Auszug - Das geflügelte Leid – „Hochzeitstauben“ verbieten
Die BVO TSP, Frau Witte, verzichtete auf eine Begründung des Antrages zur Besschlussfassung.l
Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:
Der Antrag zur Beschlussfassung der BVO TSP wurde bei den Stimmen der Fraktion der SPD, der BVO TSP sowie einer Stimme der Fraktion DIE LINKE und dem Fraktionslosen BVO bei vielen Stimmtenthaltungen der Fratkionen CDU, DIE LINKE., Bündnis 90/Die Grünen und der AfD, angenommen.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass bei Veranstaltungen das Fliegenlassen von Tauben, insbesondere das von sogenannten Hochzeitstauben, verboten wird. Hierzu zählen auch alle Heiratsorte, die vom Bezirksamt Lichtenberg für Eheschließungen angeboten werden.
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