Drucksache - DS/1529/V  

 
 
Betreff: Anträge des Bezirks zur Änderung der Flächennutzungsplanung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2005 
44. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht für die mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) der BVV übertragene Entscheidungskompetenz zu Anträgen des Bezirkes zur Änderung der Flächennutzungsplanung (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 BezVG) einen standardisierten Beratungs- und Entscheidungsablauf vorzuschlagen. Bei diesem Ablauf ist insbesondere auf die Wahrung einer gehaltvollen inhaltlichen Beteiligung der BVV zu achten.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen.

 

Durch das 7. Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wurde die Entscheidungskompetenz der BVV im § 12 Abs. 2 Nr. 9 BezVG auf die Bereichsentwicklungsplanung nach dem Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) und auf Anträge des Bezirkes zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erweitert.

Analog zu Verfahren zu den Entscheidungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG, Bebauungspläne, Landschaftspläne usw. betreffend, erhält die BVV Lichtenberg künftig die Beschlüsse des Bezirksamtes zu den Entwürfen bzw. den einzelnen Verfahrensschritten zur Kenntnis und das abschließende Planungs- bzw. Abwägungsergebnis zur Bereichsentwicklungsplanung und die Änderungsanträge zum Flächennutzungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 BezVG zur Beschlussfassung.

Das Verfahren innerhalb der BVV, wie z.B. die Ausschussüberweisungen, ist durch die Geschäftsordnung geregelt und liegt im Ermessen der BVV.

Im Gegensatz zu der vom Bezirk durchzuführenden Bauleitplanung – Bebauungspläne und Bereichsentwicklungsplanung – sind für das Flächennutzungsplanverfahren nach § 2 AGBauGB der Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin zuständig. Der Bezirk kann FNP-Änderungsverfahren mit Beschluss der BVV initiieren, das folgende Verfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführt und schließlich dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt. 

 

Berlin,

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen