Drucksache - DS/0711/V  

 
 
Betreff: Gleichstellungsbericht 2003
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
01.10.2003 
23. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gleichstellung Entscheidung
12.11.2003 
22. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses für Gleichstellung erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Das Bezirksamt bittet die BVV anliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

Seite

 

1.       Einleitung

 

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2.      Rahmenbedingungen

2.1 Chronologie
2.2 Steuerungsrunde
2.3 Pilotprojekte

 

 

 

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3.       Gleichstellungsberichte

3.1 Abteilung Bürgerdienste und Soziales
3.2 Abteilung Jugend, Bildung und Sport
3.3 Abteilung Stadtentwicklung
3.4 Abteilung Umwelt und Gesundheit
3.5 Abteilung Wirtschaft und Immobilien

 

 

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4.       Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten

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5.       Ausblick

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6.       Anlagen

Anlage 1: BA-Beschluss von Lichtenberg zu frauenpolitischen Leitlinien
Anlage 2: BA-Beschluss von Hohenschönhausen zur Umsetzung von § 23 LGG (auch frauenpolitische Leitlinien)
Anlage 3: Protokoll der konstituierenden Sitzung der bezirklichen Steuerungsrunde Gender Mainstreaming
Anlage 4: Ausgewählte Statistiken des Bezirksamtes (Überblick über die Beschäftigten, Repräsentanz von Frauen nach Laufbahngruppen, sowie nach Besoldungs- und Vergütungsgruppen)

 

 

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1. Einleitung

 

Das Grundgesetz sagt in Artikel 3 “Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

 

Trotz Landesgleichstellungsgesetzen, dem Bundesgleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, Rechtssprechung in Hülle und Fülle, Quotierungsregelungen in den Personalgesetzen ist zum Beispiel im Erwerbsleben die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern immer noch nicht erreicht. Fest steht nach neuesten Erhebungen, dass derzeit lediglich 4% Frauen in Führungspositionen sind und die Schere bei Löhnen und Gehältern nach wie vor mit bis zu 25% Unterschied weit auseinanderklafft. Im Top-Management der großen deutschen Unternehmen gibt es fast keine Frauen.

 

Das sieht im Bezirksamt Lichtenberg anders aus. Der Anteil von Frauen an den Leitungen von Organisationseinheiten beträgt 52,6 Prozent, in der Vergütungsgruppe A16 bzw. BAT-I immer noch 33,3 Prozent und bei A15 bzw. BAT-Ia sogar 55,6 Prozent. Einrichtungen werden zu 98,2 Prozent von Frauen geleitet und bei sonstigen Leitungspositionen beträgt der Frauenanteil 60,9 Prozent, darunter im Höheren Dienst immerhin 45,8 Prozent. Zwar liegt auch im BA Lichtenberg der Anteil obersten Funktionen der Männeranteil etwas höher als der Frauenanteil, deutlich wird aber, dass Frauen in diesem Bezirksamt weitgehend gleichgestellt sind. Der Frauenanteil bei den Beschäftigten insgesamt liegt bei über 80 Prozent.

 

Bedeutet dieses Ergebnis, das wir keinen Handlungsbedarf bei der Herstellung von Chancengleichheit für Frauen haben? Es ist zu überlegen, ob nicht der Männeranteil erhöht werden muß – sicher ist das nach Abteilungen auch unterschiedlich. Die tägliche Arbeit des Bezirksamtes betrifft die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes. Ist Geschlechtergerechtigkeit nun tagtägliches Prinzip der Arbeit? Wissen alle Beschäftigten, egal ob Führungskräfte oder Unterstellte, Frauen oder Männer, ob im alltäglichen Handeln Unterschiede gemacht oder gar Diskriminierungen vorkommen?

 

Eine neue Strategie zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit heißt Gender Mainstreaming. Gender Mainstreaming meint Chancengleichheit für Frauen und Männer. Politik und Gesellschaft werden aufgefordert, bei allen Vorhaben und Maßnahmen, von Anfang an die Perspektiven der Geschlechter und der Chancengleichheit beim täglichen Handeln zu berücksichtigen. Gender Mainstreaming ersetzt nicht die Notwendigkeit gezielter Frauenförderung. Im Gegenteil: Gender Mainstreaming ist ausdrücklich als Ergänzung zu spezifischen Frauenfördermaßnahmen zu verstehen und umzusetzen. Gender Mainstreaming setzt bei allen politischen Entscheidungen an, auch bei denen, die auf den ersten Blick keinen geschlechtsspezifischen Problemgehalt haben. Die Durchsetzung von Gender Mainstreaming macht transparent, das Politik nicht geschlechtsneutral ist.

 

Zwischen dem allgemeinen Bekenntnis und seiner praktischen Umsetzung liegt ein weites Feld. Dazu wird größere Klarheit über die unterschiedlichen Ausgangssituationen und die Auswirkungen von Verwaltungshandeln auf Frauen und Männer gebraucht. Es ist wichtig dafür, genau zu wissen, wie Rahmenbedingungen wirken und wie sie die Lebensumstände von Menschen beeinflussen, ob sie fördern oder behindern.

 

Dabei kann Gender Mainstreaming helfen. Diese Strategie ermöglicht, die Lebenssituationen von Frauen und Männern differenziert zu analysieren, Maßnahmen zur Schaffung von Chancengleichheit festzulegen und diese dann auch zu kontrollieren. Und es entsteht ein Diskussionsprozeß an dessen Ende Geschlechtergerechtigkeit stehen soll.

 

Bereits im Jahre 2001 hat das neue Bezirksamt Lichtenberg eine Präzisierung der Beschlüsse der Vorgänger-Bezirksämter von Hohenschönhausen und Lichtenberg zur Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern beschlossen.

 

Als erste Schritte wurden dazu festgelegt, geschlechtsspezifische Datenerfassung zu gewährleisten, Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung zu Gender Mainstreaming weiterzubilden, sich um ein mögliches Pilotprojekt zu Gender Mainstreaming zu bewerben und jährlich einen Gleichstellungsbericht des Bezirksamtes Lichtenberg vorzulegen.

 

Acht Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung haben im Mai 2003 an einem Gender-Seminar teilgenommen. Das gesamte Leitungspersonal der obersten Ebene soll noch in 2003 einen entsprechenden Workshop besuchen.

 

Der ursprüngliche Vorschlag, ein Pilot-Bezirksamt zu suchen, wurde inzwischen präzisiert. Es soll zwar ein Bezirksamt pilotmäßig untersucht werden, aber dieses soll virtuell sein. Das heißt, mehrere Bezirksämter beteiligen sich mit unterschiedlichen Ämtern so, das am Ende alle Ämter beteiligt waren. Zwei Pilotprojekte im Rahmen des “virtuellen Bezirksamtes” sind seitens Lichtenberg benannt und haben begonnen zu arbeiten.

 

Es gibt zwei Gender-Beauftragte, einen Mann und eine Frau. Es gibt einen BVV-Beschluss über Gender-Budgeting. Auch der muss umgesetzt werden. Ein Steuerungsgremium zur Umsetzung der Strategie im gesamten Bezirksamt hat sich konstituiert.

 

Der erste Gleichstellungsbericht Lichtenberg wird mit dieser Dokumentation vorgelegt. Er stellt die Chronologie der Aktivitäten zusammen und beschreibt die Rahmenbedingungen. Der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wird dabei ein Kapitel gewidmet. Hier wird ein Überblick über ihre Aktivitäten und Schwerpunkte gegeben. Hauptteil des Berichtes bilden die Zuarbeiten der Abteilungen. Dazu wurde festgelegt, das im ersten Bericht sieben Bereiche

 

Schule, Bildung und Sport,

Gesundheit,

Jugend,

Soziales,

Stadtplanung und

Wirtschaftsförderung

 

sich mit dem Thema Gleichstellung auseinandersetzen. Erste Zustandsbeschreibungen, erste Wertungen bzw. Arbeitsaufgaben für die kommende Arbeit werden beschrieben. Die anderen Bereiche werden nach und nach in die Strategie eingebunden.

 

Mit dem vorliegenden Bericht wird deutlich, wie schwierig es ist, den Gender-Mainstreaming-Ansatz in seiner Komplexität auch tatsächlich zu verfolgen.

 

Jeder Bereich hat unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt bzw. eine unterschiedliche Herangehensweise entwickelt. Mit Absicht wurde keine Gliederung vorgegeben. Solche Prozesse müssen sich entwickeln, sie dürfen nicht formalisiert werden. Strenge Vorgaben an Gliederung und Inhalt hätten keinen Raum für Individualität gelassen. Jeder Bereich des Bezirksamtes soll sich in die Gesamtstrategie einbinden, die Strategie in den einzelnen Organisationseinheiten wird aber unterschiedlich bleiben. Mit den Berichten sollte dargestellt werden, wo jeder Bereich steht, welche Aktivitäten bereits laufen und welche Aufgaben für das nächste Jahr formuliert werden können.

 

Herzlichen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes, die an der Zusammenstellung von Fakten beteiligt waren. Viele Diskussionen wurden geführt um sich dem Thema zu nähern.

 

Viele Diskussionen werden noch geführt werden müssen, damit der Einsatz der immer geringer werdenden finanziellen Mittel gezielter und differenzierter geleistet werden kann.

 

Wir stehen am Anfang eines langwierigen, aber sicher erfolgreichen Prozesses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Rahmenbedingungen

2.1. Chronologie

 

Das Bezirksamt engagiert sich seit vielen Jahren für Chancengleichheit. So wurden bereits 1999 sowohl durch das Bezirksamt Lichtenberg als auch durch das Bezirksamt Hohenschönhausen frauenpolitische Leitlinien (siehe Anlage 1 bzw. Anlage 2) beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass die Bezirksverwaltung sich dafür einsetzen wird allen Bürgerinnen und Bürgern

-          gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen,

-          gleichberechtigte Lebensbedingungen für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen stärker zu fördern und

-          dazu beizutragen, bestehende Benachteiligungen und Diskriminierung abzubauen.

 

Am 5. Juni 2001 hat das Bezirksamt Lichtenberg Beschlüsse zur Einführung des Gender Mainstreaming (siehe Anlage 3) gefasst:

-          Jedes Verwaltungshandeln ist hinsichtlich seiner unterschiedlichen Auswirkungen auf die Geschlechter zu überprüfen.

-          Dazu sind geeignete Statistiken zu entwickeln, die Daten dazu werden geschlechtsdifferenzierend erfasst und ausgewertet.

-          Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung sind zu Gender Mainstreaming weiterzubilden.

-          Der BVV wird jährlich in einem Gleichstellungsbericht des Bezirksamtes über die Ergebnisse berichtet. Dazu wird der “Leitfaden zum Gender Mainstreaming in der Berliner Bezirksverwaltung” (Version 0 von April 2001 - der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Berlins) genutzt.

-          Sollte das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nicht das von der Senatsverwaltung Frauen geplante Pilotprojekt zur Umsetzung des Gender Mainstreaming in der Berliner Bezirksverwaltung umsetzen, erklärt sich das Bezirksamt Lichtenberg bereit, ein solches Pilotprojekt durchzuführen.

 

In seiner Sitzung am 6. August 2002 präzisierte das Bezirksamt Lichtenberg dann den Beschluss vom Juni 2001 und legte fest, dass Schwerpunkte der Berichterstattung für den Gleichstellungsbericht Soziales, Bildung, Sport, Gesundheit, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sein werden.

 

Im Januar 2003 wurde festgelegt, dass das Bezirksamt Lichtenberg sich mit zwei Pilotprojekten in den Bereichen

Jugendförderung und Stadtplanung

in die Gesamtkonzeption des Berliner Senates zur “Einführung des Gender Mainstreaming in der Berliner Politik und Verwaltung” einbringen wird. Der ursprüngliche Beschluss, sich um das Pilotprojekt des Senates zu bewerben, wenn Marzahn-Hellersdorf nicht den Zuschlag bekommt, hatte sich durch den Vorschlag ein “Virtuelles Bezirksamt” zu bilden erübrigt.

 

Am 25.März.2003 wurde in der Sitzung des Bezirksamtes die Benennung von zwei Genderbeauftragten des Bezirksamtes, die Bezirkstadträtin Stadtentwicklung und der LuV-Leiter des Jugendamtes angeregt.

 

Das erste Gender-Training für Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung fand am 8. Mai 2003 statt. Daran haben die Bezirksbürgermeisterin, der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport, die Bezirksstadtträtin für Stadtentwicklung sowie die LuV-Leiter/innen von Stadtplanung, Jugend, Personal und Finanzen sowie des Steuerungsdienstes teilgenommen.

 

Am 16. Mai 2003 hat sich dann die bezirkliche Steuerungsrunde Gender-Mainstreaming (siehe Anlage 3) konstituiert. In dieser Steuerungsrunde, geleitet von der Bezirksbürgermeisterin, werden alle Aktivitäten zum Gender-Mainstreaming koordiniert.

 

 

2.2. Steuerungsrunde

 

Um den Prozess “Gender Mainstreaming” effektiv zu begleiten hat das Bezirksamt einen Steuerungsrunde berufen. Es gibt neun ständige Mitglieder:

 

-          Bezirksbürgermeisterin

-          die beiden Gender-Beauftragten, Bezirksstadträtin Stadtentwicklung und Leiter Jugendamt

-          Bezirksstadtrat Jugend, Bildung und Sport

-          Leiter Personal/Finanzen

-          Leiter Steuerungsdienst

-          Leiter Planen und Vermessen

-          die Gleichstellungsbeauftragte

-          ein Vertreter des BVV-Gleichstellungsausschusses

Geleitet wird die Runde von der Bezirksbürgermeisterin.

 

In diesem Gremium sollen notwendige Abstimmungen zu den Pilotprojekten stattfinden. Der Gender-Mainstreaming-Prozess des gesamten Bezirksamtes wird begleitet. Außerdem sollen Erfahrungen zu Gender Budgeting kommuniziert werden.

 

Damit soll gesichert werden, dass der Prozess nicht zum Stillstand kommt.

 

 

2.3. Pilotprojekte

 

Der Senat von Berlin hat zur Einführung des Gender Mainstreaming beschlossen, Pilotprojekte zu initiieren. Vier Senatsverwaltungen und acht Bezirksverwaltungen beteiligen sich daran. Der Rat der Bürgermeister hat beschlossen, ein “Virtuelles Bezirksamt” zu bilden, d.h. unterschiedliche Ämter unterschiedlicher Bezirksverwaltungen organisieren verschiedenste Pilotprojekte um Erfahrungen in möglichst allen Bereichen zu sammeln und dann sukzessive zu verallgemeinern.

 

Der Bezirk Lichtenberg wird sich mit zwei an der “Einführung des Gender Mainstreaming in der Berliner Politik und Verwaltung beteiligen: Jugendförderung und Stadtplanung.

 

Die Jugendförderung hat dazu eine Konzeption entwickelt und wird von März 2003 bis voraussichtlich August 2004 ein Projekt zum Thema Zusammenführung von Evaluation und Gender-Mainstreaming als durchgängiges Prinzip der Qualitätsentwicklung und -überprüfung für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen” durchführen. (siehe auch Seite 16, Pkt. 3.2.1.5)

 

Die Stadtplanung wird ein Pilotprojekt zur Einführung von Gender Mainstreaming “Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei städtebaulichen Fördermaßnahmen - Beirat Stadtumbau-Ost” organisieren. (siehe auch Seite 28, Pkt. 3.5). Ziel muß auch hier sein, im III. Quartal 2004 Ergebnisse bzw. Erfahrungen präsentieren zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1. Abteilung Bürgerdienste und Soziales

 

 

 

Das LuV Soziales betrachtet das Gender Mainstreaming als einen fortwährenden Prozess, deren konzeptionelle Realisierung als ein ständiger Ansatz im Verwaltungshandeln gesehen werden muss. Prinzipiell sollte aber nochmals, wie bereits in unserer Berichterstattung 2002, betont werden, dass eine rechtliche Gleichstellung aller vom LuV Betreuten gegeben ist. Die Grundlagen des BSHG, AsylbLG, GsiG, USG, BaföG und des AFPG sichern eine gezielte Hilfe des Einzelfalls und damit auch die Gleichstellung von Personen entsprechend ihres Anliegens.

 

Nach Diskussion in den Fachbereichen wurden folgende Schwerpunkte formuliert, deren Analyse im Sinne der sozialen Dimension des Gender Mainstreaming im Jahr 2003/2004 erfolgen wird:

 

 

·        Geschlechterspezifische Analyse der Angebote und Nutzer in den Begegnungsstätten, welche vom Bezirk vorgehalten werden

 

Derzeitig können dazu keine fundierten Aussagen getroffen werden. Entsprechende Voraussetzungen sind zu schaffen mit dem Ziel, die Angebote in den Begegnungsstätten auch nach den Kriterien der Geschlechterspezifik vorzuhalten.

 

 

·        Zuwendungen von bezirklichen Fördermitteln für freie Träger

 

In der Steuerung der Vergabe von Fördermitteln an sozio-kulturelle Zentren sollten zusätzlich zu den bis jetzt formulierten Vergabekriterien sowie der bisherigen Evaluierungskriterien von Projekten freier Träger, Vereinen und Verbänden auch Genderinteressen zur Anwendung kommen. Dieser Prozess ist mit den sozio-kulturellen Zentren des Bezirkes zu diskutieren und einzuleiten.

 

 

·        Geschlechterspezifische Analyse der Klientel in der “Sozialen Wohnhilfe”

 

Mit Errichtung einer Fachstelle Wohnungslose/Obdachlose im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung im Sozialamt zum Jahresanfang 2004 soll zukünftig die Basis auch für eine verbesserte Analyse und deren Auswertung der Betroffenen erfolgen.

 

Ein Brennpunkt einer jetzt schon festzustellenden Disparität wurde in dem vom Fachbereich 4 zu betreuenden Personenkreis – behinderte und pflegebedürftige Menschen und deren Familien – benannt, deren Beeinflussung durch eine einzelne Behörde nicht möglich ist, trotzdem (insbesondere infolge der politischen Dimension des Gender Mainstreaming) nicht ungenannt bleiben:

 

Die Aufgabe der Betreuung in den Familien mit behinderten und/oder pflegebedürftigen Angehörigen wird fast ausschließlich von Frauen übernommen. Diese Frauen sind damit gesellschaftlichen Benachteiligungen ausgesetzt. Dies äußert sich beispielsweise in einer gesellschaftlichen Isolierung, die einerseits durch fehlende Akzeptanz von Behinderung und eingeschränkter Leistungsfähigkeit, aber auch durch eine eingeschränkte Mobilität des zu betreuenden Menschen, die auf die jeweilige Pflegeperson übertragen wird, bedingt ist. Dadurch, dass in der Regel die Berufstätigkeit aufgegeben oder stark reduziert werden muss, folgt zusätzlich zur sozialen Isolation eine drastische Benachteiligung bei der sozialen Sicherung von pflegenden Frauen. Dies äußert sich u. a. in fehlenden Krankenversicherungen oder stark reduzierten Rentenansprüchen.

 

Diesen Umstand zu beseitigen kann nur durch gesamtgesellschaftliches Umdenken mit entsprechenden Konsequenzen innerhalb der sozialen Systeme erreicht werden.

 

Geschlechtsdifferenzierte Datenerfassung

 

Statistiken der im Sozialamt erfassten Daten*

 

 

Inhalt der Geschäftsstatistik

 

Empfänger

geschlechtsspezifische Erfassung

pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger in Seniorenheimen nach Pflegestufen des SGB XI und nach Heimträgern

 

SenGesSozV

nein

Empfänger von Pflegegeldern nach dem Gesetz über Pflegeleistungen

 

SenGesSozV

nein

Versorgung mit Wohnraum/Unterbringung durch die soziale Wohnhilfe der Bezirksämter einschl. der Unterbringung nach § 72 BSHG

 

SenGesSozV

ja

Mitteilung über drohenden Wohnungsverlust

 

SenGesSozV

nein

Vorbeugende Hilfen gem. § 15a BSHG bei drohendem Wohnungsverlust

 

SenGesSozV

nein

Jährliche Analyse der Sozialhilfeempfänger im Bezirk Lichtenberg

 

Bezirk

ja

Analyse demographischer Bezirksdaten

 

Bezirk

ja

Nutzeranalyse der bezirkl. Begegnungsstätten

 

Bezirk

ab 2004

 

*Die Hauptstatistiken zu den Sozialhilfeemfangenden nach den Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) außerhalb von Einrichtungen und Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL), Kurzzeitemfängern, Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldstatistik (besonderer Mietzuschuss) werden in Verantwortung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (SenGesSozV) und dem Statischen Landesamt ausgewertet auf Grundlage der aktuellen Datenbestände. Auf die Auswertungskriterien hat das Amt keinen Einfluss. Diese Statistiken fließen in amtliche Veröffentlichungen ein, werden aber auch für weitere Auswertungen innerhalb des Sozialamtes genutzt.

Weiterhin erfolgen statistische, nicht geschlechterdifferenzierte Erhebungen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2. Abteilung Jugend, Bildung und Sport

 

 

 

3.2.1 Schule, Bildung und Sport

 

Im Amt für Schule, Bildung und Sport erfolgt die geschlechterdifferenzierte Datenerfassung der

 

1.       Schülerzahlen je Klasse je Schule

2.       Mitglieder in Sportvereinen

3.       Teilnehmer je VHS-Kurs.

 

 

Künftig sollen auch folgende Daten getrenntgeschlechtlich erfasst werden:

-          Schulversäumnisanzeigen,

-          Unfallanzeigen,

-          Mitglieder in den bezirklichen Ausschüssen

-          Standortscharfe Nutzung der Sportanlagen.

 

Die geschlechtsspezifischen Unterschiede werden analysiert. Die dabei geltenden Kriterien für die jeweiligen Fachbereiche sind noch festzulegen.

 

Beispielhaft erfolgt eine Untersuchung für den Bereich Sport:

In der Vergangenheit wurden Entscheidungen für die Entwicklung von Sportanlagen im Regelfall in Abhängigkeit vom baulichen Zustand und dem Bedarf der Vereine getroffen, ohne zu betrachten, welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen damit verbunden sind. Der Anteil der Sportlerinnen bei den insgesamt ca. 22.000 in Vereinen organisierten Sportlern in den Lichtenberger Sportvereinen beträgt 39 Prozent.

 

Trotz solch erfolgreicher Frauenprojekte des Vereins Kietz für Kids Freizeitsport e.V. wie “PIA OLYMP”, die der Bezirk seit Jahren mit gutem Erfolg  unterstützt, sollte hier Ursachenforschung für die Ungleichgewichtung betrieben werden.

 

In einer bis Ende Oktober zu erstellenden Analyse wird der Fachbereich die standortscharfe geschlechtsspezifische Verteilung der Sportler auf allen Sportanlagen des Bezirkes untersuchen. Parallel dazu ist beabsichtigt, im Stadion Friedrichsfelde ein Projekt zu starten.

Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung der im Stadion vorhandenen Restflächen (Bitumenfläche, Kleinspielfelder) entsprechend dem tatsächlichen, an weiblichen Bedürfnissen orientierten Bedarf. Im Ergebnis dieses Projektes sollen Schlussfolgerungen für die Herangehensweise bei der Entwicklung der Sportanlagen im Gesamtbezirk gezogen werden.

 

 

 

3.2.2. Jugend

 

3.2.2.1 Förderung von jungen Menschen und Familien
(Fachbereich 1)

 

Die Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung ist im § 80 SGB VIII festgelegt, wobei nach § 79 SGB VIII der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Planungsverantwortung trägt.

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist die geschlechtsdifferenzierte Jugendarbeit auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 SGB VIII zu fördern. In diesem wird die Jugendhilfe nachdrücklich aufgefordert, bei der Gestaltung all ihrer Leistungen und Erfüllung ihrer Aufgaben ”die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.” Dieser in Form einer Generalklausel formulierte Auftrag verpflichtet alle Bereiche der Jugendhilfe, dies in ihren Arbeitsfeldern umzusetzen. Mädchenarbeit ist somit Querschnittsaufgabe.

 

Konkretisiert wird diese Aufgabe im Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) Dort heißt es im § 3: ”Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Problemlagen von Mädchen Jungen sind Leistungen so zu gestalten, dass sie der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen und helfen, Benachteiligungen abzubauen. Dazu sind auch geschlechtsspezifische Leistungen zu entwickeln und anzubieten.” und gemäß § 6 Abs. 2: ”Für Mädchen und junge Frauen sind zum Abbau von Benachteiligungen in ausreichendem Maße auch eigene Freiräume und Einrichtungen zu schaffen, in denen Selbständigkeit und Selbstverwirklichung entwickelt und gefördert werden können.”

 

Der § 6 Abs. 3 des AG KJHG führt unter anderem aus, dass ”übernommene Geschlechterrollen in Frage zu stellen und die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern” sind.

 

A) Personal im Fachbereich 1 (Stand vom 01.04.2003)

 

Im Fachbereich Allgemeine Förderung von jungen Menschen arbeiten 16 Mitarbeiter, davon 4 männlich und 12 weiblich. Damit sind 75 % der Mitarbeiter weiblich und 25% der Mitarbeiter männlich en Geschlechts.

 

Altersstruktur:

30 bis 35 Jahre  keiner

36 bis 45 Jahre  7                      davon 6 weiblich / 1 männlich      43,75%

46 bis 55 Jahre  8                      davon 5 weiblich / 3 männlich      50,00%

56 bis 65 Jahre         1                      davon 1 weiblich                                 6,25%

 

Bei den weiblichen Mitarbeitern sind 50% unter 46 Jahre und 50% 46 Jahre und älter. Bei den männlichen Mitarbeitern sind 25% unter 46 Jahre und 75% 46 Jahre und älter.

 

Ausbildung

Sozialarbeiter                                        2          davon            2 männlich

Gleichstellung    zum Sozialarbeiter         7          davon 6 weiblich / 1 männlich

In SA-Ausbildung befindlich                     1          davon 1 weiblich

Andere Ausbildung                                       6          davon 5 weiblich / 1 männlich

Im Fachbereich 1 haben alle Mitarbeiter (100%) eine ihrer Aufgabenspezifik entsprechende Ausbildung.

 

Fortbildung 2002

9 Mitarbeiterinnen, das sind 75%, absolvierten 26,5 Fortbildungstage. Das entspricht einem Durchschnitt von 2,9 Tagen je Mitarbeiterin.

2 Mitarbeiterinnen befinden sich im berufsbegleitenden Studium (die Studientage sind nicht als Fortbildungstage erfasst).

3 männliche Mitarbeiter, das sind 75%, absolvierten 18 Fortbildungstage, das entspricht einem Durchschnitt von 6 Tagen je Mitarbeiter.

1 Mitarbeiter befindet sich im berufsbegleitenden Studium (die Studientage sind nicht als Fortbildungstage erfasst).

 

Leitungsfunktionen

Im Fachbereich gibt es insgesamt 3 Leitungsfunktionen. Davon sind ist eine Leiterstelle (33,3) mit einer Frau und 2 Leiterstellen (66,6) mit Männern besetzt.

 

Einschätzung:

Im Fachbereich arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer.

Die Frauen sind jünger als die Männer.

Es sind sowohl die Frauen als auch die Männer entsprechend ihrem Tätigkeitsprofil ausgebildet.

Frauen und Männer nutzten Fortbildungen gleichermaßen. Männer absolvierten zahlenmäßig durchschnittlich mehr Fortbildungstage.

Es besetzen mehr Männer Leitungsfunktionen als Frauen. Diese Situation wird sich in absehbarer Zeit nicht ändern lassen.

 

B) Personal in den nachgeordneten Jugendfreizeit-
einrichtungen

 

In den nachgeordneten Jugendfreizeiteinrichtungen arbeiten 84 pädagogische Mitarbeiter, davon sind 57 weiblichen und 27 männlichen Geschlechts.

Das heißt, es sind 67,85% weiblich und 32,15% männlich.

 

Altersstruktur

30 bis 35 Jahre  21                     davon 17 weiblich /   4 männlich  25,0%

36 bis 45 Jahre  35                     davon 24 weiblich / 11 männlich  41,7%

46 bis 55 Jahre  21                     davon 13 weiblich /   8 männlich  25,0%

56 bis 65 Jahre           7                    davon   3 weiblich /   4 männlich        8,3%

 

Bei den weiblichen Mitarbeitern sind 71,93% unter 46 Jahre alt. 28,07% sind 46 Jahre und älter. Bei den männlichen Mitarbeitern sind 55,56% unter 46 Jahre alt. 44,44% sind 46 Jahre und älter.

 

Ausbildung

Sozialarbeiter                                          5 , davon   1 weiblich /   4 männlich

Gleichstellung zum Sozialarbeiter            10 , davon   7 weiblich /   3 männlich

In einer Sozialarbeiter-Ausbildung              4 , davon   4 weiblich

Erzieher                                                            40 , davon 30 weiblich / 10 männlich

Gleichstellung zum Erzieher                     4 , davon   2 weiblich /   2 männlich

Andere pädagogische Ausbildung              8 , davon   5 weiblich /   3 männlich

Andere Ausbildung                                       13 , davon   9 weiblich /   4 männlich

 

Nur die Position ”andere Ausbildung” hat keine adäquate Ausbildung. Das heißt, 84,21% der weiblichen Mitarbeiterinnen und 85,19% der männlichen Mitarbeiter sind entsprechend ihrer Tätigkeit ausgebildet.

 

Fortbildung 2002

54 weibliche Mitarbeiter, das sind 94,74%, absolvierten 358 Fortbildungstage, das sind durchschnittlich 6,6 Tage je Mitarbeiterin.

4 Mitarbeiterinnen befinden sich im berufsbegleitenden Studium (die Studientage sind nicht als Fortbildungstage erfasst).

27 männliche Mitarbeiter, das sind 100%, absolvierten 161 Fortbildungstage = durchschnittlich 6 Tage.

 

Leitungsfunktionen

In den nachgeordneten Jugendfreizeiteinrichtungen gibt es insgesamt 25 Leiter in Jugendfreizeiteinrichtungen. Davon sind 16 Leiterstellen = 64% mit Frauen und 9 = 36% mit Männern besetzt. Das entspricht der Prozentual dem Personalbestand

 

Einschätzung:

In den nachgeordneten Jugendfreizeiteinrichtungen arbeiten signifikant mehr Frauen als Männer.

Die Frauen sind jünger als die Männer.

Der Ausbildungsstand bei Frauen und Männern unterscheidet sich nur unerheblich.

Die Frauen nutzten Fortbildungen weniger als die Männer, absolvierten aber zahlenmäßig durchschnittlich gleichviel Fortbildungstage.

Frauen besetzen mehr Leitungsfunktionen als Männer. Das entspricht dem weiblichen Anteil am Gesamtpersonal.

 

 

Besucherzahlen

In den vergangenen Jahren gestaltete sich die Besucherstruktur, bezogen auf männliche und weibliche Besucher folgender Maßen:

 

 

Jahr

 

Gesamtbesucher

 

davon

weiblich

 

davon männlich

2000

285.484

45%

55%,

2001

260.884

48%

52%

2002

250.463

42%

58%

 

Einschätzung:

Die Verteilung zwischen männlichen Besuchern und weiblichen Besuchern hat sich in den vergangenen Jahren nur unerheblich verändert und kann als ausgeglichen gewertet werden. Im Einzelnen betrachtet liegt die Verteilung allerdings zwischen 25% weibliche Besucher und 98% weibliche Besucher in den Einrichtungen. Es muss angestrebt werden, dass in Einrichtungen, die von männlichen Besuchern dominiert werden die Mädchenarbeit verstärkt wird und den Einrichtungen, die von weiblichen Besuchern dominiert wird die Angebote auch für Jungen attraktiv gestaltet werden. Die Statistiken werden auch in den weiteren Jahren geführt, um die Entwicklung beobachten und ggf. notwendige Ableitungen zeitnah treffen zu können.

 

C) Geschlechtsspezifische Veranstaltungen / Projekte /
 Einrichtungen

 

Folgende Einrichtungen arbeiteten 2002 / 2003 schwerpunktmäßig  nach § 9 SGB VIII im Bereich  Mädchenarbeit

 

·        PIA Olymp, Kietz für Kids Freizeitsport e.V. (senatsgefördert)

·        Kreafithaus Athene, VSJ e.V. (bezirklich und senatsgefördert)

·        Mädchentreff, IN VIA GmbH (bezirklich gefördert)

·        Pro-Fi-Haus,  Sozialdiakonische Jugendarbeit im Verbund (bezirklich gefördert)

·        Mädchennotdienst, EJB und Wildwasser e.V. (über Platzgeld finanziert)

 

Folgende einrichtungsübergreifende Projekte organisierte der Fachbereich Allgemeine Förderung von jungen Menschen im Jahr 2002:

 

·        am 08.06.2002 der Mädchenaktionstag

·        am 09. und 10.11.02 der Berufsworkshop für Mädchen

·        Im Rahmen des Feriensportprogramms jeweils in den Oster- und Sommerferien ein Mädchensporttag, an dem alle Jugendfreizeiteinrichtungen teilnehmen können.

 

 

Die mädchenspezifisch arbeitenden Einrichtungen führten Projekte und Angebote durch, Beispiele:

 

·        IN VIA à Frühjahrsfest; Holzwerkstatt, Naturkosmetik, Massagespaß etc.

·        PIA Olymp à Talente-Show am 24.05.02, Sportangebote, Beratung etc., Frühjahrsfeste

·        Pro-Fi-Haus àFahrten für Mädchen, Feuerswinging, Feste etc.

·        Kreafithaus ”Athene” à Sportangebote, Kletterfelsen, Kreativangebote

 

Der Kinder- und Jugendklub ”Magdalena” des Caritasverbandes Berlin arbeitet mit der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Lichtenberg als erste Jugendfreizeiteinrichtung speziell an einem Gender-Mainstreaming-Projekt.

 

Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Mädchenarbeit trifft sich regelmäßig (ca. alle 6 Wochen).

 

In allen öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen und in allen Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft wird im offenen Bereich koedukativ gearbeitet.

 

Zusätzlich bieten 11 von 25 öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen (das sind 44%) und 11 Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft spezielle Mädchenarbeit an. Das bedeutet, dass pro Woche ein Mädchentag oder spezielle Projekte durchgeführt werden. Von den 11 Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft werden 9 finanziell und/oder mietentgeltfrei vom Jugendamt gefördert.

 

 

D) Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe

 

Im Jahr 2003 stehen 1,28 Mill. € zur Förderung der freien Träger zur Verfügung. Davon werden 38.174 € ausschließlich für 2 Mädchenprojekte vergeben, das sind 3% der Gesamtsumme.

Unabhängig davon bieten 4 über Zuwendungen geförderte Jugendfreizeiteinrichtungen spezielle Mädchenprojekte im Rahmen ihres Projektes an. Insgesamt sind das 6 von 24 über Zuwendungen geförderten Projekten (das sind insgesamt 25%).

Prozentuale Angaben wie viele Mittel insgesamt für welches Geschlecht aufgewendet werden sind auf Grund der Zuwendungsvergabe und der Produktdefinition derzeit nicht möglich.

 

E) Modellprojekt des Fachbereiches Allgemeine Förderung von jungen Menschen

 

”Zusammenführung von Evaluation und Gender-Mainstreaming als durchgängiges Prinzip der Qualitätsentwicklung und –überprüfung für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen”

 

Ziel des Projektes:

Zusammenführung von Evaluation und Gender-Mainstreaming als durchgängiges Prinzip der Qualitätsentwicklung und –überprüfung für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen des Bezirkes Lichtenberg.

 

Zeitraum des Projektes:

Beginn 03/2003

 

Gründung einer AG Gender-Mainstreaming bei Jug 1

erfolgte am 10.03.2003

 

Orientierungsphase bis Juni 2003

-          Literaturstudium und Recherche

-          Besuch von Fortbildungen und Informationsveranstaltungen

-          Einbindung von Fachleuten

 

Umsetzungsphase ab Juni 2003

-          Schaffung der Rahmenbedingungen

-          Vorstellung des Projektes im Jugendhilfeausschuss

-          Erteilung eines konkreten Auftrages zur Zusammenführung von Evaluation und Gender-Mainstreaming durch den Jugendhilfeausschuss

 

ab September 2003

-          Inhaltliche/fachliche Arbeit am Projekt

-          Erarbeitung von Indikatoren zur Bestimmung der Umsetzung von Gender- Main­streaming

-          Aktivierung der AG Evaluation und dortige Einbindung der Indikatoren in das bestehende Evaluationsverfahren

-          Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Einführung des neuen Verfahrens für das Jahr 2004

 

Abschlussphase ab Januar 2004

-          Beginn der Durchführung der Evaluation einschließlich der Überprüfung der Indika­toren gemäß Gender-Mainstreaming

-          Auswertung der Evaluation

 

Auswertungsphase ab Mai 2004

Auswertung des Modellprojektes

 

Ende des Modellprojektes August 2004

Erstellung eines Abschlussberichtes

3.2.2.2 Tagesbetreuung von Kindern (Fachbereich 2)

 

A) Personal im Fachbereich 2

 

Im Fachbereich 2 Tagesbetreuung von Kindern im Jugendamt des Bezirkes Lichtenberg ist der Frauenanteil außergewöhnlich hoch..

Die Personalstruktur im Fachbereich 2 stellt sich zur Zeit wie folgt dar:

 

 

 

Fachbereich

 

Angestellte im Erzieherdienst

 

MTV-Bereich

Arbeiterinnen/Arbeiter

Beschäftigte gesamt

22

875

197

davon weiblich

22

875

194

           männlich

0

0

3

 

Das Jugendamt wird sich bei zukünftigen Stellenbesetzungen auch aus pädagogischen Gründen männliche Erzieher bevorzugt einstellen.

 

 

B) Förderung des gleichberechtigten Miteinander von Mädchen und Jungen in den Kindertagesstätten

 

Die Kindertagesstätten bieten Möglichkeiten, die Kinder ganztägig zu fördern. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder  im Alter von 0 bis 12 Jahren. Die Tageseinrichtungen ergänzen und unterstützen die Erziehung der Kinder in der Familie. Dabei sorgen die Einrichtungen für gleiche Entwicklungsmöglichkeiten im Tages­ablauf von Mädchen und Jungen und erziehen sie zu Toleranz gegenüber anderen Men­schen, Kulturen und Lebensweisen.

Ziel der Arbeit in den Kindertagesstätten ist es, darauf zu achten, das in der gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsarbeit von Jungen und Mädchen den Bedürfnissen beider Geschlechter entsprochen wird und keine Ausgrenzungen stattfinden.

 

 

3.2.2.3 Amt psychosoziale Dienste

 

Für den Fachbereich 3 – Psychosoziale Dienste – bedeutet Verwaltungshandeln insbesondere die Beratungstätigkeit im Rahmen der Erziehungs- und Familienberatung sowie der Pädagogisch- Psychologischen Fachberatung für Kindertagesstätten. Für beide Tätigkeitsbereiche ist die Berücksichtigung der Geschlechter ein zentrales inhaltliches Arbeitsthema.

 

Erziehungs- und Familienberatung (EFB) als unmittelbar für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien zugängliches Beratungs- und Therapieangebot bei familienbezogenen Konfliktlagen und Entwicklungsproblemen beinhaltet per se die Frage der Geschlechtlichkeit der Menschen und ihre Bedeutung für soziale Beziehungen. Häufig ist diese Frage das zentrale Thema der Beratung, häufig auch ein mittelbares Thema.

 

Die Frage der Geschlechtlichkeit findet sich sowohl in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen als auch in der elterlichen Paarbeziehung und anderen familialen und außerfamilialen Beziehungskonstellationen als wichtiges Thema. Der Zugang zu diesem Thema ist in der Beratung jedoch kein pädagogischer, es wird kein normatives Idealbild von Geschlechtern und Geschlechterverhältnissen vermittelt, sondern der Zugang erfolgt über persönliche Fragen und Konfliktlagen als individuelle Entwicklungsförderung für Einzelpersonen bzw. Familien.

 

In der pädagogisch- psychologischen Fachberatung für Kindertagesstätten (PPF) gilt analog, dass die Geschlechterfrage grundsätzlich einen relevanten Aspekt der Beratungs- und Fortbildungstätigkeit darstellt. Dies gilt sowohl in der Einzelberatung von Kita- Erzieherinnen als auch in der Fortbildung und speziellen pädagogischen Projekten wie z.B. der Lernwerkstatt.

 

1. Rechte:[1]

Wichtigste Rechtsgrundlage ist das  SGB VIII sowie das AG KJHG.

2. Teilhabe:

EFB: Im Anmeldekontext ist der Zugang durch Mütter nach wie vor dominierend: 61,0% der Fälle wurden im Jahr 2002 durch Mütter angemeldet, 9,2% durch Väter und 8,6% durch beide Eltern gemeinsam (Rest: andere Zugänge). Von den vorgestellten Kindern waren 47,4% Jungen und 52,6 % Mädchen. Diese Relationen sind langjährig relativ konstant (abweichend von Angaben in der Fachliteratur, nach denen deutlich mehr Jungen als Mädchen als verhaltensauffällig gelten – dies spricht für den familienbezogenen Zugang in der EFB und eine große Aufmerksamkeit auch für die häufig defensiveren und ”unauffälligeren” Störungsbilder von Mädchen).
Es gibt auch spezifische Gruppenangebote, etwa Mädchengruppen oder Vätergruppen. Als besonders wirksam erweist sich der individuelle Zugang im Rahmen kon­kreter Einzelfallberatung, häufig gelingt durch aktives Zugehen auch der Zugang zu zunächst nicht motivierten Bezugspersonen. Nach unseren Erfahrungen sind bei ca. 40 bis 50 % der Fälle Väter direkt am Beratungsprozess beteiligt. Die im KJHG vorgeschriebene Bundesjugendhilfestatistik ermöglicht jedoch keine exakten Angaben darüber, in wie vielen Fällen Mütter bzw. Väter in eine Beratung einbezogen werden.

PPF: Die Adressaten der Leistung sind Erzieherinnen in bezirklichen Kitas. Sie kommen damit indirekt den in den Kitas betreuten Kindern sowie deren Eltern zugute.

 

3. Ressourcen:

Personal ist die zentrale Ressource für diese Tätigkeit. Kenntnisse und Fähigkeiten, geschlechtsspezifische Aspekte in der Beratungsarbeit zu berücksichtigen, sind mit den vorliegenden Grund- und Zusatzqualifikationen gegeben.


Es ist in der EFB notwendig, sowohl weibliches wie männliches Beratungsfachpersonal einsetzen zu können. Dabei ist der Schlüssel von 2 männlichen zu 8 weiblichen Fachkräften nicht ausreichend und kann in geringem Rahmen durch Honorarkräfte ausgeglichen werden.


In der PPF sind ausschließlich weibliche Fachkräfte tätig, die ausschließlich weibliche Erzieherinnen beraten, welche wiederum zu etwa gleichen Teilen männliche und weibliche Kita- Kinder erziehen. Auf das Fehlen männlicher Erzieher kann hier nur hin­gewiesen werden.

 

4. Werte/ Normen


Neben der Selbstreflexion der eigenen Haltung zur Geschlechtlichkeit ist hier der Respekt vor der Haltung von Kindern, Jugendlichen, Müttern und Vätern vordringlich.
Es geht dabei in der Erziehungsberatung weniger um Bildungsvermittlung (Ausnahme sind spezielle Familienbildungsangebote für Familien, in denen z.B. sexueller Missbrauch oder Vernachlässigung das Problem sind), sondern um Unterstützung in der eigenen Entwicklung und in der Gestaltung von guten sozialen Beziehungen auch unter Aspekten des Geschlechts. In der Fachberatung für Kitas bedeutet Fortbildung zuerst Sensibilisierung für die Relevanz der Geschlechterfrage im erzieherischen Alltag sowie die Selbstreflexion der Erzieherinnen sowie die Vermittlung von Möglichkeiten der Umsetzung im Kita-Alltag.

 

5. Maßnahmen

-  EFB: Beteiligung von Vätern fördern
Termin: laufend

 

-  PPF: einrichtungsübergreifende Fortbildung zum Thema ”geschlechtsspezifische Erziehung”
Termin: Herbst 2003

 

-  Fortbildung für Fachkräfte, z.B. über Sozialpädagogische Fortbildungsstätte ”Jagdschloss Glienicke”
Termin: 2003

3.2.2.4 Familienunterstützende Hilfen (Fachbereich 4)

 

Der Fachbereich 4 untergliedert sich in die folgenden vier Fachdienste:

 

Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung,

Sozialpädagogischer Dienst,

Hilfen zur Erziehung und

Materielle Hilfen

 

Von den ca. 220 Mitarbeitern sind fast 90% des Personals weiblich. Dies entspricht der beruflichen Ausrichtung in helfenden Berufen allgemein. Bezogen auf die Personalauswahl und Personalführung hat dies die Konsequenz, dass zwar im Sinne einer Gleichbehandlung insbesondere bei Neueinstellungen auf ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen geachtet wird, aber eine rein zahlenmäßige Gleichstellung auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten ist.

 

Die Besetzung von Leitungspositionen ist für Frauen und Männer gleichermaßen zugänglich. Unterschiede in der Bezahlung machen sich nicht am Geschlecht fest, sondern richten sich nach der Stellenbewertung.

 

Eine Schulung der Führungskräfte zu Gender Mainstreaming ist noch nicht erfolgt. Zu Fragen der Gleichstellung und Gleichbehandlung auf Mitarbeiterebene ist bereits während der Ausbildung in sozialen Berufen ein entsprechender Schwerpunkt enthalten. Zur Gleichbehandlung von Bürgeranliegen wird in allen Fachdiensten des Bereiches festgestellt, dass Frauen wie Männer in erster Linie als Mütter und Väter bei uns vorsprechen und in dieser Rolle auch wahrgenommen werden wollen. Dabei stehen innerhalb des Beratungskontextes die Interessen der Kinder im Vordergrund Hinweise oder Beschwerden zur Verletzung des Gleichstellungsgrundsatzes sind aus den vergangenen Jahren nicht bekannt.

 

A) Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

 

Im Bereich Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung sind 66 Frauen und 6 Männer beschäftigt, davon sind 11 Frauen und 3 Männer in Führungspositionen.

 

In diesem Fachdienst werden vorwiegend alleinerziehende Mütter betreut, so dass die MitarbeiterInnen mit den Problemen der alleinerziehenden Mütter im Bezirk Lichtenberg vertraut sind und Unterstützung geben. Dies bezieht sich auf die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen den anderen Elternteil, die Klärung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft sowie auf die ausführliche Beratung bei einer Beantragung von zusätzlichen Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Hilfe zum Lebensunterhalt usw..

 

 

B) Sozialpädagogischer Dienst und Hilfen zur Erziehung

 

In den Bereichen Sozialpädagogischer Dienst und Hilfen zur Erziehung wenden sich alle Angebote des Jugendamtes von Beratung über Krisenintervention bis zu den Hilfen zur Erziehung an Frauen und Männer in ihren Rollen als Mütter und Väter gleichermaßen.

 

Alle geben neben der Zielgerichtetheit auf das Kind den Erwachsenen die Möglichkeit, sich und ihr Handeln zu reflektieren und neue Lösungsansätze zu finden. Dabei verpflichten die Sozialpädagogischen Dienste die BürgerInnen nicht zu bestimmtem Verhalten; sie begleiten Prozesse, an deren Ende die Familie ohne Hilfe vom Staat zurechtkommen soll.

 

Von hoher Bedeutung in der Arbeit sind der Umgang mit Themen wie Gewalt, Vernachlässigung, sexueller und emotionaler Missbrauch. Überproportional sind Männer Täter. Die Tätigkeit in diesem Arbeitsfeld ist wie die o.g. auf das Wohl des Kindes ausgerichtet. Es werden dabei Frauen, Kindern, Jugendlichen und auch vereinzelt Männern Möglichkeiten des Schutzes und des Umgangs mit dem Thema aufgezeigt. Während es übrigens einen speziellen Mädchennotdienst gibt, existiert ein solcher für Jungen nicht.

 

Relativ hoch ist der Anteil von Familien, in denen Abhängigkeiten und Süchte die Familienstruktur prägen. Frauen und Männer werden gleichermaßen beraten, welche Bedeutung ihre Problematik für die Atmosphäre der Familie und besonders für die Entwicklung der Kinder hat.

 

In der täglichen Arbeit nehmen die SozialarbeiterInnen wahr, dass in der Beratung zu Trennung, Scheidung und Umgang Frauen und Männer unterschiedliche Lösungsstrategien in der Konfliktbewältigung bevorzugen. Frauen verhalten sich eher kompromissbereit und Männer kämpferischer.

 

Es wird deutlich, dass bei den Hilfen zur Erziehung Mädchen überproportional Kriseninterventionen und Jungen die Jugendgerichtshilfe oder auch die Jugendberufshilfe in Anspruch nehmen.

 

 

C) Fachdienst Materielle Hilfen

 

Der Fachdienst Materielle Hilfen besteht aus den Bereichen

 

-          Hilfe zum Lebensunterhalt/ Dienstgebäude Große-Leege-Straße 103 (7 Sachbearbeiterstellen),

-          Hilfe zum Lebensunterhalt/ Dienstgebäude Magdalenenstraße 19 (13 Sachbearbeiterstellen),

-          Eingliederungshilfe / Pflegegeld für behinderte junge Menschen (3 Sachbearbeiterstellen),

-          Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (4 Sachbearbeiterstellen),

-          Kosteneinziehung in abgeschlossenen Fällen (3,5 Sachbearbeiterstellen).

 

Alle Leitungspositionen (Fachdienstleitung, 3 Gruppenleiter) und die Anwendungssystemberaterstelle werden von weiblichen Dienstkräften wahrgenommen. In der Sachbearbeitung sind alle Stellen außer einer im Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt / Dienstgebäude Magdalenenstraße mit Frauen besetzt.

 

In den Bereichen Hilfen zum Lebensunterhalt werden alleinerziehende Mütter mit ihren minderjährigen Kindern sozialhilferechtlich betreut, sofern für ein Kind beim Jugendamt / Jug 4 Fachdienst Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung eine Vormundschaft, Beistandschaft oder Pflegschaft existiert. In der Familie in ehelicher Gemeinschaft zusammen lebende Lebenspartner erhalten hier ebenso Sozialhilfe. Im Gegensatz zu den im Leitfaden[2] unter Punkt 3.2. getroffenen Aussagen ist im Jugendamt wegen des betreuten Personenkreises der Haushaltsvorstand in der Sozialhilfe die Kindesmutter.

 

Insofern ist die Teilhabe von Frauen an der Sozialhilfe in diesen Fällen relativ klar. Sie erhält auch die höhere Sozialhilfe und kann in der Regel kontrollieren, wie und für wen das Geld ausgegeben wird.

 

Alleinerziehende Mütter werden im Zusammenhang mit der Hilfe zur Arbeit nach §§ 18 ff BSHG in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt in Ausbildung oder Beschäftigung (gemeinnützige und zusätzliche Arbeit, Arbeitsstellen mit Lohnkosten- bzw. Festkostenzuschüssen) vermittelt. Voraussetzung dafür ist, dass die geordnete Erziehung der Kinder nicht gefährdet ist (z.B. Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern in der Kita oder in der Tagespflege).

 

Bei den Maßnahmen zur Eingliederung behinderter junger Menschen nach § 40 BSHG sind keine geschlechtsspezifischen Unterschiede zu verzeichnen. Einzelfallhilfen oder auch stationäre Hilfen fördern den behinderten jungen Menschen und sollen seine Teil­habe am Leben in der Gemeinschaft erleichtern. Sie entlasten aber gleichzeitig die (alleinerziehenden) Müttern, die in der Regel die Hauptlast in der Betreuung des behin­derten jungen Menschen in der Familie tragen.

 

Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz werden in der Regel durch die Mutter beantragt, die in überwältigender Mehrheit auch die gesamte Elternzeit in Anspruch nimmt. Wechsel in der Elternzeit und beim Bezug von Erziehungsgeld zum Kindesvater stellen immer noch eine große Ausnahme dar. Oft nutzen Väter die Elternzeit zur Betreuung des Kindes wenn sie arbeitslos sind, die Kindesmutter jedoch Arbeit hat.

Statistische Erhebungen zur Leistungsgewährung in den genannten Bereichen erfolgen geschlechtsdifferenziert.

 

In der Kosteneinziehung in abgeschlossenen Fällen werden offene Forderungen, die in den anderen Bereichen dieses Fachdienstes sowie im Fachdienst Hilfen zur Erziehung /Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe von Schuldnern nicht abschließend erhoben werden konnten, weiter bearbeitet. Statistische Erhebungen, ob diese Schuldner überwiegend Frauen oder Männer sind, liegen aktuell nicht vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.3. Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Die Abteilung Stadtentwicklung, Fachbereich Stadtplanung wird ein Pilotprojekt Gender Mainstreaming im “Virtuellen Bezirksamt” durchführen :

 

“Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei städtebaulichen Fördermaßnahmen - Beirat Stadtumbau-Ost”

 

In der bisherigen Diskussion über die Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte in den Tätigkeitsfeldern des Fachbereichs Stadtplanung war bisher vordringlich eine Reflektion über die Bauleitplanung, insbesondere über die Bearbeitung von Bebauungsplänen erfolgt. Dazu wurde, wie auch in anderen Bezirken, der Vorschlag zur Installation eines Gleichstellungs- bzw. Frauenbeirats erörtert, der seine Empfehlungen zur Unterstützung der politischen Gremien abgeben sollte.

 

Die technisch und bauplanungsrechtlich geprägten und daher in der Regel abstrakten Inhalte von Bebauungsplanentwürfen im Vorfeld der Schaffung von Rechtsverordnungen sind häufig nicht ausreichend konkret, um eine Reflektion auf gleichstellungsrelevante Aspekte zu ermöglichen. Auf Festsetzungen zu Grün- und Straßenverkehrsflächen, bei denen Flächenaufteilung und Gestaltung grundsätzlich nicht Gegenstand der Bauleitpläne ist, sei hingewiesen.

Die wenigen Fälle, in denen detaillierte Vorhaben zur rechtlichen Umsetzung gelangen sollen wie vorhabenbezogene Bebauungspläne mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan bilden dabei eine Ausnahme.

Erheblich effektiver für die Einbeziehung gleichstellungsabhängiger Positionen sind die detaillierten Entwurfsplanungen zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Im Fachbereich Stadtplanung sind dazu zur Zeit insbesondere die Planungen von Aufwertungsmaßnahmen im  Förderprogramm Stadtumbau-Ost zu nennen.

 

Im Rahmen dieser Förderprojekte ist sowohl im Planungsprozess durch Einbeziehung der Betroffenen als auch durch die beabsichtigte Bildung eines Beirats für Stadtumbau eine stärkere Berücksichtigung von gleichstellungsrelevanten und Gender-Mainstreaming Aspekten zu erwarten. Der geplante Projektbeirat soll im Herbst 2003 berufen werden. Zur Konstituierung wird dem Gremium ein Entwurf einer Geschäftsordnung zur Diskussion übergeben. Vorher wird der Entwurf in der bezirklichen Steuerungsrunde Lichtenberg behandelt. Über die konkrete Arbeitsweise entscheidet der Projektbeirat eigenständig. Für die Geschäftsstelle werden Mittel des Pilotprojektes auf Landesebene beantragt.

 

Von seiten des Bezirksamtes sollen dem Beirat beratend zur Seite stehen:

 

-          VertreterIn der Stadtplanung

kontinuierlich

-          Gleichstellungsbeauftragte

kontinuierlich

-          Stadtteilmanagement

bei Bedarf

-          VertreterIn anderer Abteilungen

bei Bedarf

 

In der Geschäftsordnung sind Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Beirates zu regeln.

 

Aufgaben und Arbeitsweise

-          Begleitung von baulichen Aufwertungsmaßnahmen, die durch das Programm Stadtumbau Ost finanziert werden, und Beratung des Bezirksamtes unter Gender-Mainstreaming-Aspekten (Maßnahmeauswahl, Planungskonzept, Umsetzung, Bürgerbeteiligung)

-          Einbringung gender-relevanter lokaler Ausgangsbedingungen und Bedürfnisse in die Diskussion der Fördermaßnahmen

-          Mitwirkung an Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit

-          Teilnahme der/des Beiratsvorsitzenden an der Steuerungsrunde Stadtumbau-Ost

 

Zusammensetzung

Aufgrund der Tatsache, dass im Bezirk fünf Fördergebiete Stadtumbau bestehen, sollte der Beirat aus zwei Gruppen bestehen:

-          eine vorrangig inhaltlich orientierte für den Gesamtbezirk (Kernbeirat) und

-          eine jeweilige gebietsspezifische Gruppe (Gebietsbeirat, Zusammenfassung ggf. möglich).

 

Das Plenum wird aus dem Kernbeirat und den max. fünf Gebietsbeiräten gebildet. Im einzelnen streben wir Zusammensetzung an:

 

Kernbeirat:
Vertreterin des Frauennetzwerkes
VertreterIn des Seniorenbeirates
VertreterIn des Behindertenbeirates
VertreterIn der Lokalen Agenda
VertreterIn der BVV
VertreterIn des Fahrgastbeirates
evtl. VertreterIn des Kinder- und Jugendparlamentes
VertreterIn einer wissenschaftlichen Institution

 

Gebietsbeirat:
lokale Vertreterin des Frauennetzwerkes
mind. Zwei VertreterInnen der Bewohnerschaft
VertreterIn lokaler Wohnungsunternehmen
VertreterIn lokaler freier Träger

 

Geschäftsstelle
Abt. Stadtentwicklung, möglichst mit externer Unterstützung

 

Zeitrahmen
Berufung des Beirates 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.4. Abteilung Umwelt und Gesundheit

 

 

In der Tätigkeit des Gesundheitsamtes - insbesondere in den Bereichen Gesundheitshilfen und Gesundheitsförderung  ist die Beachtung der geschlechtsspezifischen Unterschiede und deren Relevanz für die Angebote und Leistungen unabdingbarer Bestandteil.

 

Frauen und Männer zeigen deutlich andere Verhaltensweisen im Hinblick auf Beteiligung, Annahme von Hilfen und Angeboten, sie zeigen andere Wertehierarchien und ein anderes Normverhalten. Die Unterschiede zeigen sich schon im Kindesalter hinsichtlich der Krankheitsverläufe bei psychischen und sozialen Störungen.

 

Es ist wichtig, dass die Teams in den Beratungsstellen/Diensten nicht nur multiprofessionell arbeiten, sondern auch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen MitarbeiterInnen bestanden werden muss. In der personellen Zusammensetzung der einzelnen Teams bestehen in fast allen unserer Beratungsstellen/Dienste Ungleichgewichte zu Ungunsten der männlichen Mitarbeiter.

 

Insbesondere aus dem Fehlen von männlichen Sozialarbeitern resultieren gewisse Disproportionen z.B. im Zusammenhang mit Zwangsmaßnahmen bei gewalttätigen Klienten, aber auch im Rahmen der Gestaltung der Zusammenarbeit in den Teams.

 

So werden die Arbeitsaufgaben z. B. in der Beratungsstelle für Alkohol- u.a. Suchtkranke von mehr weiblichen Mitarbeiterinnen (aktuell 9 weibliche ,1 männlicher Mitarbeiter) bewältigt, ein höherer “Männeranteil” wäre aber günstiger.

 

Ziele und Themenschwerpunkte

 

Geschlechtsspezifische Datenerfassung und Analyse ist in den Beratungsstellen und Diensten mit gesundheitsfördernden Angeboten und gesundheitlichen Hilfen eine Selbstverständlichkeit.

 

3.4.1.   Schwerpunkte für behinderte, chronisch kranke und
krebskranke Menschen

 

-          behinderte, krebskranke und chronisch kranke Frauen besuchen öfter Selbsthilfe-Gruppenangebote - diesem Fakt muss mit entsprechenden Angeboten Rechnung getragen werden.

 

-          Frauen übernehmen trotz teilweiser schwerer Erkrankung noch Verantwortung für ihre Männer ® hier besteht die Notwendigkeit, Frauen vor Überforderung zu schützen, zu entlasten und auf Hilfe aufmerksam zu machen.

 

-          Bereithaltung von ergänzenden Therapieangeboten bei Krebserkrankungen, da Frauen aktiver an ihrer Gesundung mitwirken wollen.

 

-          Sensibilisierung der Männer für das Achten auf Symptome des eigenen Körpers, Stärkung des Gesundheitsbewusstseins durch öffentlich wirksame Veranstaltungen und Information.

 

 

3.4.2 Schwerpunkte für psychisch Kranke und Suchtkranke

 

-          Suchtarbeit ist immer verbunden mit geschlechtsspezifischer Arbeit.

 

-          Angebote werden für homogene Gruppen (nur Männer, nur Frauen) und als gemischt-geschlechtliche Gruppen angeboten.

 

-          Angehörigenarbeit ist überwiegend “Frauenarbeit” - dabei ist das Ziel, Co-Verhalten aufzudecken und alternative Verhaltensweisen zu erarbeiten.

 

-          Die Auswahl von Mitarbeitern muss zukünftig einen höheren “Männeranteil” ermöglichen, da viele Probleme des Verhaltens Suchtkranker für männliche Mitarbeiter besser zu bewältigen sind.

 

 

3.4.3 Hilfen für psychisch Kranke

 

-          Gesprächstherapiegruppen als “Gemischte Gruppen” als Wirkprinzip, da notwendig und realistisch.

 

-          Professionelle Moderation der Therapiegruppen muss von einem Therapeuten-Paar wahrgenommen werden.

 

 

3.4.4 Hilfen und Gesundheitsförderung für Kinder
und Jugendliche

 

Zahngesundheit

In der Jugendzahnklinik wird mit Einführung der neuen zahnärztlichen Software “Oktoware” möglich sein, die Vorsorgeergebnisse, und alle Untersuchungsergebnisse nach Geschlecht auszuwerten. Es ist uns dann möglich, nach Erhebung der geschlechtsspezifischen Daten, ggf. besondere Maßnahmen geschlechtsdifferenziert einzuleiten.

 

Behinderte Kinder und Jugendliche

Im sonderpädagogischen Förderzentrum werden Kinder und Jugendliche im Sinne eines ganzheitlichen Menschenbildes medizinisch- therapeutisch betreut. Der Anteil von Jungen und Mädchen beträgt ca. 2:1.

Gerade in der pflegerischen Behandlung müssen besonders Schamgefühle und die Wahrung der Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen beachtet werden.

 

Durch räumliche Trennung der Jungen und Mädchen versuchen wir, dem gerecht zu werden. Die beschäftigten Mitarbeiter sind, mit Ausnahme eines Krankenpflegers und eines Physiotherapeuten, der in der Schule für geistig Behinderte arbeitet, vorwiegend weiblich

 

Bei der pflegerischen Behandlung versuchen wir den Krankenpfleger bei den älteren männlichen Jugendlichen einzusetzen. Dies ist bei der Vielzahl der Tätigkeiten jedoch nur bedingt möglich.

 

Im Bereich der Physiotherapie werden in einzelnen Gruppen spezifische Inhalte für Jungen angeboten. Im medizinisch-therapeutischen Team sind die beiden männlichen Mitarbeiter in die Mehrzahl von weiblichen Kolleginnen gleichberechtigt integriert. Es herrscht eine ausgesprochene kollegiale Atmosphäre.

 

Insgesamt wird darauf geachtet, die spezifischen, subjektiven Eigenheiten jedes Kindes zu beachten und mit ihm individuell zu arbeiten. Wir verstehen unsere Arbeit als Förderung der physischen, psychischen und geistigen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Wir betrachten die körperliche, psychische und geistige Entwicklung des Kindes als eine sich gegenseitig beeinflussende dialektische Einheit. Dem entsprechend wird der jeweils subjektive, besondere Schwerpunkt sich danach richten, welcher individueller Förder- und Therapiebedarf für das Kind gegenwärtig notwendig ist.

 

Sozialpsychiatrische Hilfen für Kinder und Jugendliche

Auch die Bewältigungsstrategien in Krankheits- und Konfliktsituationen werden nicht nur durch Altersunterschiede, sondern auch teilweise in erheblichem Maße durch das Geschlecht geprägt. Die Differenzen auf der emotionalen und rationalen Ebene sind nicht ausschließlich sozialkulturell sondern auch genetisch verursacht.

 

Die teilweise zu beobachtenden Versuche, diese Unterschiede zu nivellieren, sind unwissenschaftlich und kontraproduktiv und stellen das Recht auf Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau nicht in Frage.

 

Aus diesen Gründen ist es in der Kinder- und Jugendpsychiatrie wichtig, nicht nur multiprofessionell zu arbeiten, sondern auch auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Mitarbeitern zu bestehen.

 

 

 

 

Aufklärung und Prävention von Jugendlichen

-          Geschlechtsspezifische Arbeit erfolgt in unserem Team bei der sexualpädagogischen Gruppenarbeit mit Schülern. Nach gemeinsamer Themeneinführung werden die Thematiken in getrennten Gruppen (Mädchen und Jungen) bearbeitet. Hier finden auch die unterschiedlichen Geschlechter- und Moralvorstellungen ausländischer Jugendlicher Beachtung (Stichworte: Beschneidung, Jungfräulichkeit etc.)

 

-          In unserer Beratungsstelle ist die Akzeptanz anderer Lebensweisen (Homosexualität, Bisexualität) und die ständige Auseinandersetzung damit (u. a. Mitarbeit in entsprechenden Arbeitskreisen) Grundlage unserer Arbeit. In der Beratungstätigkeit wird damit völlig offen umgegangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.5. Abteilung Wirtschaft und Immobilien

 

 

Zu den Aufgaben der Organisationseinheit (OE) Wirtschaftsförderung gehört die Beratung von Existenzgründern und Unternehmern, die Bereitstellung von Informationen, die Kontaktvermittlung zu Institutionen, Interessenvertretungen u.a., die Organisation von Informationsveranstaltungen und Veröffentlichungen zu Wirtschaftsthemen.

Die Info- und Beratungstätigkeit der OE Wirtschaftsförderung (4 Frauen!) enthält keine separaten Angebote für Frauen. Dennoch sind Gespräche immer individuell und berücksichtigen die jeweils spezifischen Situationen und Bedarfe.

 

Dieses Angebot wird sowohl von Männern als auch von Frauen angenommen. Statistische Erhebungen gibt es lediglich über Beratungen, hier werden einige Daten dokumentiert: Von den 98 in diesem Jahr beratenen Gründern waren 26 weiblich (26,6%) und von 43 Unternehmern waren 5 Frauen (11,6%). Rückschlüsse lassen sich daraus nicht ziehen.

 

Es geht in der Diskussion um Gender Mainstreaming auch nicht darum, dass der Anteil von Frauen als Unternehmerin oder leitende Angestellte in Lichtenberger Unternehmen ”unbedingt erhöht werden muß” oder möglichst noch eine Quote festzulegen, es geht darum, die Rahmenbedingungen für Berufstätigkeit / Selbstständigkeit von Frauen zu verbessern. Das heißt dem entgegenwirkende gesellschaftliche Hürden schrittweise beseitigen.

 

Dazu gibt es eine Reihe von Aktivitäten der OE Wirtschaftsförderung in ihrem Wirkungsbereich:

 

-          Die Zusammenarbeit mit der Abt. Soziales zur Vermittlung von Arbeitgebern im Rahmen von IdA und ”Stelle statt Stütze” erfolgte in ausgewählten Fällen. Seit dem Einsatz von Maatwerk zur Vermittlung gibt es diesbezüglich keine Anforderungen mehr an uns.

 

-          Die Etablierung einer Arbeitsgruppe ”Unternehmerinnen” im Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg e.V. wurde und wird von der Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes maßgeblich unterstützt. Wir sehen hierin unter anderem auch eine Quelle, die Informationen über spezifische Probleme von Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen liefert und ein kompetentes Gremium für die Diskussion von wirkungsvollen Maßnahmen der Frauenförderung.

 

-          Das Projekt ”Frau und Wirtschaft – individuelle Karriereberatung für die berufstätige Frau und ihre Familie”, dessen Initiator das FrauenTechnik-Zentrum ist, bietet Beratungen und Coaching für Gründerinnen und Unternehmerinnen an. Dieses Projekt wird im Rahmen der wirtschafts-dienlichen Maßnahmen (BBB) vom Bezirksamt betreut und von der OE Wirtschaftsförderung aktiv unterstützt.

 

-          Weitere 3 Projekte wurden von Frauen initiiert und werden unter weiblicher Regie arbeiten bzw. tun dies bereits (Stadtmarketing, Geschäftsstraßenmanagement Fennphuhlmeile, Deutsch-Polnische Office für Wirtschaftskontakte). Hier wurden bzw. werden mit sehr engagierter Unterstützung des Bezirksamtes Arbeitsplätze geschaffen für Frauen und Männer. Spezielle Angebote für Frauen bieten die 3 Projekte nicht. Das kann sich allerdings im Verlauf der Arbeit durchaus ergeben.

 

-          Es gab in den letzten Jahren mehrere Anläufe eine Plattform zu schaffen, die gezielt für Existenzgründerinnen die Möglichkeit der Information des Austausches bietet. Dieses Angebot wurde nicht angenommen.

 

Wir halten einen institutionalisierten Erfahrungsaustausch zwischen Gründern für notwendig und sinnvoll und würden uns in dieser Richtung gern engagieren, allerdings dieses Mal ohne Orientierung auf eine bestimmte Gruppe. Aus Kapazitätsgründen sehen wir allerdings kurz- oder mittelfristig keine Möglichkeit dazu.

 

Im Wirtschafts- und Gewerbeamt werden seit 01.01.2003 bundeseinheitlich die Gewerbemeldedaten geschlechtsdeterminiert erfasst. Nach vorliegender aktueller Auswertung sind 23 Prozent aller Gewerbetreibenden bzw. Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer) weiblich. Mangels fehlender Verknüpfung mit den Altdatensätzen kann zur Zeit allerdings in der “Feminin-Auswertung” nur auf 546 “weibliche Datensätze” (von 14.000 Betrieben) zurückgegriffen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Arbeit der
Gleichstellungsbeauftragten

 

In jedem Bezirksamt von Berlin gibt es die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte, deren Aufgaben im Landesgleichstellungsgesetz mit der Novellierung vom 10.06.1998 neu beschrieben worden sind. Demnach soll sie die Bezirksverwaltung unterstützen bei der Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern, bei der Wahrnehmung der Aufgaben und der Planung von Vorhaben der Verwaltung (siehe dazu auch Anlage zur Anlage 2).

 

Kommunale Frauenpolitik ist Politik auf mehreren Ebenen. Die Zielstellung besteht darin, nicht nur eine Gleichstellung der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu erreichen, sondern darüber hinaus durch Veränderungen der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, veränderten Arbeits- und Lebensweisen von Frauen und Männern einen gesellschaftlichen Fortschritt zu erzielen, in dem beide Geschlechter qualitativ gewinnen.

 

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten dabei ist, zu organisieren, dass keine Diskriminierungen von Frauen als “Kundinnen” der Verwaltung zugelassen werden, dass Mißstände erkannt und beseitigt werden und das in der Bezirksverwaltung ein zeitgemäßes Verständnis von Frauenpolitik entsteht. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit der Beauftragten mit den verschiedensten freien Trägern, die Initiierung von Projekten und die Anmahnung fehlender Strukturen.

 

 

4.1. Thematische Schwerpunkte

 

-          Schwerpunkt der Gleichstellungsbeauftragten ist seit einigen Jahren die Einführung der Nutzung des Gender Mainstreaming. Dazu müssen in allen Ämtern Diskussionsrunden auf Anfrage auch kurzfristig durchgeführt werden können:
Eine umfangreiche Materialsammlung an Berichten, Artikeln und anderen Veröffentlichungen, ein selbsterstellter Foliensatz und ständig überarbeitete Konzepte für Kurzvorträge sind dabei Voraussetzung.
Aufklärungs- und Motivationsarbeit sind selbstverständlich.

 

-          Vorbereitung des ersten Gleichstellungsberichtes des Bezirksamtes Lichtenberg 2003. Viele Diskussionsrunden waren nötig, um den Bericht zusammenzutragen.

-          Das Bezirksamt hat im Jahr 2001 beschlossen, sich für ein Pilotprojekt zur Umsetzung des Gender Mainstreaming in der Bezirksverwaltung zu bewerben. Auf unser Betreiben hin, wurde im Rat der Bürgermeister beschlossen, nicht ein Bezirksamt mit der Pilotrolle zu beauftragen sondern ein “virtuelles Bezirksamt” zu bilden. Mehrere Bezirksämter sollen sich mit einzelnen Ämtern so an der Pilotphase beteiligen, dass insgesamt alle in einem BA möglichen Ämter mit Projekten beteiligt sind. Wir werden in diesem Jahr mit Pilotprojekten in den Bereichen Jugendförderung und Stadtplanung beginnen. Die Umsetzung ist in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming bei der Senatsverwaltung für Frauen zu realisieren.

 

-          Aus dem ganztägigen Workshop “GM” im vergangenen mit dem Mädchenarbeitskreis, den die Gleichstellungsbeauftragte durchgeführt hat, hat sich eine gute Zusammenarbeit mit dem Jugendclub “Magdalena” entwickelt. Hier werden regelmäßig Diskussionen mit den Mitarbeiter/innen zur Arbeit durchgeführt. “Magdalena” entwickelt als erster Jugendklub im Bezirk einen praktischen Umgang mit dem GM-Ansatz.

 

-          Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten war und ist die Schaffung von Arbeitsplätzen. Dazu ist sie Mitglied im Koordinierungsgremium des Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA). Seit mehreren Jahren wird in diesem Bündnis versucht, Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen des ersten Arbeitsmarktes zu initiieren, zu begleiten und notwendige Anschubfinanzierungen zu organisieren. Hier hat sich in diesem Jahr eine besondere Aufgabe für die Gleichstellungsbeauftragte ergeben, da die Servicegesellschaft gsub vom Senat mit der Betreuung des ESF-Programms “Lokales Soziales Kapital” beauftragt wurde und der Bezirk erstmalig direkt Mittel freihändig für Mikro-Projekte im Rahmen des BBWA vergeben konnte.

 

 

4.2. Gremienarbeit im Bezirk

 

-          Mitglied im Begleitausschuss URBAN II, d.h. gemeinsam mit der Frauenbeauftragten von Friedrichshain-Kreuzberg ist über GM-Kriterien bei der Umsetzung des gesamten Vorhabens zu wachen.

-          Mitarbeit im Frauennetzwerk Hohenschönhausen-Lichtenberg; hier ist vor allem zusammenführende, integrative, moderierende Arbeit zu leisten; es gibt mehrere Arbeitsgruppen, die sich quartalsweise im Plenum treffen, Informationen austauschen und gemeinsame Veranstaltungen abstimmen

 

 

4.3. Arbeitskreise im Bezirksamt

 

-          Mitarbeit im Infrastrukturgremium des Bezirksamtes; hier werden Voten für Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes vorbereitet, gemeinsames Handeln unterschiedlicher Fachbereiche des BA abgestimmt und die Zusammenarbeit mit freien Trägern koordiniert

-          Mitarbeit im Koordinierungsgremium BBWA; Schwerpunkt dabei ist, neben den Aufgaben lt. Aktionsplan, die Initiierung und Anschubbetreuung von Projekten

-          Sporadische Mitarbeit im Mädchenarbeitskreis des Jugendamtes

 

 

4.4. Beratungsarbeit

 

-          wöchentliche Sprechstunden jeden Montag rotierend in einem anderen Projekt des Bezirkes mit Auswertung der Probleme

-          bei Bedarf Hilfestellung für Projekte

-          bei Bedarf konkrete Hilfestellung für Einzelpersonen

 

 

4.5.Überregionale Aktivitäten

 

-          selbständige Arbeit im Gender-Beirat des Landes Berlin

-          Arbeit als eine der Sprecherinnen des Berliner Frauengesundheitsnetzwerkes

-          Mitarbeit in der AG Gesundheit der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Ausblick

 

Mit dem Gleichstellungsbericht 2003 hat das Bezirksamt Lichtenberg erstmals einen Überblick über gleichstellungsrelevante Problemsichten und Arbeitsaufgaben in unterschiedlichen Fachbereichen vorgelegt.

 

Neben der Darstellung von Rahmenbedingungen und Ausgangssituation wird der erreichte Diskussions- und Arbeitsstand deutlich. In einigen Fachbereichen wird bereits intensiv zum Thema Geschlechtergerechtigkeit gearbeitet, in anderen gibt es hierzu erste Ansätze.

 

Der Bericht dokumentiert, dass das Problembewusstsein für dieses Thema vorhanden ist und ausgeweitet wird und zugleich, dass verstärkte Anstrengungen bei der praktischen Umsetzung notwendig sind. Dies wird als ständige Aufgabe der Bezirksverwaltung definiert und anerkannt.

 

Mit dem vorgelegten Bericht macht das Bezirksamt der interessierten politischen und Fachöffentlichkeit ein Angebot, die dargestellten Arbeitsergebnisse vertiefend gemeinsam zu diskutieren und daraus Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit zu gewinnen.

 

Das im Mai 2003 gebildete Steuerungsgremium Gender Mainstreaming wird auf dieser Grundlage Empfehlungen für die weitere Arbeit geben und die Umsetzung der definierten Projekte begleiten und unterstützen. Die nächsten Aufgaben des Steuerungsgremiums sind:

 

-          gemeinsam mit den Fachbereichen einen Maßnahmenplan für die weitere Arbeit zu entwickeln (Konkretisierung der Aufgaben, Regelung von Verantwortlichkeiten und Zeitplänen, Controlling);

 

-          Begleitung der im Rahmen des landesweiten Prozesses Gender Mainstreaming bereits konzipierten Pilotprojekte des Bezirksamtes Lichtenberg (siehe Pkt. 3.2.2 und 3.3);

 

-          Entwicklung eines weiteren Pilotprojektes “Gender Budgeting” im Bereich Sport in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksverordnetenversammlung;

 

-          Beteiligung am landesweiten Bezirklichen Steuerungsgremium “Gender Mainstreaming”.

 

Die Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeit des Bezirksamtes Lichtenberg soll durch verstärkte Fortbildungsangebote unterstützt werden.

 

Der Gleichstellungsbericht wird jährlich fortgeschrieben. Zukünftig wird die Einbeziehung weiterer Fachbereiche in diesen Arbeitsprozess angestrebt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

          6. Anlagen

Anlage 1

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                                                        17.11. 1999

Bezirksbürgermeister                                                                                           

 

Bezirksamtsvorlage Nr. 272

- zur Beschlussfassung -

 

für die Sitzung am:   23. 11. 1999

 

1. Gegenstand der Vorlage:                        Förderung gleichberechtigter Lebens

bedingungen für Frauen und Männer bzw. Mädchen und Jungen

 

2. Berichterstatter:                                      Bezirksbürgermeister

 

3. Beschlussentwurf:                                   Das Bezirksamt beschließt die frauenpolitischen Leitlinien einschließlich der beschriebenen Verfahrensweisen zur Umsetzung (Anlage) sowie die Vorlage der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

4. Begründung                                           Obwohl das Grundgesetz (Art. 3, Abs. 2) und die Berliner Verfassung (Art. 10, Abs. 3) die Gleichberechtigung von Frauen und Männern festschreiben, sind Frauen vielfach strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt und erleben im Alltag oft keine Chancengleichheit:

-          auf dem Arbeitsmarkt,

-          beim beruflichen (Wieder-)Einstieg,

-          hinsichtlich des Anteils an Führungs- und Entscheidungspositionen,

-          in der Familienarbeit,

-          bei der Entlohnung und deshalb im Rentensystem,

-          sie sind in besonderem Maße von Gewalt betroffen.

Die formale Rechtsgleichheit allein ist nicht ausreichend, um tatsächlich wirkende, teilweise historisch gewachsene strukturelle Benachteiligungen

von Frauen abzubauen.

Die o. g. Vorhaben sollen deshalb die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern auf bezirklicher Ebene befördern.

 

5. Rechtsgrundlagen:                                  § 23 LGG, § 15 BezVG

 

6. Mitberatung / Mitzeichnung:                   Abstimmung mit der Gleichstellungs-

                                                                  beauftragten des BA Hohenschönhausen

 

7. haushalts- und stellenmäßige

    Auswirkungen:                                       keine

 

8. Veröffentlichung im Monatsblatt/                              

    Pressemitteilung:                                    ja

 

9. Vorlage an die BVV                                zur Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

Dr. Wolfram Friedersdorff

 

 

Anlage zur BA-Vorlage Nr. 272 v. 23.11.1999

 

Frauenpolitische Leitlinien

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin setzt sich auf bezirklicher Ebene dafür ein, allen Bürgerinnen und Bürgern gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, gleichberechtigte Lebensbedingungen für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen stärker zu fördern und dazu beizutragen, bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen abzubauen. Zu fördern sind insbesondere:

 

1.       die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen, vor allem der allein Erziehenden,

2.       die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit Erziehungs- und Pflegeaufgaben für Frauen und Männer,

3.       eine frauen- und familiengerechte bezirkliche Infrastruktur, vor allem Verkehrs- und Stadtplanung,

4.       die geschlechtsspezifische Arbeit im Bildungs- und Freizeitbereich von Jugendlichen zum Abbau von Vorurteilen und zur Stärkung des Selbstwertgefühls,

5.       die Partizipation und Mitbestimmung von Frauen im öffentlichen Leben Lichtenbergs,

6.       die Selbstorganisation von Frauen und Mädchen, Frauen- und Mädchenprojekten,

7.       eine öffentliche Auseinandersetzung zum Gleichstellungsgrundsatz, über Benachteiligungen und Diskriminierungen von Frauen und Mädchen.

 

 

Zur Umsetzung der “Frauenpolitischen Leitlinien” will sich das Bezirksamt an folgende Grundsätze halten:

 

a)       Alle im Bezirksamt erarbeiteten bzw. vom Bezirksamt in Auftrag gegebenen Statistiken, die zur Problematik Chancengleichheit von Frauen und Mädchen Aussagefähigkeit haben, werden zukünftig geschlechtsdifferenziert erstellt und ausgewertet - soweit nicht zwingende Gründe dagegen stehen.

b)       Im internen und externen Schriftverkehr sind Formulierungen zu verwenden, die Frauen und Männer ansprechen, z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bürgerinnen und Bürger.

c)       Die Fachabteilungen prüfen die Notwendigkeit, für ihr Gebiet konkrete Programme zur Verminderung der Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen und Mädchen im Bezirk Lichtenberg zu erarbeiten.

d)       In den Zielvereinbarungen wird der Gleichstellungsauftrag berücksichtigt.

e)       Die Zielvereinbarungen enthalten konkrete Vorgaben zur Förderung gleichberechtigter Lebensbedingungen, soweit sich dies auf den Tätigkeitsbereich der LuV’s übertragen läßt.

f)        Die Gleichstellungsbeauftragte legt dem Bezirksamt einen Maßnahmekatalog mit Anregungen zur Umsetzung der frauenpolitischen Leitlinien vor.

Anlage 2

Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Bezirksamtsvorlage Nr. 900/ III

Zur Beschlussfassung für die Sitzung am    24.08.1999

 

1.      Gegenstand der Vorlage:

Umsetzung des § 23 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG ) im Bezirksamt  Hohenschönhausen von Berlin

 

2.       Berichterstatterin:

Bezirksbürgermeisterin

 

3.       Beschlussentwurf:

Das Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin beschließt die in der Anlage dargestellte Vorgehensweise zur Umsetzung des §23 LGG und gibt diese der BVV zur Kenntnis.

 

4.       Begründung:

Im zuletzt am 10.6.1998 geänderten Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind Aufgaben und Kompetenzen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Bezirke neu geregelt.

 

5.       Rechtsgrundlage:

§ 23 LGG

§ 15  BezVG

 

6.      Haushalts- und stellenplanmäßige Auswirkungen:

im laufenden Haushaltsjahr keine

 

 

7.       Mitzeichnung:

 

keine

8.       Auswirkungen auf den Bezirk Lichtenberg:

Abstimmungen mit der Gleichstellungsbeauftragten Lichtenberg

 

Die Vorlage gilt nur mit anliegendem Bestätigungsblatt (rosa) als beschlossen.

 

 

 

 

Dr. Bärbel Grygier

 

Anlage zur BA-Vorlage Nr. 900/III v. 24.08.1999

 

 

Vorgehensweise zur Umsetzung des § 23 Landesgleichstellungsgesetz (LGG)  im  Bezirksamt Hohenschönhausen

 

Gesetzestext  kursiv

 

Absatz (1):

“Der Verfassungsauftrag der Gleichstellung und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern ist bei der Wahrnehmung von Aufgaben und der Planung von Vorhaben in der Verwaltung zu beachten und gehört zu den Aufgaben der Berliner Bezirksverwaltungen. Dazu bestellen die Bezirksämter eine hauptamtlich tätige Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. Die Dienstaufsicht über die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte übt die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister aus. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte mit den notwendigen personellen und sachlichen Mitteln auszustatten.”

 

Mit dem Beschluss dieser Vorlage und den darin enthaltenen frauenpolitischen Leitsätzen hat sich die Bezirksverwaltung Hohenschönhausen zum Querschnittscharakter der Gleichstellungsarbeit bekannt.

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist als Stabstelle der Bezirksbürgermeisterin/ dem Bezirksbürgermeister direkt zugeordnet.

 

Absatz (2):

“Das Bezirksamt informiert die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte unverzüglich über Vorhaben, Programme, Maßnahmen und Entscheidungen, die ihre Aufgaben berühren, und gibt ihr vor einer Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme.”

 

Vorlagen für das Bezirksamt werden durch den Punkt “Gleichstellungsrelevante Auswirkungen” erweitert.

In den Zielvereinbarungen wird der gesetzliche Gleichstellungsauftrag für die Bürgerinnen und Bürger Hohenschönhausens berücksichtigt.

Die Mitglieder des Bezirksamtes informieren die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit rechtzeitig über Vorhaben, Programme, Maßnahmen und Entscheidungen ihres Ressorts, die Gleichstellungsfragen berühren, und geben ihr somit innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Aus der Sicht der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus folgenden Problemfeldern die Kriterien für “Gleichstellungsrelevante Auswirkungen”:

 

1.       die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen insbesondere alleinerziehenden Müttern

 

2.       eine frauen- bzw. familiengerechte Stadt- und Verkehrsplanung

 

3.      die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit Erziehungs- und Pflegeaufgaben für Frauen und Männer

 

4.       die geschlechtsspezifische Arbeit im Bildungs- und Freizeitbereich von Jugendlichen zum Abbau von Vorurteilen

 

5.       die Erhöhung der Teilnahme und Mitbestimmung von Frauen im öffentlichen Leben

 

6.       Unterstützung der Selbstorganisation von Frauen und Mädchen, Förderung von Frauen- und Mädchenprojekten

 

7.       eine öffentliche Auseinandersetzung zum Gleichstellungsgrundsatz, über Benachteiligungen und Diskriminierungen von Frauen und Mädchen

 

 

Absatz (3):

“Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte regt Vorhaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen im Bezirk an. Sie arbeitet insbesondere mit gesellschaftlich relevanten Gruppen, Behörden und Betrieben zusammen.

Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte informiert die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihre Aufgabenbereiches.”

 

Die Gleichstellungsbeauftragte koordiniert dazu die Arbeit der Frauengruppen, -verbände und - initiativen des Bezirkes.

Die Pressearbeit der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt in Zusammenarbeit mit der Pressestelle des Bezirksamtes.

Die Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister wird über die öffentlichkeitswirksamen Vorhaben, Veranstaltungen und Pressemitteilungen durch die Gleichstellungsbeauftragte informiert.

 

Absatz (4):

“Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte gibt dem Bezirksamt Empfehlungen zur Verwirklichung des Gebots zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Dazu kann sie das Bezirksamt innerhalb einer angemessenen Frist zur Stellungnahme auffordern.”

 

Die Gleichstellungsbeauftragte kann Empfehlungen zur Verwirklichung des Gebots der Gleichstellung von Frauen und Männern direkt an die Abteilungen des Bezirksamtes geben oder in Form eigener Vorlagen in das Bezirksamt einbringen.

Absatz (5):

“In Angelegenheiten, die frauenpolitische Belange oder Fragen der Gleichstellung berühren, kann die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte über das Bezirksamt Vorlagen zur Kenntnisnahme in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen.”

 

Das Bezirksamt behandelt die von der Gleichstellungsbeauftragten eingebrachten Vorlagen, nimmt sie zur Kenntnis und kann beschließen, sie der BVV zur Kenntnis zu geben oder beschließen, sie der BVV nicht zur Kenntnis zu geben. Beschließt das Bezirksamt, sie der BVV nicht zur Kenntnis zu geben, ist dies schriftlich zu begründen.

Die Aufgabenbeschreibung der Gleichstellungsbeauftragten im Geschäftsverteilungsplan des Bezirkes Hohenschönhausen von Berlin ist entsprechend zu ergänzen.

 

 

Anlage 3

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Gleichstellungsbeauftragte

 

 

Protokoll

zur

1. bezirkliche Steuerungsrunde Gender-Mainstreaming

am 16.5.2003 von 13.00 - 14.00 Uhr

 

 

Leitung:

BzBmin

Frau Emmrich

 

 

Teilnehmer/innen:

BVV-Gleichst.-Ausschuss

Herr Schwenzer

 

 

BzStR JugBilSport

Herr Räßler

 

 

BzStRin Stadt

Frau Lompscher

 

 

GlB

Frau Schmidt

 

 

Jug AL

Herr Fritsch-Hinz

vertreten durch Herrn Redel, Jug 1000

 

PF L

Herr Middendorf

 

 

Stapl Al

Herr Güttler-Lindemann

 

 

StD L

Herr Reich (entschuldigt)

 

 

TOP 1 - Rahmen

 

Frau Emmrich schlägt vor, dass

 

-          sich das Gremium “Steuerungsrunde Gender Mainstreaming” nennt

-          ständige Mitglieder:
die beiden Gender-Beauftragten (Fr. Lompscher, Hr. Fritsch-Hinz),
die für die Pilotprojekte zuständigen Leitungen (Hr. Räßler, Hr. Güttler-Lindemann),
die Leitung Personal/Finanzen (Hr. Middendorf),
die Leitung Steuerungsdienst (Hr. Reich),
ein Mitglied des BVV-Gleichstellungsausschuss (Hr. Schwenzer) und
die Gleichstellungsbeauftragte (Frau Schmidt)
sind

-          Treffen nach Bedarf stattfinden

-          ständiges Thema, über die Pilotprojekte hinaus, GM im ganzen BA sein wird

-          Finanzbedarfe in dieser Runde abgestimmt werden

 

dazu wird einhellig Zustimmung signalisiert

 

TOP 2 - Stand Pilotprojekte

Stadtplanung:

Frau Lompscher berichtet, dass in der Fortbildungsveranstaltung am 8. Mai frei assoziiert wurde, “mit den GM-Projekten stets einen Fortschritt dessen, was ständig bearbeitet wird, zu erreichen und keine neuen Projekte entstehen sollen”; daraus entstand die Idee,  die Bürgerbeteiligung bei den Stadtumbaumaßnahmen mit Hilfe eines Projektbeirates zu organisieren, dieser Beirat soll die konkrete Umsetzung begleiten und in Zukunft vielleicht sogar neue Projekte entwickeln

Herr Güttler-Lindemann ergänzt, Baumaßnahmen sind dankbare Projekte, der Beirat könnte konkret in die Maßnahme Gender-Aspekte einfließen lassen; in den Beirat müssen auf alle Fälle auch Jugendliche gewonnen werden (15-20 Jahre), da die Sicht dieser Altersgruppe oft zu wenig berücksichtigt wird

Frau Lompscher schlägt vor, geeignete Kandidat/innen durch die Netzwerke zu finden, hier ist besonders wichtig, dass auch mal die älteren Frauen sollten ihre Sicht darstellen können

Die Steuerungsrunde Stadtumbau soll im Beirat rückgekoppelt werden.

FL: Die Zusammensetzung wird in Abstimmung zwischen Stadt, GlB und JugBilSport kurzfristig abgestimmt.

Jugendförderung

Herr Räßler erklärt, dass die Neuetablierung einer Jugendfreizeiteinrichtung an der Parkaue als Pilotprojekt bearbeitet werden soll; die JFE Linse wird der Vorläufer dieser neuen Einrichtung sein, mit Neubeginn lässt sich über Zielgruppe, räumliche Bedingungen usw. neu diskutieren, es muß auch keine kommunale Einrichtung bleiben, das Theater könnte als Träger auftreten oder ein anderer Freier Träger, dies kann alles diskutiert werden; es gibt sehr viele engagierte Jugendliche, die an der JFE interessiert sind, auch sehr viele Mädchen, die sich engagieren, die dürfen nicht enttäuscht werden; JuFö hat Handlungslinien vorbereitet (bis zum  31.8. hat der Investor allerdings noch die Möglichkeit zurückzutreten, das könnte das Projekt verändern - alle sind optimistisch...); externe Begleitung des Projektes notwendig (Finanzen)

FL: bis kommenden Dienstag (20. Mai 2003) legen beide Bereiche ein Papier mit einer Grobdarstellung des Pilotprojektes bei BzBm vor. Dazu wird eine Übersicht über den Finanzbedarf gegeben.

Herr Middendorf schlägt vor, als Verstärkungsmittel notwendige Summen mit Zweckbindung in den entsprechenden Titel einzustellen.

FL: Projekte müssen ständig dokumentiert werden.

FL: alle OE-Leitungen sollen die GM-Fortbildung bekommen, dazu wird im September eine halbtägige Veranstaltung inhouse stattfinden.

Gender-Budgeting

Dazu wurde im Fortbildungsseminar die Idee entwickelt, im Sportbereich zu arbeiten. Der Sportstättenentwicklungsplan soll “gegendert” werden, dazu wird es einen Zwischenbericht an die BVV geben; im Gleichstellungsbericht (Fertigstellungstermin 30.6.2003) könnte dazu schon eine Zeitschiene beschrieben werden (wird noch geklärt!)

TOP 3 - Sonstiges

Þ  Vertretung in diesem Gremium ist nur möglich, wenn die Person auch aussagefähig ist!

Þ  Nächster Termin ist in der 1. Julihälfte

Þ  FL: im Intranet wird es eine GM-Seite geben, wo Protokolle, Berichte, Projektbeschreibungen für alle Mitarbeiter/innen einsehbar sind

Þ  FL: Berichtstabelle für die GM-Geschäftsstelle wird an alle als Email verschickt

 

Regina Schmidt


Anlage 4

Ausgewählte Statistik des Bezirksamtes

(Stichtag 01.07.2003)

 

Überblick über die Gesamtzahl der Beschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten

 

 

Beschäftigtengruppe

 

Gesamt

 

Männer

 

 

davon in Teilzeit

 

Frauen

 

 

davon in Teilzeit

 

Frauenquote

 

 

Frauenquote in Teilzeit

Beamte/-innen

482

11

1

371

27

77,0%

96,4%

Beamte, Anwärter und z.A.

22

6

 

16

1

72,7%

100,0%

Angestellte

2396

324

22

2072

556

86,5%

96,2%

Angestellte (Auszubildende)

30

6

 

24

 

80,0%

 

Arbeiter/-innen

558

246

10

312

44

55,9%

81,5%

Arbeiter (Auszubildende)

25

16

 

9

 

36,0%

 

Summe

3513

709

33

2804

628

79,8%

95,0%

 

 

Repräsentanz von Frauen nach Laufbahngruppen

(Angestellte und Beamte)

 

Laufbahngruppe

Gesamt

Männer

Frauen

Frauenquote

Höherer Dienst

105

38

67

63,8%

Gehobener Dienst

1040

211

829

79,9%

Mittlerer + Einfacher Dienst

1733

186

1547

89,3%

Summe

2878

435

2443

84,9%

 

Repräsentanz von Frauen nach Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen

 

Besoldungs-/ Vergütungsgruppen

 

Gesamt

 

Männer

 

davon

in Teilzeit

 

Frauen

 

davon

in Teilzeit

 

Frauenquote

 

Frauenquote

in Teilzeit

B 6

1

 

 

1

 

100,0%

 

 

B 5

1

1

 

 

 

0%

 

 

B 4

4

3

 

1

 

25,0%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A 16 / I

4

3

 

1

 

25,0%

 

 

A 15 / Ia

27

10

 

17

3

63,0%

100,0

 

A 14 / Ib

57

19

1

38

16

66,7

94,1

 

A 13 / IIa

11

2

 

9

1

81,8

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A 13S / IIa

45

22

1

23

3

51,1

75,0

 

A 12 / III

137

48

 

89

11

65,0

100,0

 

A 11 / IVa

229

46

3

183

20

79,9

87,0

 

A 10 / Ivb

507

69

6

438

55

89,4

90,2

 

A 9 / Va / Vb

122

26

2

96

19

78,7

90,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A 9S / Vb

187

34

 

153

19

81,8

100,0

 

A 8 / Vc

820

23

1

797

293

97,2

99,7

 

A 7 / Vib / KR IV – Va

350

65

2

285

45

81,4

95,7

 

A 6 / VIII / VII / KR III

337

53

4

284

94

84,3

95,9

 

X – IXa / KR I - II

39

11

3

28

4

71,8

57,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

2878

435

23

2443

583

84,9%

96,2%

 

 

 

Überblick Leitungspersonal

 

 

Laufbahngruppe/ Besoldungsgruppe

 

OE-Leitung

Einrichtungsleitung

Sonstige Leitung

 

gesamt

Frauen

 

gesamt

Frauen

 

gesamt

Frauen

absolut

in %

absolut

in %

absolut

in %

Höherer Dienst

 

15

8

53,3

2

1

50,0

24

11

45,8

A 16 / I

3

1

33,3

-

-

-

-

-

-

A 15 / Ia

9

5

55,6

1

-

-

9

6

66,7

A 14 / Ib

2

1

50,0

1

1

100,0

14

4

28,6

A 13 / II / Iia / Iib

1

1

100,0

-

-

-

1

1

100,0

darunter Teilzeit

 

-

-

-

-

-

-

5

4

80,0

Gehobener Dienst

4

2

50,0

54

54

100,0

104

67

64,4

darunter Teilzeit

 

-

-

-

6

6

100,0

3

2

66,7

Gesamt

19

10

52,6

56

55

98,2

128

78

60,9

darunter Teilzeit

-

-

-

6

6

100,0

8

6

75,0

 

 



[1] Gliederung nach “Leitfaden zum Gender Mainstreaming in der Berliner Bezirksverwaltung” der LAG der bez. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten von Berlin vom April 2001

[2] gemeint ist der “Leitfaden zum Gender Mainstreaming in der Berliner Bezirksverwaltung” der LAG der bez. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten von Berlin vom April 2001

 
 

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