Drucksache - DS/1210/V
Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob durch einen
kommerziellen Anbieter in allen Bürgerämtern des Bezirkes an geeigneter Stelle
Getränkeautomaten mit Heiß- und Kaltgetränken für Besucherinnen und Besucher
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestellt werden können. Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt: Die vom Landesverwaltungsamt beabsichtigte
Sammelausschreibung der Dienstleistung “Getränkeautomaten” wurde und wird nicht
weiter voran getrieben. Durch den Fachbereich Kaufmännische Grundstücksverwaltung
des Immobilienservice wurde einem Anbieter seit April 2005 die kostenfreie
Aufstellung von Getränkeautomaten in den Dienstgebäuden Matenzeile 26 und Große-Leege-Str.
103 vorübergehend gestattet, um die Auskömmlichkeit einer solchen
Dienstleistung zu testen. Der Anbieter entschied sich im Oktober 2005 dazu, den
Betrieb der Automaten einzustellen, da die aus der Nachfrage nach diesen
Getränken resultierenden Einnahmen die Aufwendungen für Anschaffung/Miete und
Betrieb der Automaten in keinem der beiden Dienstgebäude auch nur annähernd
deckten, geschweige denn einen betriebswirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
ermöglichten. Aus diesem Grund hat der Immobilienservice davon Abstand genommen, das Vorhaben weiter zu forcieren. Christina
Emmrich Dr.
Andreas Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
WiImm |
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