Auszug - Straßenbenennung im Wohngebiet Rummelsburger Bucht I und II Bezug: DS III/756 und III/914  

 
 
9. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 24
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 19.06.2002 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/0195/V Straßenbenennung im Wohngebiet Rummelsburger Bucht I und II
Bezug: DS III/756 und III/914
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:KulturBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Beschlussempfehlung wurde über Konsensliste beschlossen

Die Beschlussempfehlung wurde über Konsensliste beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht bei der Benennung der Straßen in der Rummelsburger Bucht folgende Vorschläge gemäß § 5 des Berliner Straßengesetzes und der dazu erlassenen Ausführungsvorschriften durchzusetzen:

1.    Abweichend von den Festlegungen der DS III/756 sind die jetzt bestehenden Straßennamen im Wohngebiet Rummelsburg I zu belassen.

2.    Die “Hauptstraße” und die Straße “An der Bucht” werden in ihrer Verlängerung im Wohngebiet Rummelsburg II unter dem gleichen Namen weitergeführt.

3.    Die südlich von der Straße “An der Bucht” parallel verlaufene Straße erhält im Wohngebiet Rummelsburg II in Anlehnung an die historische Ortslage den Namen “An den Knabenhäusern”.

4.    Die in Rummelsburg II zwischen der “Hauptstraße” und “An den Knabenhäusern” gelegenen Straßen, die die Straße “An der Bucht” queren, werden von der Grenze zu Rummelsburg I beginnend nach Emma Ihrer, Clara Grunwald, Lina Morgenstern benannt. Die als Ring ausgebildete Wohngebietsstraße wird Alice und Hella Hirsch gewidmet. Die südlich vom Ring in Richtung Osten abzweigende Straße wird nach Paula Fürst benannt.

5.    Der befestigte Uferweg im Bereich Rummelsburg I erhält den Namen “Zillepromenade”, die unbefestigte Weiterführung im Bereich Rummelsburg II den Namen “Bolleufer”.

6.    Die Straßennamen für die östlich an Rummelsburg II anschließenden Entwicklungsgebiete werden in Absprache mit der Entwicklungsgesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Die Straßennamensschilder sind mit Erläuterungsschildern zu versehen, um eine ständige Information der Öffentlichkeit über die Namen gebenden Persönlichkeiten und Sachverhalte zu gewährleisten (siehe Ausführungsvorschriften zum § 5 Berliner Straßengesetz, Ziffer 14 und Anlage 4).

 

 

 
 

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