Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan XXII-VE 2
Die Vorlage des Bezirksamtes zur
Beschlussfassung wurde über Konsensliste beschlossen. Beschluss: a) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes XXII-VE
2 vom 13. Juli 2004 einschließlich Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (Der Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.
Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes siehe Anlage 1, Ergebnis
der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch siehe Anlage 2,
Begründung zum B-Plan siehe Anlage 4) Dieser Beschluss schließt Änderungen oder Ergänzungen
aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen
planerischen Inhalt nicht abändern, ein. b)
Verordnung
über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-VE 2 (Anlage 5) |
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