Drucksache - DS/1596/V  

 
 
Betreff: Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2005 
47. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2006 
56. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen und Angebote des Jugendamtes gemeinsam mit Lichtenberger Akteuren der Jugendhilfe und Gesundheitsdienste weiter zu entwickeln

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen und Angebote des Jugendamtes gemeinsam mit Lichtenberger Akteuren der Jugendhilfe und Gesundheitsdienste weiter zu entwickeln.

 

Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Rechtsanspruch auf Erziehungshilfen, Prävention und Intervention, Sozialraumorientierung, Vorrang ambulanter Hilfen sowie Stärkung von Angeboten der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und soziokulturellen Zentren.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt bitte die Bezirksverordnetenversammlung, die in der Anlage beigefügten „Jugend- und familienpolitischen Leitlinien in Lichtenberg“ zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

10360 Berlin,               2006

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Räßler - Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport

 

 

 

Jugend- und familienpolitische Leitlinien in Lichtenberg

 

Die Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen sind auf 4 Veranstaltungen zu den Themen

·         Stärkung von jungen Menschen

·         Stärkung von Familien

·         Stärkung sozialer Nachbarschaft und

·         Stärkung der strukturellen Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe

vorgestellt und diskutiert worden. Vielfältige Anregungen aus diesen Diskussionen mit VertreterInnen Freier Träger der Jugendhilfe, des Jugendamtes, von Schulen, Lokaler Akteure im Stadtteil und Lichtenberger Fachhochschulen wurden aufgegriffen.

Die nun vorliegenden Jugend- und familienpolitischen Leitlinien sind das Ergebnis dieses Diskussionsprozesses.

Die Arbeit des Bezirksamtes ist dem Leitbild des kinder-, jugend- und familienfreundlichen Bezirks Lichtenberg verpflichtet. Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen sind im Kommunalen Handlungsprogramm „Besser Leben in Lichtenberg – gesunder und familienfreundlicher Bezirk“ benannt. Es sollen umfassende Bedingungen geschaffen werden, damit sich Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger – und die, die es werden wollen – jung und alt, Familien und Singles im Bezirk wohl fühlen können.

Das Leitbild des Bezirks Lichtenberg als familien- und kinderfreundlicher Bezirk erfordert eine gemeinsame Konzeption für alle, die in der bezirklichen Jugendhilfe tätig sind. Die hier vorgelegten Leitlinien sollen als Grundsätze zu Zielen und Prioritäten des Handelns der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Lichtenberg führen. Dieses Handeln ist „vom Bürger aus“ zu denken: Vernetzungsstrukturen und Verwaltungsabläufe sollen an Bedarfen und am Alltagsleben der Betroffenen ausgerichtet sein. Die Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung setzt dafür wesentliche Rahmenbedingungen für alle beteiligten Bürger/-innen, Institutionen, Verbände und Organisationen.

Soziokulturelle Zentren sind eine Grundlage der Entwicklung Lichtenbergs zur Bürgerkommune; sie ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern eine generationsübergreifende Begegnung und Beteiligung am kommunalen Geschehen. Sie erleichtern durch ihre Vernetzungsaktivitäten den Zugang zu lokalen sozial-kulturellen Angeboten. Sie können durch ihre lokale Verankerung wichtige „Frühwarnfunktionen“ bei bestimmten Problemlagen übernehmen. Sie geben Unterstützung bei Bürgerengagement und Selbsthilfe. Nicht zuletzt können sie bei lokalen Aktivitäten des Bezirksamtes Information und Kommunikation verbessern helfen.

Die bezirklichen Leitziele, die in der Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung formuliert sind, setzen den Rahmen für die inhaltliche Arbeit des Jugendamtes und somit für den Fachbereich Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Integration, interkulturelle Öffnung, effizienter Einsatz von Ressourcen, Wirksamkeitsdialog – sind Ziele, die sich in den Konzeptionen der Projekte und der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wieder finden.

Die Arbeit des Jugendamtes orientiert sich an den Lebenswelten und dem Alltag Lichtenberger Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien. Sie knüpft an ihre Bedarfe an und ist präventiv, partizipativ und integrativ ausgerichtet. Die Bedarfsorientierung wird in regionalen Strukturen durch die Aktivierung lokaler Ressourcen und Schaffung lokaler Netzwerke umgesetzt. Ziel ist die bedarfsentsprechende Bereitstellung von Einrichtungen und Veranstaltungen, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit und die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe.

 

Stärkung von jungen Menschen

Die gesellschaftliche Entwicklung hat in den letzten Jahren den Alltag von Kindern, Jugendlichen und deren Familien gravierend verändert. Zu den auffälligsten Merkmale dieses Veränderungsprozesses gehören u.a.:

  • der wirtschaftliche Strukturwandel hat den Arbeitsmarkt verändert
  • der tiefgreifende Wandel der Familie
  • die Verlängerung der Lebensphase Jugend.

Die Folge dieses skizzierten Wandels ist, dass auf die Jugendlichen die Herausforderung zukommt, die eigenen Zukunftsmöglichkeiten einzuschätzen, ihre Lebensplanung konstruktiv zu gestalten und den steigenden Leistungsdruck so umzusetzen, dass am Ende für sie etwas ihren Vorstellungen gemäß dabei heraus kommt.

Das Bezirksamt will einen Beitrag dazu leisten, Kinder und Jugendliche zu befähigen, die eigene Biografie zu gestalten, dem eigenen Leben einen Sinn geben. Sie sollen Selbstvertrauen, Selbstachtung und ein positives Selbstwertgefühl entwickeln können. Selbstvertrauen, Selbstachtung und ein positives Selbstwertgefühl sind die entscheidenden psychischen Ressourcen zur Bewältigung der sich ständig wandelnden Anforderungen in der heutigen Gesellschaft.

Kinder und Jugendliche sollen darin gefördert werden, dass sie einen gesunden positiven Selbstbezug, bezogen auf ihr Selbstwertgefühl, entwickeln können; sie sollen dahingehend gefördert werden, dass sie sich mit jedem Schritt, den sie sich der Berufs- und Erwachsenenwelt zuwenden, Wertschätzung erfahren können.

Die Jugendhilfe fördert die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten durch selbstwertfördernde Angebote und Strategien zur Bewältigung von Belastungen und Problemen.

Für die Entwicklung der Persönlichkeit, ihrer sozialen, emotionalen und kulturellen Fähigkeiten und Begabungen brauchen Kinder und Jugendliche förderliche Bedingungen. Sie benötigen beständige, verlässliche und akzeptierende Beziehungen und ein stabiles kulturelles Umfeld. Benachteiligte Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensphasen brauchen ein zuverlässiges System der Hilfe und Unterstützung.

Jugendarbeit

Jugendarbeit orientiert sich an den Lebenswelten und dem Alltag Lichtenberger Kinder und Jugendlicher und ihrer Familien. Sie knüpft an ihre Bedarfslagen an und ist präventiv, partizipativ und integrativ ausgerichtet. Jugendarbeit bietet hierfür Gelegenheit und Raum für ungestörte Diskussionen und Gespräche, zum Ausloten von Möglichkeiten und Grenzen, zur Entfaltung kreativer Fähigkeiten und zur Entwicklung persönlicher und sozialer Kompetenz. Diese Erfahrungen und Kompetenzen bringen junge Menschen in Ihre Familien ein. Insofern wirkt auch die Jugendarbeit in Familien hinein. Dieser Anspruch wird in regionalen Strukturen durch die Aktivierung lokaler Ressourcen und Schaffung lokaler Netzwerke verfolgt. Ziel ist die ausreichende Bereitstellung von Einrichtungen und Veranstaltungen, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit und durch Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe.

Angebote der Jugendarbeit richten sich an alle jungen Menschen. Jugendfreizeiteinrichtungen sind das „Entree“ der Jugendhilfe in die Lebenswelt der jungen Menschen. Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft erfordern Finanzierungslösungen, damit die Angebote stabil und nachhaltig gesichert werden können.

Der Bezirk Lichtenberg stellt für Jugendarbeit rd. 4 Mio € zur Verfügung. Diese Mittelbereitstellung soll nicht unterschritten werden.

Jugendsozialarbeit

Für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen werden weiterhin spezielle Angebote vorgehalten und weiter entwickelt. Die Zusammenarbeit mit den Schulen, den Beratungsdiensten, den Trägern der Erziehungshilfen und anderen Institutionen muss verbessert werden. Dabei ist die Erweiterung von Schulstationen und anderen Projekten der schulbezogenen Jugendsozialarbeit zu beachten. Für Jugendsozialarbeit werden rd. 650.000 € zur Verfügung gestellt; diese Mittelbereitstellung soll nicht unterschritten werden

Jugendberufshilfe

Beratungsangebote für junge Menschen zur Integration in das Berufs- und Arbeitsleben werden vorgehalten. Insbesondere betreffen diese den Übergang von der Schule in eine Ausbildungsmaßnahme auf dem 1. Arbeitsmarkt oder berufsvorbereitende Maßnahmen der Agentur für Arbeit. Junge Menschen mit kaum verwertbaren Schulabschlüssen benötigen eine intensive Gestaltung und Begleitung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung bzw. das Berufsleben. Durch eine intensive Beratungsarbeit im Sinne einer aufsuchenden, beruflich orientierten Schulsozialarbeit ist diese sicherzustellen. Die Verwaltung des Jugendamtes kann weiter selbst sozialpädagogisch begleitete Ausbildungen anbieten, welche für junge Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen geeignet sind.

Durch die Einführung des SGB II ist dieses Angebot der Verwaltung des Jugendamtes nachrangig und kommt nur in Betracht, wenn der Leistungsträger JobCenter/Agentur für Arbeit keine geeigneten Maßnahmen anbieten kann. Besondere Berufsbildungsangebote im Rahmen von Kooperationsprojekten mit dem JobCenter/Arbeitsagentur sollen weitergeführt werden, wobei der Grundsatz enger Vernetzung und Zusammenarbeit bei klarer Kostenzuständigkeit gilt. In der Zusammenarbeit mit dem JobCenter, den Berufsbildungsträgern und dem Jugendamt Lichtenberg konnten 75 neue überbetriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Diese Angebote gilt es zu erhalten und ggf. auszubauen.

Kinderschutz

Der Schutz des Kindeswohls ist zentraler Auftrag des Jugendamtes. Das Jugendamt übernimmt zu jeder Zeit die Verantwortung für das staatliche Wächteramt und arbeitet auf der Grundlage einer Konzeption, in Strukturen und mit Standards, um Gefährdungen des Kindeswohls zu erkennen und abzuwenden. Kinderschutz ist Eltern- und Familienunterstützung; grundsätzlich geht Kindeswohl vor Elternwille. Kinderschutz beginnt deshalb im Vorfeld möglicher Gefährdungen und setzt eine hohe Kooperation zwischen allen Institutionen voraus, die Kinder erziehen, bilden und betreuen. Alle hier tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verantwortlich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Inobhutnahme bei akuten Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen erfolgt durch das Jugendamt.

Suchtprävention

Suchtprävention für Kinder und Jugendliche ist Aufgabe der Familien und aller Institutionen, die Kinder und Jugendliche erziehen, bilden und betreuen. Es ist gemeinsame Aufgabe der Jugend- und Gesundheitsdienste in abteilungsübergreifender Kooperation Maßnahmen der primären und sekundären Suchtprävention abzustimmen und Modellprojekte zu unterstützen.

Bildung für Kinder und Jugendliche

Bildung ist eine Lebensaufgabe, die nicht auf unmittelbar verwertbares Wissen und Arbeitsmarkt-verwertbare Fertigkeiten zu reduzieren ist. Bildung beinhaltet die Aneignung reflexiver und sozialer Kompetenzen, die es insbesondere ermöglichen verantwortlich zu handeln und die Gesellschaft mitzugestalten. Bildungszeiten verändern sich, lebenslanges Lernen wird immer mehr Aufgabe der Menschen einer modernen Gesellschaft. Bildung ist keine exklusive Angelegenheit der Schule sondern Jugendhilfe und Schule agieren gemeinsam im gesellschaftlichen Auftrag. Die Jugendhilfe muss ihren Bildungsauftrag offensiver umsetzen als bisher geschehen. Jugendhilfe und Schule, beide Professionen, sind aufgefordert, systematisch zu kooperieren i.S. einer umfassenden und lebensweltorientierten Pädagogik. Ihre Qualität dokumentieren sie in ihrem Beitrag für die gelungene Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Kooperation von Jugendhilfe und Schule

Im Mittelpunkt der Kooperation von Jugendhilfe und Schule stehen die Rechte, Bedürfnisse und Förderbedarfe von Kindern und Jugendlichen. Die Förderung von jungen Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist gemeinsamer Auftrag ebenso wie Chancengleichheit und gesellschaftliche Integration - unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Ethnien.

Jugendhilfe und Schule sind die ersten Institutionen, in denen Kinder erleben, wie die Gesellschaft mit ihnen umgeht. Bildung war und ist immer auch eine soziale Frage. Wer jungen Menschen die Teilhabe verwehrt, gefährdet den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Es bedarf einer Kultur der Anerkennung: Bildungsförderung in einem ganzheitlichen Konzept betont die Ressourcen der Kinder und entwickelt gemeinsam mit ihnen Perspektiven für ihren Bildungsweg. Durch eine abgestimmte soziale, emotionale und kognitive Förderung muss es gelingen, dass kein Kind und kein Jugendlicher zurückbleibt. Das Scheitern eines Kinder bzw. Jugendlichen auf seinem Bildungsweg ist zugleich ein Scheitern aller Beteiligten wie Eltern, Jugendhilfe und Schule.

Besondere Bedeutung hat eine gute Kooperation von Jugendhilfe und Schule immer dann, wenn bei Kindern und Jugendlichen biografisch ein Übergang in eine neue Lebensphase ansteht.

Gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen

Die Belange sowie die sich verändernde Lebenswirklichkeit von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien müssen vom Jugendamt bei jedem Verwaltungsvorgang, der ihre Interessen berühren kann sowie bei jeder entsprechenden Planung explizit berücksichtigt werden. Soweit angebracht, müssen geschlechtsspezifische Kriterien angelegt werden.

Durch eine verstärkte Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit muss eine breite Sensibilisierung und erhöhte Toleranz für die Rechte, Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen als Bürger/innen des Bezirks geschaffen werden. Kinder und Jugendliche müssen an gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen sowie an sie betreffenden Planungen in möglichst vielfältiger Form teilhaben können.

Seit Herbst 2003 verfügt unser Bezirk über eine von drei regionale Servicestelle Jugendbeteiligung in Berlin. Die jugendlichen Initiatoren und Mitarbeiter der regionalen Servicestelle Jugendbeteiligung Berlin-Lichtenberg verstehen sich als Vermittler zwischen Jugendlichen auf der einen Seite und Politik und Verwaltung auf der anderen Seite.

Im Oktober 2004 organisierte die regionale Servicestelle Jugendbeteiligung die 1. Lichtenberger Jugendkonferenz. Die Teilnehmern/innen gründeten daraufhin das neue Kinder- und Jugendparlament Lichtenberg.  Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments kann jeder junge Mensch bis zum 25. Lebensjahr werden, der seinen direkten Lebensmittelpunkt in Lichtenberg hat. Zur inhaltlichen Arbeit im Kinder- und Jugendparlament wurden folgende thematische Ausschüsse gegründet:

·         Finanzen (Bürgerhaushalt)

·         Schule

·         Stadtentwicklung und -planung

·         Integration benachteiligter Gruppen

·         Rassismus und Rechtsextremismus

·         Familie, Soziales und Freizeit

Das Jugendamt unterstützt die regionale Servicestelle Jugendbeteiligung sowie das Kinder- und Jugendparlament durch die Bereitstellung eines Büros im Rathaus mit entsprechender Ausstattung, Telefon- und Internetanschluss sowie durch Beratungsangebote.

In Projekten wie U18 arbeiten Jugendamt und regionale Servicestelle eng zusammen. Im Zuge des Bürgerhaushaltes konnte gemeinsam mit der regionalen Servicestelle Jugendbeteilung auch ein Konzept zur Vergabe von geringen Finanzmitteln durch eine jugendliche Jury an Jugendinitiativen entwickelt werden.

Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist als zentrales Gestaltungsprinzip für Jugendhilfe und Schule von hohem Wert. Demokratische Beteiligung ist das Leitprinzip für die innere Gestaltung aller Angebote.

Stärkung von Familien

Familie ist die Lebensgemeinschaft, in der Eltern oder ein Elternteil – gegebenenfalls auch andere erwachsene Bezugspersonen - mit Kindern und Jugendlichen auf Dauer zusammenleben und für sie sorgen. Familien sind als Fundament der Gesellschaft ausdrücklich zu würdigen und mit ihren verschiedenen Partnerschaftsformen anzuerkennen. Das Selbstbewusstsein von Familien mit Kindern soll gestärkt und die Partnerschaftlichkeit in Familien gefördert werden. Dabei sind die Persönlichkeit von Kindern zu achten und das gesetzliche Gebot einer gewaltfreien Erziehung umzusetzen. Die Integration ausländischer Familien ist zu unterstützen und die Chancengleichheit für Familien mit behinderten Mitgliedern zu sichern.

Familienbildung, Familienförderung

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet die Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie ,um Erziehungskraft und Selbsthilfepotenzial der Familien zu stärken. Die Leistungen der Familienbildung sind auch als Chance der Jugendhilfe zu sehen, mit ihren Angeboten viele Familien unabhängig von Problem- und Krisensituationen zu erreichen, ihren Zugang zu Familien zu verbessern und ihr gesellschaftliches Ansehen zu ändern.

Familienbildung ist mehr als Wissensvermittlung. Bildungsanteile im engeren Sinne sind eingebettet in Selbsthilfe, Gemeinschaft, Kontakt, Geselligkeit und Aktion. Sie beinhaltet fachlich begründetes, zielorientiertes Handeln – natürlich gemeinsam mit den Familien. Zu diesem Aufgabenfeld sind in der Zukunft auch Ressourcen des Sozialraumes, zielgruppen- und bereichsübergreifende Ansätze, Möglichkeiten der Kooperation und Vernetzung sowie Besonderheiten der Migration in Verbindung mit Familienbildung hinzuzuziehen. Familienbildungsangebote sollen dazu stärker mit Familienfreizeit- und Familienerholungsangeboten verknüpft werden. Familienbildung soll zudem häufiger im Vorfeld und zur Vorbeugung von möglichen Hilfen zur Erziehung oder mit solchen Hilfen kombiniert stattfinden.

Im Jahre 2006 werden rd. 180.000 € für Familienbildung und Familienförderung Freier Träger bereitgestellt – diese Mittel sollen auch künftig nicht unterschritten werden.

Tagesbetreuung von Kindern

Die Tagesbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten bzw. Tagespflegestellen wird als wesentliche Ressource der vorschulischen Bildung von Kindern und der sozialen Unterstützung von Familien gesehen. Der Bezirk Lichtenberg hält dazu ein bedarfsgerechtes Angebot bereit. Alle Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind wünschen, sollen diesen auch zur Verfügung gestellt bekommen. Dies ist als entscheidender Standortfaktor für einen kinder- und familienfreundlichen Bezirk zu sichern.

Mit der Gründung des Kita-Eigenbetriebs gemeinsam mit den Bezirken Pankow und Marzahn-Hellersdorf ist eine bezirkliche Struktur zu entwickeln, die die Vernetzung aller Kitas im Bezirk zu wichtigen Fragen der Versorgung und Qualitätssicherung herstellt und dem Jugendamt einen Zugang zu fachlich relevanten Steuerungsprozessen im Bereich der Kindertagesbetreuung sichert. Mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Kindertagesbetreuung“ ist hierzu ein Anfang gemacht.

Kindertagesstätten als ein Ort, an dem Familien zusammen treffen, spielen eine zunehmende Rolle in der Gemeinwesenentwicklung. Gleichzeitig bietet die Kita die Chance eines frühzeitigen Zugangs zu Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung familiärer Probleme. Besonders der Übergang von der Kita zur Schule erfordert eine enge Vernetzung der beteiligten Fachkräfte.

Ziel der Bildung, Erziehung und Betreuung sind die Ausgestaltung der Kindertagesstätten als Lebens-, Handlungs- und Erfahrungsraum für Kinder und die Ausrichtung der pädagogischen Arbeit auf die Lebenssituation, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien. Besonders hervorzuheben ist die Verankerung des gesetzlichen Bildungsauftrages in der pädagogischen Arbeit der Kitas – und damit die Konkretisierung und qualifizierte Umsetzung des „Berliner Bildungsprogramms für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zum Schuleintritt“.

Prävention und Intervention

Entsprechend dem Grundsatz „Prävention zuerst, Intervention bei Bedarf“ ist eine breites, differenziertes und bedarfsgerechtes Gefüge präventiver Angebote zu entwickeln, um Familien zu stärken und bei Problemen zu unterstützen. Interventionen, institutionelle Hilfen oder staatliches Eingreifen sind für die Fälle einzusetzen, in denen die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Erziehungs- und Familienberatung

Erziehungs- und Familienberatung findet an der Nahtstelle von Prävention und Intervention statt. Sie ist unmittelbare Hilfe zur Erziehung und dazu besonders niedrigschwellig erreichbar. Sie verbindet erzieherische Hilfen mit Angeboten der Familienbildung. Ziel ist die Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungspersonen werden bei der Klärung und Bewältigung individueller und familiärer Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen, bei der Ausübung des Umgangsrechts, bei Trennung und Scheidung beraten und unterstützt. Erziehungs- und Familienberatung wird durch den öffentlichen Träger und durch freie Träger erbracht. Die EFB des öffentlichen Trägers leistet zugleich im Rahmen ihrer fachdienstlichen Aufgaben spezifische Beiträge zur psychologischen Unterstützung und Qualifizierung des Hilfeplanverfahrens im Bereich der Hilfen zur Erziehung.

Rechtsanspruch auf HzE

Die Erfüllung des individuellen Rechtsanspruches auf Hilfen zur Erziehung ist zentraler Auftrag des Jugendamtes. Das Grundsatzziel für Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes lautet: „Familien, Kinder und Jugendliche erfahren bedarfsgerechte Hilfen, die diese tatsächlich benötigen – bei gleichzeitiger Begrenzung der Ausgaben auf das zur Verfügung stehende Budget“. „Budget“ beschreibt eine Ausgabeermächtigung, nicht Ausgabeverpflichtung. Gleichwohl sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Kinder, Jugendliche und Familien – für „klassische“ Hilfen zur Erziehung, für Angebote im Vorfeld von Erziehungshilfen, für präventive Angebote, für Kooperationsprojekte, kurzum: familienunterstützend – einzusetzen.

Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung bleibt dabei stets ein auf den Einzelfall bezogener Entscheidungsprozess zu Umfang und Art der vom Jugendamt zu bewilligenden Leistungen. Das Jugendamt als kompetente sozialpädagogische Fachbehörde trifft die Entscheidung über Notwendigkeit und Eignung einer Hilfe im Einzelfall und sichert dazu die erforderlichen Qualitäts- und Fachstandards. In der Hilfeplanung im Aufgabenbereich des Jugendamtes und in der Leistungserbringung durch freie Träger liegt die Verantwortung für die Entwicklung der Qualität des Angebotes und die Umsetzung der in individuellen Hilfeplänen festgesetzten Ziele.

Grundvoraussetzung ist die Sicherung und Entwicklung einer präventiven, familienunterstützenden kommunalen Infrastruktur – beginnend bei guter Nachbarschaft im Stadtteil, einer funktionierenden Schullandschaft, Freizeitangeboten für junge Menschen, niederschwelligen und offenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten vor Ort.

Beteiligung der Leistungsberechtigten

Sozialraumorientierung heißt auch: ressourcenorientiertes Arbeiten in der Klärung, Planung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung. Jede Hilfe muss vorhandene Ressourcen der Familie und des Sozialraums erkunden, sich auf sie beziehen und diese stärken. Die Mitwirkung der Familie ist dabei eine entscheidende Voraussetzung für die Hilfegewährung. Die Ausrichtung einer Hilfe am Willen der Betroffenen bedeutet, ihre eigenen Ziele zu erkunden und ihre Mitwirkung zur Erreichung dieser Ziele zu aktivieren.

Vorrang ambulanter Hilfen

Ein wesentliches Ziel bei der Umsteuerung der Hilfen zur Erziehung ist die Sicherung des Verbleibs des jungen Menschen in seinem vertrauten Umfeld, in seinen sozialen Bezügen (Kita, Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereine usw.) fallübergreifende und fallunspezifische Leistungsanteile sind verstärkt zu berücksichtigen. Besonders deutlich wird diese Tendenz im Anstieg notwendiger sozialpädagogischen Familienhilfen, Betreuungshelfern sowie der sozialen Gruppenarbeit.

Stärkung von elterlicher Kompetenz und Erziehungsauftrag

Jugendhilfe und Schule müssen immer darauf achten, dass die Eltern sich aktiv in das Bildungsgeschehen und in die institutionelle Erziehung der Kinder und Jugendlichen einbringen.

Stärkung sozialer Nachbarschaft

Gemeinwesenentwicklung

Die BVV hat die Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung in Lichtenberg beschlossen. Ziele sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie des bürgerschaftlichen Engagements im Bezirk Lichtenberg. Familien benötigen Bedingungen, um sich im Wohnungsumfeld und im Sozialraum wohl zu fühlen. Zu diesen Bedingungen zählen nichtkommerzielle Freizeitangebote und Treffpunkte, die den Bedürfnissen nach Kommunikation sowie den Freizeitinteressen entsprechen. Weiterhin zählt hierzu ein Netz niedrigschwelliger – weil vertrauter – Orte bzw. Ansprechpartner, um in Krisen- bzw. Konfliktfällen Beratung, Unterstützung und Hilfe zu finden. Das bezirkliche Konzept zur Gemeinwesenentwicklung vermittelt Ansätze für neue Formen der Zusammenarbeit der Akteure im Stadtteil.

Soziokulturelle Zentren

Soziokulturelle Zentren sind „Familienunterstützung pur“. Sie ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern generationsübergreifende Begegnungen und Beteiligungen. Sie tragen wichtige Aufgaben wie die Zusammenarbeit mit Vereinen, Gewinnung und Unterstützung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsstellen sowie Angebote von Familienerholung und Familienbildung.

Sozialraumorientierung

Sozialräumliche Potenziale müssen künftig stärker zur Unterstützung von Familien genutzt werden. Mit der Einrichtung des Stadtteilmanagements und der Etablierung lokaler Netzwerke von Trägern sozialer und kultureller Angebote soll den differenzierten Anforderungen und Bedarfen in den unterschiedlichen Stadtteilen besser entsprochen werden. Gerade vor dem Hintergrund des Konzepts der Sozialraumorientierung liegt in der Verknüpfung „fallunspezifischer“ Leistungen bzw. Leistungen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung die Chance, Stärken des kinder- und familienfreundlichen Bezirks Lichtenberg durch den gezielten Einsatz von Ressourcen auszubauen. Die weitere Öffnung von Schulen und Kitas in den Stadtteil wird unterstützt.

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts

Im Bezirk Lichtenberg wird bereits seit langem eine Kommunalpolitik gemacht, die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen nicht nur als Betroffene, sondern als Beteiligte einbezieht. Transparentes Handeln der Verwaltung und Schaffung bzw. Förderung von Beteiligungsmöglichkeiten sind dafür die wesentlichen Voraussetzungen. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Unterstützung und Würdigung bürgerschaftlichen Engagements. Bürgerschaftliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil zum Wohle einer lebendigen, vielfältigen und solidarischen Gesellschaft. Es umfasst das Ehrenamt, die Freiwilligenarbeit und die Selbsthilfe sowie das Engagement von Organisationen, Initiativen, Verbänden, Unternehmen und Stiftungen.

Zu einer nachhaltigen Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements im materiellen wie im ideellen Sinne wird sich das Jugendamt für folgende erforderliche Rahmenbedingungen einsetzen:

·         Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung)

·         Auslagenerstattung (insbesondere für Fahrtkosten)

·         Fortbildungsangebote

·         Einführung und Begleitung von Bürgerschaftlich Engagierten.

 

Grundsätzlich ist eine lebendige und vielfältige Anerkennungskultur ein wichtiger Faktor für die Förderung von ehrenamtlichem Engagement und eine Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit und erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit.

 

Räßler-Wolff

 

 

 
 

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