Drucksache - DS/0553/V  

 
 
Betreff: Nachnutzung freigezogener öffentlicher Einrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVOBezirksamt
Verfasser:Michael Grunst, Helmut HahnBzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2003 
19. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Grunst, Hahn PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen,

 

in wie weit die leergezogenen Objekte

 

·            Kita Gensinger Straße 60, 60a, 10315 Berlin

 

 oder

 

·         Containerbau des Gymnasiums, Gensinger Straße 56, 10315 Berlin

 

vom Kietzbeirat “Gensinger Straße” als Kietztreff nachgenutzt werden können.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um Kenntnisnahme folgender Information:

 

Das Bezirksamt hält es für erforderlich zu gewährleisten, dass bei der Nutzung (durch Vermietung) von leergezogene Gemeinbedarfseinrichtungen eine hohe Auslastung, im günstigsten Fall die vollständige Nachnutzung erreicht wird. Hierzu wird die Konzentration von soziokulturellen Nutzungen in einigen wenigen Gebäuden angestrebt; neue Teilnutzungen von leerstehenden Gebäuden sollen vermieden werden.

Hintergrund dieser Strategie ist, dass geringfügige Teilnutzungen und damit verbundener Leerstand durch das Bezirksamt – insbesondere auch unter den Bedingungen der KLR -  nicht finanziert werden können bzw. die Budgets der Fachvermögensträger belasten.

 

Hinzu kommt, dass die Erwirtschaftung der Betriebskosten in der Regel für gesamte Gebäude notwendig ist, da die technischen Voraussetzungen für die Abtrennung der Medienversorgung von Teilflächen nicht möglich ist.

Kaltmieten sind – von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen – zu vereinbaren.

 

Vorliegender Prüfauftrag enthält noch keine konkreten Anforderungen des Kietzbeirates (Raumbedarf, Nutzungsvorstellungen), so dass hier nur ein allgemeines Prüfergebnis dargestellt werden kann. Unabhängig davon wird – wie unten ausgeführt – mit dem Kietzbeirat eine Realisierung seines Anliegens beraten. 

 

Für die in Rede stehenden Objekte würden unter der Bedingung, der Nachnutzer übernimmt sämtliche Bewirtschaftungskosten und zahlt eine Kaltmiete (wird durch Wertermittlung festgestellt) folgende Bedingungen bestehen:

 

·            Die jährlichen Bewirtschaftungskosten für die Gensinger Straße 56 / Containerbau betragen ohne Strom, Reinigung und Bauunterhaltung ca. 22 T€ und für die Gensinger Straße 60 – Teil-Kita ca. 11 T€.

 

·            Der Erlass der Kaltmiete ist nur möglich, wenn dies durch einschlägige Vorschriften (z.B. § 47 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG)) gedeckt wird. Weitere Ermessensspielräume wären in konkreten Verhandlungen zu erläutern.

 

Hinzu kommt:

·            Es muss in jedem Fall eine Umnutzungsgenehmigung beantragt werden. Diese wird in der Regel mit baulichen Auflagen verbunden sein (z.B. behindertengerechter Umbau). Die Kosten für diese Umbauten können auf Grund der bekannten finanziellen Situation des Bezirkes nur vom Nutzer getragen werden.

 

Aus Sicht des BA Lichtenberg sind die Objekte Gensinger Straße 56 und Objekt Gensinger Straße 60 nicht zur Nutzung durch den Kietzbeirat geeignet.

 

Dennoch unterstützt das BA Lichtenberg die Bemühungen des Kietzbeirates um eine dauerhafte Beratungs- und Begegnungsstätte. Hierzu werden insbesondere im Gebiet befindliche und noch genutzte Objekte des Fachvermögens in Erwägung gezogen bzw. Gespräche mit privaten Eigentümern unterstützt.  

 

 

 

 

 

Berlin,               2003

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                                 Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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