Drucksache - DS/0694/V  

 
 
Betreff: Haushaltsentwurf 2004/2005 -Korrektur der Mittelzuweisung für die Bürgerämter auf der Basis des Medians
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales/MieterinteressenBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
01.10.2003 
23. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2004 
33. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Soz/Miet PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

 “Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Zuweisung der finanziellen Mittel für die Bürgerämter an den Bezirk Lichtenberg erhöht wird und durch den Senat damit der Tatsache Rechnung getragen wird, dass der Bezirk Lichtenberg als bisher einziger Bezirk die politische Zielsetzung, fünf Bürgerämter mit umfassend qualifizierten Mitarbeiter/innen einzurichten, erfüllt hat.”

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bereits im Mai 2003 wurde durch Herrn Bezirksstadtrat Nünthel in einem Schreiben an Herrn Senator Körting nachdrücklich auf die negativen Auswirkungen der Budgetierung ohne Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen Leistungs- und Entwicklungsstände der Bürgerämter in den Berliner Bezirken hingewiesen. Dieses Schreiben löste eine Vielzahl von Gesprächen sowie einen Prozess der Beratung unter Einbeziehung der Bezirke sowie der Senatsverwaltung für Inneres und unter Mitwirkung des Ausschusses für Verwaltungsmodernisierung des Abgeordnetenhauses von Berlin aus.

 

Im Ergebnis wurde mit dem Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2004/2005 – Drucksache Nr. 15/2551 – vom 18. März 2004 den Bürgeramtsprodukten eine besondere politische Bedeutung beigemessen.

 

Auszug:

“ Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sicherzustellen, dass die Bezirke, die die Leistungen der Bürgerämter den Forderungen des Abgeordnetenhauses entsprechend ausgebaut haben, dadurch im System der Budgetierung nicht benachteiligt werden.”

 

“Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden bei der Budgetberechnung durch die Senatsverwaltung für Finanzen – zusätzlich zu den vom Projektteam ausgewählten Planmengenprodukten – die 7 finanziell relevantesten Bürgeramts-Produkte mit Planmengen unterlegt. Beim angewendeten Berechnungsverfahren handelt es sich um ein Bonusmodell, welches die anforderungskonforme Errichtung von Bürgerämtern durch einen 10%igen Zuschlag zur Ist-Menge 2003 belohnt. Die Einschätzung, welche Standorte hierbei einzubeziehen waren, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Inneres auf Grundlage der Statusabfrage zum 31.12.03. Da die Planmengen insgesamt konstant gehalten werden mussten, wurden die Bonusmengen bei jedem Produkt über alle Bezirke umgelegt.

Mögliche finanzielle Nachteile für Bezirke, die ihre Bürgerämter frühzeitig den Anforderungen des Abgeordnetenhauses entsprechend eingerichtet haben, konnten durch diese Vorgehensweise ausgeschlossen werden.”

(Auszug aus dem Übersendungsschreiben der SenFin “Fortschreibung der Globalsummen 2005, Neuberechnung der Produktsummenbudgets” II D 1 (V)  vom 17.05.2004)

 

Folgende Produkte (Grundlage Produktkatalog 7.0) wurden für die Budgetzuweisung 2005 in dieses Bonussystem einbezogen:

·         77734        Führerscheinangelegenheiten

·         77735        Lohnsteuerkarten

·         77738        Meldeangelegenheiten

·         78100        Passangelegenheiten

·         78101        Personalausweisangelegenheiten

·         78467        Beratung

·         78368        Auskünfte       

 

Die vier Kriterien, die gesondert für jeden einzelnen Bürgeramtsstandort zu bewerten waren, sind:          

·         Erfüllung des Standardaufgabenkatalogs

·         Aufgabenverzahnung (Allzuständigkeit)

·         Einhaltung der Mindestöffnungszeiten von 31 Wochenstunden

·         Vorhandensein von e-cash-Zahlmöglichkeit

 

Zugunsten der Bürgerämter, die alle Kriterien erfüllten, wurden die Planmengen o.g. Produkte gegenüber dem Ist 2003 erhöht und damit auch das zugewiesene Budget.

 

Vier der fünf Lichtenberger Bürgerämter erfüllten alle Kriterien und konnten an diesem Bonussytem mittels 10%-iger Planmengenerhöhung gegenüber dem IST 2003 teilnehmen. Das Bürgeramt 4, Große-Leege-Str. 103, erfüllte das Kriterium “EC-Cash” nicht, da ein solches Gerät nach Auszug der BZK aus dem Dienstgebäude Gr.-Leege-Str. 103 auf Grund der Haushaltswirtschaft durch das Amt für Bürgerdienste nicht sofort beschafft werden konnte. Seit Mitte Juli 2004 ist auch im Bürgeramt 4 die Bezahlung mit e-cash möglich, damit sind dann für diesen Standort alle Kriterien erfüllt.

 

Für alle anderen vier Bürgerämter wurden für alle o.g. Produkte die Planmengen für 2005 und damit auch die Budgetzuweisung erhöht.

 

Dadurch wurde für die Lichtenberger Bürgerämter für 2005 ein Budgetzuwachs von 126.861,06 € gegenüber dem ursprünglichen Budget ohne Bonussystem realisiert.

 

Die Anwendung von Qualitätskriterien bei der Zuweisung von Produktbudgets ist auch auf andere Bereiche auszuweiten. Dazu muss jedoch auch für die o.a. Produkte bestimmt werden, welche Qualität erreicht werden soll und mit welchen (messbaren) Indikatoren diese Qualität  bewertet werden kann.

 

Berlin, den   .  .2004

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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