Drucksache - DS/0644/V  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan XXII-VE 2
(Geltungsbereich/Ziel siehe Anlage)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

·         Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes XXII-VE 2

     Der Geltungsbereich umfasst nunmehr das Gelände zwischen Allendorfer Weg, Rhinstraße, Landsberger Allee und Ferdinand-Schultze-Straße.

·         Das Bezirksamt hat beschlossen, das Amt für Planen und Vermessen mit der Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beauftragen.

 

Begründung:

     Der Geltungsbereich ist so zu ändern, dass die Geltungsbereichsgrenze (wie im Regelfall üblich) jeweils bis zur Straßenmitte reicht.         Für die Einbeziehung des Allendorfer Weges in ganzer Breite besteht nach Änderung des Vorhabens aufgrund der Haupterschließung des Vorhabengrundstücks von der Ferdinand-Schultze-Straße aus sowie aufgrund des reduzierten Umfangs des Vorhabens gegenüber der Einleitung des Verfahrens kein besonderes städtebauliches Erfordernis mehr. Die südliche Geltungsbereichsgrenze bezieht nunmehr die Landsberger Allee bis zur Straßenmitte ein. Vor der Fusion der Bezirke Hohenschönhausen und Lichtenberg war dies durch die Lage der Bezirksgrenze nicht möglich.

     Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.09.2002 beschlossen, vorbehaltlich der Prüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren XXII-VE 2 auf der Grundlage eines geänderten Vorhaben- und Erschließungsplanes weiterzuführen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat der Änderung des Planungsziels und des Geltungsbereiches zugestimmt. Eine erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung auf der Grundlage des geänderten Vorhaben- und Erschließungsplanes ist nicht erforderlich, da die Art der Nutzung gleich bleibt und der Umfang sogar reduziert wird. Somit kann das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weitergeführt werden.

 

 

Berlin, den

                                                                                                    

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes XXII-VE 2

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                                                                   Ohne Maßstab

 

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung “Autohaus mit Werkstatt”

 

 
 

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