Zur Durchsetzung des Anliegens ist das Zusammenwirken mit dem
Bildungsausschuss erforderlich
Zur Durchsetzung des
Anliegens ist das Zusammenwirken mit dem Bildungsausschuss erforderlich. Ein
Vorschlag soll erarbeitet werden. Umweltbildung soll in eigener Zuständigkeit
der Bildungseinrichtungen erfolgen. Der gegenwärtige Zustand befriedigt nicht.
Umweltbildung sollte im
Naturschutzgesetz festgeschrieben werden.