Drucksache - DS/0938/V  

 
 
Betreff: Bezirkliche Ordnungsämter - Mehr Service, Bürgernähe und Ordnung -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Rechnungsprüfung/VerwaltungsreformBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2004 
29. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2004 
33. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung RP/Verw. PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (DS erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV hat in der 29. Sitzung am 21.04.2004

1.         begrüßt,

dass in den Berliner Bezirken Ordnungsämter gebildet werden und gefordert, dass die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Berlin einheitlich geregelt wird. Mit den Ordnungsämtern sollten hoheitliche aber keine polizeilichen Aufgaben verbunden sein. Das Bezirksamt wurde in seiner Auffassung bestärkt, dass auf die Ordnungsämter abgeschichteten Aufgaben ausreichend mit Personal und Sachmittel ausgestattet werden.

 

und beschlossen,

2.      das Bezirksamt zu ersuchen, begleitend zur Einrichtung der Ordnungsämter die Bevölkerung des Bezirkes Lichtenberg über bußgeldbewehrte Ordnungsverstöße zu informieren und darauf hinzuweisen, dass diese künftig durch die o. g. Behörde geahndet werden,

3.      gemeinsam mit Stadtteilmanagement, Bürgerinitiativen und Kiezbeiräten veranstaltete Diskussionsforen über die Arbeit von Ordnungsämtern in den Stadtteilen zu organisieren, um die Arbeit der Ordnungsämter auf Bedarfe der Einwohner und die Besonderheiten der Stadtteile abzustimmen und vor Ort präventive Ansätze zur Vermeidung akuter Störungen und Rechtsverletzungen im öffentlichen Raum, die in die Kompetenz des Bezirksamtes fallen, zu diskutieren und umzusetzen,

4.      mit der Schaffung des bezirklichen Ordnungsamtes grundsätzlich eine Konzentration der ordnungsrechtlichen Aufgaben an einer Stelle der Bezirksverwaltung einhergehen und nur in begründeten Ausnahmefällen Ordnungsaufgaben bei den Fachverwaltungen verbleiben zu lassen. Die Zusammenführung von Aufgaben in den Ordnungsämtern böte die Möglichkeit die Bearbeitungs- und Wartezeiten für die Bürger und Wirtschaftstreibenden zu verkürzen,

5.      die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit intensiv im Bereich der Rechtsanwendung, der Gesprächsführung und der Deeskalationstechniken geschult werden,

6.      die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sollten sofort als solche erkannt werden können, d. h. uniformiert sein. Sie sollten in enger Kooperation mit der Polizei, der BSR und den Fachverwaltungen ihre Aufgaben wahrnehmen. Eine zeitnahe Kommunikation mit Polizei, BSR und Fachverwaltungen ist zu gewährleisten. Langfristig sollte eine Einbindung der Außendienstmitarbeiter in den Polizeifunk angestrebt werden. Aus Gründen der Fürsorgepflicht ist zu prüfen, ob das Risiko berufsbedingter Verletzungen oder sogar der Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit ausreichend abgesichert ist,

7.       zu prüfen, in wie weit eine “Ordnungspartnerschaft für Lichtenberg” als gemeinsames strategisches Steuerungsorgan von Bezirksamt und gesellschaftlichen Akteuren des Bezirks initiiert werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bildung des Ordnungsamtes im BA Lichtenberg folgt den Bedingungen des Gesetzes über die Errichtung von Ordnungsämtern des Landes Berlin, OrdÄErrG, des BA-Beschlusses 151/04 vom 01.06.04 (Vorlage zur Kenntnisnahme DS/1031/V) sowie des BVV-Beschlusses DS/0938/V vom 21.04.2004.

Das Bezirksamt hatte bereits rechtzeitig vor Inkrafttreten des OrdÄerrG die strukturellen und organisatorischen Weichen für den Aufbau des Ordnungsamtes gestellt (Beschluss 5/146/2004 vom 01.06.04).

Ganz bewusst – wie übrigens das Gros der übrigen Bezirke auch – entschied sich das BA zunächst für einen pragmatischen “kleinen Ansatz” der OE “Ordnungsamt”, jedoch im Kontext des durch das Abgeordnetenhaus von Berlin gefassten Evaluierungsbeschlusses mit der ausdrücklichen Option einer inhaltlichen und strukturellen Neubewertung ab dem Jahre 2005.

 

A) Zu den Beschlusspunkten:

Zu 2)

Dieser Prozess der Bildung der Ordnungsämter wird begleitet durch eine – berlinweite - umfängliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Das BA Lichtenberg war maßgeblich an der Erarbeitung des Verwarnungsgeldkataloges beteiligt und ist federführend mit dessen Qualifizierung betraut. Seine Veröffentlichung im Internet ist vorgesehen. Durch eine offensive Pressearbeit  sollte die Bevölkerung des Bezirkes Lichtenberg inzwischen hinreichend über Verwarnungsgeld bewehrte Ordnungsverstöße und über die Funktion des Außendienstes des Ordnungsamtes informiert sein.

 

Die Veranstaltung von Diskussionsforen zur Arbeit von Ordnungsämtern in den Stadtteilen (gemeinsam mit Stadtteilmanagement, Bürgerinitiativen und Kiezbeiräten)  ist vorgesehen. Hierbei setzt das Bezirksamt auf die Initiative der Akteure in den Stadtteilen.

 

Zu 3)

Zur Organisation des Ordnungsamtes in Lichtenberg wird auf BA-Beschluss 151/04 (BVV-DS/1031/V) und auf die - mit BA-Beschluss ....Ord..../04 gegenüber dem BA-Beschluss 151/04 - präzisierte Organisations- und Zuständigkeitsstruktur verwiesen.

Die Konzentration von Ordnungsaufgaben erfolgt im Bereich der mit dem Gewerberecht verbundenen Aufgaben (Wirtschaftsamt). Bearbeitungs- und Wartezeiten für die Bürger und Wirtschaftstreibenden zu verkürzen, ist vor allem Aufgabe der internen Organisation von Genehmigungsprozessen auch zwischen Ämtern.

Die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle beim Ordnungsamt sieht ihr Aufgabenprofil primär in der Kanalisierung von Anzeigen und Bürgerbeschwerden sowie wirtschafts- bzw. veranstaltungsrelevanten Genehmigungsverfahren.

Nicht zuletzt wegen der Fachbezogenheit und außerordentlichen Regulierungsdichte verbleiben alle sonstigen (in Anlage 2 nicht ausdrücklich aufgeführten) ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren bei den Fach– bzw. Bürgerämtern.

 

Zu 4)

Das Personal des Allgemeinen Ordnungsdienstes wird in einem 8-Wochen-Lehrgang an der Landespolizeischule in den Fragen der Rechtsanwendung, der Gesprächsführung und der Deeskalationstechniken geschult. Aktuelle und spezifische Qualifizierungen werden über ständige Inhouse-Schulungen realisiert.

 

 

Zu 5)

Mit Bezug auf die durch die BVV angeregten Ausstattungs-, Befugnis- und Kommunikationsempfehlungen für die Dienstkräfte des bezirklichen Ordnungsamtes wird auf die zwischenzeitlich hierzu ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verwiesen (z.B. OrdDiensteVO, Bekleidungsordnung). Auch Haftpflicht- und Erwerbsunfähigkeitsansprüche sind bereits hinreichend bundesgesetzlich im Tarif- bzw, Beamtenrecht geregelt.

 

Zu 6)

Die vielfältige – nicht nur informelle - Verzahnung mit gesellschaftlichen Gremien und Akteuren “pro Ordnungspartnerschaft” ist Gegenstand der perspektivischen Arbeit, die die vollständige Arbeitsfähigkeit des Ordnungsamtes voraussetzt.

 

 

B)

Das BA hat am 14.09.04 beschlossen:

1.      das “Wirtschafts- und Ordnungsamt” in “LUV Ordnung und Wirtschaft”, mit der mit der Öffentlichkeitsbezeichnung: “Ordnungsamt” umzubenennen,

2.      den Status der Aufbau- und Ablauforganisation gemäß der Anlagen 1 + 2 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen,

3.      die organisatorisch – fachliche Zuordnung weiterer mit dem OrdÄErrG von der Hauptverwaltung abgeschichteter Ordnungsaufgaben zum Ordnungsamt gemäß Anlage 2,

4.      die organisatorisch – fachliche Zuordnung weiterer mit dem OrdÄErrG von der Hauptverwaltung abgeschichteter Ordnungsaufgaben, hier: Vollzug der Gewerbeabfallverordnung (Getrennthaltung gewerblicher Siedlungsabfälle), zum Amt für Umwelt und Natur - FB Umwelt

5.      der Empfehlung der BVV Lichtenberg – DS/0938/V – folgend, im weiteren Umsetzungsprozess des OrdÄErrG:

§                                                                                                                                                                                                                                      eine zweckdienliche, Stadtteildifferenzierte und bedarfsorientierte Öffentlichkeitsarbeit sowie Kooperation und zeitnahe Kommunikation mit staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen bzw. Gremien sowie der BSR und den Fachverwaltungen sicher zu stellen,

§                                                                                                                                                                                                                                      eine “Ordnungspartnerschaft” vorerst über enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Stadtteilmanagement zu etablieren.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                                             Dr. Prüfer       

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadtrat           

 

                                                                           

 

                                                                           

                                                                           

 

 

 
 

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