Auszug - Geschäftsordnung Umgang mit Verstößen gegen die Geschäftsordnung  

 
 
33. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 01.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 106
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

a)

a)

Mit Änderungen vom 20. März 2002, 18.12.2002, DS V/417, 27.08.03, DS V/464 liegt für Ausschussmitglieder im Büro BVV vor.

b)

DS 1145/Zusatzschilder zu Schildern/ wird seitens der BVV, Fraktion SPD beanstandet. BE zu 1145 nicht GO-Konform. Soll zurückgenommen werden – es wird § 35 (3) diskutiert: Eventuell könnte statt “grundsätzlich” - “immer” formuliert werden. Ein Vergleich mit anderen GO wird erwogen.

Der GO-Ausschuss bittet die BVV und den Vorstand den § 35 (3) der GO entsprechende Beachtung zu schenken. Der GO-Ausschuss empfiehlt dem Vorsteher die SPD-Fraktion darauf aufmerksam zu machen, dass durch einen neuen Antrag (Aufhebungsantrag zu Beschluss zu DS 1145) und gegebenenfalls im Sinne eines fraktionsübergreifenden Antrags in der Sache das Anliegen neu einzubringen.

Eine Aufhebung (Zurücknahme) des Beschlusses durch den Vorsteher ist gemäß GO nicht möglich.

Der GO-Ausschuss teilt die Aufforderung nicht, dass es sich bei der DS 1145 nur um einen Prüfantrag handelt, sondern teilt mit, dass mit dem Wort  “ersuchen” ein Handlungsauftrag erteilt wird.

Nach den derzeitigen Erwägungen des Ausschusses versteht der Ausschuss die GO § 35 (3) “grundsätzlich” im Sinne von “Ausnahmen sind möglich” oder “in der Regel”. 


 

 
 

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