Auszug - Geschäftsordnung * Umsetzung der Geschäftsordnung  

 
 
40. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.07.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 106
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

TO – Punkt auf Wunsch des Vorsitzenden

TO – Punkt auf Wunsch des Vorsitzenden. “Wenn in manchen Ausschüssen die Gäste öfter reden als die BVV - Mitglieder”, dann steht die Frage nach der Geschäftsordnung. Beantragung des Rederechts wäre wohl erforderlich; auch in den Ausschüssen Bauen / Verkehr u.a. Die Geschäftsordnung regelt Ablauf der Sitzungen auch Redezeiten gegebenenfalls.

Frage Herr Papke: Kann es in Ausschüssen generelle Beschlüsse zum Rederecht geben?

Auch das Bezirksamt ist angehalten Dringliche Anträge zum begründen (Papke).

Herr Hahn: § 17,5, wird im wesentlichen eingehalten. Vor Erteilung des Rederechts müsste wohl eine Abstimmung erfolgen (“mit Zustimmung des Ausschusses”). Herr Hahn sieht aus seinen Ausschüssen kein Beispiel für Verstöße gegen die GO.

Herr Papke: 17 (5) betrifft nur Verordnete selbst. 17 (6) ist relevant für alle.

Herr Hemmerlein: “Mir war nicht erkennbar, wer im Ausschuss Bauen / Verkehr Rederecht hatte (Fall Blockdammwegbrücke). Die Ausschussvorsitzenden sollten noch einmal auf die GO hingewiesen werden. Diese regelt die Sachlage hinreichend”.

Herr Papke: Eingaben und Beschwerden gehören z.B. in den entsprechenden Ausschuss. Fachausschüsse machen die Zuarbeit.

Vorschlag: Ein Schreiben an die Ausschussvorsitzenden in der Sache wäre hilfreich. Frage der Einstimmigkeit wird in nächster Sitzung abgeklärt. Schreiben an Rechtsamt.

 


 

 
 

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