Drucksache - DS/1117/V
Das Bezirksamt wird ersucht die Geschäftsprozesse zur
Umsetzung von Hatz IV gemeinsam mit der Agentur für Arbeit so zu gestalten,
dass ein personenbezogenes Fallmanagement sichergestellt wird. Die Aufgaben der
Bedürftigkeitsprüfung, Betreuung, Förderung, Maßnahmenvermittlung und der
Arbeitsvermittlung sind auf möglichst wenige Organisationseinheiten und Bearbeiter
zu verteilen. Der BVV ist aktuell über die Arbeit der Trägervertretung zu berichten, mindestens jedoch im Rahmen des Berichtes des Bezirksamtes. Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Arbeitsstrukturen eines Jobcenters (als Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit und Kommune) sind aus der jeweils übertragenen gesetzlichen Aufgabenstellung der einzelnen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft herzuleiten. Der Agentur für Arbeit obliegen die Aufgaben der Leistungsgewährung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt, der Kommune die Aufgaben der Sicherung der Kosten der Unterkunft. Durch Handlungsanleitung der Bundesagentur für Arbeit,
welche in vielen Fällen nicht verhandelbar ist, wurden die Aufgaben und
Grundstrukturen der Jobcenter beschrieben: ·
Ein
Bereich ist zuständig für die Leistungsgewährung, welche individuell auf der
Grundlage der Anträge und weiterer Unterlagen die Ansprüche der Personen in der
Bedarfsgemeinschaft prüft und zahlbar macht. Sollstellung 1:140
Bedarfsgemeinschaften ·
Ein
weiterer Bereich ist zuständig für die Beratung und Integration der Klienten
mit der Aufgabenstellung der Vermittlung in Arbeits- und
Beschäftigungsverhältnisse. Mit einer Belastungsquote von 1:150 sind hier Arbeitsvermittler tätig, welche die individuell zugeschnittene Eingliederungsvereinbarung mit den Klienten erarbeiten und umsetzen. Hierbei werden alle individuell bedeutsamen Faktoren berücksichtigt. Weiter sind in diesem Bereich
Fallmanager mit einem Betreuungsschlüssel 1:75 Klienten tätig. Diese sind
zuständig für BürgerInnen mit “multiplen”, vielfältigen Vermittlungshemmnissen
und schwierigen Lebensumständen. Durch die Fallmanager wird je nach
individuellem Bedarf ein Netzwerk mit Trägern, sozialpädagogischen Diensten,
Schuldnerberatung etc. aufgebaut, um Vermittlungshemmnisse lang- und
mittelfristig abzubauen. ·
Ein
dritter Bereich ist zur Kundensteuerung als “Empfang” konzipiert. Hier werden
einfache Anliegen schnell bearbeitet, Anträge und Kundeanliegen
entgegengenommen und gesteuert. Eine enge Zusammenarbeit dieser drei Bereiche ist zwingend erforderlich und wird entsprechend umgesetzt. Diese grundlegende Aufgabenverteilung ist zentral vorgegeben
und wird in allen Jobcentern nach der Handlungsanweisung organisiert. Das Bezirksamt wird im Rahmen seiner quartalsweisen
Berichterstattung an die BVV über die Arbeit der Trägervertretung informieren,
erstmals im Bericht zum IV. Quartal. Berlin, den
Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat |
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