Auszug - Hundeauslaufgebiete im Bezirk Information und Beratung zum Bearbeitungsstand der Problematik in der Abteilung
Es
gibt keine gesetzliche Grundlage für die Errichtung von Hundeauslaufplätzen.
Nach Experteneinschätzung müsste ein Hundeauslaufplatz wenigstens 3 ha Fläche
besitzen. Drei Örtlichkeiten
würden sich aus jetziger Sicht eignen. -
Hönower
Weg, -
Darsser
Str. -
Pablo-Picaso-Str. Es
gibt derzeit keine Bearbeitung des Themas im BA; die Kostenaufbringung wurde
daher noch nicht geprüft. |
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