Drucksache - DS/0655/V
Das
Bezirksamt wurde mit der o.g. Drucksache ersucht, eine E-Government-Strategie
für ein “Virtuelles Rathaus Lichtenberg” zu erarbeiten. Hierzu bittet das
Bezirksamt die BVV, folgendes zur Kenntnis zu nehmen: I.Vorbemerkung Es besteht Übereinstimmung zur Forderung der BVV, dass als Grundlage für die Erarbeitung einer Strategie zur Einführung von E-Government-Lösungen im Bezirksamt Lichtenberg eine umfassende Analyse der Verwaltungsprozesse unter den Gesichtspunkten der Abbildung in E-Government-Lösungen sowie des Zugangs und der Akzeptanz von E-Government-Angeboten in der Verwaltung und vor allem bei Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft (Verwaltungskunden) notwendig ist. Hierfür
sind jedoch gegenwärtig in der Berliner Verwaltung weder die strukturellen und
personellen, noch finanziellen Bedingungen gegeben. Hinzu kommt, dass
Insellösungen von Bezirken nicht den Erfordernissen entsprechen. In den anderen
Bezirksämtern fallen gleicher Maßen Aufgaben an, die im Rahmen von E-Government
einer Lösung zuzuführen sind. Abgesehen von der prekären finanziellen Situation
ist es jedoch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit nicht zu
verantworten, dass Bezirke parallel Geld für gleichartige Lösungen aufwenden.
Es sind daher überwiegend zentrale Lösungen zu entwickeln, bei denen natürlich
in sinnvollem Umfang auch eine Abstimmung mit den Bezirken zu erfolgen hat.
Diese Vorgehensweise deckt sich mit der Forderung der BVV, in Berlin eine
gemeinsame IT-Infrastruktur zu nutzen, Parallelentwicklungen zu vermeiden und
wiederverwendbare Konzepte und Anwendungen auszutauschen. Zu den
zentral bereit zu stellenden Lösungen sind aus Sicht des BA Lichtenberg
insbesondere zu rechnen: ¨ Nutzbarmachung des Stadtportales Berlin.de
für E-Government-Anwendungen. Das derzeitige Modell ist allenfalls geeignet für
die augenblickliche Phase der PRÄSENTATION von Inhalten, für die in
qualitativer Hinsicht anschließenden Phasen der INTERAKTION und TRANSAKTION ist
eine Weiterentwicklung des Betreiberkonzeptes notwendig. ¨ Software-Lösungen für Plattformen
für Chats ("virtuelle Bürgersprechstunde" insbesondere der Politik
oder auch von Expertenrunden) sowie Foren, die bspw. als Beitrag zu eDemocracy
bzw. eCommunity für Bürgerbeteiligungen, Meinungsumfragen etc. genutzt werden
können, ¨ Formularserver: Es ist –
insbesondere auch im Hinblick auf notwendige Personalreduzierungen im Land
Berlin - nicht zu rechtfertigen, dass inhaltsgleiche Vordrucke an mehreren
Stellen sowohl im Internet, als auch im Intranet angeboten werden. Die
Ergebnisse von seit Jahren erfolgenden Tests im Intranet werden bisher
nicht kommuniziert. Das anfängliche
Problem bei Online-Formularen ist nicht das Angebot an sich, sondern der
Aufwand der massenweisen Umarbeitung herkömmlicher Formulare in eine für das
Internet geeigneten Form. ¨ Online-Zahlverfahren ¨ Schaffung von Möglichkeiten zur
Nutzung von Signaturkarten in der Berliner Verwaltung. ¨ Herstellung der Online-Fähigkeit der
IT-Fachverfahren. Das Bezirksamt
Lichtenberg schließt sich der vorherrschenden wissenschaftlichen Meinung an,
nach der eine einfache “Elektrifizierung” bisheriger Verwaltungsprozesse nicht
zu umfassenden neuen Wertschöpfungen führt, so dass sich weder der
Investitionsaufwand amortisiert, noch ein deutlich größerer Nutzen für die
Bürgerinnen und Bürger ergibt. Die bei der Einführung von eGovernment
geforderte Reorganisation von Verwaltungsvorgängen kann sich nicht nur auf das Bezirksamt
Lichtenberg beziehen, sondern muss die gesamte Berliner Verwaltung in beiden
Stufen umfassen. Ein Prozess, der überwiegend nur zentral angestoßen und
gesteuert werden kann. Im
Allgemeinen wird ein “virtuelles Rathaus” als Möglichkeit beschrieben, zwischen
Bürgern und Unternehmen sowie Ämtern und Behörden rechtsverbindlich über das
Internet zu kommunizieren. Dafür sind die Voraussetzungen im Land Berlin
bislang unzureichend. Voraussetzung
für die Erarbeitung einer bezirklichen eGovernment-Strategie ist also die
Schaffung eines landesweiten Rahmens durch eine Berliner eGovernment-Strategie.
Ansätze
hierfür sind mit dem Masterplan eGovernment des Senates gegeben. Die Vorlage
zur Kenntnisnahme des Senats an das Abgeordnetenhaus vom 21. November 2002
(Drs. 15/1049) vertieft die Ziele und Handlungsfelder (http://www.berlin.de/Verwaltungsmodernisierung/e-government.html).
Unabhängig
von dieser Einschätzung will das Bezirksamt Lichtenberg eigene Schritte auf dem
Weg zur Schaffung eines “virtuellen Rathauses” einleiten und konsequent an
deren Realisierung arbeiten. II.Die Strategie des Bezirksamtes
Lichtenberg Die
Entwicklung von eGovernment im BA Lichtenberg soll stufenweise erfolgen.
Unabhängig von der Herstellung notwendiger Rahmenbedingungen gebietet der
sorgsame Umgang mit den knappen finanziellen Mitteln, die Entwicklungen “nur”
in dem Umfang voran zu treiben, in dem auch ein Mehrwert zu erwarten ist.
Untersuchungen deuten darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger aktuell vor allem
an guten Vorinformationen interessiert sind und bspw. bequem von zu Hause aus
Formulare aus dem Internet herunter laden wollen, um einen persönlichen Gang
zur Behörde zu vermeiden. Die vollständige digitale Abwicklung von
Verwaltungsvorgängen erwarten Bürgerinnen und Bürger derzeit noch nicht, zumal
auch noch rechtliche und technische Probleme (z.B. digitale Signatur) zu lösen
sind und angesichts des Durchschnittes von etwas mehr als einem
Verwaltungskontakt pro Jahr und BürgerIn die Bereitschaft, die damit zusammen
hängenden Investitionen zu tätigen, nicht sehr ausgeprägt ist. Auf Grundlage dieser Einschätzung hat das Bezirksamt beschlossen: 1. Die aktuell an den Amtsstrukturen orientierte Darstellung
von Informationen des Bezirksamtes Lichtenberg im Internet wird zu einer im
wesentlichen dem “Lebenslagenprinzip” entsprechenden Darstellung
weiterentwickelt. Dabei soll ¨
das
aktuelle Informationsangebot über eine Einstiegsseite auf Portale aufgeteilt,
zielgruppengerecht präsentiert und weiter entwickelt werden und ¨
ein
Bürgerportal (allgemeine BürgerInnenangelegenheiten, Senioren, Jugend, Kinder,
Kultur, Sport etc.) und ein Wirtschaftsportal (Angelegenheiten von Unternehmen,
“WirtschaftsbürgerInnen”) entwickelt werden. Für die Erarbeitung der Portallösung wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die unter Zugrundelegung vorhandener Lösungsansätze (bspw. der Projektgruppe Bürgerdienste/AG Themenindex bei der Senatsverwaltung für Inneres) Vorschläge zur inhaltlichen sowie personellen und finanziellen Umsetzung erarbeitet. Als Mitglieder der AG werden bestimmt: ¨
für
das Bürgerportal: die Leitung des LuV Bürgerdienste, ¨
für
das Wirtschaftsportal: die Leitung des Wirtschaftsamtes, ¨
für
grundsätzliche technische Fragen: die Leitung der SE LogIT, ¨
zur
Abstimmung der Arbeit mit der Web-Redaktion: die Leiterin der Web-Redaktion. Die
AG wird einberufen und geleitet vom BzStR WiImm. 2. Neben dem angestrebten Aufbau von Portalen ist das
vorhandene Internetangebot in Verantwortung der WEB-Redaktion bis Mitte des
Jahres 2004 wie folgt weiter zu qualifizieren und zu vereinheitlichen: ¨
Zu
jeder Organisationseinheit ist in einer für die Bürgerinnen und Bürger
verständlichen Sprache so umfassend wie möglich darzulegen, -
welche
Verwaltungsleistungen angeboten werden, -
welche
Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und -
welche
Unterlagen vorzulegen sind. ¨
Jede
Organisationseinheit schafft eine geeignete Möglichkeit zur elektronischen
Kontaktaufnahme, bspw. formularunterstützt. ¨
Als
Beitrag zur Partizipation der Bürger an Verwaltungsentscheidungen sowie zur
Erhöhung der Transparenz von Verwaltungshandeln wird die Aufbereitung von
Informationen in Internet und Intranet neu geordnet. Künftig werden alle
Informationen, die nicht ausdrücklich nur zur verwaltungsinternen
Veröffentlichung bestimmt sind, durch die Web-Redakteure auch im Internet
verfügbar gemacht. Dies schließt die Internet-Veröffentlichung sämtlicher
Broschüren und sonstigen Publikationen ein. Das derzeit in Einzelfällen im
Intranet höhere Informationsangebot (mit Bürgerbezug) wird zu Gunsten des
Internets verändert. Das Intranet soll künftig konsequent nur noch der
verwaltungsinternen (ergänzenden) Information dienen. 3. Es werden personelle, verwaltungsorganisatorische und
informationstechnische Grundlagen für eGovernment geschaffen.
Hierzu wird ¨
der
Personal- und Finanzservice beauftragt, ein Konzept zur IT-Schulung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzulegen, um die personellen
Voraussetzungen für eGovernment im BA Lichtenberg zu verbessern. Dabei sind
v.a. eigene Schulungskapazitäten zu entwickeln. ¨
das
LuV Bürgerdienste beauftragt, ein Konzept für ein “virtuelles Bürgeramt” zu
erarbeiten und unter diesem Gesichtspunkt Vorschläge für Veränderungen der
Stellung und Einbindung der Bürgerämter in die Arbeitsorganisation und Struktur
des Bezirksamtes sowie zur Einbindung der verschiedenen IT-Fachverfahren
vorzulegen. Vordringlich sind dabei die innovativen Möglichkeiten des
Start-Informationssystems für Bürgerdienste zu Grunde zu legen. ¨
das
LuV Bürgerdienste federführend beauftragt, ein Konzept für die kurzfristige
Einführung eines Lichtenberger Bürgertelefons als Teil des “BerlinTelefon”
(Beschluss des Abgeordnetenhauses Drucksache 15/778) zu erarbeiten. ¨
der Logistik- und Informationstechnik-Service wird
beauftragt, die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Einführung von
eGovernment-Elementen im Datennetz Lichtenberg zu schaffen. Weitere Aspekte des Ersuchens der BVV aus Drucksache V/655 Zum Ersuchen der BVV aus Drs. V/655 wird ergänzend folgendes berichtet: Ø Verbesserung von Bürgernähe und
Kundenorientierung ¨ zielgruppenorientierte, ggf.
mehrsprachige Bereitstellung von Informations- und Dienstleistungsangeboten Als Zielgruppen einer Strategie “Virtuelles Rathaus” werden vorrangig “Bürgerinnen und Bürger” (allgemeine Bürgeranliegen) sowie die “Wirtschaft” (Anliegen von Unternehmen, Wirtschaftsbürgern) bestimmt. Die Ziele
der im Kapitel “Partizipation der Bürger” des kommunalen Handlungsprogramms
“besser leben – kinder- und familienfreundlicher Bezirk” beschriebenen Aufgaben
(Transparenz politischer Entscheidungen gewährleisten, neue
Mitwirkungsmöglichkeiten erschließen) sollen dabei berücksichtigt werden. Die
Mehrsprachigkeit von Informations- und Dienstleistungsangeboten wird als
Bestandteil der Strategie zur interkulturellen Öffnung im BA Lichtenberg auch
in eine E-Government-Strategie einfließen. Für die Mehrsprachigkeit von
Internetangeboten bestehen jedoch absehbar keine hinreichenden Voraussetzungen
im BA Lichtenberg. Der Arbeitsaufwand (insbesondere fehlende
Übersetzungsmöglichkeiten) ist unter den personellen Bedingungen eines
Bezirksamtes kaum leistbar. Mittel für externe Unterstützung für den einmaligen
Erstellungsaufwand und die laufende Pflege stehen nicht zu Verfügung.
Vorstellbar ist derzeit allenfalls eine programmgesteuerte automatische
Übersetzung; dabei müssten allerdings Defizite in der Qualität akzeptiert
werden. Hierzu sind Festlegungen zu den gewünschten Sprachen zu treffen. Das
Ersuchen wird Gegenstand bei den o.g. Überlegungen zur Qualifizierung des
Internetangebotes. Mittel- bis
langfristig ist vorgesehen, das Bürgerportal in weitere Portale zu
spezifizieren (Jugend, Senioren, Kultur usw.). ¨ umfassende und aktuelle Information
von Bürgern und Unternehmen rund um die Uhr über Dienstleistungen, Formulare,
Vorschriften und Gesetzestexte Durch die Einbindung des Internetangebotes des BA Lichtenberg in das
Stadtportal “berlin.de” ist bereits ein weitreichendes Informationsangebot
vorhanden. Im Rahmen der Weiterentwicklung ist zu entscheiden, was sinnvoller
Weise dezentral anzubieten ist. Zentrale Angebote werden ständig ergänzt. Die
Umstellung des Internetangebotes auf o.g. Portale soll das Auffinden
vorhandener Informationen erleichtern. Eine
erste Orientierung hierfür bietet das aktuelle Angebot des Standesamntes
Lichtenberg (http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/Verwaltung/
Buergeramt/standesamt.html) ¨
Kommunikationsangebote
außerhalb von Öffnungszeiten, z. B. durch Kontaktformulare und Erreichbarkeit
der Mitarbeiter über E-Mail ¨
richtige
Ansprechpartner ohne Wartzeiten auffindbar Die
Erreichbarkeit aller Organisationseinheiten durch E-Mail ist gegeben. Dadurch
ist es möglich, Mitarbeiter der Verwaltung schnell zu erreichen. Ein Angebot,
das es Nutzern gestattet, stets den “richtigen” Ansprechpartner zu erreichen,
scheint nicht praktikabel (u.a. müsste hierfür der Nutzer wissen, wer im Falle
eines Anliegens der “richtige” Ansprechpartner ist). Grundsatz ist deshalb,
dass eingehende Anfragen per Mail vom Empfänger angesichts des Gegenstands des
Anliegens an den “richtigen” Ansprechpartner weitergeleitet und eine zeitnahe
Bearbeitung gewährleistet wird. Die Notwendigkeit spezieller Kontaktformulare
wird im Einzelfall überprüft. ¨
Dienstleistungen
schneller und mit weniger Aufwand für alle Beteiligten erbringen ¨
Behördengänge
vermeiden bzw. reduzieren Der
E-Mail-Kontakt und eine Reihe von – zur Zeit nur druckbaren Formularangeboten –
tragen hierzu schon jetzt bei. Durch das Fehlen interaktiver Formulare und von
Signatur-Lösungen als zentrale Angebote in der Berliner Verwaltung ist es
jedoch noch nicht möglich, Verwaltungsakte, Anträge etc. papierlos bzw. ohne
persönlichen Behördenkontakt zu erledigen. Ø Förderung von Bürgerengagement zur
Stärkung des Gemeinwesens und Verbesserung des Gemeinwohls durch ¨
Steigerung
von Verwaltungstransparenz ¨
Schaffung
neuer Partizipationsmöglichkeiten Neben den
bereits gegebenen umfassenden Informationsmöglichkeiten zu
Verwaltungsentscheidungen sollen im Zusammenhang mit der Neukonzipierung des
Internetangebotes Angebote für Umfragen, Foren, Chats etc. geschaffen werden.
Hierzu sind zunächst die Möglichkeiten des Stadtportals “berlin.de” zu prüfen. Ø Ausbau der verwaltungsübergreifenden
Zusammenarbeit durch ¨
fachübergreifende
Nutzung von Daten- und Informationsbeständen ¨
Anschluss
an überregionale Intranets ¨
Nutzung
zentraler Dienstleistungen, wie Verzeichnisdienste ¨
Vorrang
von E-Mail vor dem Austausch von Papierdokumenten (papierarmes Büro) Die
Voraussetzungen für die fachübergreifende Nutzung von Daten- und
Informationsbeständen sind durch die Intranet- und Internetangebote im Land
Berlin sowie im Rahmen von Fachverfahren gegeben. Unter Beachtung des
Datenschutzes, die der jeweilige Verfahrensverantwortliche vorgesehen hat,
können verwaltungsübergreifend Daten eingesehen und ausgetauscht werden. Die
Verbindung von überregionalen Intranets ist zwischen Berlin und Brandenburg
vorhanden und wird Anfang nächsten Jahres ergänzt durch die Verknüpfung zu den
Intranets von Bund, anderen Ländern und der EU-Verwaltung. Zentrale
Verzeichnisdienste werden genutzt, soweit sie bereit gestellt werden. Die Nutzung
von E-Mail anstelle des Postaustausches auf Papierdokumenten ist technisch für
alle knapp 1.600 Nutzer im Bereich des Datennetzes BA Lichtenberg
gewährleistet. Wegen bisher nicht gelöster Fragen der digitalen Signatur und
elektronischen Archivierung konnte jedoch der Papierverbrauch noch nicht
nachhaltig reduziert werden. Ø Verbesserung der
Mitarbeiterzufriedenheit in der Verwaltung ¨
Steigerung
der internen Informiertheit und Motivation ¨
Verbesserung
der Arbeitssituation und Entwicklungsmöglichkeiten ¨
Schaffung
neuer Arbeitsformen, wie z. B. Telearbeit Die hier
eingeforderten Ziele sind nur in einem ständigen Prozess zu erreichen. Nach der
in den letzten Jahren überwiegend erfolgten Konzentration auf den Aufbau und
Zusammenschluss der beiden WindowsNT-Netze (Lichtenberg und Hohenschönhausen)
sollen die Anwender in den nächsten zwei Jahren durch gezielte
(In-House-)Schulungsmaßnahmen verstärkt auf die im Rahmen von E-Government
erwarteten Anforderungen vorbereitet werden. Das
derzeitige Intranet- und Internetangebot hat bereits wesentlich zur
Verbesserung der Informiertheit beigetragen. Für neue
Arbeitsformen, z.B. Telearbeit, liegt im BA Lichtenberg keine Analyse zum
Bedarf, zu den damit verbundenen Rahmenbedingungen sowie zum damit erwarteten
Nutzen vor. Es wird eingeschätzt, dass für die Nutzung von Datenbeständen etc.
des verwaltungsinternen Intranet außerhalb des Verwaltungsnetzes (am privaten
PC) erhebliche Kosten verbunden sind, um
den Sicherheitsstandards zu genügen. Im BA Lichtenberg werden solche Ansätze
absehbar nicht verfolgt. Ø Prägung eines modernen Images und
Standortmarketing für Lichtenberg Die Prägung
eines modernen Images und Standortmarketing für Lichtenberg muss das Ergebnis
aller Bemühungen um eine E-Government-Strategie sein. Dabei können
Pilotprojekte des Bezirkes zu ausgewählten Fragen eine große Rolle spielen. Von
besonderer Bedeutung ist die Vernetzung des Verwaltungsangebotes mit Angeboten,
die im Rahmen von Projekten sowie anderen privaten und gesellschaftlichen Akteuren im Bezirk bereitgestellt
werden. Beachtet
werden soll aber auch, dass Konzepte für eine bürgernahe Verwaltung nicht der
Versuchung unterliegen dürfen, durch Strategien eines “virtuellen Rathauses”
die personelle Präsenz von Verwaltung und den persönlichen Kontakt zwischen
Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung erheblich zu reduzieren. Trotz
ggf. vorhandener Online-Fähigkeit
von angebotenen Dienstleistungen dürfen
diese nicht allein darauf reduziert werden. Modernität sollte keine Kategorie
für den Grad der Technisierung (“Virtualisierung”) von Verwaltungsvorgängen
bzw. des Austauschs zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung sein,
genauso wie ein erfolgreiches Standortmarketing unverändert stärker vom persönlichen
Engagement und der Ansprechbarkeit von Verwaltungspersonal abhängt, als von
einer brillanten Darstellung von Standortpotentialen im Internet. Die im
weiteren Text des Beschlusses der BVV genannten Anforderungen an die
E-Government-Strategie des BA Lichtenberg sollen Bestandteil der
konzeptionellen Arbeit im Rahmen der hier erläuterten Möglichkeiten
werden. Die
ständige Aktualisierung der E-Government-Strategie wird durch die o.g.
Organisationsentscheidungen gewährleistet. Eine Veröffentlichung von Aspekten
der E-Government-Strategie auf der Homepage des Bezirksamtes Lichtenberg wird
im Zuge weiterer Präzisierungen erfolgen können. Emmrich Bezirksbürgermeisterin |
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