Drucksache - DS/1338/V
Das
Bezirksamt wurde ersucht, die Parksituation vor der Grundschule im Grünen in
Malchow so zu bereinigen, dass Autofahrer die Grünfläche vor der Schule nicht
befahren können. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das widerrechtliche Parken auf dem Schulgrundstück wird durch eine
Schrankenanlage verhindert. Der zum Straßenland gehörende Grünstreifen vor dem Schulzaun ist
Bestandteil einer Bundesstraße (B2) und befindet sich zurzeit außerdem noch im
Vermögen des Bezirkes Pankow. Eine Bezirksgrenzenbereinigung ist hier für 2006
vorgesehen. Die dazu notwendige Rechtsverordnung durch die Senatsverwaltung für
Inneres steht noch aus. Damit hat das Bezirksamt Lichtenberg an dieser Stelle gegenwärtig weder
rechtliche Pflichten noch Eingriffsmöglichkeiten. Das widerrechtliche Parken ist damit ein Straßenverkehrsdelikt und von
der Polizei zu verfolgen und zu ahnden. Der zuständige Polizeiabschnitt wurde
vom Bezirksamt Lichtenberg informiert. Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Umwelt und Gesundheit |
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