Drucksache - DS/1338/V  

 
 
Betreff: Grundschule im Grünen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR UmGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.04.2005 
40. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bauen/Verkehr Entscheidung
14.06.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Bauen/Verkehr vertagt   
09.08.2005 
44. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Bauen/Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Umwelt/Naturschutz Entscheidung
24.05.2005 
22. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Naturschutz erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2005 
44. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.01.2006 
49. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Bau/Verk PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht, die Parksituation vor der Grundschule im Grünen in Malchow so zu bereinigen, dass Autofahrer die Grünfläche vor der Schule nicht befahren können

Das Bezirksamt wurde ersucht, die Parksituation vor der Grundschule im Grünen in Malchow so zu bereinigen, dass Autofahrer die Grünfläche vor der Schule nicht befahren können.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das widerrechtliche Parken auf dem Schulgrundstück wird durch eine Schrankenanlage verhindert.

Der zum Straßenland gehörende Grünstreifen vor dem Schulzaun ist Bestandteil einer Bundesstraße (B2) und befindet sich zurzeit außerdem noch im Vermögen des Bezirkes Pankow. Eine Bezirksgrenzenbereinigung ist hier für 2006 vorgesehen. Die dazu notwendige Rechtsverordnung durch die Senatsverwaltung für Inneres steht noch aus.

Damit hat das Bezirksamt Lichtenberg an dieser Stelle gegenwärtig weder rechtliche Pflichten noch Eingriffsmöglichkeiten.

Das widerrechtliche Parken ist damit ein Straßenverkehrsdelikt und von der Polizei zu verfolgen und zu ahnden. Der zuständige Polizeiabschnitt wurde vom Bezirksamt Lichtenberg informiert.

 

 

 

 

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Umwelt und Gesundheit

 

 
 

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