Drucksache - DS/0666/V
Die BVV hat das Bezirksamt ersucht, sich im RdB und
gegenüber dem Senat gegen eine pauschale Übernahme des aktuellen
Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Freien Träger zu wenden. Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis
zu nehmen. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am
27.08.03 folgenden Beschluss gefasst: Die Senatsverwaltung für
Finanzen wird aufgefordert, gegenüber den Fachverwaltungen und Bezirken auf
folgenden Umgang mit dem Berliner Tarifabschluss einzuwirken: 1.
Der
Berliner Tarifvertrag macht eine Überprüfung der Zahlungen des Landes Berlin im
Sinne des Besserstellungsverbotes von § 44 LHO nötig. Dabei gegebenenfalls in
Frage kommende Änderungen von Haushaltsansätzen und Zuwendungsbescheiden kommen
nur im Ergebnis von Einzelfallprüfungen, welche die reale Gehaltsdifferenz
zwischen den Mitarbeitern der Zuwendungsempfänger mit vergleichbaren
Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes berücksichtigen, in Betracht. 2.
Pauschale
Abschläge auf den Personalkostenanteil der Zuwendungstitel in den Einzelplänen
sind nicht statthaft. 3.
Bei der
Prüfung der Gehaltsdifferenz sind nicht nur die Monatseinkommen, sondern auch
Zusatzleistungen und weitere tarifliche Regelungen (Arbeitszeit, Urlaub,
Kündigungsschutz) zu berücksichtigen, um eine Benachteiligung der Betroffenen
zu verhindern. 4.
Die
Senatsverwaltungen haben dazu dem Hauptausschuss bis zur 2. Lesung des
Doppelhaushaltes 2004/05 zu berichten, welche Zuwendungsempfänger ihren
Beschäftigten durchschnittlich ein höheres Jahreseinkommen zahlen bzw. eine
Tarifvorsorge für den Zeitraum des Doppelhaushaltes gebildet haben und wo in
diesem Zusammenhang eine Kürzung
der Zuwendungen im Sinne des Besserstellungsverbotes in Frage kommt. Emmrich Bezirksbürgermeisterin |
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