Drucksache - DS/0619/V
Die BVV hat das Bezirksamt ersucht, unter Berücksichtigung des Aktionsprogramms für das Handwerk der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie ein Maßnahmeprogramm zu entwickeln zur besonderen Förderung des Handwerks im Bezirk. Dabei sollen 4 Aspekte berücksichtigt werden: · Bekämpfung von Schwarzarbeit in
Lichtenberg · Spezielle Beratungsangebote für Handwerker
· Kleinteilige Ausschreibung von Aufträgen, so dass sich auch kleinere Handwerksbetriebe beteiligen können · Anwerben und Unterstützung von ansiedlungswilligen
Handwerksbetrieben
Das Bezirksamt bittet die BVV, den Bericht des Bezirksamtes Lichtenberg zur Kenntnis zu nehmen (siehe Anlage). Christina
Emmrich Dr.
Andreas Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat - Anlage
- Lichtenberg braucht Initiative pro
Lichtenberger Handwerk! Das “Aktionsprogramm für das Handwerk” ist im Oktober 2000
erstmalig veröffentlicht worden. Es ist wesentliche Arbeitsgrundlage für den
Bereich Wirtschaft des Bezirksamtes Lichtenberg bei der Unterstützung von
Handwerksbetrieben. Die Eckpunkte des Programms richten sich auf die Schaffung
kalkulierbarer Rahmenbedingungen im Förderbereich und die Sicherung der
Zukunftsfähigkeit von Unternehmen des Handwerks, dazu gehört auch die Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit. Das Programm ist 2003 durch die Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen ausdrücklich bekräftigt und aktualisiert worden.
Es beschreibt in folgenden Komplexen die Schwerpunkte der Handwerksförderung in
Berlin, die die Forderungen des BVV-Antrages einschließen, in vielen Bereichen
jedoch weit darüber hinausgehen: 1. Kalkulierbare Rahmenbedingungen im Förderbereich · Meistergründungsprämie sichern · Gemeinschaftsaufgabe nutzen · Investitionszulage ausschöpfen · Liquiditätsfonds fortführen · Betriebsberatung im Handwerk sichern · Investitionsvorhaben erleichtern · Handwerksorientierte Überprüfung der Förderprogramme 2. Qualitätsstandard steigern – Angebotspotenziale nutzen · Qualitätsoffensive starten · Kooperationen im Handwerk vorantreiben · Kleinteilige Vergaben öffentlicher Aufträge verstärken · Zuliefer-/Partnerforen schaffen · Bekämpfung der Schwarzarbeit intensivieren 3. Zukunftsfähigkeit des Berliner Handwerks sichern · Innovationen fördern · IT-Nutzung im Berliner Handwerk ausbauen · Nachfolgeproblematik frühzeitig lösen · Ausbildungsplätze schaffen · Neue Berufe schaffen · Chancengleichheit von Frauen im Handwerk 4. Bündnis für Arbeit · Bündnis für Standortsicherung und Beschäftigung entwickeln · Bezirkliche Beschäftigungsbündnisse nutzen · Bezirkliche Wirtschaftsförderung stärken · Stadtraumkonferenzen fortsetzen · Branchengespräche/Handwerksforen gestalten 5. Internationalisierung des Berliner Handwerks · EU-Osterweiterung nutzen · Neue Märkte erschließen Das Aktionsprogramm ist unter http://www.berlin.de/SenWiArbFrau/handwerk/programm.html#1 im Internetangebot der
Senatsverwaltung abrufbar. Das BA Lichtenberg fühlt sich diesem Aktionsprogramm – im
Rahmen der bezirklichen Zuständigkeit – verpflichtet und untersetzt es mit
eigenen Initiativen. Zu den Aspekten des BVV-Beschlusses: ·
Bekämpfung von Schwarzarbeit in Lichtenberg Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden der Schwarzarbeit, wirkt sie sich insbesondere durch Wettbewerbsverzerrung negativ auf andere Unternehmen aus. Die
Schwarzarbeit ist aber keine Besonderheit im Bereich des Handwerks, sie kommt in
allen Bereichen der gewerblichen Wirtschaft in
den unterschiedlichen Erscheinungsformen vor und ist gekennzeichnet durch:
·
unerlaubte
Gewerbeausübung nach der Gewerbeordnung ·
unerlaubte
Handwerksausübung nach der Handwerksordnung ·
Leistungsmissbrauch
·
illegale
Arbeitnehmerüberlassung / Arbeitnehmerverleihung illegale Ausländerbeschäftigung ·
Verletzung
von Beitrags- und Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern ·
Steuerstraf-
und Ordnungswidrigkeiten ·
unlautere
Werbung in Medien Je nach vorliegendem
Straftat- bzw. Ordnungswidrigkeitstatbestand verteilen sich die Verfolgungs-
und Ahndungszuständigkeiten auf eine Reihe von Behörden, so z.B. w
die
Agentur für Arbeit, w
die
Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Ordnungsbehörden ( auf der Ebene der
Bezirksämter : die für Sozialwesen sowie Wirtschaft zuständigen Ämter) w
Sozialversicherungsträger,
Sozialkassen w
Finanzämter,
Hauptzollämter Im Bereich der Berliner Verwaltung regeln sich die
Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ( nicht
Straftaten )- explizit auch für den Bereich des Schwarzarbeitergesetztes – nach
der Verordnung über sachliche Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten. Die Zuständigkeit des Wirtschaftsamtes liegt in der Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in
allen Wirtschaftsbereichen wegen ·
unterlassener
Anzeige einer gewerblichen Tätigkeit; Ausübung des Reisegewerbes ohne
Reisegewerbekarte ·
Ausübung
einer handwerklichen Tätigkeit ohne Eintragung in die Handwerksrolle ·
unlautere
Werbung in Medien ( einschl. Verfolgung) Die diesbezügliche Verfolgung/ Ermittlung nimmt in Berlin der Polizeipräsident - hier schwerpunktmäßig LKA 237 und LKA 25 - wahr. Mitarbeiter des Bezirksamtes werden auf Grund von Hinweisen
und im Ergebnis von Kontrollen der Verfolgungsbehörden tätig. Zur Zeit ist im Wirtschaftsamt 1 Mitarbeiter neben weiteren
Aufgaben, im Gewerbeaußendienst tätig. Soweit bei den durchgeführte Kontrollen
oder durch eingehende konkrete oder anonyme
Hinweise Verdachtsmomente von Schwarzarbeit festgestellt werden, wird
ein entsprechendes Ermittlungsersuchen an das LKA gestellt, amtsgerichtliche
Beschlüsse zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie zur
Beschlagnahme von Beweisunterlagen erwirkt. Nach Auswertung der Unterlagen in
Beteiligung der Handwerkskammer wird durch das Wirtschaftsamt eine Geldbuße festgesetzt. Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wurden im letzten Jahr folgende Ergebnisse erzielt: In enger Zusammenarbeit mit dem für die Verfolgung dieser
Ordnungswidrigkeits-Tatbestände zuständigen Polizeipräsident in Berlin LKA 237
(ehemals LKA 3314), LKA 256, der Agentur für Arbeit, dem Hauptzollamt sowie
auch mit der Handwerkskammer wurden im Jahr 2003 sieben Verfahren wegen Verstoß
gegen das Schwarzarbeitsgesetz und die Handwerksordnung geführt. Zwei dieser Verfahren sind bereits rechtskräftig. Ein
Verfahren mit einer Bußgeldhöhe von 16.000 Euro ist im Einspruchsverfahren beim
Amtsgericht Tiergarten anhängig. Gegenüber 2002 mit 16 geführten Verfahren ist für 2003 damit
ein Verfahrensrückgang zu verzeichnen. Für das Jahr 2004 ist mit einem weiteren
Rückgang der Verfahren im Bereich der unerlaubten Handwerksausübung zu rechnen. Schwarzarbeit kann am besten vermieden werden, wenn die Rahmenbedingungen für die legale Ausübung von gewerblicher Tätigkeit angemessen dereguliert und modernen Erfordernissen angepasst werden (s.u., “Novelle des Handwerksrechts”). Nach einem langen, nicht unumstrittenen Diskussionsprozess hat der Bundesgesetzgeber eine Novellierung des Handwerksrechtes beschlossen. Änderungen waren zwingend notwendig geworden, um endlich die Harmonisierung mit dem EU-Recht zu realisieren. Ein weiterer Grund waren die beabsichtigten Erleichterungen für Kleinunternehmen (u.a. Gründung von Einzelunternehmen aus der Arbeitslosigkeit). Mit der kleinen und großen Novelle traten entscheidende Änderungen im Handwerksrecht in Kraft. Die “Kleine Novelle” zum Handwerksrecht - das sogenannte
Kleinunternehmergesetz – trat zum 30.12.2003 in Kraft und schafft erleichterte
Zugangsbedingungen zur Ausführung handwerklicher Tätigkeiten. So können Existenzgründer einfache Tätigkeiten in
zulassungspflichtigen Handwerken ausüben, soweit diese Tätigkeiten von einem durchschnittlich
begabten Berufsanfänger in bis zu 3 Monaten erlernbar sind oder diese
Tätigkeiten nebensächlich zum Gesamtbild des zulassungspflichtigen Handwerks
sind. Die nachfolgende “ Große Novelle” des Handwerksrechts, in
Kraft seit 01.01.2004, schafft weitere Erleichterungen zur Ausübung eines
Handwerkes. Zwar bleibt der Meisterbrief als großer Befähigungsnachweis
erhalten, allerdings nur in 41 Handwerksberufen, die Gefahren für die
Gesundheit oder das Leben von Personen mit sich bringen können. Diese stellen
nun die zulassungspflichtigen Handwerke
dar. In 53 von bisher 94 Handwerksberufen wird der Meisterzwang aufgehoben. Darüber hinaus wurde das Inhaberprinzip abgeschafft, so dass
Betriebe die in der Form eines Einzelunternehmens oder einer
Personengesellschaft geführt werden, ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben
können, wenn sie einen Meister als Betriebsleiter einstellen. Die
handwerksrechtlichen fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Handwerks
müssen nicht mehr bei dem Gewerbetreibenden selbst vorliegen. Der Zugang zum Handwerk wird auch erleichtert für Gesellen
mit einer mindestens 6-jährigen Berufserfahrung und 4 Jahren Tätigkeit in
leitender Stellung sowie für Ingenieure,
Hochschulabsolventen und staatlich geprüfte Techniker. Sie erhalten die
Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke. Davon sind insgesamt
nur 6 Handwerke ausgenommen. Ebenfalls erleichtert wird das Verfahren für den
Qualifikationsnachweis von Bürgern aus EU-Staaten. In Folge dieser erleichterten Zugangsbedingungen wird ein Teil der bisherigen “Schwarzarbeit”
legalisiert. Damit wird auch den Vorstellungen des Bezirksamtes
Lichtenberg von einer angemessenen Deregulierung des Handwerksrechts und der
Förderung von Unternehmensgründungen entsprochen. Die Zahl der Handwerksbetriebe wird generell und - über die
staatliche Förderung der “Ich-AG” - die Zahl der Kleingewerbetreibenden im
Handwerksbereich zunehmen. Diese Tendenz der verstärkten Existenzgründung im Klein- und
Kleinstunternehmerbereich ist bereits im Dienstleistungsgewerbe erkennbar und
wird sich mit dem Greifen der Handwerksnovelle auch im handwerklichen Bereich
fortsetzen. Eine Einschätzung zur praktischen Umsetzung und zur
Abgrenzung von einfachen handwerklichen Tätigkeiten, die in 2-3 Monaten
erlernbar sind, kann jedoch noch nicht getroffen werden. Es ist davon auszugehen, dass die bisher gerade im Bereich
des Bau –und KfZ-Handwerks anzutreffende Schwarzarbeit durch die Gründung von
Kleinstunternehmen (z.B. Ich-AG`s) legalisiert wird. Es ist anzunehmen, dass
die Schwarzarbeit in diesem Bereich (bis 25.000 Euro Gewinn) abnehmen wird. Für die Verfolgungs- und Ahndungsbehörden wird es von daher
ungleich schwerer, Tatbestände unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit
nachzuweisen. Mit einem Rückgang von ordnungsrechtlichen Verfahren nach
dem Schwarzarbeitergesetz, als auch von verwaltungsrechtlichen Verfahren zur
Untersagung unerlaubter Handwerkstätigkeit ist zu rechnen. ·
Spezielle Beratungsangebote für Handwerker Im Jahr 2003 nutzten 26 Handwerksbetriebe und 33 Existenzgründer im handwerklichen Bereich die Beratungs- und Informationsmöglichkeiten in der OE Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes. Die benötigte Hilfestellung ist nicht handwerksspezifisch, die Fragen oder auch Probleme unterscheiden sich nicht von denen anderer Gewerbetreibender. Das Bezirksamt sieht deshalb keinen Bedarf für spezielle Beratungsangebote. Von Seiten der Handwerkskammer wird die Betriebsberatung (Unternehmensberatung für Handwerksbetriebe und Gründer) angeboten, die Nachfolgeagentur erfolgreich betrieben und Kooperationsbörsen initiiert. Die Beratung der
Handwerkskammer für bestehende Betriebe erstreckt sich auf Themen wie
Finanzierung, Kalkulation, Investitionsplanung, Betriebserweiterungen sowie
bedauerlicherweise in zunehmendem Maße der Unterstützung von Betrieben in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wesentlicher Bestandteil der Nachfragen von Handwerksbetrieben bei der bezirklichen Wirtschaftsförderung sind Fördermittel und deren Konditionen. Das Instrument der “Meistergründungsprämie”- als spezielle Unterstützung für Gründungen im Handwerk- wird seit 1985 eingesetzt. Seit 1997 beteiligt sich auch die Europäische Kommission im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Mitteln des Europäischen Regionalfonds (EFRE) an der Finanzierung dieses für das Handwerk bedeutenden Förderinstruments. In der Förderperiode bis 2006 ist es möglich, dieses Förderprogramm im Rahmen der wirtschaftspolitischen Prioritätensetzung auf dem derzeitigen Niveau abzusichern. Eine solche Kontinuität im Fördergeschehen wird vom Berliner Handwerk als wichtige Unterstützung durch die Berliner Politik verstanden. Die Richtlinie für die Meistergründungsprämie 2004 ist Ende 2003 von der Senatsverwaltung veröffentlicht worden. Durch das Verfassungsgerichtsurteil zum Berliner Landeshaushalt 2002/03 und den daraus folgenden Verzögerungen bei der Verabschiedung des Haushalts 2004/05 ist derzeit die Auszahlung der Mittel blockiert. Anträge können gestellt werden. Im Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit beinhalten verschiedene Projekte u.a. die Beratung von Unternehmen. Das Handwerk ist selbstverständlich eingeschlossen. Im Rahmen des EFRE (Technische Hilfe) – Projektes Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des unternehmerischen Potenzials von KMU im Stadtraum Ost werden in Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf gezielt Branchengespräche durchgeführt, die bei Bedarf auch in Form reiner Handwerksforen gestaltet werden können. Bei der Vorbereitung dieser Konferenzen werden die Vertreter von Handwerkskammer und Innungen/ Landesinnungsverbänden bereits frühzeitig einbezogen. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Arbeit und Frauen hat gemeinsam mit den Bezirken (im Herbst 2003 in
Lichtenberg) die Veranstaltungsreihe "Wirtschaftsdialog
vor Ort" fest etabliert. Dabei wird dem Handwerk besondere
Bedeutung beigemessen. Für 2004 ist im BBWA die Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Office vorgesehen, das interessierten Unternehmern den Zugang zum osteuropäischen Nachbarn erleichtern wird. ·
Kleinteilige Ausschreibung von Aufträgen, so dass sich auch kleinere
Handwerksbetriebe beteiligen können Mit dem Aktionsprogramm für
das Handwerk hat der Senat festgestellt,
dass öffentliche Aufträge nach Möglichkeit kleinteilig vergeben werden
sollen, um Handwerksbetrieben der Region die Möglichkeit zu geben, sich auch
bei komplexen Vorhaben mit geeigneten Angeboten zu beteiligen. Die Vergabe von Aufträgen durch das Bezirksamt erfolgt gesetzeskonform. Wenn es sich anbietet Leistungen zu splitten, wird das getan. Dabei muss beachtet werden, dass eine Aufteilung nur zulässig ist, wenn dadurch die Vergabeform (EU-weite, öffentliche oder beschränkte) nicht verändert wird. Das regelt die AV LHO in § 55 Pkt.7. Ein wesentlicher Aspekt ist die zeitnahe Bezahlung von
Rechnungen für ausgeführte Leistungen. Hierbei ist das Bezirksamt immer um
Kurzfristigkeit bemüht, die Zahlungsfristen werden eingehalten. Das Regionalmanagement im Bezirk Lichtenberg ist bemüht Arbeits- und Bietergemeinschaften von kleinen Unternehmen, insbesondere auch im Handwerksbereich, zu unterstützen, bzw. deren Bildung anzuregen. Die Förderung von Kooperationen soll die Betriebe in die Lage versetzen, gemeinsam Aufträge zu akquirieren und auszuführen, um ihre Rolle im Wettbewerb zu stärken. Mit der vom Regionalmanagement gemeinsam mit der Handwerkskammer erarbeiteten Broschüre Handwerk in Lichtenberg ist eine zum Zeitpunkt der Veröffentlichung komplette Übersicht über Handwerksbetriebe in Lichtenberg veröffentlicht worden, die als Informationsgrundlage auch bei der Vergabe von Aufträgen dienen kann. ·
Anwerben und Unterstützung von ansiedlungswilligen Handwerksbetrieben Im Bezirksamt Lichtenberg ist die OE Wirtschaftsförderung
die zentrale Koordinierungsstelle für ansiedlungswillige Unternehmen. Durch
eine intensive Zusammenarbeit mit den Leistungs- und Verantwortungszentren,
Service- und Organisationseinheiten im Bezirksamt werden Unternehmer und
Gründer auf direktem Weg an die Wirtschaftsförderung verwiesen. Eine enge
Zusammenarbeit erfolgt ebenfalls mit dem Wirtschaftskreis
Hohenschönhausen-Lichtenberg e.V., den Bereichen Wirtschaftsförderung anderer
Berliner Bezirksämter (jedoch nur wenn keine eigenen Flächenpotenziale im Bezirk
zur Verfügung stehen), dem Lichtenberger Regionalmanagement und der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen. In den Jahren 2001-2003 haben eine Reihe von
Handwerksbetrieben im Bezirk freie Gewerbeflächen nachgefragt (ca. 20% der
Nachfragen kommt regelmäßig von Handwerksbetrieben). Jedem Unternehmen konnten
mehrere Angebote unterbreitet werden. Publikationen, Daten- und Kartenmaterial, Exposes sowie eine eingehende Erstberatung sind notwendig, um generell allen ansiedlungswilligen Unternehmen und Gründern den Wirtschaftsstandort Lichtenberg als unternehmerfreundlichen Bezirk vorzustellen. Dazu gehören gegebenenfalls Kurzanalysen zu den Standorten, Abstimmungsgespräche mit dem Planungs- und Baubereich des Bezirksamtes sowie Koordinierungen durch die Wirtschaftsförderung bei Verständigungsschwierigkeiten zwischen Ansiedlungswilligen und der Verwaltung. Zu den einzelnen Gewerbegebieten werden derzeit vom
Regionalmanagement Verwertungsexpertisen erstellt, um eine noch bessere
Vermarktung zu erzielen. Teilweise gestalten sich Grundstücksvermarktungen,
speziell für landeseigene Areale, als sehr schwierig, da einige Flächen
ungenügend erschlossen sind, ein Ankermieter fehlt oder Grundstückspreise nicht
an dem aktuellen Grundstücksmarkt angepasst bzw. kaum verhandelbar sind. Anders sieht die Zusammenarbeit mit privaten Eigentümern und
Vermietern aus. Ständige Kontakte zu den Ansprechpartnern und vor allem die
Kontaktsuche des Vermieters/Eigentümers zur bezirklichen Wirtschaftsförderung
bzw. zum Bezirksamt sind für die Ansiedlung von Unternehmen von höchster
Wichtigkeit. Ein kurzer Informationsaustausch zwischen der Wirtschaftsförderung
und dem Vermieter/Eigentümer reicht dann in der Regel aus, um ein passendes
Objekt oder Fläche für den ansiedlungswilligen Betrieb zu finden. Ebenso werden Broschüren zum Wirtschaftsstandort Lichtenberg
jedes Jahr herausgegeben. Darin enthalten sind wichtige Auswertungen zu
Gewerbegebieten, Handels-, Büro- und Dienstleistungsstandorten sowie Daten zur
Haushalts- und Einkommensstruktur, Bildungsstand, gewerblich gemeldeten
Unternehmen im Bezirk sowie Hochschul- und Bildungseinrichtungen. Dieses
Datenmaterial ist sehr wichtig für die Akquise und für eine
Standortentscheidung von Unternehmen im Bezirk Lichtenberg. Gerade
Handwerksbetriebe mit ihrem meist sehr engen Bezug zum unmittelbaren Umfeld
profitieren davon. Gleich wichtig ist die infrastrukturelle Erschließung der
Gewerbegebiete. Lichtenberg hat hier vielfältige Möglichkeiten geschaffen. Citynahe
Gebiete, Gewerbeflächen am Wasser, autobahnnahe Areale sowie zusätzliche
Erschließungen über die Industriebahn sind vorhanden. Diese Standortvorteile werden in jeder Publikation
hervorgehoben und entsprechend bei einer Akquise vermarktet. Das Bezirksamt wird die unter den 4 Aspekten genannten Maßnahmen weiterführen mit dem Ziel, den Betrieben und Gründern alle Unterstützung entsprechend der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu geben. Darüber hinaus gibt es viele weitere Aktivitäten, die natürlich
auch den Handwerksbetrieben zugute kommen. Hier nur wenige Beispiele: ·
Aufbau
eines Wirtschaftsportals für Unternehmen (Regionalmanagement) ·
Einführung
von eGovernment ·
Controlling
öffentlicher Aufträge ·
Ausbildungsverbund ·
Imagekampagne
(Regionalmanagement) ·
Betriebsberatung
für Frauen, für Jugendliche, für innovative Unternehmen etc. (verschiedene
Projekte) ·
Jour
fixe zur Abstimmung von Investitionsvorhaben, Standortanfragen,
Entwicklungsproblemen von Unternehmen
etc. zwischen Abt. Stadtentwicklung und Wirtschaft/Immobilien des Bezirksamtes |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |