Drucksache - DS/1271/V
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung:
Die vorliegende Anmeldung für die Investitionsplanung 2005 bis 2009 zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
Gemäß 1. Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Investitionsplanung 2005 - 2009 für den Bereich Bezirke sind die Anmeldungen bis zum 1. Februar 2005 einzureichen. Das setzt eine Beschlussfassung im Bezirksamt voraus. Der Bezirksverordnetenversammlung ist die Investitionsplanung zur Kenntnis zu geben.
Die Investitionsplanung besteht aus folgenden Teilen: 1. Übersichten 2. Dringlichkeitslisten für Hochbau, Tiefbau und gezielte Zuweisungen 3. Abweichungen von der IPL 2003 - 2007 4. Zahlenteil gesamt nach Abteilungen 5. Zahlenteil und Erläuterungen nach Hochbau Tiefbau Garten- und Landschaftsbau Grunderwerb Tiefbauunterhaltung Hochbauunterhaltung Eigenanteile Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse Darlehen Beschaffungen 6. Erläuterungsberichte (Fin 316)
Im Rahmen der pauschalen Zuweisung sind alle Hoch- und Tiefbaumaßnahmen mit Gesamtkosten bis zu 5 Mio. ? zu veranschlagen.
Die pauschale Zuweisung beläuft sich auf folgende Jahresbeträge: 2005 3.786 T? 2006 3.823 T? 2007 3.823 T? 2008 3.823 T? 2009 3.823 T?
Hierzu erfolgt eine Neuberechnung durch die Senatsverwaltung für Finanzen, die eine regelmäßige Fortschreibung der maßnahmebezogenen Jahresraten erforderlich macht.
Von der vom Senat zugelassen Regelung bis zu 20% der pauschalen Zuweisung nicht investiv, sondern bei den Titeln für die bauliche Unterhaltung zu veranschlagen, hat der Bezirk in geringem Umfang Gebrauch gemacht.
Die Aufnahme von Investitionsmaßnahmen in die Investitionsanmeldung des Bezirks stellt keine Finanzierungssicherung dar. Die Einordnung in die Planung des Senats erfolgt in Abstimmung mit den Senatsfachverwaltungen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln des Landes Berlin.
Für veranschlagte Mittel, die der Teilsumme für Ausgaben (ohne Investitionen) zuzuordnen sind, ist eine finanzielle Absicherung im jeweiligen Planungsjahr aus den entsprechenden Zumessungen der Abteilungen zu sichern.
Die Anmeldungen für das Haushaltsjahr 2005 entsprechen den veranschlagten Ansätzen im Doppelhaushaltsplan 2004/2005.
Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.
Berlin, Januar 2005
Emmrich Bezirksbürgermeisterin
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