Auszug - Geschäftsordnung * Umsetzung der Geschäftsordnung
TO – Punkt auf Wunsch des
Vorsitzenden. “Wenn in manchen Ausschüssen die Gäste öfter reden als die BVV -
Mitglieder”, dann steht die Frage nach der Geschäftsordnung. Beantragung des
Rederechts wäre wohl erforderlich; auch in den Ausschüssen Bauen / Verkehr u.a.
Die Geschäftsordnung regelt Ablauf der Sitzungen auch Redezeiten
gegebenenfalls. Frage Herr Papke: Kann es in
Ausschüssen generelle Beschlüsse zum Rederecht geben? Auch das Bezirksamt ist angehalten
Dringliche Anträge zum begründen (Papke). Herr Hahn: § 17,5, wird im
wesentlichen eingehalten. Vor Erteilung des Rederechts müsste wohl eine
Abstimmung erfolgen (“mit Zustimmung des Ausschusses”). Herr Hahn sieht aus
seinen Ausschüssen kein Beispiel für Verstöße gegen die GO. Herr Papke: 17 (5) betrifft nur
Verordnete selbst. 17 (6) ist relevant für alle. Herr Hemmerlein: “Mir war nicht
erkennbar, wer im Ausschuss Bauen / Verkehr Rederecht hatte (Fall
Blockdammwegbrücke). Die Ausschussvorsitzenden sollten noch einmal auf die GO
hingewiesen werden. Diese regelt die Sachlage hinreichend”. Herr Papke: Eingaben und Beschwerden
gehören z.B. in den entsprechenden Ausschuss. Fachausschüsse machen die Zuarbeit. Vorschlag: Ein Schreiben an die
Ausschussvorsitzenden in der Sache wäre hilfreich. Frage der Einstimmigkeit
wird in nächster Sitzung abgeklärt. Schreiben an Rechtsamt. |
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