Drucksache - DS/0696/V  

 
 
Betreff: Spielecken in die Ämter des Bezirks - Lichtenberg familienfreundlich gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
01.10.2003 
23. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2004 
27. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (DS erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Das Bezirksamt wurde ersucht, in allen Bürgerämtern und Ämtern mit Publikumsverkehr mit Kindern Spielecken für Kinder einzurichten. Das Bezirksamt sollte sich ferner bei anderen im Bezirk ansässigen Behörden für Spielecken einsetzen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Derzeit bestehen im Bezirksamt Lichtenberg in folgenden OE, die von Besuchern mit Kindern in Anspruch genommen werden, Kinderspielecken:

 

·         Sozialamt (Matenzeile 28)

·         Jugendamt (Jug 2 Große-Leege-Straße 103 und Jug 4 Magdalenenstraße 19)

·         Gesundheitsamt (Jugendzahnklinik/ZÄD Matenzeile 26)

 

Die noch vorhandenen Kinderspielecken werden nicht personell betreut, in der Regel aber von den Mitarbeiterinnen hinsichtlich der Ausstattung überprüft. Beim Sozialamt erfolgt die Betreuung und Überprüfung durch einen freien Träger (Ball e. V.).

 

Insgesamt stehen Betreuungsleistungen, die bisher im Einzelfall durch Arbeitsfördermaßnahmen angeboten werden konnten, angesichts der geänderten Rahmenbedingungen zur Zeit nicht zur Verfügung. So musste auch der von einem freien Träger (Courage e. V.) betreute Kinderwarteraum in der Große-Leege-Straße 103 zwischenzeitlich aufgegeben werden, da der Träger diese Tätigkeit nicht fortsetzen konnte.

 

Auf Grundlage des Beschlusses der BVV vom 01.10.2003 sind alle Organisationseinheiten erneut gebeten worden, unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten vor Ort den Bedarf und die Möglichkeiten für die Einrichtung von Spielecken zu prüfen, um dem Anliegen des o. g. BVV-Beschlusses zu entsprechen.

 

Die Auswertung der Abfrage ergab folgende Situation:

 

Unter den gegenwärtigen personellen und finanziellen Bedingungen des BA Lichtenberg, insbesondere unter der Maßgabe, den Infrastrukturbedarf einzuschränken, sind die relevanten Ämter des BA nicht in der Lage, zusätzliche Räume für die Betreuung von Kindern bzw. als “Spielecke” einzurichten, d.h. zu finanzieren.

 

Das Amt für Schule, Bildung und Sport prüft trotz der auch hier geltenden Restriktionen die räumlichen Möglichkeiten für “Spielecken” sowie die Ausstattungserfordernisse für die Einrichtung von Spielecken.

 

Dem Grundsatz der Kinder- und Familienfreundlichkeit folgend hat sich das Bezirksamt dazu verständigt, die Prüfung auch in anderen Bereichen fortzuführen.

 

Das Bezirksamt hat außerdem am 27. 10. 2003 ein Schreiben an die im Bezirk angesiedelten Behörden gerichtet, bei denen davon auszugehen ist, dass deren Klientel Interesse am Anliegen der BVV haben könnte.

 

Angeschrieben wurden

1.      das Arbeitsamt Berlin Ost (Agentur für Arbeit Ost) in der Gotlindestraße

2.      das Landeseinwohneramt Berlin (Kraftfahrzeugzulassung) in der Ferdinand-Schultze-Straße und

3.      das Finanzamt Lichtenberg/Hohenschönhausen in der Josef-Orlopp-Straße.

 

Im Ergebnis dessen liegen Antworten von 1. und 2. mit folgendem Tenor vor:

 

Aus der Sicht des Arbeitsamtes erübrigt sich mit der Einführung fester Beratungstermine die Einrichtung von Spielecken, da die Kunden somit die Möglichkeit haben, die Kinderbetreuung bereits im Vorfeld so zu organisieren, dass die Beratung im Arbeitsamt ohne Zeitdruck und Ablenkung erfolgen kann.

 

Auch die Zulassungsbehörde sieht nach eingehender Prüfung unseres Vorschlags keine Notwendigkeit für die Einrichtung von Spielecken, da sich unter der großen Anzahl von Kunden nur sehr wenige mit Kindern befinden. Darüber hinaus sind die Wartezeiten durch die spezifische Organisation der Abläufe im Dienstgebäude inzwischen so deutlich zurückgegangen, dass anwesende Kinder ohnehin kaum noch Zeit zum Spielen hätten.

 

Das Finanzamt hat nicht geantwortet.

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                               Dr. Andreas Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat WiImm

 

 
 

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