Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2002 und 2003
Der
Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die
Haushaltsjahre 2002/2003 wurde mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Haushalt/Finanzen/Personal mehrheitlich beschlossen. Die
Fraktion der CDU beantragte eine Auszeit. Die
Sitzung wurde für 10 Minuten unterbrochen. Der
Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt/Finanzen/Personal schlug eine Änderung
in der Beschlussempfehlung im Punkt 3 vor. Die
Beschlussempfehlung wurde mit der Änderung mit 33 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen
beschlossen. Die
Fraktion der PDS beantragte die Sitzung der BVV bis zum Abschluss des Komplexes
Haushalt 2002/2003 fortzuführen. Der
Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Beschluss: 1. Der Bezirkshaushaltsplan
Lichtenberg für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 wird für
2002 in Einnahmen und Ausgaben mit 491.815.900,-
Euro sowie
Verpflichtungsermächtigungen mit 3.490.000,- Euro für
2003 in Einnahmen und Ausgaben mit 467.086.800,-
Euro sowie
Verpflichtungsermächtigungen mit 3.490.000,- Euro einschließlich
der Teile 1 (detaillierte Aufstellung nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln)
und 2 (Erläuterungen) nach
Maßgabe der Nachschiebelisten (Anlage 1 bis 3) auf der Grundlage des
Entwurfs des
Bezirksamtes und einschließlich des Stellenplanentwurfs des Bezirksamtes beschlossen. 2. Das Bezirksamt wird ermächtigt,
eine Plausibilitätsprüfung des von der BVV
beschlossenen Bezirkshaushaltsplanes vorzunehmen und gegebenenfalls offensichtliche Unrichtigkeiten im
Haushaltsplan zu berichtigen. 3. Das Bezirksamt wird ermächtigt,
Ansätze im Haushaltsplan für 2003 orientiert an deren
Entsprechungen von 2002 abzusenken, wenn die Senatsverwaltung für Finanzen die
Überschreitung der zulässigen pauschalen Minderausgaben beanstandet. 4. Das BA wird ersucht sich dafür
einzusetzen, dass der Senat die unrealistische Einnahme- vorgabe
in Kapitel 4281, Titel 112 01 korrigiert. 5. Das Bezirksamt wird ersucht,
etwaige Mehrausgaben in Kapitel 4021, Titel 51421 (Kita- Beköstigung)
in der Haushaltsdurchführung abteilungsübergreifend auszugleichen. |
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