Drucksache - DS/0617/V
Gemäß
Geschäftsordnung der BVV § 19 (1) finden im Jahr 2004 die Sitzungen der
Bezirksverordnetenversammlung zu folgenden Terminen statt: Sitzungsfreie
Zeit ist der Monat Juli 2004. Während dieser Zeit dürfen Sitzungen nur bei
außergewöhnlichem Anlass einberufen werden. Begründung: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß Geschäftsordnung der BVV § 19
(6) über Zeitpunkt und Dauer der sitzungsfreien Zeit. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |