Drucksache - DS/0619/V  

 
 
Betreff: Lichtenberg braucht Initiative pro Lichtenberger Handwerk!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen Entscheidung
11.09.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses für Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen vertagt   
06.11.2003 
22. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2003 
25. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2004 
28. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.04.2004 
29. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Wirt/Be/Grundvermögen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Die BVV hat das Bezirksamt ersucht, unter Berücksichtigung des Aktionsprogramms für das Handwerk der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie ein Maßnahmeprogramm zu entwickeln zur besonderen Förderung des Handwerks im Bezirk. Dabei sollen 4 Aspekte berücksichtigt werden:

 

· Bekämpfung von Schwarzarbeit in Lichtenberg

· Spezielle Beratungsangebote für Handwerker

· Kleinteilige Ausschreibung von Aufträgen, so dass sich auch kleinere Handwerksbetriebe

  beteiligen können

· Anwerben und Unterstützung von ansiedlungswilligen Handwerksbetrieben

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, den Bericht des Bezirksamtes Lichtenberg zur Kenntnis zu nehmen (siehe Anlage).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Christina Emmrich                                                                              Dr. Andreas Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 

 

                                                                                                                        -  Anlage  -

 

 

Lichtenberg braucht Initiative pro Lichtenberger Handwerk!

 

Das “Aktionsprogramm für das Handwerk” ist im Oktober 2000 erstmalig veröffentlicht worden. Es ist wesentliche Arbeitsgrundlage für den Bereich Wirtschaft des Bezirksamtes Lichtenberg bei der Unterstützung von Handwerksbetrieben. Die Eckpunkte des Programms richten sich auf die Schaffung kalkulierbarer Rahmenbedingungen im Förderbereich und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen des Handwerks, dazu gehört auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Das Programm ist 2003 durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen ausdrücklich bekräftigt und aktualisiert worden. Es beschreibt in folgenden Komplexen die Schwerpunkte der Handwerksförderung in Berlin, die die Forderungen des BVV-Antrages einschließen, in vielen Bereichen jedoch weit darüber hinausgehen:

 

1. Kalkulierbare Rahmenbedingungen im Förderbereich

·         Meistergründungsprämie sichern

·         Gemeinschaftsaufgabe nutzen

·         Investitionszulage ausschöpfen

·         Liquiditätsfonds fortführen

·         Betriebsberatung im Handwerk sichern

·         Investitionsvorhaben erleichtern

·         Handwerksorientierte Überprüfung der Förderprogramme

 

2. Qualitätsstandard steigern – Angebotspotenziale nutzen

·         Qualitätsoffensive starten

·         Kooperationen im Handwerk vorantreiben

·         Kleinteilige Vergaben öffentlicher Aufträge verstärken

·         Zuliefer-/Partnerforen schaffen

·         Bekämpfung der Schwarzarbeit intensivieren

 

 3. Zukunftsfähigkeit des Berliner Handwerks sichern

·         Innovationen fördern

·         IT-Nutzung im Berliner Handwerk ausbauen

·         Nachfolgeproblematik frühzeitig lösen

·         Ausbildungsplätze schaffen

·         Neue Berufe schaffen

·         Chancengleichheit von Frauen im Handwerk

 

 4. Bündnis für Arbeit

·         Bündnis für Standortsicherung und Beschäftigung entwickeln

·         Bezirkliche Beschäftigungsbündnisse nutzen

·         Bezirkliche Wirtschaftsförderung stärken

·         Stadtraumkonferenzen fortsetzen

·         Branchengespräche/Handwerksforen gestalten

 

 5. Internationalisierung des Berliner Handwerks

·         EU-Osterweiterung nutzen

·         Neue Märkte erschließen

 

 

Das Aktionsprogramm ist unter http://www.berlin.de/SenWiArbFrau/handwerk/programm.html#1 im Internetangebot der Senatsverwaltung abrufbar.

Das BA Lichtenberg fühlt sich diesem Aktionsprogramm – im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeit – verpflichtet und untersetzt es mit eigenen Initiativen.

 

 

Zu den Aspekten des BVV-Beschlusses:

·         Bekämpfung von Schwarzarbeit in Lichtenberg

 

Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden der Schwarzarbeit, wirkt sie sich insbesondere durch Wettbewerbsverzerrung negativ auf andere Unternehmen aus.

Die Schwarzarbeit ist aber keine Besonderheit im Bereich des Handwerks, sie kommt in allen Bereichen der gewerblichen Wirtschaft in den unterschiedlichen Erscheinungsformen vor und ist gekennzeichnet durch:

 

·         unerlaubte Gewerbeausübung nach der Gewerbeordnung

·         unerlaubte Handwerksausübung nach der Handwerksordnung

·         Leistungsmissbrauch

·         illegale Arbeitnehmerüberlassung / Arbeitnehmerverleihung

      illegale Ausländerbeschäftigung

·         Verletzung von Beitrags- und Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern

·         Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeiten 

·         unlautere Werbung in Medien

 

Je nach vorliegendem Straftat- bzw. Ordnungswidrigkeitstatbestand verteilen sich die Verfolgungs- und Ahndungszuständigkeiten auf eine Reihe von Behörden, so z.B.

w        die Agentur für Arbeit,

w        die Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Ordnungsbehörden ( auf der Ebene der Bezirksämter : die für Sozialwesen sowie Wirtschaft zuständigen Ämter)

w        Sozialversicherungsträger, Sozialkassen

w        Finanzämter, Hauptzollämter

 

Im Bereich der Berliner Verwaltung regeln sich die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ( nicht Straftaten )- explizit auch für den Bereich des Schwarzarbeitergesetztes – nach der Verordnung über sachliche Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

 

Die Zuständigkeit des Wirtschaftsamtes liegt in der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in allen Wirtschaftsbereichen wegen

·         unterlassener Anzeige einer gewerblichen Tätigkeit; Ausübung des Reisegewerbes ohne

      Reisegewerbekarte

·         Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit ohne Eintragung in die Handwerksrolle

·         unlautere Werbung in Medien ( einschl. Verfolgung)

 

Die diesbezügliche Verfolgung/ Ermittlung nimmt in Berlin der Polizeipräsident - hier schwerpunktmäßig LKA 237 und LKA 25 - wahr.

 

Mitarbeiter des Bezirksamtes werden auf Grund von Hinweisen und im Ergebnis von Kontrollen der Verfolgungsbehörden tätig.

Zur Zeit ist im Wirtschaftsamt 1 Mitarbeiter neben weiteren Aufgaben, im Gewerbeaußendienst tätig. Soweit bei den durchgeführte Kontrollen oder durch eingehende konkrete oder anonyme  Hinweise Verdachtsmomente von Schwarzarbeit festgestellt werden, wird ein entsprechendes Ermittlungsersuchen an das LKA gestellt, amtsgerichtliche Beschlüsse zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie zur Beschlagnahme von Beweisunterlagen erwirkt. Nach Auswertung der Unterlagen in Beteiligung der Handwerkskammer wird durch das Wirtschaftsamt

eine Geldbuße festgesetzt.

Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wurden im letzten Jahr folgende Ergebnisse erzielt:

In enger Zusammenarbeit mit dem für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeits-Tatbestände zuständigen Polizeipräsident in Berlin LKA 237 (ehemals LKA 3314), LKA 256, der Agentur für Arbeit, dem Hauptzollamt sowie auch mit der Handwerkskammer wurden im Jahr 2003 sieben Verfahren wegen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz und die Handwerksordnung geführt.

Zwei dieser Verfahren sind bereits rechtskräftig. Ein Verfahren mit einer Bußgeldhöhe von 16.000 Euro ist im Einspruchsverfahren beim Amtsgericht Tiergarten anhängig.

 

Gegenüber 2002 mit 16 geführten Verfahren ist für 2003 damit ein Verfahrensrückgang zu verzeichnen. Für das Jahr 2004 ist mit einem weiteren Rückgang der Verfahren im Bereich der unerlaubten Handwerksausübung zu rechnen.

 

Schwarzarbeit kann am besten vermieden werden, wenn die Rahmenbedingungen für die legale Ausübung von gewerblicher Tätigkeit angemessen dereguliert und modernen Erfordernissen angepasst werden (s.u., “Novelle des Handwerksrechts”).

 

Nach einem langen, nicht unumstrittenen Diskussionsprozess hat der Bundesgesetzgeber eine Novellierung des Handwerksrechtes beschlossen. Änderungen waren zwingend notwendig geworden, um endlich die Harmonisierung mit dem EU-Recht zu realisieren. Ein weiterer Grund waren die beabsichtigten Erleichterungen für Kleinunternehmen (u.a. Gründung von Einzelunternehmen aus der Arbeitslosigkeit). Mit der  kleinen und großen Novelle traten entscheidende Änderungen im Handwerksrecht in Kraft. 

 

Die “Kleine Novelle” zum Handwerksrecht - das sogenannte Kleinunternehmergesetz – trat zum 30.12.2003 in Kraft und schafft erleichterte Zugangsbedingungen zur Ausführung handwerklicher Tätigkeiten. So können  Existenzgründer einfache Tätigkeiten in zulassungspflichtigen Handwerken ausüben, soweit diese Tätigkeiten von einem durchschnittlich begabten Berufsanfänger in bis zu 3 Monaten erlernbar sind oder diese Tätigkeiten nebensächlich zum Gesamtbild des zulassungspflichtigen Handwerks sind.

 

Die nachfolgende “ Große Novelle” des Handwerksrechts, in Kraft seit 01.01.2004, schafft weitere Erleichterungen zur Ausübung eines Handwerkes.

Zwar bleibt der Meisterbrief als großer Befähigungsnachweis erhalten, allerdings nur in 41 Handwerksberufen, die Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Personen mit sich bringen können. Diese stellen nun die zulassungspflichtigen  Handwerke dar. In 53 von bisher 94 Handwerksberufen wird der Meisterzwang aufgehoben.

 

Darüber hinaus wurde das Inhaberprinzip abgeschafft, so dass Betriebe die in der Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft geführt werden, ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben können, wenn sie einen Meister als Betriebsleiter einstellen. Die handwerksrechtlichen fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Handwerks müssen nicht mehr bei dem Gewerbetreibenden selbst vorliegen.

 

Der Zugang zum Handwerk wird auch erleichtert für Gesellen mit einer mindestens 6-jährigen Berufserfahrung und 4 Jahren Tätigkeit in leitender  Stellung sowie für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüfte Techniker. Sie erhalten die Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke. Davon sind insgesamt nur 6 Handwerke ausgenommen.

 

Ebenfalls erleichtert wird das Verfahren für den Qualifikationsnachweis von Bürgern aus EU-Staaten.

 

In Folge dieser erleichterten Zugangsbedingungen  wird ein Teil der bisherigen “Schwarzarbeit” legalisiert.

Damit wird auch den Vorstellungen des Bezirksamtes Lichtenberg von einer angemessenen Deregulierung des Handwerksrechts und der Förderung von Unternehmensgründungen entsprochen. 

 

Die Zahl der Handwerksbetriebe wird generell und - über die staatliche Förderung der “Ich-AG” - die Zahl der Kleingewerbetreibenden im Handwerksbereich zunehmen.

Diese Tendenz der verstärkten Existenzgründung im Klein- und Kleinstunternehmerbereich ist bereits im Dienstleistungsgewerbe erkennbar und wird sich mit dem Greifen der Handwerksnovelle auch im handwerklichen Bereich fortsetzen.

Eine Einschätzung zur praktischen Umsetzung und zur Abgrenzung von einfachen handwerklichen Tätigkeiten, die in 2-3 Monaten erlernbar sind, kann jedoch noch nicht getroffen werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass die bisher gerade im Bereich des Bau –und KfZ-Handwerks anzutreffende Schwarzarbeit durch die Gründung von Kleinstunternehmen (z.B. Ich-AG`s) legalisiert wird. Es ist anzunehmen, dass die Schwarzarbeit in diesem Bereich (bis 25.000 Euro Gewinn) abnehmen wird.

 

Für die Verfolgungs- und Ahndungsbehörden wird es von daher ungleich schwerer, Tatbestände unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit nachzuweisen.

Mit einem Rückgang von ordnungsrechtlichen Verfahren nach dem Schwarzarbeitergesetz, als auch von verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Untersagung unerlaubter Handwerkstätigkeit ist zu rechnen.

 

·         Spezielle Beratungsangebote für Handwerker

 

Im Jahr 2003 nutzten 26 Handwerksbetriebe und 33 Existenzgründer im handwerklichen Bereich die Beratungs- und Informationsmöglichkeiten in der OE Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes. Die benötigte Hilfestellung ist nicht handwerksspezifisch, die Fragen oder auch Probleme unterscheiden sich nicht von denen anderer Gewerbetreibender. Das Bezirksamt sieht deshalb keinen Bedarf für spezielle Beratungsangebote. Von Seiten der Handwerkskammer wird die Betriebsberatung (Unternehmensberatung für Handwerksbetriebe und Gründer) angeboten, die Nachfolgeagentur erfolgreich betrieben und Kooperationsbörsen initiiert.

Die Beratung der Handwerkskammer für bestehende Betriebe erstreckt sich auf Themen wie Finanzierung, Kalkulation, Investitionsplanung, Betriebserweiterungen sowie bedauerlicherweise in zunehmendem Maße der Unterstützung von Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Diese vom Bund und Ländern geförderte organisationseigene Beratung im Handwerk ist ein effizientes Förderinstrument, das gezielt größenspezifischen Nachteilsausgleich bietet, Existenzgründungen und Übernahmen im Handwerk initiiert, die Leistungsfähigkeit der Handwerksunternehmen im verschärften Wettbewerb steigert und Insolvenzen vorbeugt.

Wesentlicher Bestandteil der Nachfragen von Handwerksbetrieben bei der bezirklichen Wirtschaftsförderung sind Fördermittel und deren Konditionen.

Das Instrument der “Meistergründungsprämie”- als spezielle Unterstützung für Gründungen im Handwerk- wird seit 1985 eingesetzt.

Seit 1997 beteiligt sich auch die Europäische Kommission im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Mitteln des Europäischen Regionalfonds (EFRE) an der Finanzierung dieses für das Handwerk bedeutenden Förderinstruments. In der Förderperiode bis 2006 ist es möglich, dieses Förderprogramm im Rahmen der wirtschaftspolitischen Prioritätensetzung auf dem derzeitigen Niveau abzusichern. Eine solche Kontinuität im Fördergeschehen wird vom Berliner Handwerk als wichtige Unterstützung durch die Berliner Politik verstanden. Die Richtlinie für die Meistergründungsprämie 2004 ist Ende 2003 von der Senatsverwaltung veröffentlicht worden. Durch das Verfassungsgerichtsurteil zum Berliner Landeshaushalt 2002/03 und den daraus folgenden Verzögerungen bei der Verabschiedung des Haushalts 2004/05 ist derzeit die Auszahlung der Mittel blockiert. Anträge können gestellt werden.

 

Im Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit beinhalten verschiedene Projekte u.a. die Beratung von Unternehmen. Das Handwerk ist selbstverständlich eingeschlossen.

 

Im Rahmen des EFRE (Technische Hilfe) – Projektes Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des unternehmerischen Potenzials von KMU im Stadtraum Ost werden in Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf gezielt Branchengespräche durchgeführt, die bei Bedarf auch in Form reiner Handwerksforen gestaltet werden können. Bei der Vorbereitung dieser Konferenzen werden die Vertreter von Handwerkskammer und Innungen/ Landesinnungsverbänden bereits frühzeitig einbezogen.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen hat gemeinsam mit den Bezirken (im Herbst 2003 in Lichtenberg) die Veranstaltungsreihe "Wirtschaftsdialog vor Ort" fest etabliert. Dabei wird dem Handwerk besondere Bedeutung beigemessen. 

Für 2004 ist im BBWA die Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Office vorgesehen, das interessierten Unternehmern den Zugang zum osteuropäischen Nachbarn erleichtern wird.

 

·         Kleinteilige Ausschreibung von Aufträgen, so dass sich auch kleinere Handwerksbetriebe beteiligen können

 

Mit dem Aktionsprogramm für das Handwerk hat der Senat  festgestellt, dass öffentliche Aufträge nach Möglichkeit kleinteilig vergeben werden sollen, um Handwerksbetrieben der Region die Möglichkeit zu geben, sich auch bei komplexen Vorhaben mit geeigneten Angeboten zu beteiligen.
Der Senat hat sich bereits in einem gemeinsamen Schreiben der Senatoren für Wirtschaft, Arbeit und Frauen sowie für Stadtentwicklung gegenüber dem Bundesminister Wirtschaft und Arbeit, aber auch gegenüber den Berliner Bezirken dafür eingesetzt, dass die kleinteilige Vergabe verstärkt umgesetzt wird. Ebenso hat der Senat bereits vor über einem Jahr eine Verwaltungsvorschrift für alle Berliner Baudienststellen erlassen, wonach Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen innerhalb kürzestmöglicher Frist auf der Grundlage prüffähiger Rechnungen zu leisten sind und bei Überschreitung der Fristen jeweils der politischen Leitung unaufgefordert eine detaillierte Begründung zu geben ist.

 

Die Vergabe von Aufträgen durch das Bezirksamt erfolgt gesetzeskonform. Wenn es sich anbietet Leistungen zu splitten, wird das getan. Dabei muss beachtet werden, dass eine Aufteilung nur zulässig ist, wenn dadurch die Vergabeform (EU-weite, öffentliche oder beschränkte) nicht verändert wird. Das regelt die AV LHO in § 55 Pkt.7.

 

Ein wesentlicher Aspekt ist die zeitnahe Bezahlung von Rechnungen für ausgeführte Leistungen. Hierbei ist das Bezirksamt immer um Kurzfristigkeit bemüht, die Zahlungsfristen werden eingehalten.

 

Das Regionalmanagement im Bezirk Lichtenberg ist bemüht Arbeits- und Bietergemeinschaften von kleinen Unternehmen, insbesondere auch im Handwerksbereich, zu unterstützen, bzw. deren Bildung anzuregen. Die Förderung von Kooperationen soll die Betriebe in die Lage versetzen, gemeinsam Aufträge zu akquirieren und auszuführen, um ihre Rolle im Wettbewerb zu stärken.

Mit der vom Regionalmanagement gemeinsam mit der Handwerkskammer erarbeiteten Broschüre Handwerk in Lichtenberg ist eine zum Zeitpunkt der Veröffentlichung komplette Übersicht über Handwerksbetriebe in Lichtenberg veröffentlicht worden, die als Informationsgrundlage auch bei der Vergabe von Aufträgen dienen kann.

 

·         Anwerben und Unterstützung von ansiedlungswilligen Handwerksbetrieben

 

Im Bezirksamt Lichtenberg ist die OE Wirtschaftsförderung die zentrale Koordinierungsstelle für ansiedlungswillige Unternehmen. Durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Leistungs- und Verantwortungszentren, Service- und Organisationseinheiten im Bezirksamt werden Unternehmer und Gründer auf direktem Weg an die Wirtschaftsförderung verwiesen. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt ebenfalls mit dem Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg e.V., den Bereichen Wirtschaftsförderung anderer Berliner Bezirksämter (jedoch nur wenn keine eigenen Flächenpotenziale im Bezirk zur Verfügung stehen), dem Lichtenberger Regionalmanagement und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen.

 

In den Jahren 2001-2003 haben eine Reihe von Handwerksbetrieben im Bezirk freie Gewerbeflächen nachgefragt (ca. 20% der Nachfragen kommt regelmäßig von Handwerksbetrieben). Jedem Unternehmen konnten mehrere Angebote unterbreitet werden.

 

Publikationen, Daten- und Kartenmaterial, Exposes sowie eine eingehende Erstberatung sind notwendig, um generell allen ansiedlungswilligen Unternehmen und Gründern den Wirtschaftsstandort Lichtenberg als unternehmerfreundlichen Bezirk vorzustellen. Dazu gehören gegebenenfalls Kurzanalysen zu den Standorten, Abstimmungsgespräche mit dem Planungs- und  Baubereich des Bezirksamtes sowie Koordinierungen durch die Wirtschaftsförderung bei Verständigungsschwierigkeiten zwischen Ansiedlungswilligen und der Verwaltung.

 

Zu den einzelnen Gewerbegebieten werden derzeit vom Regionalmanagement Verwertungsexpertisen erstellt, um eine noch bessere Vermarktung zu erzielen. Teilweise gestalten sich Grundstücksvermarktungen, speziell für landeseigene Areale, als sehr schwierig, da einige Flächen ungenügend erschlossen sind, ein Ankermieter fehlt oder Grundstückspreise nicht an dem aktuellen Grundstücksmarkt angepasst bzw. kaum verhandelbar sind.

 

Anders sieht die Zusammenarbeit mit privaten Eigentümern und Vermietern aus. Ständige Kontakte zu den Ansprechpartnern und vor allem die Kontaktsuche des Vermieters/Eigentümers zur bezirklichen Wirtschaftsförderung bzw. zum Bezirksamt sind für die Ansiedlung von Unternehmen von höchster Wichtigkeit. Ein kurzer Informationsaustausch zwischen der Wirtschaftsförderung und dem Vermieter/Eigentümer reicht dann in der Regel aus, um ein passendes Objekt oder Fläche für den ansiedlungswilligen Betrieb zu finden.

 

Ebenso werden Broschüren zum Wirtschaftsstandort Lichtenberg jedes Jahr herausgegeben. Darin enthalten sind wichtige Auswertungen zu Gewerbegebieten, Handels-, Büro- und Dienstleistungsstandorten sowie Daten zur Haushalts- und Einkommensstruktur, Bildungsstand, gewerblich gemeldeten Unternehmen im Bezirk sowie Hochschul- und Bildungseinrichtungen. Dieses Datenmaterial ist sehr wichtig für die Akquise und für eine Standortentscheidung von Unternehmen im Bezirk Lichtenberg. Gerade Handwerksbetriebe mit ihrem meist sehr engen Bezug zum unmittelbaren Umfeld profitieren davon.

 

Gleich wichtig ist die infrastrukturelle Erschließung der Gewerbegebiete. Lichtenberg hat hier vielfältige Möglichkeiten geschaffen. Citynahe Gebiete, Gewerbeflächen am Wasser, autobahnnahe Areale sowie zusätzliche Erschließungen über die Industriebahn sind vorhanden.

 

Diese Standortvorteile werden in jeder Publikation hervorgehoben und entsprechend bei einer Akquise vermarktet. 

 

 

Das Bezirksamt wird die unter den 4 Aspekten genannten Maßnahmen weiterführen mit dem Ziel, den Betrieben und Gründern alle Unterstützung entsprechend der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu geben.

 

Darüber hinaus gibt es viele weitere Aktivitäten, die natürlich auch den Handwerksbetrieben zugute kommen. Hier nur wenige Beispiele:

·         Aufbau eines Wirtschaftsportals für Unternehmen (Regionalmanagement)

·         Einführung von eGovernment

·         Controlling öffentlicher Aufträge

·         Ausbildungsverbund

·         Imagekampagne (Regionalmanagement)

·         Betriebsberatung für Frauen, für Jugendliche, für innovative Unternehmen etc. (verschiedene Projekte)

·         Jour fixe zur Abstimmung von Investitionsvorhaben, Standortanfragen, Entwicklungsproblemen von Unternehmen  etc. zwischen Abt. Stadtentwicklung und Wirtschaft/Immobilien des  Bezirksamtes

 

 
 

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