Drucksache - DS/0666/V  

 
 
Betreff: Arbeit der Freien Träger/Übernahme Tarifvertrag
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
01.10.2003 
23. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (DS erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

 

Die BVV hat das Bezirksamt ersucht, sich im RdB und gegenüber dem Senat gegen eine pauschale Übernahme des aktuellen Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Freien Träger zu wenden.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 27.08.03 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, gegenüber den Fachverwaltungen und Bezirken auf folgenden Umgang mit dem Berliner Tarifabschluss einzuwirken:

 

1.      Der Berliner Tarifvertrag macht eine Überprüfung der Zahlungen des Landes Berlin im Sinne des Besserstellungsverbotes von § 44 LHO nötig. Dabei gegebenenfalls in Frage kommende Änderungen von Haushaltsansätzen und Zuwendungsbescheiden kommen nur im Ergebnis von Einzelfallprüfungen, welche die reale Gehaltsdifferenz zwischen den Mitarbeitern der Zuwendungsempfänger mit vergleichbaren Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes berücksichtigen, in Betracht.

 

2.      Pauschale Abschläge auf den Personalkostenanteil der Zuwendungstitel in den Einzelplänen sind nicht statthaft.

 

3.      Bei der Prüfung der Gehaltsdifferenz sind nicht nur die Monatseinkommen, sondern auch Zusatzleistungen und weitere tarifliche Regelungen (Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsschutz) zu berücksichtigen, um eine Benachteiligung der Betroffenen zu verhindern.

 

 

 

 

 

 

4.      Die Senatsverwaltungen haben dazu dem Hauptausschuss bis zur 2. Lesung des Doppelhaushaltes 2004/05 zu berichten, welche Zuwendungsempfänger ihren Beschäftigten durchschnittlich ein höheres Jahreseinkommen zahlen bzw. eine Tarifvorsorge für den Zeitraum des Doppelhaushaltes gebildet haben und wo in diesem Zusammenhang eine Kürzung der Zuwendungen im Sinne des Besserstellungsverbotes in Frage kommt.

 

 

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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