Drucksache - DS/1191/V  

 
 
Betreff: Veränderung der Geltungsbereichsgrenze zwischen
dem Bebauungsplan XVII-21 für eine Teilfläche des Grundstücks Fischerstraße 15-16 sowie für die Fischerstraße vor der Teilfläche des Grundstücks 15-16 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde und
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2004 
36. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)         den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-21 um die fehlende Teilfläche des Grundstücks Fischerstraße 15-16 zu erweitern und das Bebauungsplanverfahren künftig mit folgendem Titel/ Geltungsbereich weiterzuführen:

Bebauungsplan XVII-21 für das Grundstück Fischerstraße 15-16 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg;

 

b)         den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-20 um die Teilfläche des Grundstücks Fischerstraße 15-16 zu verringern und das Bebauungsplanverfahren künftig mit folgendem Titel/ Geltungsbereich weiterzuführen:

Bebauungsplan XVII-20 für eine Teilfläche des nördlichen Teils der Kleingartenanlage “Sanssouci”, das Gelände zwischen dem nördlichen Teil der Kleingartenanlage “Sanssouci”, Huronseestraße, Salzmannstraße und den Bahnanlagen, für eine Teilfläche des südlichen Teils der Kleingartenanlage “Sanssouci”, Fischerstraße, südöstliche Grenze des Grundstücks Fischerstraße 15-16 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


 

 

Begründung

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-21 liegt im Sanierungsgebiet Lichtenberg Weitlingstraße, welches mit der 10. Rechtsverordnung am 18.11.1994 vom Senat von Berlin als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt wurde. Sanierungsziel für das Gelände besteht im Wesentlichen in der Stärkung seiner Funktion als öffentliche Grünfläche und Herstellung einer Sportanlage.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens XVII-21 wurde im April 1996 die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Zu dieser Zeit stellte sich heraus, dass die anvisierten Planungsziele zeitnah nicht umsetzbar sind, so dass das Verfahren zum Stillstand kam.

 

Jetzt hat das Sanierungsziel “Herstellung von Sportanlagen an der Fischerstraße” vor dem Hintergrund der Verlagerung von Sportflächen aus dem Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht an Dynamik gewonnen. Hier eröffnet sich die Möglichkeit, zwei wichtige stadtplanerische Ziele des Landes und des Bezirkes zu realisieren. Die BSR als Eigentümerin der Fläche Fischerstraße 15 bis 16 (insgesamt ca. 4,4 ha) hat ihre Verkaufsbereitschaft signalisiert. SenStadt Abt. IV bereitet den Erwerb von wesentlichen Teilflächen des BSR-Grundstücks durch den treuhänderischen Sanierungsträger LBB-GEG vor. Anschließend sollen diese Flächen in die entsprechenden Fachvermögen im Bezirksamt Lichtenberg übertragen werden.

 

Das ursprüngliche Planungsziel muss jetzt dahingehend geändert werden, dass der z.Zt. bestehende BSR-Recyclinghof im südöstlichen Teilbereich des Planungsgebietes auf einer Fläche von ca. 1 ha verbleiben und entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt werden soll. Als Vorraussetzung dafür wird jedoch die restliche Teilfläche des Grundstücks Fischerstraße 15-16 benötigt und muss in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-21 integriert werden.

 

Auf den von der BSR nicht mehr benötigten Flächen sollen eine Sportanlage mit zwei Großspielfeldern sowie ein Sportfunktionsgebäude errichtet und im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der zur Fischerstraße parallel verlaufende und das Gelände prägende Wall soll entsprechend den Sanierungszielen in eine Grünverbindung mit einbezogen werden. Das freiliegende Straßenland der Fischerstraße soll als Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.

 

Somit soll der Bebauungsplan XVII-21 exakt die abgestimmten, fortgeschriebenen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet “Lichtenberg-Weitlingstraße” umsetzen, die nach Beteiligung der sanierungsbetroffenen Bürger vom Bezirksamt Lichtenberg am 15.08.2000 beschlossen wurden (Beschluss 3/179/00).

 

Gleichzeitig muss der Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplanes XVII-20 um diesen Bereich eingeschränkt werden.

 

Mit Schreiben vom 23.08.2004 ist die Mitteilung der Änderung des räumlichen Geltungsbereiches gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung - Referat I B - und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg - GL 8 - entsprechend § 5 AGBauGB erfolgt.

 

Gegen die Absicht, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-21 zu erweitern sowie gleichzeitig den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-20 um diese Fläche einzuschränken, bestehen seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung GL 8 keine Bedenken. (Antwortschreiben beider Behörden vom 17.09.2004 und 22.09.2004)

 

 

Dieser Begründung sind 2 Pläne beigefügt:

 

Plan-Nr.: 1 – alter und neuer Geltungsbereich des B-Plan XVII-21

Plan-Nr.: 2 – alter und neuer Geltungsbereich des B-Plan XVII-20


 
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

 

Bebauungsplan XVII-20

Alter Titel:             für eine Teilfläche des nördlichen Teils der Kleingartenanlage “Sanssouci”, das Gelände zwischen dem nördlichen Teil der Kleingartenanlage “Sanssouci”, Huronseestraße, Salzmannstraße und den Bahnanlagen, für eine Teilfläche des südlichen Teils der Kleingartenanlage “Sanssouci” und einer Teilfläche des Grundstücks Fischerstraße 15-16 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Friedrichsfelde und Lichtenberg (bisheriger Titel)

Neuer Titel:           für eine Teilfläche des nördlichen Teils der Kleingartenanlage “Sanssouci”, das Gelände zwischen dem nördlichen Teil der Kleingartenanlage “Sanssouci”, Huronseestraße, Salzmannstraße und den Bahnanlagen, für eine Teilfläche des südlichen Teils der Kleingartenanlage “Sanssouci”, Fischerstraße, südöstliche Grenze des Grundstücks Fischerstraße 15-16 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 


Maßstab 1 : 5000

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung eines

Allgemeinen Wohngebietes, Grünflächen mit der Zweckbestimmung “Öffentliche

Parkanlage, Private Dauerkleingärten und Straßenverkehrsfläche

 
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

 

 

Bebauungsplan XVII-21

 

Alter Titel:             für eine Teilfläche des Grundstücks Fischerstraße 15-16 sowie für die Fischerstraße vor der Teilfläche des Grundstückes 15-16 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

Neuer Titel:           für das Grundstück Fischerstraße 15 – 16 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 


Maßstab 1 : 5000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung

einer Gemeinbedarfsfläche “Sportfläche”

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen