Drucksache - DS/0837/V  

 
 
Betreff: Sportplatz Karlshorst in die I-Planung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2004 
27. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Ø      in der 22. Sitzung am 17.09.2003 (DS V/677)

 

Das Bezirksamt wird ersucht

1.      alle Möglichkeiten zu prüfen, das Gelände des "Sportparks Karlshorst", Zwieseler Straße ganz oder teilweise als kommunale Sportanlage zurück zu erhalten;

2.      zu prüfen, ob eine partnerschaftliche Finanzierung von kommunalen und privatwirtschaftli­chen Einrichtungen bei der Rekonstruktion der Anlage möglich ist. Dabei sollten die ortsan­sässigen Sportvereine einbezogen werden.

 

Ø      in der 26. Sitzung am 21.01.2004 (DS V/808)

 

Das Bezirksamt wird ersucht

3.      den im Flächennutzungsplan für Karlshorst-Ost vorgesehenen Sportplatz planungsrechtlich zu sichern und mit der Wohnbebauung zu realisieren.

 

Ø      in der 27. Sitzung am 18.02.2004 (DS V/837)

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

4.      Der im Bebauungsplan XVII-50a in Karlshorst OST geplante Neubau eines Sportplatzes ist in die Investitionsplanung des Bezirkes für 2008 aufzunehmen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1.

 

Nach Prüfung des Bezirksamtes besteht keine Möglichkeit, den Zuordnungsbescheid der Ober­finanzdirektion vom 02.02.1993 für das Grundstück Ecke Zwieseler Straße/Rheinpfalzallee hin­sichtlich der Zuordnung zum Bundesvermögen anzufechten.

 

Zu 2.

Die Prüfung, ob eine partnerschaftliche Finanzierung von kommunalen und privatwirtschaftli­chen Einrichtungen bei der Rekonstruktion der Anlage Zwieseler Straße möglich ist, verlief ergebnislos.

 

2

 

Zu 3.

Der Bebauungsplan-Entwurf XVVII-50a enthält die Ausweisung einer Sportfläche südlich des vorhandenen Sportplatzes. Die endgültige Lage sowie der Flächenbedarf des Sportplatzes wird im weiteren Verfahren des Bebauungsplans geklärt werden.

 

Die Erhaltung der Sportanlage Zwieseler Straße ist in das städtebauliche Entwicklungskonzept nicht integrierbar.

 

Zu 4.

Mit der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs erfolgt ab 2008 die Aufnahme der Investitions­maßnahme Errichtung eines Sportplatzes in Karlshorst in die Investitionsplanung.

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                                   Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                                  Bezirksstadtrat

 

 
 

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