltern- und Familienunterstützung; grundsätzlich geht Kindeswohl vor
Elternwille. Kinderschutz beginnt deshalb im Vorfeld möglicher Gefährdungen und
setzt eine hohe Kooperation zwischen allen Institutionen voraus, die Kinder
erziehen, bilden und betreuen. Alle hier tätigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind verantwortlich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Die Inobhutnahme bei akuten Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen erfolgt
durch das Jugendamt. SuchtpräventionSuchtprävention
für Kinder und Jugendliche ist Aufgabe der Familien und aller Institutionen,
die Kinder und Jugendliche erziehen, bilden und betreuen. Es ist gemeinsame
Aufgabe der Jugend- und Gesundheitsdienste in abteilungsübergreifender
Kooperation Maßnahmen der primären und sekundären Suchtprävention abzustimmen
und Modellprojekte zu unterstützen. Bildung für Kinder und JugendlicheBildung ist
eine Lebensaufgabe, die nicht auf unmittelbar verwertbares Wissen und
Arbeitsmarkt-verwertbare Fertigkeiten zu reduzieren ist. Bildung beinhaltet die
Aneignung reflexiver und sozialer Kompetenzen, die es insbesondere ermöglichen
verantwortlich zu handeln und die Gesellschaft mitzugestalten. Bildungszeiten
verändern sich, lebenslanges Lernen wird immer mehr Aufgabe der Menschen einer
modernen Gesellschaft. Bildung ist keine exklusive Angelegenheit der Schule
sondern Jugendhilfe und Schule agieren gemeinsam im gesellschaftlichen Auftrag.
Die Jugendhilfe muss ihren Bildungsauftrag offensiver umsetzen als bisher
geschehen. Jugendhilfe und Schule, beide Professionen, sind aufgefordert,
systematisch zu kooperieren i.S. einer umfassenden und lebensweltorientierten
Pädagogik. Ihre Qualität dokumentieren sie in ihrem Beitrag für die gelungene
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Kooperation von Jugendhilfe und SchuleIm
Mittelpunkt der Kooperation von Jugendhilfe und Schule stehen die Rechte,
Bedürfnisse und Förderbedarfe von Kindern und Jugendlichen. Die Förderung von
jungen Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist gemeinsamer Auftrag ebenso wie
Chancengleichheit und gesellschaftliche Integration - unabhängig von Herkunft,
Geschlecht oder Ethnien. Jugendhilfe
und Schule sind die ersten Institutionen, in denen Kinder erleben, wie die
Gesellschaft mit ihnen umgeht. Bildung war und ist immer auch eine soziale
Frage. Wer jungen Menschen die Teilhabe verwehrt, gefährdet den Zusammenhalt
der Gesellschaft. Es bedarf
einer Kultur der Anerkennung: Bildungsförderung in einem ganzheitlichen Konzept
betont die Ressourcen der Kinder und entwickelt gemeinsam mit ihnen
Perspektiven für ihren Bildungsweg. Durch eine abgestimmte soziale, emotionale
und kognitive Förderung muss es gelingen, dass kein Kind und kein Jugendlicher
zurückbleibt. Das Scheitern eines Kinder bzw. Jugendlichen auf seinem
Bildungsweg ist zugleich ein Scheitern aller Beteiligten wie Eltern,
Jugendhilfe und Schule. Besondere
Bedeutung hat eine gute Kooperation von Jugendhilfe und Schule immer dann, wenn
bei Kindern und Jugendlichen biografisch ein Übergang in eine neue Lebensphase
ansteht. Gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und JugendlichenDie Belange
sowie die sich verändernde Lebenswirklichkeit von Kindern, Jugendlichen und
ihren Familien müssen vom Jugendamt bei jedem Verwaltungsvorgang, der ihre
Interessen berühren kann sowie bei jeder entsprechenden Planung explizit
berücksichtigt werden. Soweit angebracht, müssen geschlechtsspezifische
Kriterien angelegt werden. Durch eine
verstärkte Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit muss eine breite Sensibilisierung
und erhöhte Toleranz für die Rechte, Bedürfnisse und Interessen von Kindern und
Jugendlichen als Bürger/innen des Bezirks geschaffen werden. Kinder und
Jugendliche müssen an gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen sowie an
sie betreffenden Planungen in möglichst vielfältiger Form teilhaben können. Seit Herbst
2003 verfügt unser Bezirk über eine von drei regionale Servicestelle
Jugendbeteiligung in Berlin. Die jugendlichen Initiatoren und Mitarbeiter der
regionalen Servicestelle Jugendbeteiligung Berlin-Lichtenberg verstehen sich
als Vermittler zwischen Jugendlichen auf der einen Seite und Politik und
Verwaltung auf der anderen Seite. Im Oktober
2004 organisierte die regionale Servicestelle Jugendbeteiligung die 1.
Lichtenberger Jugendkonferenz. Die Teilnehmern/innen gründeten daraufhin das
neue Kinder- und Jugendparlament Lichtenberg.
Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments kann jeder junge Mensch bis
zum 25. Lebensjahr werden, der seinen direkten Lebensmittelpunkt in Lichtenberg
hat. Zur inhaltlichen Arbeit im Kinder- und Jugendparlament wurden folgende
thematische Ausschüsse gegründet: ·
Finanzen
(Bürgerhaushalt) ·
Schule ·
Stadtentwicklung
und -planung ·
Integration
benachteiligter Gruppen ·
Rassismus
und Rechtsextremismus ·
Familie,
Soziales und Freizeit Das
Jugendamt unterstützt die regionale Servicestelle Jugendbeteiligung sowie das
Kinder- und Jugendparlament durch die Bereitstellung eines Büros im Rathaus mit
entsprechender Ausstattung, Telefon- und Internetanschluss sowie durch
Beratungsangebote. In
Projekten wie U18 arbeiten Jugendamt und regionale Servicestelle eng zusammen.
Im Zuge des Bürgerhaushaltes konnte gemeinsam mit der regionalen Servicestelle
Jugendbeteilung auch ein Konzept zur Vergabe von geringen Finanzmitteln durch
eine jugendliche Jury an Jugendinitiativen entwickelt werden. Partizipation
von Kindern und Jugendlichen ist als zentrales Gestaltungsprinzip für
Jugendhilfe und Schule von hohem Wert. Demokratische Beteiligung ist das
Leitprinzip für die innere Gestaltung aller Angebote. Stärkung von Familien
Familie ist die Lebensgemeinschaft, in der Eltern
oder ein Elternteil – gegebenenfalls auch andere erwachsene Bezugspersonen -
mit Kindern und Jugendlichen auf Dauer zusammenleben und für sie sorgen.
Familien sind als Fundament der Gesellschaft ausdrücklich zu würdigen und mit
ihren verschiedenen Partnerschaftsformen anzuerkennen. Das Selbstbewusstsein
von Familien mit Kindern soll gestärkt und die Partnerschaftlichkeit in Familien
gefördert werden. Dabei sind die Persönlichkeit von Kindern zu achten und das
gesetzliche Gebot einer gewaltfreien Erziehung umzusetzen. Die Integration
ausländischer Familien ist zu unterstützen und die Chancengleichheit für
Familien mit behinderten Mitgliedern zu sichern. Familienbildung, FamilienförderungDas Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet die
Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie ,um
Erziehungskraft und Selbsthilfepotenzial der Familien zu stärken. Die Leistungen
der Familienbildung sind auch als Chance der Jugendhilfe zu sehen, mit ihren
Angeboten viele Familien unabhängig von Problem- und Krisensituationen zu
erreichen, ihren Zugang zu Familien zu verbessern und ihr gesellschaftliches
Ansehen zu ändern. Familienbildung
ist mehr als Wissensvermittlung. Bildungsanteile im engeren Sinne sind
eingebettet in Selbsthilfe, Gemeinschaft, Kontakt, Geselligkeit und Aktion. Sie
beinhaltet fachlich begründetes, zielorientiertes Handeln – natürlich gemeinsam
mit den Familien. Zu diesem Aufgabenfeld sind in der Zukunft auch Ressourcen
des Sozialraumes, zielgruppen- und bereichsübergreifende Ansätze, Möglichkeiten
der Kooperation und Vernetzung sowie Besonderheiten der Migration in Verbindung
mit Familienbildung hinzuzuziehen. Familienbildungsangebote sollen dazu stärker
mit Familienfreizeit- und Familienerholungsangeboten verknüpft werden.
Familienbildung soll zudem häufiger im Vorfeld und zur Vorbeugung von möglichen
Hilfen zur Erziehung oder mit solchen Hilfen kombiniert stattfinden. Im Jahre
2006 werden rd. 180.000 € für Familienbildung und Familienförderung Freier
Träger bereitgestellt – diese Mittel sollen auch künftig nicht unterschritten
werden. Tagesbetreuung von KindernDie
Tagesbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten bzw. Tagespflegestellen wird
als wesentliche Ressource der vorschulischen Bildung von Kindern und der
sozialen Unterstützung von Familien gesehen. Der Bezirk Lichtenberg hält dazu
ein bedarfsgerechtes Angebot bereit. Alle Eltern, die einen Betreuungsplatz für
ihr Kind wünschen, sollen diesen auch zur Verfügung gestellt bekommen. Dies ist
als entscheidender Standortfaktor für einen kinder- und familienfreundlichen
Bezirk zu sichern. Mit der
Gründung des Kita-Eigenbetriebs gemeinsam mit den Bezirken Pankow und
Marzahn-Hellersdorf ist eine bezirkliche Struktur zu entwickeln, die die
Vernetzung aller Kitas im Bezirk zu wichtigen Fragen der Versorgung und
Qualitätssicherung herstellt und dem Jugendamt einen Zugang zu fachlich
relevanten Steuerungsprozessen im Bereich der Kindertagesbetreuung sichert. Mit
der Gründung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Kindertagesbetreuung“
ist hierzu ein Anfang gemacht. Kindertagesstätten
als ein Ort, an dem Familien zusammen treffen, spielen eine zunehmende Rolle in
der Gemeinwesenentwicklung. Gleichzeitig bietet die Kita die Chance eines
frühzeitigen Zugangs zu Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung familiärer
Probleme. Besonders der Übergang von der Kita zur Schule erfordert eine enge
Vernetzung der beteiligten Fachkräfte. Ziel der
Bildung, Erziehung und Betreuung sind die Ausgestaltung der Kindertagesstätten
als Lebens-, Handlungs- und Erfahrungsraum für Kinder und die Ausrichtung der
pädagogischen Arbeit auf die Lebenssituation, Wünsche und Bedürfnisse der
Kinder und ihrer Familien. Besonders hervorzuheben ist die Verankerung des
gesetzlichen Bildungsauftrages in der pädagogischen Arbeit der Kitas – und
damit die Konkretisierung und qualifizierte Umsetzung des „Berliner
Bildungsprogramms für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen bis zum Schuleintritt“. Prävention und InterventionEntsprechend
dem Grundsatz „Prävention zuerst, Intervention bei Bedarf“ ist eine breites,
differenziertes und bedarfsgerechtes Gefüge präventiver Angebote zu entwickeln,
um Familien zu stärken und bei Problemen zu unterstützen. Interventionen,
institutionelle Hilfen oder staatliches Eingreifen sind für die Fälle
einzusetzen, in denen die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Erziehungs- und FamilienberatungErziehungs-
und Familienberatung findet an der Nahtstelle von Prävention und Intervention
statt. Sie ist unmittelbare Hilfe zur Erziehung und dazu besonders
niedrigschwellig erreichbar. Sie verbindet erzieherische Hilfen mit Angeboten
der Familienbildung. Ziel ist die Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz
und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen
Persönlichkeiten. Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungspersonen
werden bei der Klärung und Bewältigung individueller und familiärer Probleme,
bei der Lösung von Erziehungsfragen, bei der Ausübung des Umgangsrechts, bei
Trennung und Scheidung beraten und unterstützt. Erziehungs- und
Familienberatung wird durch den öffentlichen Träger und durch freie Träger
erbracht. Die EFB des öffentlichen Trägers leistet zugleich im Rahmen ihrer
fachdienstlichen Aufgaben spezifische Beiträge zur psychologischen
Unterstützung und Qualifizierung des Hilfeplanverfahrens im Bereich der Hilfen
zur Erziehung. Rechtsanspruch auf HzEDie
Erfüllung des individuellen Rechtsanspruches auf Hilfen zur Erziehung ist
zentraler Auftrag des Jugendamtes. Das Grundsatzziel für Hilfen zur Erziehung
des Jugendamtes lautet: „Familien, Kinder und Jugendliche erfahren
bedarfsgerechte Hilfen, die diese tatsächlich benötigen – bei gleichzeitiger
Begrenzung der Ausgaben auf das zur Verfügung stehende Budget“. „Budget“
beschreibt eine Ausgabeermächtigung, nicht Ausgabeverpflichtung. Gleichwohl
sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Kinder, Jugendliche und
Familien – für „klassische“ Hilfen zur Erziehung, für Angebote im Vorfeld von
Erziehungshilfen, für präventive Angebote, für Kooperationsprojekte, kurzum:
familienunterstützend – einzusetzen. Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung bleibt dabei stets ein auf den Einzelfall bezogener Entscheidungsprozess zu Umfang und Art der vom Jugendamt zu bewilligenden Leistungen. Das Jugendamt als kompetente sozialpädagogische Fachbehörde trifft die Entscheidung über Notwendigkeit und Eignung einer Hilfe im Einzelfall und sichert dazu die erforderlichen Qualitäts- und Fachstandards. In der Hilfeplanung im Aufgabenbereich des Jugendamtes und in der Leistungserbringung durch freie Träger liegt die Verantwortung für die Entwicklung der Qualität des Angebotes und die Umsetzung der in individuellen Hilfeplänen festgesetzten Ziele. Grundvoraussetzung ist die Sicherung und Entwicklung einer präventiven, familienunterstützenden kommunalen Infrastruktur – beginnend bei guter Nachbarschaft im Stadtteil, einer funktionierenden Schullandschaft, Freizeitangeboten für junge Menschen, niederschwelligen und offenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten vor Ort. Beteiligung der LeistungsberechtigtenSozialraumorientierung
heißt auch: ressourcenorientiertes Arbeiten in der Klärung, Planung und
Durchführung von Hilfen zur Erziehung. Jede Hilfe muss vorhandene Ressourcen
der Familie und des Sozialraums erkunden, sich auf sie beziehen und diese
stärken. Die Mitwirkung der Familie ist dabei eine entscheidende Voraussetzung
für die Hilfegewährung. Die Ausrichtung einer Hilfe am Willen der Betroffenen
bedeutet, ihre eigenen Ziele zu erkunden und ihre Mitwirkung zur Erreichung
dieser Ziele zu aktivieren. Vorrang ambulanter HilfenEin
wesentliches Ziel bei der Umsteuerung der Hilfen zur Erziehung ist die
Sicherung des Verbleibs des jungen Menschen in seinem vertrauten Umfeld, in
seinen sozialen Bezügen (Kita, Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen,
Sportvereine usw.) fallübergreifende und fallunspezifische Leistungsanteile sind
verstärkt zu berücksichtigen. Besonders deutlich wird diese Tendenz im Anstieg
notwendiger sozialpädagogischen Familienhilfen, Betreuungshelfern sowie der
sozialen Gruppenarbeit. Stärkung von elterlicher Kompetenz und ErziehungsauftragJugendhilfe
und Schule müssen immer darauf achten, dass die Eltern sich aktiv in das
Bildungsgeschehen und in die institutionelle Erziehung der Kinder und
Jugendlichen einbringen. Stärkung sozialer Nachbarschaft
GemeinwesenentwicklungDie BVV hat
die Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung in Lichtenberg beschlossen. Ziele
sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie des bürgerschaftlichen
Engagements im Bezirk Lichtenberg. Familien benötigen Bedingungen, um sich im
Wohnungsumfeld und im Sozialraum wohl zu fühlen. Zu diesen Bedingungen zählen
nichtkommerzielle Freizeitangebote und Treffpunkte, die den Bedürfnissen nach
Kommunikation sowie den Freizeitinteressen entsprechen. Weiterhin zählt hierzu
ein Netz niedrigschwelliger – weil vertrauter – Orte bzw. Ansprechpartner, um
in Krisen- bzw. Konfliktfällen Beratung, Unterstützung und Hilfe zu finden. Das
bezirkliche Konzept zur Gemeinwesenentwicklung vermittelt Ansätze für neue
Formen der Zusammenarbeit der Akteure im Stadtteil. Soziokulturelle ZentrenSoziokulturelle
Zentren sind „Familienunterstützung pur“. Sie ermöglichen Bürgerinnen und
Bürgern generationsübergreifende Begegnungen und Beteiligungen. Sie tragen
wichtige Aufgaben wie die Zusammenarbeit mit Vereinen, Gewinnung und
Unterstützung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die Zusammenarbeit
mit spezialisierten Beratungsstellen sowie Angebote von Familienerholung und
Familienbildung. SozialraumorientierungSozialräumliche
Potenziale müssen künftig stärker zur Unterstützung von Familien genutzt
werden. Mit der Einrichtung des Stadtteilmanagements und der Etablierung
lokaler Netzwerke von Trägern sozialer und kultureller Angebote soll den
differenzierten Anforderungen und Bedarfen in den unterschiedlichen Stadtteilen
besser entsprochen werden. Gerade vor dem Hintergrund des Konzepts der
Sozialraumorientierung liegt in der Verknüpfung „fallunspezifischer“ Leistungen
bzw. Leistungen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung die Chance, Stärken des
kinder- und familienfreundlichen Bezirks Lichtenberg durch den gezielten
Einsatz von Ressourcen auszubauen. Die weitere Öffnung von Schulen und Kitas in
den Stadtteil wird unterstützt. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des EhrenamtsIm Bezirk
Lichtenberg wird bereits seit langem eine Kommunalpolitik gemacht, die
Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen nicht nur als Betroffene, sondern
als Beteiligte einbezieht. Transparentes Handeln der Verwaltung und Schaffung
bzw. Förderung von Beteiligungsmöglichkeiten sind dafür die wesentlichen
Voraussetzungen. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Unterstützung und
Würdigung bürgerschaftlichen Engagements. Bürgerschaftliches Engagement ist ein
unverzichtbarer Bestandteil zum Wohle einer lebendigen, vielfältigen und
solidarischen Gesellschaft. Es umfasst das Ehrenamt, die Freiwilligenarbeit und
die Selbsthilfe sowie das Engagement von Organisationen, Initiativen,
Verbänden, Unternehmen und Stiftungen. Zu einer
nachhaltigen Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements im materiellen wie im
ideellen Sinne wird sich das Jugendamt für folgende erforderliche
Rahmenbedingungen einsetzen: ·
Versicherungsschutz
(Unfall- und Haftpflichtversicherung) ·
Auslagenerstattung
(insbesondere für Fahrtkosten) ·
Fortbildungsangebote ·
Einführung
und Begleitung von Bürgerschaftlich Engagierten. Grundsätzlich
ist eine lebendige und vielfältige Anerkennungskultur ein wichtiger Faktor für
die Förderung von ehrenamtlichem Engagement und eine Voraussetzung für eine
gelingende Zusammenarbeit und erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit. Räßler-Wolff |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |