Drucksache - DS/0772/V  

 
 
Betreff: Unter-Schutzstellung von Bäumen im Römerweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Umwelt/NaturschutzBezirksamt
  BzStR UmGes,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2003 
25. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2004 
27. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
38. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Umw/Naturschutz PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

eine Unterschutzstellung der Eichen im Römerweg 78 (Karlshorst) beim Senat zu beantragen, da im Zusammenhang mit beabsichtigten Baumaßnahmen eine Gefährdung gegeben ist und zugleich ein in Auftrag gegebenes Gutachten die Qualität und Gesundheit des Baumes bestätigt hat.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat mit der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Vorgang Römerweg 78 am 04.12.2003 beraten und eine Unterschutzstellung der Eichen beantragt. Die Senatsverwaltung sagte eine Prüfung zu und stellte eine Unterschutzstellung in Aussicht. Am 18.11.2004 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Amt für Umwelt und Natur mit, dass die beiden auf dem Grundstück Römerweg 78 wachsenden Eichen nicht die Kriterien eines Naturdenkmales erfüllen würden, aber auf Grund der Berliner Baumschutzverordnung und der aktuellen Rechtssprechung eine Erhaltung der Eichen sichergestellt ist.

 

Das Amt für Umwelt und Natur hatte bereits im Baugenehmigungsverfahren mit seiner Stellungnahme vom 6.11.2003 der Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Römerweg 78 zugestimmt, da entsprechend des Bauantrages die Erhaltung von zwei geplanten Naturdenkmalen (Eichen) möglich schien. Gleichzeitig hatte UmNat aber gegenüber dem Amt für Planen und Vermessen mit Schreiben vom 29.09.2004 die Bedenken bezüglich des Baus eines Einfamilienhauses auf dem hinteren Teil des Grundstückes mitgeteilt und die Auffassung vertreten, dass bei Realisierung der Baugenehmigung nach Errichtung eines Doppelhauses für das Einfamilienhaus eine Baustraße erforderlich wird, die den Erhalt der Eichen in Frage stellen könnte. Eine Erhaltung der geschützten Bäume ist langfristig nur möglich, wenn in den Kronen- und Wurzelbereichen keine Eingriffe vorgenommen werden.

 

Einer der Bauherren und der beauftragte Architekt waren bei UmNat am 23.11.2004 vorstellig, um die Frage der Baustelleneinrichtung/Baustraße zu besprechen. Sie haben glaubhaft gemacht, dass der Bau des Einfamilienhauses über eine 3 m breite Zufahrt an der westlichen Grundstücksgrenze möglich ist. Die Kronen- und Wurzelbereiche der Bäume werden somit nicht beschädigt.

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind die Auflagen zur Erhaltung der beiden Eichen auf Grundlage der BaumSchVOBln erteilt worden. Bauherr und Architekt haben erklärt, dass auch im Plan der Außenanlagen die Belange des Baumschutzes berücksichtigt werden. UmNat hat beiden mitgeteilt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von einer Unterschutzstellung der Eichen als Naturdenkmal absieht, aber eine Fällung der beiden Eichen nicht in Aussicht gestellt wird, da hier entsprechend § 5 der BaumSchVOBln und der Rechtssprechung keine ausreichenden Ausnahmetatbestände vorliegen, die eine Fällung begründen würden. Der Erhalt der Eichen ist somit nach gegenwärtigem Stand gesichert.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                                     Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat für Umwelt und Gesundheit

 

 

 

 

 

 
 

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