Drucksache - DS/0696/V
Das
Bezirksamt wurde ersucht, in allen Bürgerämtern und Ämtern mit Publikumsverkehr
mit Kindern Spielecken für Kinder einzurichten. Das Bezirksamt sollte sich
ferner bei anderen im Bezirk ansässigen Behörden für Spielecken einsetzen. Das
Bezirksamt bittet die BVV, folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Derzeit
bestehen im Bezirksamt Lichtenberg in folgenden OE, die von Besuchern mit
Kindern in Anspruch genommen werden, Kinderspielecken: ·
Sozialamt
(Matenzeile 28) ·
Jugendamt
(Jug 2 Große-Leege-Straße 103 und Jug 4 Magdalenenstraße 19) ·
Gesundheitsamt
(Jugendzahnklinik/ZÄD Matenzeile 26) Die noch vorhandenen Kinderspielecken werden nicht personell betreut, in der Regel aber von den Mitarbeiterinnen hinsichtlich der Ausstattung überprüft. Beim Sozialamt erfolgt die Betreuung und Überprüfung durch einen freien Träger (Ball e. V.). Insgesamt stehen
Betreuungsleistungen, die bisher im Einzelfall durch Arbeitsfördermaßnahmen
angeboten werden konnten, angesichts der geänderten Rahmenbedingungen zur Zeit
nicht zur Verfügung. So musste auch der von einem freien Träger (Courage e. V.)
betreute Kinderwarteraum in der Große-Leege-Straße 103 zwischenzeitlich
aufgegeben werden, da der Träger diese Tätigkeit nicht fortsetzen konnte. Auf
Grundlage des Beschlusses der BVV vom 01.10.2003 sind alle
Organisationseinheiten erneut gebeten worden, unter Berücksichtigung der
spezifischen Gegebenheiten vor Ort den Bedarf und die Möglichkeiten für die
Einrichtung von Spielecken zu prüfen, um dem Anliegen des o. g. BVV-Beschlusses
zu entsprechen. Die
Auswertung der Abfrage ergab folgende Situation: Unter den
gegenwärtigen personellen und finanziellen Bedingungen des BA Lichtenberg,
insbesondere unter der Maßgabe, den Infrastrukturbedarf einzuschränken, sind
die relevanten Ämter des BA nicht in der Lage, zusätzliche Räume für die
Betreuung von Kindern bzw. als “Spielecke” einzurichten, d.h. zu
finanzieren. Das Amt für Schule,
Bildung und Sport prüft trotz der auch hier geltenden Restriktionen die
räumlichen Möglichkeiten für “Spielecken” sowie die
Ausstattungserfordernisse für die Einrichtung von Spielecken. Dem Grundsatz der Kinder-
und Familienfreundlichkeit folgend hat sich das Bezirksamt dazu verständigt, die
Prüfung auch in anderen Bereichen fortzuführen. Das
Bezirksamt hat außerdem am 27. 10. 2003 ein Schreiben an die im Bezirk
angesiedelten Behörden gerichtet, bei denen davon auszugehen ist, dass deren
Klientel Interesse am Anliegen der BVV haben könnte. Angeschrieben
wurden 1. das Arbeitsamt Berlin Ost (Agentur
für Arbeit Ost) in der Gotlindestraße 2. das Landeseinwohneramt Berlin
(Kraftfahrzeugzulassung) in der Ferdinand-Schultze-Straße und 3. das Finanzamt Lichtenberg/Hohenschönhausen
in der Josef-Orlopp-Straße. Im Ergebnis
dessen liegen Antworten von 1. und 2. mit folgendem Tenor vor: Aus der
Sicht des Arbeitsamtes erübrigt sich mit der Einführung fester Beratungstermine
die Einrichtung von Spielecken, da die Kunden somit die Möglichkeit haben, die
Kinderbetreuung bereits im Vorfeld so zu organisieren, dass die Beratung im
Arbeitsamt ohne Zeitdruck und Ablenkung erfolgen kann. Auch die
Zulassungsbehörde sieht nach eingehender Prüfung unseres Vorschlags keine
Notwendigkeit für die Einrichtung von Spielecken, da sich unter der großen
Anzahl von Kunden nur sehr wenige mit Kindern befinden. Darüber hinaus sind die
Wartezeiten durch die spezifische Organisation der Abläufe im Dienstgebäude
inzwischen so deutlich zurückgegangen, dass anwesende Kinder ohnehin kaum noch
Zeit zum Spielen hätten. Das
Finanzamt hat nicht geantwortet. Emmrich
Dr. Andreas Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
WiImm |
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