Drucksache - DS/0938/V
Die BVV
hat in der 29. Sitzung am 21.04.2004 1. begrüßt, dass in den Berliner Bezirken Ordnungsämter gebildet werden und
gefordert, dass die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Berlin einheitlich geregelt
wird. Mit den Ordnungsämtern sollten hoheitliche aber keine polizeilichen
Aufgaben verbunden sein. Das Bezirksamt wurde in seiner Auffassung bestärkt,
dass auf die Ordnungsämter abgeschichteten Aufgaben ausreichend mit Personal
und Sachmittel ausgestattet werden. und
beschlossen, 2.
das Bezirksamt zu ersuchen, begleitend zur Einrichtung
der Ordnungsämter die Bevölkerung des Bezirkes Lichtenberg über bußgeldbewehrte
Ordnungsverstöße zu informieren und darauf hinzuweisen, dass diese künftig
durch die o. g. Behörde geahndet werden, 3.
gemeinsam mit Stadtteilmanagement, Bürgerinitiativen und
Kiezbeiräten veranstaltete Diskussionsforen über die Arbeit von Ordnungsämtern
in den Stadtteilen zu organisieren, um die Arbeit der Ordnungsämter auf Bedarfe
der Einwohner und die Besonderheiten der Stadtteile abzustimmen und vor Ort
präventive Ansätze zur Vermeidung akuter Störungen und Rechtsverletzungen im
öffentlichen Raum, die in die Kompetenz des Bezirksamtes fallen, zu diskutieren
und umzusetzen, 4.
mit der Schaffung des bezirklichen Ordnungsamtes
grundsätzlich eine Konzentration der ordnungsrechtlichen Aufgaben an einer
Stelle der Bezirksverwaltung einhergehen und nur in begründeten Ausnahmefällen
Ordnungsaufgaben bei den Fachverwaltungen verbleiben zu lassen. Die
Zusammenführung von Aufgaben in den Ordnungsämtern böte die Möglichkeit die
Bearbeitungs- und Wartezeiten für die Bürger und Wirtschaftstreibenden zu
verkürzen, 5.
die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollten vor Aufnahme
ihrer Tätigkeit intensiv im Bereich der Rechtsanwendung, der Gesprächsführung
und der Deeskalationstechniken geschult werden, 6.
die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sollten
sofort als solche erkannt werden können, d. h. uniformiert sein. Sie sollten in
enger Kooperation mit der Polizei, der BSR und den Fachverwaltungen ihre
Aufgaben wahrnehmen. Eine zeitnahe Kommunikation mit Polizei, BSR und
Fachverwaltungen ist zu gewährleisten. Langfristig sollte eine Einbindung der
Außendienstmitarbeiter in den Polizeifunk angestrebt werden. Aus Gründen der
Fürsorgepflicht ist zu prüfen, ob das Risiko berufsbedingter Verletzungen oder
sogar der Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit ausreichend abgesichert ist, 7.
zu prüfen, in wie weit eine “Ordnungspartnerschaft
für Lichtenberg” als gemeinsames strategisches Steuerungsorgan von
Bezirksamt und gesellschaftlichen Akteuren des Bezirks initiiert werden kann. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Bildung des Ordnungsamtes im BA
Lichtenberg folgt den Bedingungen des Gesetzes über die Errichtung von
Ordnungsämtern des Landes Berlin, OrdÄErrG, des BA-Beschlusses 151/04 vom
01.06.04 (Vorlage zur Kenntnisnahme DS/1031/V) sowie des BVV-Beschlusses
DS/0938/V vom 21.04.2004. Das Bezirksamt hatte bereits
rechtzeitig vor Inkrafttreten des OrdÄerrG die strukturellen und
organisatorischen Weichen für den Aufbau des Ordnungsamtes gestellt (Beschluss
5/146/2004 vom 01.06.04). Ganz bewusst – wie übrigens
das Gros der übrigen Bezirke auch – entschied sich das BA zunächst für
einen pragmatischen “kleinen Ansatz” der OE
“Ordnungsamt”, jedoch im Kontext des durch das Abgeordnetenhaus von
Berlin gefassten Evaluierungsbeschlusses mit der ausdrücklichen Option einer
inhaltlichen und strukturellen Neubewertung ab dem Jahre 2005. A) Zu den Beschlusspunkten: Zu 2) Dieser Prozess der Bildung der
Ordnungsämter wird begleitet durch eine – berlinweite - umfängliche
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das BA Lichtenberg war maßgeblich an der Erarbeitung des
Verwarnungsgeldkataloges beteiligt und ist federführend mit dessen
Qualifizierung betraut. Seine Veröffentlichung im Internet ist vorgesehen.
Durch eine offensive Pressearbeit sollte
die Bevölkerung des Bezirkes Lichtenberg inzwischen hinreichend über
Verwarnungsgeld bewehrte Ordnungsverstöße und über die Funktion des
Außendienstes des Ordnungsamtes informiert sein. Die Veranstaltung von
Diskussionsforen zur Arbeit von Ordnungsämtern in den Stadtteilen (gemeinsam
mit Stadtteilmanagement, Bürgerinitiativen und Kiezbeiräten) ist vorgesehen. Hierbei setzt das Bezirksamt
auf die Initiative der Akteure in den Stadtteilen. Zu 3) Zur Organisation des Ordnungsamtes in Lichtenberg wird auf
BA-Beschluss 151/04 (BVV-DS/1031/V) und auf die - mit BA-Beschluss ....Ord..../04 gegenüber dem BA-Beschluss 151/04 -
präzisierte Organisations- und Zuständigkeitsstruktur verwiesen. Die Konzentration von
Ordnungsaufgaben erfolgt im Bereich der mit dem Gewerberecht verbundenen
Aufgaben (Wirtschaftsamt). Bearbeitungs- und Wartezeiten für die Bürger und
Wirtschaftstreibenden zu verkürzen, ist vor allem Aufgabe der internen
Organisation von Genehmigungsprozessen auch zwischen Ämtern. Die zentrale Anlauf- und
Beratungsstelle beim Ordnungsamt sieht ihr Aufgabenprofil primär in der
Kanalisierung von Anzeigen und Bürgerbeschwerden sowie wirtschafts- bzw.
veranstaltungsrelevanten Genehmigungsverfahren. Nicht zuletzt wegen der
Fachbezogenheit und außerordentlichen Regulierungsdichte verbleiben alle
sonstigen (in Anlage 2 nicht ausdrücklich aufgeführten)
ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren bei den Fach– bzw.
Bürgerämtern. Zu 4) Das Personal des Allgemeinen Ordnungsdienstes wird in
einem 8-Wochen-Lehrgang an der Landespolizeischule in den Fragen der Rechtsanwendung, der Gesprächsführung und der
Deeskalationstechniken geschult. Aktuelle und spezifische Qualifizierungen
werden über ständige Inhouse-Schulungen realisiert. Zu 5) Mit Bezug auf die durch die BVV angeregten Ausstattungs-, Befugnis- und Kommunikationsempfehlungen für die Dienstkräfte des bezirklichen Ordnungsamtes wird auf die zwischenzeitlich hierzu ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verwiesen (z.B. OrdDiensteVO, Bekleidungsordnung). Auch Haftpflicht- und Erwerbsunfähigkeitsansprüche sind bereits hinreichend bundesgesetzlich im Tarif- bzw, Beamtenrecht geregelt. Zu 6) Die vielfältige – nicht nur informelle - Verzahnung mit gesellschaftlichen Gremien und Akteuren “pro Ordnungspartnerschaft” ist Gegenstand der perspektivischen Arbeit, die die vollständige Arbeitsfähigkeit des Ordnungsamtes voraussetzt. B) Das BA
hat am 14.09.04 beschlossen: 1. das “Wirtschafts- und
Ordnungsamt” in “LUV Ordnung und Wirtschaft”, mit der mit der
Öffentlichkeitsbezeichnung: “Ordnungsamt” umzubenennen, 2. den Status der Aufbau- und
Ablauforganisation gemäß der Anlagen 1 + 2 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, 3.
die
organisatorisch – fachliche Zuordnung weiterer mit dem OrdÄErrG von der
Hauptverwaltung abgeschichteter Ordnungsaufgaben zum Ordnungsamt gemäß Anlage
2, 4.
die
organisatorisch – fachliche Zuordnung weiterer mit dem OrdÄErrG von der
Hauptverwaltung abgeschichteter Ordnungsaufgaben, hier: Vollzug der Gewerbeabfallverordnung (Getrennthaltung
gewerblicher Siedlungsabfälle), zum Amt für Umwelt und Natur - FB Umwelt 5. der Empfehlung der BVV Lichtenberg – DS/0938/V – folgend, im weiteren Umsetzungsprozess des OrdÄErrG: §
eine
zweckdienliche, Stadtteildifferenzierte und bedarfsorientierte
Öffentlichkeitsarbeit sowie Kooperation und zeitnahe Kommunikation mit
staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen bzw. Gremien sowie der BSR und
den Fachverwaltungen sicher zu stellen, §
eine
“Ordnungspartnerschaft” vorerst über enge und kontinuierliche
Zusammenarbeit mit dem Stadtteilmanagement zu etablieren. Berlin,
den
Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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