Auszug - Berufung des Bezirksfrauen*beirates  

 
 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste
TOP: Ö 7.1
Gremium: Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 18.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/0186/IX Berufung des Bezirksfrauen*beirates
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinWiKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Stellungnahmen von den Fraktionen in der Sache.

 

Herr Hoffmann (CDU) findet es bedauerlich, dass in der vorliegenden Vorlage zur Kenntnisnahme die Begründung der Ablehnung in keiner Weise kommentiert oder bewertet wurde. Weiterhin fragt Herr Hoffmann (CDU) nach, ob diese denn im Bezirksamt thematisiert wurde und wie das Bezirksamt es einschätzt, dass Ablehnungen mit allein auf politische Aktivitäten hin gerichteter Begründung versendet wurden.

Vor dem Hintergrund, dass der Beirat gar nicht vollständig besetzt ist, sei zudem fraglich, warum es überhaupt Ablehnungen gab. Herr Hoffmann (CDU) findet, dass wenn Menschen, die engagiert sind und sich auch weiter engagieren wollen, abgelehnt werden, sich das Bezirksamt damit auseinandersetzen sollte, warum eine Ablehnung erfolgt.

Es sei hier kein Sachgrund zu erkennen. Weiterhin scheint es keine Dokumentation zu geben hinsichtlich der Abwägungen im Bezirksamt dazu.

Herr Hoffmann (CDU) fragt abschließend, ob und welche Möglichkeiten es für die abgelehnten Personen gibt, dennoch am Bezirksfrauen*beirat teilzunehmen. 

 

Herr Hönicke antwortet, dass in der Vorlage zur Kenntnisnahme noch einmal stehe, wie die Jury besetzt sei. Im Bezirksamt sei lediglich eine Liste abgestimmt worden; über den Inhalt bzw. die Namen auf dieser Liste hatte allerdings zuvor allein die Jury entschieden. Herr Hönicke findet die kritisierten Begründungen ebenfalls nicht gut. Aber inwieweit der Wortlaut der Ablehnung in der Antwort an die betroffenen Personen abgestimmt war, könne er nicht sagen. Änderungen an der Besetzung des Bezirksfrauen*beirats seien bisher nicht vorgenommen worden.

 

Herr Drewes (AfD) fragt nach, ob die Anzahl der Mitglieder des Bezirksfrauen*beirats von 25 geregelt sei. Und wenn ja, an welcher Stelle und auf wessen Entscheidung hin.

 

Herr Hönicke führt aus, dass die Anzahl der Mitglieder in einem Beschluss der BVV festgehalten sei. Er selbst hätte bei Abstimmung über die Liste nur auf die Durchmischung bzw. gleichwertige Vertretung bestimmter Gruppen geachtet. 

 

Herr Hoffmann (CDU) stellt bezugnehmend auf die Antworten von Herrn Hönicke fest, dass sich die geäußerten Wahrnehmungen auch nicht in der vorliegenden Vorlage zur Kenntnisnahme wiederfänden. Herr Hoffmann (CDU) beantragt die Vertagung bzw. erneute Behandlung der Drucksache und bittet weiterhin das Bezirksamt darum, eine neue Antwort an die betroffenen Personen zu erarbeiten mit dem Inhalt, dass keine politischen Begründungen mehr genutzt werden und ein jeweils anderer, sachlicher Grund diese aus der Welt schaffe. Auch seien die betroffenen Personen noch ggf. in den Beirat aufzunehmen.

 

Frau Zimmer (DIE LINKE.) fragt nach, woher die Anzahl von 25 eigentlich käme. So sei in allen Drucksachen der BVV (bspw. DS/0616/VIII) und auch in der Geschäftsordnung des Bezirksfrauen*beirats stets von bis zu 20 Mitgliedern die Rede.

 

Herr Hönicke ergänzt, dass dies eventuell die Jury neu definiert haben könnte.

 

Herr Andre (SPD) schlägt im Falle einer Vertagung bzw. eines erneuten Aufrufs der Drucksache vor, auch eine Vertreter*in der Jury oder Frau Kundel in den Ausschuss einzuladen.

 

Herr Hoffmann (CDU) schlägt hingegen vor, die zuständigen Mitglieder des Bezirksamts, die in der Jury waren, einzuladen.

 

Es gibt keinen Widerspruch zu den vorgenannten Vorschlägen.

 

Die weitere Beratung der Drucksache wird vertagt.

 

Ausdruck vom: 22.06.2022

Seite: 1/2

 

 
 

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