Auszug - 1. Bericht der Prüfgruppen zu den Antworten des Bezirksamtes 2. Beratung über die Beschlussempfehlung (siehe dazu Aktenvermerk "Die gesetzlichen Grundlagen des Prüfungsauftrages")  

 
 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung
TOP: Ö 4
Gremium: Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.07.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

zu 1.

Aufgerufen wurden die noch nicht behandelten Kapitel der Bezirkshaushaltsrechnung 2020 gem. dem Sachstand der Prüfgruppen-Überwachungsliste.

 

Zum Kapitel 3100 (BVV-Büro) informierte Herr Apitz, dass es dazu keine Nachfragen und Ergänzungen gäbe. Damit entfällt ein weiterer Beratungsbedarf.

 

 Zum Kapitel 3300 (BA) berichtete Herr Büchner. Er sieht keine offenen rechnungsprüfungs-relevanten Fragen, aber inhaltliche, die in den zuständigen Ausschüssen zu stellen sind. -

Frau Starke-Kleese regte an, die unter dem Titel 68432 angeforderte „Auflistung besonderer sozialer Projekte“ anzumahnen, bzw. im Fachausschuss nachzufragen, ob es sich bei den angefallenen Ausgaben von 948 T€ tatsächlich nur um ein einzelnes Projekt handelt.

Kapitel 3400 (Ordnungsamt). Im Bereich Ordnungsamt sind elf Stellen nicht besetzt. Herr Büchner schlägt auch hier vor, über die Auswirkungen im zuständigen Ausschuss zu sprechen.

Keinen Diskussionsbedarf sahen die Mitglieder bei den Mehrkosten des Tierheims unter Titel 54010 von 1,2 Mio € für einen neu abgeschlossenen Vertrag, weil dieser der BVV bekannt ist.

 

Kapitel 3600 (Kultur). Dazu gab es Prüffragen von Frau Wessoly, die inzwischen ihr Mandat niedergelegt hat. Ihr Nachrücker, Herr Zoschke, informierte darüber, dass die Frage Nr. 4 zum Kapitel 3630/Titel 42701 nicht schlüssig beantwortet worden sei und er deshalb noch einmal Nachfragen stellen würde. Das gilt gleichermaßen für die Fragen Nr. 6 und 7 zu Kapitel (3610) – Volkshochschulen – die wegen doppelter Textbausteine unklar sind und deshalb nochmals aufgerufen werden sollen.

 

Kapitel 3900 (Soziales). Die Prüfung liegt in der Zuständigkeit von Herrn Dr. Hempel. Da dieser in der Sitzung nicht anwesend war, wurde die Behandlung vertagt.

 

Kapitel 4000 (Jugend). Der hierfür zuständige Herr Paulus war ebenfalls nicht anwesend, weshalb auch hier dem Vertagungsvorschlag gefolgt wurde.

Im Kapitel 4040 – Familienförderung – sind unter dem Titel 67154 „Sozialpädagogische Hilfen“ die Ausgaben trotz Corona-Zeiten und mangelndem Personal sehr stark (um 989 T€ = + 63 %) angestiegen, dazu wird Frau Starke-Kleese eine Nachfrage stellen.

 

Kapitel 4200 (Stadtentwicklung). Dafür war Herr Grabowski zuständig, der stichpunktartig geprüft hat. Nachfragen und weiterer Diskussionsbedarf ergeben sich aus den Antworten nicht.

 

Kapitel 4500 (Finanzen). Die Prüfung lag in der Verantwortung von Frau Starke-Kleese. Sie stellte fest, dass die Fragen ausführlich und zufriedenstellend beantwortet wurden.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen – mit Ausnahme der vertagten Prüfberichte – die vorliegenden Antworten des Bezirksamtes, zu denen es keinen weiteren Beratungsbedarf gibt, zur Kenntnis. Herr Zoschke wird sich mit seinen Nachfragen direkt an den zuständigen Stadtrat wenden.

 

Die Ausschussvorsitzende ließ sich von Frau Görsdorf bestätigen, dass die von ihr nachgereichten vier Anfragen – wie im letzten Protokoll angekündigt – bei allen Mitgliedern eingegangen sind. Einen Diskussionsbedarf für die von ihr als kritisch bezeichneten Nachfragen gab es ebenfalls nicht. Es lagen bis zur Sitzung erst in 2 Fällen die Antworten vor.

 

zu 2.

Die Ausschussvorsitzende verwies auf den mit der Einladung verschickten Aktenvermerk als Grundlage für ein Prüfungsergebnis. Sie machte deutlich, dass der Prüfungsausschuss bei der Genehmigung der vorliegenden Drucksachen keinen Spielraum habe. Es handelt sich um ein formalisiertes Verfahren nach § 12, Abs.2, Satz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes, nach welchem die BVV ihre Bezirks-Haushaltsrechnung genehmigen muss. Ergänzungen oder Einschränkungen sind unwirksam.

Erwartet werden die Feststellung und Aufklärung gravierender Soll-Ist-Abweichungen bei den Haushaltszahlen.

Wenn der Ausschuss Kritik üben will, muss das über Anträge in der BVV erfolgen.

Die Vorsitzende verwies auf die mängelbehaftete Darstellung der Investitionen in der Haushaltsrechnung, die ohne Abgrenzung zu den Verbrauchsausgaben in fast allen Kapiteln auftauchen und eine Analyse der Zahlen unmöglich machen Am Beispiel der Küstriner Straße zeigte sie auf, dass ein separater Ausweis mehr Transparenz schaffen und damit die Arbeit des Prüfungsausschusses erleichtern würde.

Frau Starke-Kleese schlug vor, als Ausschuss einen Antrag auf die separate Darstellung der Investitionen in der Jahresrechnung des Bezirks zu stellen, und ließ darüber abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

  • zwei Ja-Stimmen
  • vier Nein-Stimmen
  • eine Enthaltung

 

Frau Starke-Kleese kündigte an, in ihrer Fraktion einen solchen Antrag anzuregen.

 

Zur Verabschiedung der zwei vertagten Prüfberichte unterbreitete Frau Starke-Kleese den Vorschlag, die in der Sitzung nicht anwesenden Ausschussmitglieder schriftlich um ihre Stellungnahme zu bitten bzw. um die Auskunft, ob sie noch Nachfragen hätten.

 

Danach müsste man entweder zu einer voraussichtlich sehr kurzen Präsenzsitzung zusammenkommen oder auf anderem Wege einen Beschluss herbeiführen über die Genehmigung der vorliegenden Drucksachen, und zwar auf der Grundlage entsprechender Vorlagen. Dann könnte die nächste reguläre Sitzung am 02.08.2022 entfallen.

Über den Vorschlag, in einer Präsenzsitzung zu beschließen, wurde abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

  • eine Ja-Stimme
  • vier Nein-Stimmen
  • zwei Enthaltungen

 

Frau Starke-Kleese wird nach Einholung der ausstehenden Informationen eine Vorlage zur Beschlussfassung über die beiden überwiesenen Drucksachen erarbeiten und diese dann zur schriftlichen Abstimmung über das BVV-Büro an die Ausschussmitglieder weiterleiten.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 gesetzliche Grundlagen des Prüfungsauftrages (1132 KB)      
 
 

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