Drucksache - DS/0876/V
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert den Bebauungsplan erst dann
voranzutreiben, wenn durch einen Grundstücksverkaufsvertrag zwischen TLG und
Betreiber gesichert ist, dass auch zukünftig Pferdesport - vorrangig
Trabrennsport - einschließlich der Angebote des Reitsportvereins (insbesondere
Umsetzung der Reitsporthalle) gewährleistet wird. Begründung: Durch die Beschlussfassung soll das Planungsziel des
B-Planes 11-14a abgesichert werden: “Damit soll neben der Verbesserung der
Wohnfunktion in Karlshorst eine Voraussetzung zur Umsetzung eines zeitgemäßen
Betreiberkonzeptes der Trabrennbahn geschaffen werden.” (Anlage 3 zur
BA-Vorlage-Nr. 52/04, Seite 3, III. Das Planungskonzept und beabsichtigte
Ausweisung des Entwurfes zum Bebauungsplan 11-14a) |
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