Drucksache - DS/1117/V  

 
 
Betreff: Hartz IV effizient und bürgernah umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO FDPBezirksamt
  BzStR BüDSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2004 
34. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2004 
36. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
19.01.2005 
37. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO FDP PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wird ersucht die Geschäftsprozesse zur Umsetzung von Hatz IV gemeinsam mit der Agentur für Arbeit so zu gestalten, dass ein personenbezogenes Fallmanagement sichergestellt wird. Die Aufgaben der Bedürftigkeitsprüfung, Betreuung, Förderung, Maßnahmenvermittlung und der Arbeitsvermittlung sind auf möglichst wenige Organisationseinheiten und Bearbeiter zu verteilen.

 

Der BVV ist aktuell über die Arbeit der Trägervertretung zu berichten, mindestens jedoch im Rahmen des Berichtes des Bezirksamtes.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Arbeitsstrukturen eines Jobcenters (als Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit und Kommune) sind aus der jeweils übertragenen gesetzlichen Aufgabenstellung der einzelnen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft herzuleiten. Der Agentur für Arbeit obliegen die Aufgaben der Leistungsgewährung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt, der Kommune die Aufgaben der Sicherung der Kosten der Unterkunft.

 

Durch Handlungsanleitung der Bundesagentur für Arbeit, welche in vielen Fällen nicht verhandelbar ist, wurden die Aufgaben und Grundstrukturen der Jobcenter beschrieben:

·         Ein Bereich ist zuständig für die Leistungsgewährung, welche individuell auf der Grundlage der Anträge und weiterer Unterlagen die Ansprüche der Personen in der Bedarfsgemeinschaft prüft und zahlbar macht.

Sollstellung 1:140 Bedarfsgemeinschaften

·         Ein weiterer Bereich ist zuständig für die Beratung und Integration der Klienten mit der Aufgabenstellung der Vermittlung in Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse.

Mit einer Belastungsquote von 1:150 sind hier Arbeitsvermittler tätig, welche die individuell zugeschnittene Eingliederungsvereinbarung mit den Klienten erarbeiten und umsetzen. Hierbei werden alle individuell bedeutsamen Faktoren berücksichtigt.

Weiter sind in diesem Bereich Fallmanager mit einem Betreuungsschlüssel 1:75 Klienten tätig. Diese sind zuständig für BürgerInnen mit “multiplen”, vielfältigen Vermittlungshemmnissen und schwierigen Lebensumständen. Durch die Fallmanager wird je nach individuellem Bedarf ein Netzwerk mit Trägern, sozialpädagogischen Diensten, Schuldnerberatung etc. aufgebaut, um Vermittlungshemmnisse lang- und mittelfristig abzubauen.

·         Ein dritter Bereich ist zur Kundensteuerung als “Empfang” konzipiert. Hier werden einfache Anliegen schnell bearbeitet, Anträge und Kundeanliegen entgegengenommen und gesteuert.

Eine enge Zusammenarbeit dieser drei Bereiche ist zwingend erforderlich und wird entsprechend umgesetzt.

 

Diese grundlegende Aufgabenverteilung ist zentral vorgegeben und wird in allen Jobcentern nach der Handlungsanweisung organisiert.

 

Das Bezirksamt wird im Rahmen seiner quartalsweisen Berichterstattung an die BVV über die Arbeit der Trägervertretung informieren, erstmals im Bericht zum IV. Quartal.

 

 

Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                         W. Nünthel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat

 
 

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