Drucksache - DS/0649/V
Das Bezirksamt bittet die
Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat während
seiner Sitzung am .... beschlossen: die Vorgaben aus dem o.g.
Fassadenkonzept als Leitlinie für die Fassadenerneuerung in der Victoriastadt
zu betrachten. Sie werden in jedes Genehmigungsverfahren aufgrund der
Erhaltungsverordnung “Kaskelstraße/Victoriastadt” einbezogen. Berlin, den 19.06.2003 Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung Anlage zur Bezirksamtsvorlage Nr. 135/03zur Beschlussfassung für die Sitzung am 17.6.03 Begründung: Mit dem Inkrafttreten der
städtebaulichen Erhaltungsverordnung für das Gebiet Kaskelstraße/Victoriastadt
am 5. November 1997 sind Voraussetzungen geschaffen worden, die der
öffentlichen Verwaltung größere Einflussmöglichkeiten auf das optische
Erscheinungsbild des Kiezes einräumen als bisher. Begründet ist dies u.a. durch
die in der Erhaltungsverordnung verankerten Genehmigungsvorbehalte. Zur
Weiterentwicklung des intakten und schützenswerten Ortsbildes in der
Victoriastadt ist es von besonderer Wichtigkeit, auf der Grundlage einer
grundstücksübergreifenden Betrachtungsweise die Entscheidungen zur
Fassadengestaltung (Farbe, Fassadengliederung) mit dem Ziel eines harmonischen
Gesamteindrucks des Straßenbildes zu treffen. Um eine fundierte Eigentümer- und
Bauherrenberatung bieten zu können, deren Resultat sich in einer akzeptablen
Qualität im Rahmen der baulichen Erneuerung, hier insbesondere der
Gebäudehülle, wiederspiegeln sollte, fehlte bisher eine entsprechende
Arbeitshilfe. Das von der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung beauftragte und von der Architektin Heike Hinz und den
Restauratorinnen Kathrin und Claudia Boerger entwickelte Fassadenkonzept stellt
eine solche Arbeitshilfe dar, weil es eine einheitliche Beurteilungs- und
Beratungsgrundlage für die Beratung von Eigentümern und Architekten bietet. Das
Konzept beinhaltet jeweils einen Abschnitt der Kaskelstraße (nördliche
Straßenseite, Nr. 27-53) und der Türrschmidtstraße (südliche Straßenseite, Nr.
17-25), in dem die Erneuerungs-aktivitäten noch nicht weit fortgeschritten
sind. Exemplarisch werden die grundlegenden bauzeitlichen Gestaltungselemente
der Fassaden dokumentiert. Aufgrund ihrer stilistischen Merkmale werden die
Gebäude in vier unterschiedliche Gebäudetypen zusammengefasst (Klassizistische
Tradition, Historismus – Neurenaissance und Neubarock, Historismus und
Jugendstil sowie Gestaltung der 20er/30er Jahre. Zudem erfolgt ein Vorschlag
für eine Fassadenneufassung mit vereinfachter Gliederung. Des weiteren
beinhaltet das Fassadenkonzept zu jedem Gebäude eine Fassadenansicht, die auf
der Grundlage von Farbsondagen ermittelt wurde, zuzüglich einem alternativen
Farbtonvorschlag. Insgesamt umfasst das Fassadenkonzept zwei Aktenordner und
zwei großformatige Plakate. Mit diesem Beschluss bekundet
das Bezirksamt den Willen, Entscheidungen zur äußeren Gestalt der Gebäude, die
innerhalb der beschriebenen Straßenabschnitte liegen, auf der Grundlage der
Vorgaben aus dem Fassadenkonzept zu treffen mit Vorbildwirkung auch für die
übrigen Gebäude in der Victoriastadt. Das Fassadenkonzept besitzt
empfehlenden Charakter und ist verwaltungsintern als verbindliche
Arbeitsgrundlage anzusehen. Während der
Bezirksamtssitzung lag ein vollständiges Exemplar des Fassadenkonzeptes zur
Einsichtnahme aus. |
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