Drucksache - DS/0649/V  

 
 
Betreff: Fassadenkonzept für Teilbereiche des Sanierungs- und Erhaltungsgebietes Kaskelstraße/Victoriastadt, erarbeitet von Hinz & Boerger, Februar 2002
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat während seiner Sitzung am .... beschlossen:

die Vorgaben aus dem o.g. Fassadenkonzept als Leitlinie für die Fassadenerneuerung in der Victoriastadt zu betrachten. Sie werden in jedes Genehmigungsverfahren aufgrund der Erhaltungsverordnung “Kaskelstraße/Victoriastadt” einbezogen.

 

 

 

 

Berlin, den 19.06.2003

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                       Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage zur Bezirksamtsvorlage Nr. 135/03zur Beschlussfassung für die Sitzung am 17.6.03

 

 

Begründung:

Mit dem Inkrafttreten der städtebaulichen Erhaltungsverordnung für das Gebiet Kaskelstraße/Victoriastadt am 5. November 1997 sind Voraussetzungen geschaffen worden, die der öffentlichen Verwaltung größere Einflussmöglichkeiten auf das optische Erscheinungsbild des Kiezes einräumen als bisher. Begründet ist dies u.a. durch die in der Erhaltungsverordnung verankerten Genehmigungsvorbehalte. Zur Weiterentwicklung des intakten und schützenswerten Ortsbildes in der Victoriastadt ist es von besonderer Wichtigkeit, auf der Grundlage einer grundstücksübergreifenden Betrachtungsweise die Entscheidungen zur Fassadengestaltung (Farbe, Fassadengliederung) mit dem Ziel eines harmonischen Gesamteindrucks des Straßenbildes zu treffen. Um eine fundierte Eigentümer- und Bauherrenberatung bieten zu können, deren Resultat sich in einer akzeptablen Qualität im Rahmen der baulichen Erneuerung, hier insbesondere der Gebäudehülle, wiederspiegeln sollte, fehlte bisher eine entsprechende Arbeitshilfe.

 

Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragte und von der Architektin Heike Hinz und den Restauratorinnen Kathrin und Claudia Boerger entwickelte Fassadenkonzept stellt eine solche Arbeitshilfe dar, weil es eine einheitliche Beurteilungs- und Beratungsgrundlage für die Beratung von Eigentümern und Architekten bietet. Das Konzept beinhaltet jeweils einen Abschnitt der Kaskelstraße (nördliche Straßenseite, Nr. 27-53) und der Türrschmidtstraße (südliche Straßenseite, Nr. 17-25), in dem die Erneuerungs-aktivitäten noch nicht weit fortgeschritten sind. Exemplarisch werden die grundlegenden bauzeitlichen Gestaltungselemente der Fassaden dokumentiert. Aufgrund ihrer stilistischen Merkmale werden die Gebäude in vier unterschiedliche Gebäudetypen zusammengefasst (Klassizistische Tradition, Historismus – Neurenaissance und Neubarock, Historismus und Jugendstil sowie Gestaltung der 20er/30er Jahre. Zudem erfolgt ein Vorschlag für eine Fassadenneufassung mit vereinfachter Gliederung. Des weiteren beinhaltet das Fassadenkonzept zu jedem Gebäude eine Fassadenansicht, die auf der Grundlage von Farbsondagen ermittelt wurde, zuzüglich einem alternativen Farbtonvorschlag. Insgesamt umfasst das Fassadenkonzept zwei Aktenordner und zwei großformatige Plakate.

Mit diesem Beschluss bekundet das Bezirksamt den Willen, Entscheidungen zur äußeren Gestalt der Gebäude, die innerhalb der beschriebenen Straßenabschnitte liegen, auf der Grundlage der Vorgaben aus dem Fassadenkonzept zu treffen mit Vorbildwirkung auch für die übrigen Gebäude in der Victoriastadt.

Das Fassadenkonzept besitzt empfehlenden Charakter und ist verwaltungsintern als verbindliche Arbeitsgrundlage anzusehen.

 

Während der Bezirksamtssitzung lag ein vollständiges Exemplar des Fassadenkonzeptes zur Einsichtnahme aus.

 

 
 

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